Geburtshilfe Frauenheilkd 2025; 85(02): 143-168
DOI: 10.1055/a-2417-7833
GebFra Science
Guideline/Leitlinie

Vaginal-operative Geburt

Leitlinie der DGGG, OEGGG und SGGG (S2k-Level, AWMF-Registernummer 015/023, 11/2023) Article in several languages: English | deutsch
Peter Jakubowski
1   Department für Frauengesundheit, Universitätsklinikum Tübingen, Tübingen, Germany
,
Harald Abele
1   Department für Frauengesundheit, Universitätsklinikum Tübingen, Tübingen, Germany
,
Christian Bamberg
2   Klinik für Geburtsmedizin, Charité – Universitätsmedizin Berlin, Berlin, Germany
,
Gerhard Bogner
3   Universitätsklinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe der Paracelsus Medizinischen Universität Salzburg, Salzburg, Austria
,
Katharina Desery
4   MotherHood e. V., Bonn, Germany
,
Claudius Fazelnia
3   Universitätsklinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe der Paracelsus Medizinischen Universität Salzburg, Salzburg, Austria
,
Amr Sherif Hamza
5   Klinikum für Frauenheilkunde, Geburtshilfe und Reproduktionsmedizin, Universität des Saarlandes, Saarbrücken, Germany
6   Klinik für Geburtshilfe und Pränatalmedizin, Kantonspital Baden, Baden, Switzerland
,
Anne Heihoff-Klose
7   Abteilung für Geburtsmedizin, Universitätsklinikum Leipzig, Leipzig, Germany
,
Luise Janning
8   Institut für Hebammenwissenschaft der Medizinischen Fakultät der Universität Münster und dem Franziskus Hospital Münster, Münster, Germany
,
Nina Kimmich
9   Klinik für Geburtshilfe, Universitätsspital Zürich und Universität Zürich, Switzerland
,
Ioannis Kyvernitakis
10   Klinik für Geburtshilfe und Pränatalmedizin, Asklepios Klinik Barmbek, Hamburg, Germany
,
Wolf Lütje
11   Praxis für Geburtscoaching, Hamburg, Germany
,
Frank Reister
12   Klinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Universitätsklinikum Ulm, Ulm, Germany
,
Anke Reitter
13   Frauenklinik Spital Zollikerberg, Zollikerberg, Switzerland
,
Sven Seeger
14   Klinik für Geburtshilfe, Krankenhaus St. Elisabeth und St. Barbara, Halle (Saale), Germany
,
Peggy Seehafer
15   GynZone, Aarhus, Denmark
,
Laila Springer
16   Department für Neonatologie, Universitätsklinikum Tübingen, Tübingen, Germany
,
Stephanie Wallwiener
17   Universitätsklinik und Poliklinik für Geburtshilfe und Pränatalmedizin, Universitätsklinikum Halle (Saale), Halle (Salle), Germany
,
Julia Jückstock
18   MVZ für Humangenetik und Pränatal-Medizin Eurofins, München, Germany
› Author Affiliations
 

Zusammenfassung

Ziel Offizielle Leitlinie der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG), der Österreichischen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (ÖGGG) und der Schweizerischen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (SGGG). Ziel der Leitlinie ist es, Grundlage und Rückhalt für die indikationsgerechte Entscheidung zur vaginal-operativen Geburt und ihrer Durchführung zu geben. Es ist nicht beabsichtigt, starre Vorgaben zur vaginal-operativen Geburt zu geben, sondern den Korridor aufzuzeigen, innerhalb dessen das geburtshilfliche Handeln dem derzeitigen Stand der Wissenschaft und der „aktuellen klinischen Praxis“ entspricht.

Methoden Diese S2k-Leitlinie wurde durch einen strukturierten Konsens von repräsentativen Mitgliedern verschiedener Professionen im Auftrag des Leitlinienprogramms der DGGG, OEGGG und SGGG entwickelt.

Empfehlungen Die Leitlinie gibt Empfehlungen zu Maßnahmen zur Vermeidung vaginal-operativer Geburten, Voraussetzungen, Aufklärung, Indikationen, Kontraindikationen, Klassifikation, Wahl des Instruments, Durchführung, Antibiotikaprophylaxe, Komplikationen, nachgeburtlichen Untersuchungen, Dokumentation und juristischen Aspekte, Nachbesprechung sowie Training und Simulation.


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I  Leitlinieninformationen

Leitlinienprogramm der DGGG, OEGGG und SGGG

Informationen hierzu finden Sie am Ende der Leitlinie.


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Zitierweise

Vaginal-operative Birth. Guideline of the DGGG, OEGGG and SGGG (S2k-Level, AWMF Registry Number 015/023, 11/2023). Geburtsh Frauenheilk 2025; 85: 143–168


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Leitliniendokumente

Die vollständige deutsche Langfassung dieser Leitlinien, eine Aufstellung der Interessenkonflikte aller Autoren, sowie das Literaturverzeichnis befinden sich auf der Homepage der AWMF: http://www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/015-023.html


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Leitliniengruppe

Siehe [Tab. 1] und [2].

Autor/-in

AWMF-Fachgesellschaft

Abele Harald, Prof. Dr. med.

DGGG

Jakubowski Peter, Dr. med.

DGGG

Autor*in

Mandatsträger*in

DGGG-Arbeitsgemeinschaft (AG)/
AWMF/Nicht-AWMF-Fachgesellschaft/Organisation/Verein

Abele Harald, Prof. Dr. med.

DGGG (AGG)

Bamberg Christian, Prof. Dr. med.

DEGUM

Bogner Gerhard, PD Dr. med.

OEGGG

Desery Katharina

Mother Hood e. V.

Fazelnia Claudius, Dr. med.

OEGGG

Hamza Amr Sherif, PD Dr. med.

DEGUM

Heihoff-Klose Anne, Dr. med.

DGPGM

Jakubowski Peter, Dr. med.

DGGG

Janning Luise, B. Sc.

DGHWI

Jückstock Julia, PD Dr. med.

DGGG (AGG)

Kimmich Nina, PD Dr. med.

SGGG

Kyvernitakis Ioannis, Prof. Dr. med.

DGPM

Lütje Wolf, Dr. med.

DGPFG

Reister Frank, Prof. Dr. med.

DGPM

Reitter Anke, PD Dr. med.

DGGG (AGG)

Seeger Sven, Dr. med.

DGPGM

Seehafer Peggy, M. A.

DGHWI

Springer Laila, PD Dr. med.

GNPI

Wallwiener Stephanie, Prof. Dr. med.

DGPFG

Die folgenden Fachgesellschaften/Arbeitsgemeinschaften/Organisationen/Vereine haben Interesse an der Mitwirkung bei der Erstellung des Leitlinientextes und der Teilnahme an der Konsensuskonferenz bekundet und Vertreter dafür benannt ([Tab. 2]).


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Verwendete Abkürzungen

ACOG: American College of Obstetricians and Gynecologists
aOR: adjusted Odds Ratio
KI: Konfidenzintervall
cm: Zentimeter
CTG: Kardiotokografie
etc.: et cetera
ggf.: gegebenenfalls
h: Stunden
I: Interspinalebene
IQTIG: Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen
ml: Milliliter
OP: Operation(s)
OR: Odds Ratio
PDA: Periduralanästhesie
RCOG: Royal College of Obstetricians and Gynaecologists
RR: Relatives Risiko
SSW: Schwangerschaftswoche(n)
u. a.: unter anderem
V. a.: Verdacht auf
z. B.: zum Beispiel
Z. n.: Zustand nach
 


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II  Leitlinienverwendung

Fragestellung und Ziele

Bis zu 10% aller Geburten werden vaginal-operativ beendet (durch ein vakuum- oder forcepsassistiertes Vorgehen). Indikationsstellung und Technik sind heterogen.

Ziel der Leitlinie ist die Erarbeitung von möglichst evidenzbasierten Empfehlungen zu Indikationen und Techniken und eine Optimierung des kindlichen und mütterlichen Outcomes.


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Versorgungsbereich

  • stationärer Versorgungssektor

  • ambulanter Versorgungssektor (außerklinische Geburt)

  • teilstationärer Versorgungssektor


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Anwenderzielgruppe/Adressaten

Die Leitlinie richtet sich an Gynäkologinnen/Gynäkologen in der Niederlassung, Gynäkologinnen/Gynäkologen mit Klinikanstellung, Neonatologinnen/Neonatologen und Hebammen und dient zur Information für Pädiaterinnen und Pädiater, Anästhesistinnen und Anästhesisten, Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner und andere in die Geburtshilfe einbezogene Gesundheitsfachberufe.


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Verabschiedung und Gültigkeitsdauer

Die Gültigkeit dieser Leitlinie wurde durch die Vorstände/Verantwortlichen der beteiligten Fachgesellschaften/Arbeitsgemeinschaften/Organisationen/Vereine, sowie durch den Vorstand der DGGG und der DGGG-Leitlinienkommission sowie der SGGG und OEGGG im Oktober 2023 bestätigt und damit in ihrem gesamten Inhalt genehmigt. Diese Leitlinie besitzt eine Gültigkeitsdauer von 01.11.2023 bis 31.10.2028.


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III  Methodik

Grundlagen

Die Methodik zur Erstellung dieser Leitlinie wird durch die Vergabe der Stufenklassifikation vorgegeben. Das AWMF-Regelwerk (Version 1.0) gibt entsprechende Regelungen vor. Es wird zwischen der niedrigsten Stufe (S1), der mittleren Stufe (S2) und der höchsten Stufe (S3) unterschieden. Die niedrigste Klasse definiert sich durch eine Zusammenstellung von Handlungsempfehlungen, erstellt durch eine nicht repräsentative Expertengruppe. Im Jahr 2004 wurde die Stufe S2 in die systematische evidenzrecherchebasierte (S2e) oder strukturelle konsensbasierte Unterstufe (S2k) gegliedert. In der höchsten Stufe S3 vereinigen sich beide Verfahren.

Diese Leitlinie entspricht der Stufe: S2k


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Empfehlungsgraduierung

Die Evidenzgraduierung nach systematischer Recherche, Selektion, Bewertung und Synthese der Evidenzgrundlage und eine daraus resultierende Empfehlungsgraduierung einer Leitlinie auf S2k-Niveau ist nicht vorgesehen. Es werden die einzelnen Statements und Empfehlungen nur sprachlich – nicht symbolisch – unterschieden ([Tab. 3]):

Beschreibung der Verbindlichkeit

Ausdruck

starke Empfehlung mit hoher Verbindlichkeit

soll/soll nicht

einfache Empfehlung mit mittlerer Verbindlichkeit

sollte/sollte nicht

offene Empfehlung mit geringer Verbindlichkeit

kann/kann nicht


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Statements

Sollten fachliche Aussagen nicht als Handlungsempfehlungen, sondern als einfache Darlegung Bestandteil dieser Leitlinie sein, werden diese als „Statements“ bezeichnet. Bei diesen Statements ist die Angabe von Evidenzgraden nicht möglich.


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Konsensusfindung und Konsensusstärke

Im Rahmen einer strukturierten Konsenskonferenz nach dem NIH-Typ (S2k/S3-Niveau) stimmen die berechtigten Teilnehmer der Sitzung die ausformulierten Statements und Empfehlungen ab. Der Ablauf war wie folgt: Vorstellung der Empfehlung, inhaltliche Nachfragen, Vorbringen von Änderungsvorschlägen, Abstimmung aller Änderungsvorschläge. Bei Nichterreichen eines Konsensus (> 75% der Stimmen) Diskussion und erneute Abstimmung. Abschließend wird abhängig von der Anzahl der Teilnehmer die Stärke des Konsensus ermittelt ([Tab. 4]).

Symbolik

Konsensusstärke

prozentuale Übereinstimmung

+++

starker Konsens

Zustimmung von > 95% der Teilnehmer

++

Konsens

Zustimmung von > 75 – 95% der Teilnehmer

+

mehrheitliche Zustimmung

Zustimmung von > 50 – 75% der Teilnehmer

kein Konsens

Zustimmung von < 51% der Teilnehmer


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Expertenkonsens

Wie der Name bereits ausdrückt, sind hier Konsensusentscheidungen speziell für Empfehlungen/Statements ohne vorige systemische Literaturrecherche (S2k) oder aufgrund von fehlender Evidenzen (S2e/S3) gemeint. Der zu benutzende Expertenkonsens (EK) ist gleichbedeutend mit den Begrifflichkeiten aus anderen Leitlinien wie „Good Clinical Practice“ (GCP) oder „klinischer Konsensuspunkt“ (KKP). Die Empfehlungsstärke graduiert sich gleichermaßen wie bereits im Kapitel Empfehlungsgraduierung beschrieben ohne die Benutzung der aufgezeigten Symbolik, sondern rein semantisch („soll“/„soll nicht“ bzw. „sollte“/„sollte nicht“ oder „kann“/„kann nicht“).


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IV  Leitlinie

1  Epidemiologie – Inzidenz – Risikofaktoren

Die Rate an vaginal-operativen Geburten lag in Deutschland im Erfassungsjahr 2015 laut den Daten des IQTIG bei 6,82% und ist 2020 auf 7,05% angestiegen. 95,8% der vaginal-operativen Geburten 2020 erfolgten vakuum- und 4,2% forcepsassistiert. 2017 betrug die Rate der vaginal-operativen Geburten in der Schweiz 11,1%. Der Anteil an forcepsassistierten Geburten betrug 0,1%. In Österreich kamen 2020 und 2021 je 11,1% aller Lebendgeborenen per vakuum- oder forcepsassistierter Geburt zur Welt.

Metaanalysen oder systematische Reviews zur Gesamtheit der Risikofaktoren für eine vaginal-operative Geburt liegen nicht vor. [Tab. 5] fasst die Ergebnisse systematischer Untersuchungen der Schwangerschafts- und Geburtsrisiken für eine vaginal-operative Geburt aus mehreren klinischen Studien zusammen.

Risikofaktor

RR oder OR

95%-KI

Nullipara

OR 6,74

4,5 – 10,1

Z. n. vaginal-operativer Geburt

OR 3,9

2,5 – 5,9

hintere Hinterhauptslage

RR 2,63

2,2 – 3,2

Kindsgewicht > 4000 g (Forceps)

OR 6,5

1,6 – 26,9

Kindsgewicht > 4000 g (Vakuum)

OR 1,056

1,04 – 1,07

Geburtseinleitung (Forceps)

OR 2,1

1,4 – 3,1

Geburtseinleitung bei Nullipara

aOR 1,8

1,28 – 2,54

Z. n. Sectio caesarea

RR 1,1

1,05 – 1,16

prolongierte Eröffnungsphase > 420 Minuten (Forceps)

OR 2,3

1,3 – 4,2

protrahierte Austrittsphase

OR 1,6

1,1 – 2,4


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2  Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Reduktion vaginal-operativer Geburten

Konsensbasierte Empfehlung 2.E1

Expertenkonsens

Konsensusstärke +++

Eine kontinuierliche (1 : 1) Geburtsbetreuung durch die Hebamme während der aktiven Geburt sollte u. a. auch zur Reduktion der Wahrscheinlichkeit einer vaginal-operativen Geburt angestrebt werden.

Konsensbasierte Empfehlung 2.E2

Expertenkonsens

Konsensusstärke ++

Die Gebärende sollte im Hinblick auf eine Reduktion vaginal-operativer Geburten bei einem physiologischen Geburtsverlauf erst dann zum aktiven Mitschieben/Mitpressen bei der Geburt angeleitet werden, wenn sich der vorangehende Teil des Kindes auf Beckenboden eingestellt hat (rechtzeitiges Mitschieben/Mitpressen).

Konsensbasierte Empfehlung 2.E3

Expertenkonsens

Konsensusstärke ++

Frauen ohne PDA sollten zur Verringerung der Wahrscheinlichkeit einer vaginal-operativen Geburt dazu angehalten werden, sich in der Durchtrittsphase möglichst viel in aufrechter (vertikaler) Position zu bewegen.


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3  Voraussetzungen für eine vaginal-operative Geburt

Konsensbasierte Statement 3.S1

Expertenkonsens

Konsensusstärke +++

Es gibt keine wissenschaftlichen Untersuchungen, die einen Mindeststandard für die Voraussetzungen einer vaginal-operativen Geburt festsetzen.

Es gibt keine wissenschaftlichen Untersuchungen, die einen Mindeststandard (z. B. räumliche, personelle und apparative Voraussetzungen) für die Voraussetzungen einer vaginal-operativen Geburt festsetzen. Das Royal College of Obstetricians and Gynaecologists (RCOG) hat hier als Expertenstandard folgende Aussagen verfasst, die sich in vielen Leitlinien mehr oder weniger wiederfinden:

A: Vaginale Untersuchung (Klassifikation)

  • Der Muttermund ist vollständig eröffnet. Die Fruchtblase ist ebenfalls oder wird unmittelbar eröffnet.

  • Als Grundvoraussetzung sollte der kindliche Kopf (knöcherne Leitstelle) die Beckenmitte (auf der Höhe bis 2 cm unterhalb der Spinae ischiadicae) oder den Beckenausgang (über 2 cm unterhalb der Spinae ischiadicae) erreicht haben. Bei einem höheren Stand des kindlichen Kopfes ist die Sectio caesarea gegenüber der vaginal-operativen Geburt als sogenannte „echte Alternative“ zu erwägen und das Festhalten am vaginal-operativen Vorgehen besonders zu begründen. Die Einstellung und Haltung des Kopfes wurden bestimmt.

  • Die Kopfgeschwulst und die Schädelkonfiguration wurden als moderat eingeschätzt.

  • Das maternale Becken wurde als ausreichend groß eingeschätzt (Ausschluss Missverhältnis).

  • Die Wehen lassen ein vaginal-operatives Vorgehen zu.

B: Vorbereitung der Gebärenden

  • Die Gebärende wurde über den Eingriff und die Alternativen situationsgerecht aufgeklärt und ist einverstanden (informierte Einwilligung).

  • Die Dokumentation der Aufklärung ist im Geburtsbericht niedergelegt.

  • Das Vertrauen der Gebärenden ist zu gewinnen und ihre aktive Unterstützung bei der vaginal-operativen Geburt ist zu erbitten.

  • Eine gute Analgesie sollte hergestellt sein.

  • Die Harnblase sollte leer sein. Ein ggf. liegender Blasenkatheter wurde entfernt.

C: Vorbereitung der Fachkräfte

  • Die Operateurin bzw. der Operateur ist in der Methode geschult/ausgebildet.

  • Die personellen Ressourcen zur Versorgung von Mutter und Kind stehen zur Verfügung.

  • Das erforderliche Equipment ist vollständig und einsatzbereit (insbesondere auch zur Erstversorgung des Neugeborenen).

  • Es besteht ein Notfallplan bei einem erfolglosen vaginal-operativen Geburtsversuch.

  • Komplikationen der vaginal-operativen Geburt (maternal und fetal) sollen antizipiert werden.


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4  Aufklärung

Konsensbasierte Empfehlung 4.E4

Expertenkonsens

Konsensusstärke +++

Der Zugang zu Basisinformationen für die Schwangere bezüglich einer vaginal-operativen Geburt sollte idealerweise bereits im Vorfeld der Geburt ermöglicht werden (z. B. im Rahmen der Geburtsplanung oder von Geburtsvorbereitungskursen etc.).

Konsensbasierte Empfehlung 4.E5

Expertenkonsens

Konsensusstärke +++

Die vaginal-operative Geburt soll situationsgerecht im Rahmen einer informierten Einwilligung erfolgen.

Konsensbasierte Empfehlung 4.E6

Expertenkonsens

Konsensusstärke +++

Die informierte Einwilligung zur vaginal-operativen Geburt soll dokumentiert werden (z. B. im OP-Bericht oder Partogramm). Abweichungen sind besonders zu begründen.

Konsensbasierte Empfehlung 4.E7

Expertenkonsens

Konsensusstärke +++

Stellt eine Sectio caesarea zum Zeitpunkt der Aufklärung eine echte Alternative dar, ist dieser Umstand dokumentiert zu benennen und der Entscheidung der Gebärenden soll entsprochen werden.

Konsensbasiertes Statement 4.S2

Expertenkonsens

Konsensusstärke +++

Die schriftliche ärztliche Aufklärung bei Indikation einer vaginal-operativen Geburt stellt eine Einzelfallentscheidung dar.


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5  Indikationen

Konsensbasiertes Statement 5.S3

Expertenkonsens

Konsensusstärke +++

Die Indikationsstellung zur Durchführung einer vaginal-operativen Geburt setzt Erfahrung mit der Methode voraus.

Grundsätzlich ist das Ziel der vaginal-operativen Geburt die Beschleunigung der Geburt. Hieraus ergeben sich auch die Indikationen:

  • Geburtsstillstand oder prolongierte Austrittsperiode

  • (drohende) fetale Hypoxie/Azidose (pathologisches CTG oder in der fetalen Skalpblutanalyse erhärteter Verdacht auf eine fetale Azidose)

  • maternale Erschöpfung

  • Überlegungen, die Belastung beim Mitschieben/Pressen gering zu halten (z. B. kardiopulmonale oder zerebrovaskuläre Erkrankungen)


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6  Kontraindikationen

Konsensbasiertes Statement 6.S4

Expertenkonsens

Konsensusstärke +++

Bei der Indikationsstellung zu einer vaginal-operativen Geburt sind überwiegend relative Kontraindikationen zu beachten.


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7  Klassifikation

Konsensbasierte Empfehlung 7.E8

Expertenkonsens

Konsensusstärke +++

Vor Durchführung einer vaginal-operativen Geburt sollte, um den Schwierigkeitsgrad und die Erfolgschancen nachvollziehbar zu dokumentieren, eine Klassifikation vorgenommen werden.

Konsensbasiertes Statement 7.S5

Expertenkonsens

Konsensusstärke +++

Es gibt Unterschiede in der Klassifizierung vakuum- und forcepsassistierter Geburten, da nur für letztere ein Klassifikationssystem etabliert wurde.

Die Kategorien der ACOG für forcepsassistierte Geburten sind:

  • A: Forceps aus Beckenmitte (Mid forceps): Die knöcherne Leitstelle steht mindestens auf der Interspinalebene (I + 0), jedoch höher als I + 2, d. h. der Kopf hat einen Höhenstand zwischen I + 0 und I + 1,5.

  • B: Forceps von Beckenboden (Low forceps): Die Leitstelle steht knapp über Beckenboden, mindestens aber auf I + 2, d. h. mindestens 2 cm kaudal der Interspinalebene. Die Rotation des kindlichen Kopfes kann bereits erfolgt sein (Pfeilnaht gerade) oder noch nicht erfolgt sein (Pfeilnaht schräg bis quer), je nach Situation erfolgt dementsprechend eine forcepsassistierte Geburt ohne oder mit manueller Rotation.

  • C: Forceps von Beckenausgang (Outlet forceps): Die Leitstelle steht am Beckenausgang (Introitus) oder der Kopf schneidet bereits ein. Die Pfeilnaht ist ausrotiert oder zumindest nahezu ausrotiert.

([Tab. 6])

High

Wenn der Kopf sich über der Interspinalebene befindet, ist eine vaginal-operative Geburt nicht zu empfehlen.

Mid

Der tiefste Punkt des knöchernen Schädels liegt in einem Bereich zwischen der Interspinalebene und 2 cm unter der Interspinalebene.

Low

Der tiefste Punkt des knöchernen Schädels (nicht die Kopfhaut) befindet sich auf der Interspinalebene plus 2 cm oder tiefer, aber noch nicht auf dem Beckenboden.

Outlet

Die fetale Kopfhaut ist sichtbar, ohne die Labien zu separieren.

Der Kopf erreicht den Beckenboden.

Die Pfeilnaht befindet sich im anterioposterioren Durchmesser oder rechts oder links in okziput-anteriorer oder -posteriorer Position (Drehung nicht mehr als 45°).

Der fetale Kopf befindet sich am oder auf dem Perineum.

Konsensbasierte Empfehlung 7.E9

Expertenkonsens

Konsensusstärke +++

Für die Klassifizierung von vaginal-operativen Geburten und zur Abschätzung der Erfolgschancen kann eine ergänzende intrapartale sonografische Untersuchung angewendet werden.

7.1  Klinische Diagnose des Höhenstandes

Konsensbasierte Empfehlung 7.E10

Expertenkonsens

Konsensusstärke +++

Der Höhenstand der knöchernen Leitstelle sollte entsprechend der Klassifikation nach „de Lee“ durch Angabe von Zentimetern oberhalb (−) bzw. unterhalb (+) der Interspinallinie palpatorisch bestimmt werden.


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7.2  Bedeutung des Ultraschalls bei der vaginal-operativen Geburt

Konsensbasierte Empfehlung 7.E11

Expertenkonsens

Konsensusstärke +++

Vor vaginal-operativen Geburten sollte eine Ultraschalluntersuchung erfolgen, wenn durch die Palpation eine exakte Beurteilung der Stellung des Rückens, der Haltung und der Einstellung des Kopfes im Geburtskanal nicht sicher möglich ist.


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8  Wahl des Instruments

Konsensbasierte Empfehlung 8.E12

Expertenkonsens

Konsensusstärke +++

Die Operateurinnen und Operateure sollen die unterschiedlichen Vor- und Nachteile der von ihnen angewandten vaginal-operativen Instrumente kennen. Dabei soll das der klinischen Situation angepasste und für das eigene Erfahrungsniveau passendste Instrument ausgewählt werden.

Konsensbasiertes Statement 8.S6

Expertenkonsens

Konsensusstärke +++

Eine vakuumassistierte Geburt ist gegenüber der forcepsassistierten Geburt mit einer höheren Rate an nicht erfolgreich beendeten vaginal-operativen Geburten assoziiert. Allerdings ist das Risiko für maternale Verletzungen bei der forceps- gegenüber der vakuumassistierten Geburt signifikant erhöht.

Konsensbasiertes Statement 8.S7

Expertenkonsens

Konsensusstärke +++

Der Einsatz von Silikon/Gummi-Glocken ist mit einer höheren Rate an nicht erfolgreich beendeten vaginal-operativen Geburten verbunden, zeigt aber eine niedrigere Inzidenz von neonatalen Skalpverletzungen gegenüber den Metallglocken.

Konsensbasiertes Statement 8.S8

Expertenkonsens

Konsensusstärke +++

Der Einsatz eines Vakuum-Handpumpensystems senkt die Rate an postpartalen Hyperbilirubinämien, steigert jedoch die Rate nicht erfolgreich beendeter vaginal-operativer Geburten gegenüber den Metallglocken.

Konsensbasierte Empfehlung 8.E13

Expertenkonsens

Konsensusstärke +++

Das „Odón-Device“ soll derzeit nur im Rahmen von Studien verwendet werden.


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9  Durchführung

9.1  Logistik

9.1.1  Materialressourcen

Konsensbasierte Empfehlung 9.E14

Expertenkonsens

Konsensusstärke +++

Die notwendigen Materialien zur Durchführung einer vaginal-operativen Geburt und zur Beherrschung von mütterlichen und kindlichen Komplikationen sollen ohne Zeitverzug und redundant (Ausfallssicherheit) verfügbar sein.


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9.1.2  Personelle/fachliche Ressourcen

Konsensbasierte Empfehlung 9.E15

Expertenkonsens

Konsensusstärke ++

Bei einer vaginal-operativen Geburt soll eine Ärztin bzw. ein Arzt mit geburtshilflichem Facharztstandard bezüglich der Betreuung vaginal-operativer Geburten und der Beherrschung möglicher Komplikationen anwesend sein. Möglichst sollte auch weiteres Fachpersonal (siehe unten) zur Verfügung stehen.

Konsensbasierte Empfehlung 9.E16

Expertenkonsens

Konsensusstärke +++

Eine in der Erstversorgung des Kindes geschulte Fachperson soll bei der vaginal-operativen Geburt anwesend oder zumindest zeitnah hinzuziehbar sein.

Unter Umständen ist die Benachrichtigung weiterer Fachpersonen (z. B. Anästhesie, OP-Team, Neonatologie, etc.) bereits im Vorfeld der vaginal-operativen Geburt sinnvoll.


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9.1.3  Räumliche/örtliche Ressourcen bzw. Infrastruktur

Konsensbasierte Empfehlung 9.E17

Expertenkonsens

Konsensusstärke +++

In jeder Einrichtung, in der vaginal-operative Geburten vorgesehen sind, sollen die räumlichen und organisatorischen Voraussetzungen für die Durchführung einer (Notfall-)Sectio caesarea gegeben sein.

Konsensbasierte Empfehlung 9.E18

Expertenkonsens

Konsensusstärke +++

Vaginal-operative Geburten sollen regelhaft im Geburtszimmer stattfinden.

Konsensbasierte Empfehlung 9.E19

Expertenkonsens

Konsensusstärke +++

Bei einer vaginal-operativen Geburt mit erhöhtem Risiko des Misserfolges und damit der Geburtsbeendigung mittels (Notfall-)Sectio caesarea (sog. „Trial-Vakuum“ oder „Trial-Forceps“) sollte die Geburt in Notfall-Sectio-Bereitschaft durchgeführt werden.


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9.2  Analgesie

Konsensbasiertes Statement 9.S9

Expertenkonsens

Konsensusstärke +++

Die Durchführung einer vaginal-operativen Geburt ohne suffiziente Analgesie kann mit einem negativen Geburtserlebnis assoziiert sein.

Konsensbasierte Empfehlung 9.E20

Expertenkonsens

Konsensusstärke +++

Sollte bei Indikationsstellung zur vaginal-operativen Geburt keine Peridural- oder Spinalanästhesie vorliegen, kann insbesondere bei einer forcepsassistierten Geburt eine Pudendusnervblockade oder Beckenbodeninfiltration erwogen werden.


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9.3  Forcepsassistierte Geburt

Eine detaillierte und bebilderte Beschreibung der Durchführung einer forcepsassistierten Geburt findet sich in der Langfassung der Leitlinie.

Konsensbasierte Empfehlung 9.E21

Expertenkonsens

Konsensusstärke +++

Bei richtiger Lage der Zange lassen sich die Zangenlöffel ohne Widerstand schließen. Ist ein Verschluss der Zange nur mit Kraftanstrengung möglich, sollen die Blätter neu positioniert werden.

Konsensbasierte Empfehlung 9.E22

Expertenkonsens

Konsensusstärke +++

Eine gut positionierte Zange darf nicht abgleiten. Dies soll mit einem Probezug überprüft werden.


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9.4  Vakuumassistierte Geburt

Eine detaillierte und bebilderte Beschreibung der Durchführung einer vakuumassistierten Geburt findet sich in der Langfassung der Leitlinie.

Konsensbasierte Empfehlung 9.E23

Expertenkonsens

Konsensusstärke +++

Die Saugglocke soll auf dem Flexionspunkt des kindlichen Kopfes zentral im Geburtskanal platziert werden.

Konsensbasierte Empfehlung 9.E24

Expertenkonsens

Konsensusstärke +++

Nach zunächst geringem Sogaufbau sollen die Geburtswege hinsichtlich Einklemmens maternalen Weichteilgewebes inspiziert und palpiert werden. Im Anschluss soll das Vakuum vollständig aufgebaut werden, um mit der Kindsentwicklung zu beginnen.

Konsensbasierte Empfehlung 9.E25

Expertenkonsens

Konsensusstärke +++

Die wohldosierte Traktion soll bei der vakuumassistierten Geburt wehensynchron unter Nutzung der Presswehen der Gebärenden entlang der Führungslinie des Geburtskanals erfolgen.

Konsensbasierte Empfehlung 9.E26

Expertenkonsens

Konsensusstärke +++

Bei fehlendem Tiefertreten bzw. nicht zeitnah bevorstehender Geburt nach ca. 3 wehensynchronen Traktionen soll das weitere vaginal-operative Vorgehen kritisch reflektiert werden und ggf. ein Abbruch der Methode erwogen werden.

Konsensbasierte Empfehlung 9.E27

Expertenkonsens

Konsensusstärke +++

Bei der Durchführung der vaginal-operativen Geburt soll auf eine gute Kommunikation mit der Gebärenden und auf eine Schonung der Geburtswege geachtet werden.


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9.5  Episiotomie bei vaginal-operativer Geburt

9.5.1  Episiotomie und maternale Morbidität

Konsensbasiertes Statement 9.S10

Expertenkonsens

Konsensusstärke ++

In die Entscheidung für oder gegen eine Episiotomie fließen neben den höhergradigen Dammrissen auch andere unerwünschte maternale Kurz- und Langzeitmorbiditäten (z. B. postpartale Hämorrhagie, Schmerzen, erhöhter Analgetikabedarf, Infektionen, Sexualstörungen, Geburtsverletzungen bei Folgegeburt etc.) durch eine Episiotomie ein.


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9.5.2  Episiotomie und höhergradige Dammverletzungen

Konsensbasiertes Statement 9.S11

Expertenkonsens

Konsensusstärke +++

Die Episiotomie stellt keine Routinemaßnahme zur Vermeidung einer höhergradigen Dammverletzung bei vaginal-operativen Geburten dar.

Konsensbasiertes Statement 9.S12

Expertenkonsens

Konsensusstärke +++

Der Nutzen einer mediolateralen Episiotomie findet sich am ehesten bei Erstgebärenden und bei forcepsassistierten Geburten, insbesondere bei zusätzlichen Risikofaktoren (z. B. okziput-posteriorer Einstellung, höherem fetalen Geburtsgewicht).

Konsensbasierte Empfehlung 9.E28

Expertenkonsens

Konsensusstärke +++

Die Schnittrichtung der Episiotomie bei Durchführung einer vaginal-operativen Geburt soll mediolateral (Winkel zur Vertikalen zum Zeitpunkt der Durchführung am gespannten Damm ca. 45 – 60 Grad) sein.

Konsensbasiertes Statement 9.S13

Expertenkonsens

Konsensusstärke +++

Ob eine regelhafte mediolaterale Episiotomie bei Erstgebärenden bei vakuumassistierten Geburten das Risiko für Analsphinkterverletzungen senkt, ist unklar. Die Durchführung orientiert sich daher an der geburtshilflichen Situation und der Präferenz der Gebärenden.

Konsensbasierte Empfehlung 9.E29

Expertenkonsens

Konsensusstärke +++

Bei forcepsassistierten Geburten sollte bei Erstgebärenden das Anlegen einer mediolateralen Episiotomie zur Vermeidung von Analsphinkterverletzungen erwogen werden.

Konsensbasierte Empfehlung 9.E30

Expertenkonsens

Konsensusstärke +++

Bei Mehrgebärenden (ausgeschlossen Status nach höhergradiger Geburtsverletzung oder Sectio caesarea) sollte bei vakuumassistierten Geburten eine Episiotomie vermieden werden.


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9.5.3  Episiotomie im Status nach höhergradigem Dammriss

Konsensbasierte Empfehlung 9.E31

Expertenkonsens

Konsensusstärke +++

Im Status nach höhergradigem Dammriss bei einer vorangegangenen Geburt kann bei einer vaginal-operativen Geburt die mediolaterale Episiotomie erwogen werden.


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9.5.4  Episiotomie im Status nach Sectio caesarea

Konsensbasierte Empfehlung 9.E32

Expertenkonsens

Konsensusstärke ++

Im Status nach Sectio caesarea sollte wegen des erhöhten Risikos für höhergradige Dammverletzungen im Falle einer vaginal-operativen Geburt eine mediolaterale Episiotomie erwogen werden.


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9.6  Fundusdruck bei der vaginal-operativen Geburt

Konsensbasiertes Statement 9.S14

Expertenkonsens

Konsensusstärke +++

Es gibt keine Evidenz für die routinemäßige Durchführung eines Fundusdruckes bei der vaginal-operativen Geburt. Die Entscheidung zur Durchführung bleibt eine Einzelfallentscheidung unter strenger Indikationsstellung und sollte die in der S3-Leitlinie „Vaginale Geburt am Termin“ zum Fundusdruck genannten Vorbedingungen erfüllen.


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9.7  Erschwerte vaginal-operative Geburt

Konsensbasierte Empfehlung 9.E33

Expertenkonsens

Konsensusstärke +++

Vaginal-operative Geburten sollten möglichst in 3 Traktionen beendet werden können, wobei im Falle eines komplikationsfreien, fortschreitenden Geburtsprozesses auch mehr Traktionen durchgeführt werden können.

Konsensbasiertes Statement 9.S15

Expertenkonsens

Konsensusstärke +++

Zur Dauer ab der ersten Traktion bis zur Geburt des Kindes bei einer vaginal-operativen Geburt können keine evidenzbasierten Angaben gemacht werden.

Konsensbasierte Empfehlung 9.E34

Expertenkonsens

Konsensusstärke +++

Bei fehlendem Tiefertreten des Kindes nach den initialen Traktionen sollte nach Überprüfung der korrekten Applikation des Instrumentes, der fetalen Position, einer adäquaten Wehentätigkeit und aktiven Unterstützung durch die Gebärende der Abbruch des Manövers bzw. der Wechsel auf eine andere operative Geburtsmethode erwogen werden.

Konsensbasiertes Statement 9.S16

Expertenkonsens

Konsensusstärke +++

Ein Abgleiten/Abreißen der Saugglocke (Saugglockenabriss) bei vakuumassistierten Geburten erhöht die neonatale Morbidität und ist mit einer erhöhten Rate frustraner Entwicklungsversuche verbunden.

Konsensbasierte Empfehlung 9.E35

Expertenkonsens

Konsensusstärke +++

Die serielle Verwendung verschiedener Instrumente zur vaginal-operativen Geburt ist grundsätzlich möglich, soll aber im Hinblick auf fetale und maternale Traumata sehr kritisch abgewogen werden.

Konsensbasierte Empfehlung 9.E36

Expertenkonsens

Konsensusstärke +++

Im Falle eines erhöhten Risikos einer frustranen vaginal-operativen Geburt soll aufgrund des erhöhten fetalen und maternalen Komplikationsrisikos die sekundäre Sectio caesarea als sogenannte „echte Alternative“ mit der Gebärenden besprochen werden.

Konsensbasiertes Statement 9.S17

Expertenkonsens

Konsensusstärke +++

Eine Sectio caesarea nach frustranem Versuch einer vaginal-operativen Geburt ist mitunter technisch schwierig und geht mit einem erhöhten maternalen und kindlichen Komplikationsrisiko einher.

Konsensbasierte Empfehlung 9.E37

Expertenkonsens

Konsensusstärke +++

Bei einer Sectio caesarea nach frustranem Versuch einer vaginal-operativen Geburt sollen die Geburtswege inspiziert werden.

Konsensbasierte Empfehlung 9.E38

Expertenkonsens

Konsensusstärke +++

Bei einer vaginal-operativen Geburt soll die/der verantwortliche Operateurin bzw. Operateur Methoden der Kindsentwicklung bei im Becken impaktierten Kopf und der Behandlung möglicher maternaler Komplikationen kennen, falls der vaginal-operative Geburtsversuch abgebrochen und eine Sectio caesarea durchgeführt werden muss.


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9.8  Besondere Situationen

9.8.1  Vaginal-operative Geburt des zweiten Zwillings aus Schädellage

Konsensbasiertes Statement 9.S18

Expertenkonsens

Konsensusstärke +++

Im Gegensatz zu einer Einlingsschwangerschaft wird ein hochstehender Kopf beim zweiten Zwilling weniger durch ein Missverhältnis zwischen mütterlichem Becken und Kindsgröße bedingt als durch eine Dystokie, weshalb in dieser Situation eine vaginal-operative Geburt bei Höhenstand des kindlichen Kopfes auch über der Interspinallinie (hohes Vakuum, Zangengeburt) erwogen werden kann.


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9.8.2  Vaginal-operative Geburt bei Frühgeborenen

Konsensbasierte Empfehlung 9.E39

Expertenkonsens

Konsensusstärke +++

Vakuumassistierte Geburten vor 34 + 0 SSW sollten aufgrund des erhöhten Risikos für eine intra- oder extrakranielle Blutung des Kindes vermieden werden.

Konsensbasierte Empfehlung 9.E40

Expertenkonsens

Konsensusstärke ++

Falls eine Indikation zur vaginal-operativen Geburt bei Frühgeborenen vor 34 + 0 SSW gegeben ist, sollte eine forcepsassistierte Geburt erfolgen, da die Morbiditätsrate im Vergleich zu reifen Kindern mit diesem Instrument nicht erhöht ist.

Konsensbasierte Empfehlung 9.E41

Expertenkonsens

Konsensusstärke ++

Eine Low-Forceps-Geburt soll nicht als Routineeingriff bei der vaginalen Geburt auch sehr kleiner Frühgeborener durchgeführt werden.


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9.8.3  Vaginal-operative Geburt bei Beckenendlage

Konsensbasierte Empfehlung 9.E42

Expertenkonsens

Konsensusstärke ++

Bei einer erschwerten Kopfentwicklung im Rahmen einer Beckenendlagengeburt kann nach erfolglosen manuellen Lösungsmanövern des kindlichen Kopfes ein vaginal-operatives Vorgehen mit der Zange erwogen werden.


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9.8.4  Rotationszange

Konsensbasierte Empfehlung 9.E43

Expertenkonsens

Konsensusstärke +++

Die Durchführung einer Rotationszange bedarf einer strengen Indikationsstellung und sollte im Zweifel nicht durchgeführt werden.


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10  Antibiotikaprophylaxe

Konsensbasierte Empfehlung 10.E44

Expertenkonsens

Konsensusstärke +++

Eine Antibiotikaprophylaxe kann im Ermessen der behandelnden Fachkräfte nach vaginal-operativer Geburt erfolgen.

Konsensbasierte Empfehlung 10.E45

Expertenkonsens

Konsensusstärke +++

Kommt es nach vaginal-operativer Geburt zu einer höhergradigen Geburtsverletzung (Dammriss Grad 3 oder 4) oder einer ausgedehnten Verletzung der Geburtswege, soll eine Antibiotikaprophylaxe erfolgen.


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11  Komplikationen

11.1  Maternale Komplikationen

11.1.1  Rissverletzungen der Geburtswege

Konsensbasiertes Statement 11.S19

Expertenkonsens

Konsensusstärke +++

Hinsichtlich der Reduktion von Rissverletzungen der Geburtswege scheint die vakuum- gegenüber der forcepsassistierten Geburt vorteilhafter zu sein.

Konsensbasiertes Statement 11.S20

Expertenkonsens

Konsensusstärke +++

Hinsichtlich der Cup-Wahl bei einer vakuumassistierten Geburt bestehen keine Unterschiede im maternalen Verletzungsmuster (gilt auch für höhergradige Geburtsverletzungen).


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11.1.2  Höhergradige Dammrisse

Konsensbasierte Empfehlung 11.E46

Expertenkonsens

Konsensusstärke ++

Zur Vermeidung höhergradiger Dammrisse sollte der vakuumassistierten Geburt gegenüber der forcepsassistierten Geburt der Vorrang gegeben werden.


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11.1.3  Beckenbodenschäden/Levatoravulsionen

Konsensbasiertes Statement 11.S21

Expertenkonsens

Konsensusstärke ++

Zur Reduktion von Beckenbodenschäden scheint die vakuum- gegenüber der forcepsassistierten Geburt Vorteile zu haben.


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11.1.4  Urin- und Stuhlinkontinenz

Konsensbasiertes Statement 11.S22

Expertenkonsens

Konsensusstärke +++

Die Inzidenz der Urininkontinenz ist nach einer vaginal-operativen Geburt gegenüber der Spontangeburt nicht signifikant erhöht. Eine Analinkontinenz tritt nach vaginal-operativer Geburt jedoch häufiger (insbesondere nach forcepsassistierter Geburt) auf.


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11.1.5  Blasenentleerungsstörungen/Harnverhalt

Konsensbasierte Empfehlung 11.E47

Expertenkonsens

Konsensusstärke +++

Frauen sollten nach vaginal-operativer Geburt über das erhöhte Risiko einer Blasenentleerungsstörung informiert werden. Zudem soll vonseiten des Fachpersonals auf die Entleerung der Harnblase geachtet werden.

Konsensbasierte Empfehlung 11.E48

Expertenkonsens

Konsensusstärke +++

Die erste Blasenentleerung sollte nach vaginal-operativer Geburt mit Uhrzeit dokumentiert werden.

Konsensbasierte Empfehlung 11.E49

Expertenkonsens

Konsensusstärke +++

Bei V. a. auf eine unzureichende Entleerung der Harnblase oder Vorliegen von Risikofaktoren für eine Entleerungsstörung sollte die Restharnmenge (beispielsweise mittels Sonografie) bestimmt werden.

Konsensbasiertes Statement 11.S23

Expertenkonsens

Konsensusstärke +++

Bei Frauen mit einem Periduralkatheter oder Opioiden zur Analgesie unter der Geburt kann eine erhöhte Restharnmenge auftreten, weshalb eine Restharnkontrolle erforderlich werden kann.

Konsensbasierte Empfehlung 11.E50

Expertenkonsens

Konsensusstärke +++

Ein transurethraler Dauerkatheter für 12 h nach einer vaginal-operativen Geburt ist keine Routinemaßnahme, kann aber im Kontext von Blasenentleerungsstörungen als Maßnahme erwogen werden.


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11.1.6  Sexuelle Funktionsstörungen

Konsensbasiertes Statement 11.S24

Expertenkonsens

Konsensusstärke +++

Nach vaginal-operativen Geburten können sexuelle Funktionsstörungen auftreten.


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11.1.7  Postpartale Hämorrhagie

Konsensbasiertes Statement 11.S25

Expertenkonsens

Konsensusstärke +++

Die Inzidenz postpartaler Blutungen unterscheidet sich bei vakuum- gegenüber forcepsassistierten Geburten statistisch nicht signifikant.

Konsensbasiertes Statement 11.S26

Expertenkonsens

Konsensusstärke +++

Die serielle Verwendung der Instrumente bei einer vaginal-operativen Geburt erhöht das Risiko für eine postpartale Hämorrhagie.


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11.1.8  Psychische Beeinträchtigung/Zufriedenheit

Konsensbasierte Empfehlung 11.E51

Expertenkonsens

Konsensusstärke +++

Psychische Beeinträchtigungen/Unzufriedenheit können nach vaginal-operativen Geburten gehäuft auftreten und sollten gezielt erfragt werden.


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11.1.9  Schmerz/Analgetikabedarf

Konsensbasiertes Statement 11.S52

Expertenkonsens

Konsensusstärke +++

Postpartaler Schmerz und Analgetikabedarf sind im Vergleich zwischen vakuum- und forcepsassistierten Geburten in etwa gleich häufig.


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11.1.10  Thromboembolische Ereignisse

Konsensbasiertes Statement 11.S53

Expertenkonsens

Konsensusstärke +++

Eine Thromboseprophylaxe nach vaginal-operativer Geburt ist keine Maßnahme der klinischen Routine, sondern stellt eine zu begründende Einzelfallentscheidung dar.


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11.1.11  Rehospitalisation

Konsensbasiertes Statement 11.S54

Expertenkonsens

Konsensusstärke +++

Rehospitalisationen aufgrund von Komplikationen sind nach vaginal-operativer Geburt gegenüber der Spontangeburt erhöht, vor allem nach forcepsassistierten Geburten.


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11.2  Kindliche Komplikationen

Konsensbasierte Empfehlung 11.E55

Expertenkonsens

Konsensusstärke ++

Aufgrund möglicher kindlicher Komplikationen im Rahmen einer vaginal-operativen Geburt soll bei der Erstversorgung eine in der Behandlung von Anpassungsstörungen bzw. adversem Outcome eines Neugeborenen fachkundige Person anwesend sein.

Konsensbasiertes Statement 11.S56

Expertenkonsens

Konsensusstärke ++

Die serielle Anwendung von Vakuum und Forceps bei der vaginal-operativen Geburt und vor allem das Scheitern des vaginal-operativen Vorgehens ist mit einer erhöhten kindlichen Morbidität assoziiert.

Konsensbasiertes Statement 11.S27

Expertenkonsens

Konsensusstärke +++

Hinsichtlich neonataler Komplikationen hat die forceps- gegenüber der vakuumassistierten Geburt Vorteile. Gleiches gilt für Soft-Cups gegenüber den Metall-Cups. Eine Beurteilung der Handpumpenvakuumsysteme ist in dieser Hinsicht mangels durchgeführter Studien nicht möglich.


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12  Nachgeburtliche Untersuchungen

12.1  Die Mutter

12.1.1  Untersuchung im Kreißsaal

Konsensbasierte Empfehlung 12.E57

Expertenkonsens

Konsensusstärke ++

Nach vaginal-operativer Geburt soll eine detaillierte Inspektion und Palpation der Geburtswege inklusive Rektalpalpation hinsichtlich genitaler Rissverletzungen und insbesondere höhergradiger Dammverletzungen erfolgen.

Konsensbasierte Empfehlung 12.E58

Expertenkonsens

Konsensusstärke +++

Nach vaginal-operativer Geburt sollte die erste Miktion dokumentiert werden. Bei Verdacht auf eine unvollständige Blasenentleerung oder Harnverhalt sollte die Restharnmenge bestimmt werden.

Konsensbasierte Empfehlung 12.E59

Expertenkonsens

Konsensusstärke +++

Sollte ca. 4 Stunden nach einer Geburt oder nach Entfernung eines Blasenkatheters keine Spontanmiktion möglich sein und eine Restharnmenge > 150 ml gemessen werden, liegt eine postpartale Blasenentleerungsstörung vor, die beobachtet werden sollte. Bei Restharnmengen ≥ 500 ml sollte ein transurethraler Dauerkatheter für ca. 24 Stunden gelegt werden.


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12.1.2  Untersuchung im Wochenbett

Konsensbasierte Empfehlung 12.E60

Expertenkonsens

Konsensusstärke +++

Im Wochenbett soll auf eine regelmäßige Miktion und Defäkation geachtet werden.

Konsensbasierte Empfehlung 12.E61

Expertenkonsens

Konsensusstärke +++

Im Falle der Diagnose eines Harnverhaltes oder einer unvollständigen Blasenentleerung im Wochenbett soll eine Therapie (ggf. unter Einsatz eines Blasendauerkatheters) eingeleitet werden.

Konsensbasierte Empfehlung 12.E62

Expertenkonsens

Konsensusstärke +++

Die Wöchnerin sollte nach vaginal-operativer Geburt für mögliche Beckenbodenprobleme und mögliche therapeutische Schritte sensibilisiert werden.

Konsensbasierte Empfehlung 12.E63

Expertenkonsens

Konsensusstärke +++

Die Wöchnerin sollte nach vaginal-operativer Geburt auf eine mögliche psychische Belastung angesprochen und bei Vorliegen einer adäquaten Betreuung zugewiesen werden.


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12.1.3  Untersuchung im Rahmen der regulären Post-partum-Kontrolle

Konsensbasierte Empfehlung 12.E64

Expertenkonsens

Konsensusstärke +++

Frauen mit Zeichen einer posttraumatischen Belastungsstörung (nach vaginal-operativer Geburt) innerhalb der ersten postpartalen Wochen soll eine professionelle Unterstützung und Begleitung angeboten werden.

Konsensbasierte Empfehlung 12.E65

Expertenkonsens

Konsensusstärke +++

Frauen mit Symptomen einer Inkontinenz oder Beckenbodendysfunktion soll eine weiterführende klinische und ggf. apparative Diagnostik sowie eine adäquate Therapie angeboten werden.

Konsensbasierte Empfehlung 12.E66

Expertenkonsens

Konsensusstärke +++

Bestandteil der Nachuntersuchung nach Abschluss des Wochenbettes und eines ggf. stattfindenden Nachgespräches nach vaginal-operativer Geburt sollte die Aufklärung und Beratung hinsichtlich des Geburtsmodus und des Wiederholungsrisikos von Beckenbodenverletzungen bei einer Folgegeburt sein.


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12.2  Das Kind

Konsensbasierte Empfehlung 12.E67

Expertenkonsens

Konsensusstärke +++

Nach einer vaginal-operativen Geburt soll der Gesundheitszustand des Neugeborenen durch eine in der postnatalen Anpassung von Neugeborenen geschulte Fachperson (insbesondere auch auf Geburtstraumata) beurteilt werden.

Konsensbasierte Empfehlung 12.E68

Expertenkonsens

Konsensusstärke +++

Bei jedem neonatalen Geburtstrauma nach einer vaginal-operativen Geburt soll abgewogen werden, ob eine Kinderärztin bzw. ein Kinderarzt zur Beurteilung hinzugezogen werden soll.

Konsensbasiertes Statement 12.S28

Expertenkonsens

Konsensusstärke +++

Der direkte Hautkontakt, das Stillen oder die Gabe von Paracetamol sind effektive Methoden, die Schmerzen bei neonatalen Geburtstraumata zu reduzieren.


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13  Dokumentation und juristische Gesichtspunkte

Konsensbasierte Empfehlung 13.E69

Expertenkonsens

Konsensusstärke +++

Die Qualität der Dokumentation spielt bei medikolegalen Auseinandersetzungen eine zentrale Rolle, weshalb vaginal-operative Geburten für Dritte nachvollziehbar dokumentiert werden sollen.


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14  Nachbesprechung

Konsensbasiertes Statement 14.S29

Expertenkonsens

Konsensusstärke ++

Eine Nachbesprechung des Geburtserlebnisses nach vaginal-operativer Geburt kann zur psychischen Gesundheit der Frau/Familien beitragen.

Konsensbasierte Empfehlung 14.E70

Expertenkonsens

Konsensusstärke +++

Eine Nachbesprechung der vaginal-operativen Geburt sollte allen Frauen und ihren Familien/Begleitpersonen – idealerweise noch während des stationären Aufenthaltes – ermöglicht werden.


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15  Training und Simulation

Konsensbasiertes Statement 15.S30

Expertenkonsens

Konsensusstärke +++

Schulung und Training in der Durchführung der vaginal-operativen Geburt bilden die Grundlage für eine größtmögliche fetomaternale Sicherheit.

Konsensbasiertes Statement 15.S31

Expertenkonsens

Konsensusstärke +++

Die geringe Anzahl forcepsassistierter Geburten unterstreicht die Notwendigkeit der Simulation und Übung dieser Methode am Phantom für eine sichere Anwendung in der Praxis.

15.1  Aktuelle Lage der Weiterbildungscurricula

Konsensbasiertes Statement 15.S32

Expertenkonsens

Konsensusstärke +++

Es gibt keine evidenzbasierten Mindestzahlen, die die Befähigung zur eigenständigen fachgerechten Durchführung einer vaginal-operativen Geburt festlegen.


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15.2  Training und Simulation

Konsensbasiertes Statement 15.S33

Expertenkonsens

Konsensusstärke +++

Neben dem Lernen am klinischen Fallbeispiel bietet die Integration von Video-Hands-on- und simulationsbasierten Kursen die Chance, die Ausbildung im Kontext vaginal-operativer Geburten zu verbessern.


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15.3  Mögliche Kontrolle von Qualitätsparametern

Konsensbasiertes Statement 15.S34

Expertenkonsens

Konsensusstärke +++

Die Erhebung und Reflexion von Qualitätsparametern ermöglichen auf organisatorischer Ebene das Erkennen von Fehlerquellen und das Einleiten von gegensteuernden Maßnahmen.

Die der Leitlinie zugrunde liegende Literatur findet sich in der Langfassung der Leitlinie unter https://register.awmf.org/de/leitlinien/detail/015-023


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Interesasenkonflikt

Die Interessenkonflikte der Autoren sind in der Langfassung der Leitlinie aufgelistet.

Correspondence

Dr. med. Peter Jakubowski
Department für Frauengesundheit Tübingen
Calwerstraße 7
72076 Tübingen
Germany   

Publication History

Received: 05 August 2024

Accepted: 16 September 2024

Article published online:
06 February 2025

© 2025. Thieme. All rights reserved.

Georg Thieme Verlag KG
Oswald-Hesse-Straße 50, 70469 Stuttgart, Germany

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