Schlüsselwörter Bewegungsversorgung - Gesundheitssystem - Versorgungsforschung - Interprofessionalität
- Interdisziplinarität
Keywords Physical Activity-Related Health Services - Health services research - Healthcare
system - Interprofessionality - Interdisciplinarity
Einführung
Die positiven Effekte von Bewegung auf die Gesundheit sind mittlerweile nicht nur
in
der wissenschaftlichen Community, sondern auch von den Akteuren in der Gesundheits-
und Krankenversorgung und der breiten Öffentlichkeit weitgehend anerkannt. Folglich
ist es nicht überraschend, dass die WHO im europäischen Aktionsplan für körperliche
Aktivität eine Neuausrichtung in allen Bereichen der Gesundheitsversorgung fordert,
um Bewegung in Prävention, Kuration und Rehabilitation standardmäßig zu integrieren
und so die bewegungsförderlichen Potenziale in der Versorgungskette systematisch zu
nutzen [1 ]. Aktuell fehlt es in der
deutschen Gesundheitsversorgung bisher oftmals an einer angemessenen
Berücksichtigung des entsprechenden bewegungsbezogenen Fachwissens bzw. der
Berufsgruppen, was wiederum eine systematische, fachlich fundierte und
interdisziplinäre Auseinandersetzung zum Nutzen sowie zu den bislang ungenutzten
Potenzialen von Bewegungsangeboten voraussetzt. Trotz einer differenzierten
sportwissenschaftlichen und sportmedizinischen Auseinandersetzung mit der
Gesundheitswirksamkeit von Bewegung, zum Beispiel bei verschiedenen
Indikationsgruppen, wird diese vorhandene Expertise in der Versorgung nur selten
genutzt. Allzu oft verbleibt die Auseinandersetzung mit Bewegung in
Versorgungsforschung und Versorgungspraxis auf einer allgemeinen Ebene, zum Beispiel
unter Bezug auf die im Public Health Bereich etablierten WHO-Empfehlungen zu Umfang,
Häufigkeit und Intensität körperlicher Aktivität [2 ]. Dies greift in der Versorgung
oftmals zu kurz, da damit sowohl indikationsspezifische Trainingsempfehlungen, als
auch wesentliche verhältnisbezogene Aspekte für eine systematische Implementierung
nicht angemessen berücksichtigt werden. Zudem ist außerhalb der Heilberufe (z. B.
Physio-, Ergotherapie) zu selten klar geregelt, unter welchen Voraussetzungen die
jeweiligen Berufsgruppen (z.B. Sportwissenschaften, Sporttherapie) bewegungsbezogene
Versorgungsleistungen erbringen können und dürfen. Deshalb zeigt das vorliegende
Positionspapier aus der AG Bewegungsbezogene Versorgungsforschung die Relevanz von
Bewegung und zentrale Aspekte zur Weiterentwicklung notwendiger Rahmenbedingungen
der Bewegungsversorgung im Gesundheitssystem auf.
Die AG Bewegungsbezogene Versorgungsforschung im Deutschen Netzwerk für
Versorgungsforschung e. V. (DNVF) befasst sich mit allen Aspekten der
Versorgungsforschung, die Bewegung als Intervention bzw. Interventionsbestandteil
haben und/oder deren Ziel die Beeinflussung des Bewegungsverhaltens sowie der
physischen und psychischen Funktionsfähigkeit und Gesundheit ist. Zum
Adressatenkreis des vorliegenden Positionspapiers gehören insbesondere die
Gesundheitspolitik auf Bundes- und Länderebene, Sozialversicherungsträger,
Drittmittelgeber sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler unterschiedlicher
Fachdisziplinen mit oder ohne Bezug zur bewegungsbezogenen Versorgungsforschung und
die verschiedenen gesetzlich geregelten und nicht-geregelten Gesundheitsberufe.
Relevanz und konzeptionelle Ansätze der Bewegungsversorgung
Relevanz und konzeptionelle Ansätze der Bewegungsversorgung
Die Relevanz einer festen und breiten Verankerung von Bewegungsangeboten in der
Gesundheits- und Krankenversorgung leitet sich insbesondere aus der umfassenden
Evidenz zu den vielfältigen positiven Gesundheitswirkungen von Bewegung als
Bestandteil einer indikationsspezifischen Therapie, als Maßnahme der Primär- und
Sekundärprävention, der Gesundheitsförderung [3 ]
[4 ]
[5 ]
[6 ] sowie dem Potenzial zur
Kostenreduzierung im Gesundheitswesen [7 ] ab. Auch wenn Bewegungsversorgung im deutschen Gesundheitssystem
bereits in einigen Bereichen einen anerkannten Stellenwert einnimmt (z. B. als
größtes Handlungsfeld der Prävention und Gesundheitsförderung [8 ] und als zentraler Bestandteil der
medizinischen Rehabilitation [9 ]) und
obwohl Bewegungsangeboten im ambulanten Versorgungskontext das Potential
zugeschrieben wird, die Anzahl künftig auftretender Fälle nichtübertragbarer
Erkrankungen kosteneffektiv zu senken [10 ]
[11 ], zeigt sich
insbesondere im ambulanten Sektor eine deutliche Lücke an geeigneten
bewegungsbezogenen Versorgungsangeboten [12 ].
Für die Nutzung der Potentiale der Bewegungsversorgung ist ein differenzierter Umgang
mit bewegungsbezogenen Begrifflichkeiten und ein grundsätzliches Verständnis der
mehrdimensionalen Ausrichtung von Bewegungsangeboten unabdingbar. Wesentlich ist in
diesem Zusammenhang das Wissen, dass die Zielparameter bewegungsbezogener
Versorgungsangebote weit über die physische Ebene und den Aspekt der rein
quantitativen Bewegungsförderung hinausgehen. Auch wenn „körperliche Bewegung“ bzw.
„körperliche Aktivität“ als übergeordneter Begriff ursprünglich ausschließlich im
Hinblick auf eine aktive Steigerung des Energieumsatzes definiert ist [13 ], zeichnen sich moderne
Bewegungsangebote im Versorgungskontext durch ihre Mehrdimensionalität und die
Adressierung physischer, psychischer und auch sozialer Ressourcen aus [14 ]. Im Rahmen dessen unterscheiden
sich die Bewegungsangebote im Versorgungskontext konzeptionell allerdings zum Teil
erheblich. So gilt „Training“ als Subkategorie von Bewegung, mit dem Ziel der
Verbesserung körperlicher Funktionen und/oder der körperlichen Fitness [15 ]. Die „Bewegungstherapie“ adressiert
hingegen neben den physischen, auch explizit die psychischen und sozialen Funktionen
bzw. Ressourcen der Patientinnen und Patienten [16 ]. Vor dem Hintergrund des
ICF-Modells [17 ] stehen damit bei der
(indikationsspezifischen) „medizinischen Trainingstherapie“ die Körperfunktionen und
-strukturen im Mittelpunkt, wohingegen Bewegungstherapie teilhabeorientiert und
mehrdimensional ausgerichtet ist. Auch der Begriff „Sport“ bedarf einer
konzeptionellen und kontextabhängigen Einordnung und ist nicht synonym zu
körperlicher Aktivität zu sehen. Im Versorgungskontext findet sich der Sportbegriff
in erster Linie im Zusammenhang mit den biopsychosozial ausgerichteten Konzepten zum
„Rehabilitationssport“ [18 ], der
„Sporttherapie“ [19 ] und dem
präventiven „Gesundheitssport“ [20 ]
[21 ]
[22 ]. Die korrekte Terminologie ist im
Kontext der bewegungsbezogenen Versorgungsforschung bedeutsam, da sie unter anderem
wichtige Implikationen für die Zielformulierung eines Bewegungsangebotes, die
Auswahl der Zielparameter und deren Operationalisierung bei der Ergebnismessung
sowie die indikationsbezogene Weiterentwicklung bewegungsbezogener Empfehlungen in
Rehabilitation, Prävention und Gesundheitsförderung hat. Für eine detaillierte
Beschreibung der konzeptionellen Ansätze sowie der jeweils adressierten
Zielparameter bzw. Outcomes wird an dieser Stelle auf das Memorandum der AG
Bewegungsbezogene Versorgungsforschung [14 ] verwiesen.
Wege zu einer interprofessionellen und interdisziplinären
Bewegungsversorgung
Wege zu einer interprofessionellen und interdisziplinären
Bewegungsversorgung
Im Hinblick auf die bekannten Herausforderungen im Gesundheitswesen (z. B. steigende
Prävalenz von Übergewicht, Fachkräftemangel, demografischer Wandel verbunden mit
steigender Nachfrage an Gesundheits- und Pflegeleistungen [23 ]), sowie den politischen Strategien
der Bundesregierung (z. B. Strategie gegen Einsamkeit [24 ], Nationale Demenzstrategie [25 ], geplante Nationale Herz-Kreislauf
Strategie [26 ]) kann eine bessere
Bewegungsversorgung einen wertvollen Beitrag leisten. Dazu sind insbesondere drei
zentrale Schritte notwendig (vgl. auch [Abb. 1 ]):
Abb. 1 Zentrale Schritte zu einer interprofessionellen
Bewegungsversorgung.
Alle an der Versorgung beteiligten Berufsgruppen müssen über ein
grundlegendes Bewegungsfachwissen und bewegungsbezogene Kompetenzen
verfügen,
Bewegungsfachberufe und Bewegungsangebote müssen in alle Versorgungskontexte
stärker integriert werden, und
Bewegungsexpertise muss in medizinischen Leitlinien explizit, systematisch
und transparent berücksichtigt werden.
Die in [Abb. 1 ] skizzierten Schritte
werden in den nachfolgenden Positionen entsprechend hergeleitet und
ausgearbeitet.
Es besteht dringender Bedarf, dass alle an der Versorgung beteiligten
Berufsgruppen über ein grundlegendes Fachwissen und grundlegende Kompetenzen zur
Bewegung verfügen
Es besteht dringender Bedarf, dass alle an der Versorgung beteiligten
Berufsgruppen über ein grundlegendes Fachwissen und grundlegende Kompetenzen zur
Bewegung verfügen
Bewegungsförderung durch Gesundheitsfachkräfte unterschiedlicher Professionen gilt
als Kernstrategie der Steigerung körperlicher Aktivität in der Bevölkerung [1 ]
[27 ]. Eine entsprechende Umsetzung
erfordert (a) interdisziplinäre und interprofessionelle Ansätze in der
Bewegungsversorgung und (b) die interdisziplinäre und interprofessionelle
Zusammenarbeit aller an der Versorgung beteiligten Berufsgruppen. Damit einher gehen
(c) die Notwendigkeit der berufsgruppenspezifischen Rollenklärung bezüglich der
Bewegungsversorgung und (d) die systematische Integration von grundlegenden
bewegungsbezogenen Kompetenzen in die berufliche Qualifizierung (Aus-, Fort- und
Weiterbildung) aller Gesundheitsfachkräfte.
Interdisziplinäre bzw. interprofessionelle Ansätze in der Bewegungsversorgung gelten
unter anderem deshalb als vielversprechend, da die unterschiedlichen Professionen
regelmäßige Kontakte mit jenen vulnerablen Bevölkerungsgruppen haben, welche eine
hohe Prävalenz körperlicher Inaktivität aufweisen (z. B. Menschen mit
nichtübertragbaren Erkrankungen, Ältere, Alleinlebende oder sozioökonomisch
benachteiligte Menschen). Zudem werden Gesundheitsfachkräfte in der Bevölkerung
zumeist als vertrauenswürdige Quelle von Gesundheitsinformationen angesehen [28 ]
[29 ]
[30 ]. Beides gilt es für die
Berufsgruppen im Rahmen ihrer Rollen und Möglichkeiten bestmöglich zu nutzen, um
wiederholt und gezielt die Themen Bewegung und Bewegungsförderung inklusive
bewegungsbezogener Teilhabe (z. B. Unterstützung sozialer Eingebundenheit, Förderung
von Alltagsmobilität durch Bewegungsinterventionen) zu adressieren (siehe auch „make
every contact count“ [31 ]). Dies gilt
ausdrücklich nicht nur für Berufsgruppen, deren Expertise und beruflicher Gegenstand
originär die Bewegung darstellt (z. B. Physiotherapie, Sport- und Bewegungstherapie
und Sportwissenschaft), sondern, zumindest auf Ebene von grundlegenden
bewegungsbezogenen Kompetenzen, für alle weiteren ärztlich, pflegerisch bzw.
therapeutisch tätigen Versorgenden im ambulanten und stationären Versorgungskontext
(z. B. Pflege, Psychotherapie, Psychologie (insbes. „Psychologische
Gesundheitsförderung BDP“) und ärztliche Versorgung). Es gilt die unterschiedlichen
Kompetenzen der Berufsgruppen gezielt einzusetzen, um bewegungsbezogene Ziele mit
den Betroffenen zu erarbeiten und die Zielerreichung arbeitsteilig anzugehen. In
Deutschland gibt es aktuell einige innovative Modellprojekte mit dem Ziel,
Bewegungsförderung interprofessionell, systematisch und nachhaltig in verschiedenen
Bereichen der Gesundheitsversorgung zu verankern. Als Beispiele für die
interprofessionelle Zusammenarbeit zwischen Medizin und Personen aus
Bewegungsfachberufen, was international als erfolgversprechender gilt [32 ]
[33 ], können in Deutschland
Modellprojekte wie BewegtVersorgt (https://www.bewegtversorgt.fau.de/ ), ImPuls (https://www.impuls.uni-tuebingen.de/ ) oder MOVE-ONKO (https://move-onko.de/ ) genannt werden. Für
die Pflege können an dieser Stelle beispielsweise die Projekte POLKA [34 ]
[35 ] und PROCARE [36 ]
[37 ] genannt werden. Die Erprobung
derartiger Ansätze kann dazu beitragen, Bewegung und Bewegungsförderung breiter und
mit höherer Qualität im Gesundheitssystem zu verankern, interprofessionelles Wissen
und interprofessionelle Kompetenzen strategisch zu fördern und eine positive
Bewegungs- und Bewegungsförderungskultur und entsprechende
Bewegungsversorgungsprozesse und -strukturen zu entwickeln und zu etablieren. Als
Vorbild zur Bewegungsversorgung könnte dabei die medizinische Rehabilitation im
deutschen Gesundheitssystem dienen, wo bewegungstherapeutische Leistungen
indikationsübergreifend eine zentrale Rolle haben [9 ] und zudem die Bewegungsförderung
explizit als Ziel definiert ist [38 ].
Dass allerdings in der Versorgungspraxis auch hier noch große Potenziale bestehen,
zeigt eine deutschlandweite Bestandsaufnahme von Sudeck et al. aus dem Jahr 2020:
Demnach richten nur knapp die Hälfte der bewegungstherapeutischen Abteilungen (45%)
ihre Therapie klar erkennbar auf das Thema Bewegungsförderung aus [39 ]
[40 ].
Analysen im internationalen Raum zeigen, dass der größte Anteil der
Gesundheitsfachkräfte verschiedener Berufsgruppen (78-97%) Bewegungsförderung als
Bestandteil der eigenen beruflichen Rolle sieht [41 ]. Bei der Betrachtung von Bewegung
und Bewegungsförderung als Querschnittsthema interprofessioneller Zusammenarbeit ist
allerdings wichtig, dass jede Berufsgruppe ihre jeweilige Rolle im Kontext der
Bewegungsversorgung klärt und dies mit anderen Beteiligten klar kommuniziert. Das
bedeutet, dass jeder berufliche Fachverband im Austausch mit anderen Fachverbänden
einen Standpunkt entwickeln sollte, wo die jeweiligen berufsgruppenspezifischen
Ziele, Kompetenzen und Möglichkeiten im Kontext der Bewegungsversorgung liegen und
welche Rolle eingenommen wird. Dies und auch die Abgrenzung bzw. Potenziale der
Zusammenarbeit mit anderen Berufen sind bislang oft unklar [41 ].
Vor dem Hintergrund des globalen Aktionsplans der WHO [27 ] könnten Ärztinnen und Ärzte neben
der Diagnose bewegungsbezogener Handlungsbedarfe und der entsprechenden Verordnung
für Bewegungsangebote ihre Rolle als Bewegungsberaterin bzw. Bewegungsberater
verstehen und selbst einzelne Impulse zur Bewegungsförderung geben [42 ]
[43 ]. Allerdings gelten auch in diesem
Kontext die begrenzte Zeit, fehlende entsprechende Abrechnungsmöglichkeiten sowie
die bislang fehlende systematische Aus-, Fort- und Weiterbildung in Basiskompetenzen
der Bewegungsberatung als große Hindernisse [42 ] und es gibt Hinweise darauf, dass die ärztliche Bewegungsberatung
[42 ] und das „Rezept für Bewegung“
[44 ], als zwei vielversprechende
Möglichkeiten der ärztlich initiierten Bewegungsförderung, eher rückläufig sind.
Auch im Rahmen der Psychologie und Psychotherapie könnte die therapiebegleitende
Wirkung von Bewegung deutlicher herausgestellt werden und auch mittels
psychologischer Strategien zur Verhaltensänderung Impulse zur Bewegungsförderung
gegeben werden. Pflegekräfte können Eigenaktivitäten von Patienten und Patientinnen
bzw. Bewohnern und Bewohnerinnen fördern und diese bestmöglich physisch und
psychisch bei der aktiven Gestaltung von Alltagsaktivitäten im Sinne der aktiven
Mobilisierung unterstützen. Es zeigt sich damit, dass Gesundheitsfachkräfte beim
Thema Bewegung sowohl selbst intervenieren können bzw. sollten, als auch eine
Vermittler- und Überweisungsrolle an spezifische Bewegungsfachberufe (siehe Position
2) einnehmen können. Beides erfordert, dass die Vermittlung von Bewegungsfachwissen
und bewegungsbezogene Kompetenzen zumindest in Grundlagen systematisch in die
berufliche Qualifizierung (Aus-, Fort- und Weiterbildung) aller
Gesundheitsfachkräfte integriert werden. Dazu gehören beispielsweise
Grundlagenwissen zu Dimensionen und Formen körperlicher Aktivität und verschiedener
Bewegungsarten, die multifaktoriellen Determinanten des Bewegungsverhaltens
(Barrieren und Förderfaktoren), die biopsychosozialen Gesundheitswirkungen
(Effektwissen) bei verschiedenen Populations- bzw. Indikationsgruppen (Lebensspanne,
Primär-, Sekundär- Tertiärprävention) sowie person-orientierte Ansätze in Verbindung
mit effektiven und effizienten Kommunikationsstrategien zur Verhaltensberatung.
Darüber hinaus sollte die Sensibilisierung der (künftigen) Gesundheitsfachkräfte in
Bezug auf das eigene Bewegungsverhalten bzw. die eigene bewegungsbezogene
Gesundheitskompetenz dazu beitragen, dass diese ein Vorbild für die Patientinnen und
Patienten sind bzw. sein werden [45 ]
[46 ]. Insgesamt besteht
damit die Notwendigkeit, Mindeststandards zu Bewegung und Bewegungsförderung in den
Curricula der jeweiligen Gesundheitsfachberufe zu etablieren. Obwohl international
bereits konsentierte Mindeststandards für die Ausbildung von Gesundheitsfachkräften
zur Bewegungsförderung [47 ], sowie
Implementierungsschritte für die Integration von Bewegung und Bewegungsförderung in
Curricula erarbeitet wurden [48 ],
spielt dies in Deutschland in den Curricula der meisten Gesundheitsberufe bislang
kaum eine Rolle.
Es besteht die Notwendigkeit der stärkeren Integration von spezifischen
Bewegungsangeboten und Bewegungsfachberufen in alle Versorgungskontexte
Es besteht die Notwendigkeit der stärkeren Integration von spezifischen
Bewegungsangeboten und Bewegungsfachberufen in alle Versorgungskontexte
Für eine stärkere Integration von Bewegungsfachberufen und deren Angebote in der
Versorgung muss sowohl die individuumbezogene (verhaltensorientierte) als auch die
strukturelle (verhältnisorientierte) Perspektive berücksichtigt werden. Zudem gilt
es die notwendigen Kompetenzen und damit verbundenen Qualifikationsniveaus der
Anbieter sowie entsprechende Verordnungs- und Abrechnungsmöglichkeiten
festzulegen.
Sowohl aus indikationsübergreifender [7 ]
[11 ]
[49 ], als auch aus indikationsbezogener
Perspektive [50 ] können
Bewegungsangebote im ambulanten Versorgungskontext deutlich zur Kostenreduktion im
Gesundheitssystem beitragen. Deshalb sollten im ersten Schritt die vorhandenen
Bewegungsangebote besser bekannt gemacht werden, um deren Verordnungs- und
Nutzungszahlen zu erhöhen (z. B. Reha-Nachsorgeangebote, „Bewegung auf Rezept“,
individualpräventive Angebote). Darüber hinaus sollten im gesamten Bereich der
Primärversorgung mehr Möglichkeiten geschaffen werden, Bewegung als Maßnahme der
Gesundheitsversorgung abrechnungsfähig zu verordnen. Nicht nur in der
Primärversorgung, sondern auch im gerontologischen und geriatrischen Bereich zeigt
sich eine deutliche Versorgungslücke. Der spezifische Bedarf geriatrischer
Patientinnen und Patienten ist mit den vorhandenen Angeboten der Bewegungsversorgung
insgesamt nur unzureichend gedeckt, da z. B. Präventionskurse nach §20 SGB V nicht
für die oft kontinuierlich erforderliche Förderung vorgesehen sind und entsprechende
Übungsleitende im Vereinssport selten auf die Anleitung hoch vulnerabler Seniorinnen
und Senioren eingestellt sind. Einige standardisierte Bewegungsangebote mit
Berücksichtigung der geriatrietypischen Multimorbidität konnten ihre Wirksamkeit
hinsichtlich der Verbesserung der Selbstversorgungsfähigkeit nachweisen [51 ]
[52 ] und haben auch das Potenzial zur
Verringerung von Einsamkeit und sozialer Isolation [53 ] (vgl. auch Mehrdimensionalität von
Bewegungsangeboten). Allerdings stößt die Bewegungsversorgung in stationären
Pflegeeinrichtungen aufgrund von Personalmangel und fehlender fachlicher
Bewegungsexpertise (z. B. bzgl. der Sturzgefahr) an Grenzen, und/oder wird zu selten
evidenzbasiert und ressourcenorientiert durchgeführt. Insbesondere
nicht-institutionalisiert lebende Seniorinnen und Senioren sind allerdings gegenüber
Menschen in stationärer Betreuung benachteiligt, da die Anfahrt für
mobilitätsbeeinträchtigte ältere Menschen oftmals eine Teilnahme an ambulanten
Bewegungsangeboten erschwert oder dieses verhindert, was wiederum im Widerspruch zur
etablierten Forderung „ambulant vor stationär“ steht.
Für die stärkere Integration von zielgruppenspezifischen Bewegungsangeboten und
Bewegungsfachberufen in alle Versorgungskontexte gilt es aber auch, neben den
beschriebenen individuumbezogenen Angeboten, verhältnisorientierte Angebote bzw. ein
entsprechendes Capacity Building zu etablieren und auszubauen. Aufenthalte in
Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sind beispielsweise in hohem Maße von
körperlicher Inaktivität geprägt, was in negativen Folgen für Heilungsverlauf,
Mobilität, Teilhabe und Lebensqualität resultiert [54 ]. Eine entsprechende systematische
Verbesserung der Bewegungsverhältnisse umfasst dabei (1) die Gestaltung und
Ausstattung von Räumlichkeiten und Außenanlagen (z. B. mit
zielgruppenspezifisch anwendbaren Trainingsgeräten oder -möglichkeiten), (2) die
Verfügbarkeit von mobilitätsförderlichen Hilfsmitteln und die
entsprechenden Handhabungskompetenzen, (3) die Integrierbarkeit von Bewegung in
Alltagshandlungen und/oder in den gesamten Tagesablauf und die
Therapieplanung , sowie (4) das Vorhandensein strukturierter Konzepte und
Materialen zur Information, Beratung und Anleitung von Menschen und ihren
Angehörigen. Dazu bedarf es allerdings in der Regel einer fundierten Analyse und
systematischen Planung und Strukturentwicklung, wofür kooperative Planungsansätze
einen vielversprechenden methodischen Ansatz darstellen können [12 ]
[55 ].
Auch wenn grundsätzlich alle Berufsgruppen einen Beitrag zur Bewegungsförderung
leisten können und sollen (vgl. Position 1), müssen gezielte Therapie- und
Trainingsinterventionen von Angehörigen der Bewegungsfachberufe übernommen werden,
da hierfür ein anderes spezifisches Fachwissen und Kompetenzniveau notwendig ist
(z. B. zur Trainingsgestaltung, Einschätzung von Kontraindikationen etc.) Dafür ist
eine stärkere Integration von Bewegungsfachberufen und die Systematisierung der
jeweiligen Kompetenzen im Versorgungskontext notwendig. Vor dem Hintergrund des
Fachkräftemangels in den Gesundheitsberufen und dem steigenden Kostendruck im
Gesundheitswesen sollte dabei zunächst reflektiert werden, ob in der
Heilmittelerbringung nicht stärker als bislang auf gruppentherapeutische Ansätze
gesetzt werden kann, sobald eine Einzeltherapie medizinisch nicht zwingend notwendig
ist. Gruppenangebote bieten nicht nur ökonomische, sondern auch therapeutische
Vorteile (z. B. potentielle Mehrwerte für Lerneffekte und höhere Motivation durch
soziale Gruppendynamik und Interaktion) und die für die bewegungstherapeutische
Arbeit charakteristischen drei Interventionsebenen – körperliches Trainieren und
Üben, Lernen, Erleben und Erfahren (siehe [Abb. 2 ]) – können ihr Potential bestmöglich entfalten.
Abb. 2 Handlungsmodell für Gruppenangebote in der Bewegungsversorgung
(Abb. basiert auf Daten aus [16 ]).
Insbesondere für Gruppenangebote muss allerdings noch festgelegt werden, welche
bewegungs- und verhaltensbezogenen Fachberufe, ggf. in Ergänzung zu den bisher
anerkannten Heilberufen, entsprechende zielgruppen- und indikationsspezifische
Bewegungsangebote als Versorgungsleistung erbringen können und wie diese
abrechnungsfähig in die Gesundheitsversorgung integriert werden können. Ein
angemessenes Qualifikationsniveau bezieht sich dabei nicht nur auf ein fundiertes
bewegungsbezogenes Fachwissen und relevantes medizinisches Grundlagenwissen, sondern
auch auf die zielgruppenorientierte Anwendung spezifischer methodisch-didaktischer
Kompetenzen. Unter Berücksichtigung der konzeptionellen Mehrdimensionalität des
jeweiligen Bewegungsangebotes (siehe oben und [14 ]) bedarf es Kompetenzen für die
Konzeption evidenzbasierter und bedarfsorientierter Bewegungsangebote, sowie für die
Durchführung (Realisation) und Evaluation des Bewegungsangebotes im Hinblick auf die
spezifizierten therapeutischen Ziele. Grundsätzlich stehen in Deutschland für
Bewegungsangebote verschiedene akademische und nicht-akademische Bewegungsfachberufe
mit unterschiedlichen Qualifikationsniveaus zur Verfügung. In Hinblick auf den
Europäischen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (EQR) reichen die
Kompetenzen der jeweiligen Berufsgruppen dabei vom bewegungsbezogenen „Arbeiten oder
Lernen unter direkter Anleitung in einem vorstrukturierten Kontext“ (EQR-Level 1)
bis hin zu Kompetenzen der „fachlichen Autorität, Innovationsfähigkeit,
Selbstständigkeit, wissenschaftlichen und beruflichen Integrität und dem
nachhaltigen Engagement bei der Entwicklung neuer Ideen oder Verfahren in führenden
Arbeits- oder Lernkontexten einschließlich der Forschung“ (EQR-Level 8) [56 ]. Allerdings kann ein entsprechendes
sporttherapeutisches Angebot im Rahmen der bestehenden Regelversorgung aktuell nicht
entsprechend verordnet werden. Diesbezüglich könnte es sinnvoll sein, die jeweilige
Berufsrolle von etablierten bewegungsbezogenen Heilberufen (z. B. Sporttherapie) zu
erweitern. In einer eigenen sporttherapeutischen Richtlinie könnten insbesondere
Indikationskriterien, Leistungsinhalte und -umfang sowie das Verordnungsverfahren
und die Qualifikationsanforderungen an sporttherapeutische Leistungserbringerinnen
und -erbringer definiert werden. Dabei gilt es aus fachlicher und politischer
Perspektive zu entscheiden, für welche Bewegungsangebote welches Qualifikations-
bzw. Kompetenzniveau ausreichend, notwendig und zweckmäßig ist, um die
Bewegungsversorgung flächendeckend und in der fachlich gebotenen Qualität
sicherzustellen.
Ein weiteres Beispiel für die dringende Notwendigkeit der transparenten Festlegung
des Qualifikations- bzw. Kompetenzniveaus ist die seit langem seitens der
Wissenschaft geforderte Vollakademisierung der Physiotherapie. So ist eine
fachschulische physiotherapeutische Ausbildung, wie sie aktuell in Deutschland der
Standard ist (EQR Level 4), weltweit in nur 19% aller Länder der gängige
Qualifizierungsweg und in Europa ist Deutschland das einzige Land ohne
Vollakademisierung [57 ]
[58 ]. Es ist allerdings davon
auszugehen, dass eine wissenschaftsgeleitete, person-zentrierte, innovative und
ökonomische Versorgung mindestens EQR Level 6 (Bachelorabschluss) erfordert und eine
komplexere physiotherapeutische Bewegungsversorgung, z. B. von Menschen mit
chronischen Erkrankungen oder speziellen Zielgruppen im Bereich der Pädiatrie und
Geriatrie, sogar ein Masterniveau (EQR Level 7) erfordert [57 ]
[58 ]
[59 ]. Chancen liegen dabei insbesondere
darin, den Patientinnen und Patienten einen Direktzugang zu gesundheitsorientierten
Bewegungsangeboten zu ermöglichen, was beispielsweise in der Physiotherapie in
anderen Ländern bereits etabliert ist [60 ]. Patientinnen und Patienten hätten dann bei bestimmten, ausgewählten
Indikationen die Möglichkeit, sich unmittelbar zur Therapie an einen
Bewegungsanbieter zu wenden. Zudem gilt es herauszuarbeiten, für welche
Indikationsgruppen evtl. nicht ein Direktzugang, sondern die Möglichkeit einer
erweiterten Versorgungsverantwortung bzw. ärztliche Blankoverordnung zielführend
wäre, bei welcher die Bewegungsanbieter selbst über die Frequenz, Dauer und Anzahl
der Behandlungen entscheiden (vgl. auch [61 ]). Im Sinne der Patientensicherheit muss dafür ein entsprechend hohes
Qualifikationsniveau der Bewegungsanbieter sichergestellt werden [56 ].
Es besteht weiterer Bedarf, Bewegungsexpertise in medizinischen Leitlinien
explizit, systematisch und transparent zu integrieren
Es besteht weiterer Bedarf, Bewegungsexpertise in medizinischen Leitlinien
explizit, systematisch und transparent zu integrieren
Um der Bedeutung von Bewegung für die Versorgungsqualität Rechnung zu tragen, müssen
die Themen Bewegung und Bewegungsversorgung auch in medizinischen Leitlinien (MLL)
systematisch und transparent berücksichtigt werden. In den vorhandenen MLL sind
bewegungsbezogene Informationen derzeit nur heterogen und eher randständig
dargestellt. So wird zwar oftmals auf die umfangreiche Evidenz zur allgemeinen und
indikationsbezogenen Wirkung von Bewegung Bezug genommen, allerdings erfolgt dabei
noch zu selten eine weitere Spezifizierung hinsichtlich möglicher Umsetzungsformen
(z. B. Alltagsaktivität, Reha- bzw. Gesundheitssportangebote) und/oder
Verordnungsmöglichkeiten, sprich die Ableitung bewegungsbezogener Qualitätskriterien
aus der Leitlinie. Es ist deshalb angezeigt, dass alle Beteiligten darauf hinwirken,
dass Akteure aus den Fachwissenschaften bzw. -berufen (vornehmlich Sportwissenschaft
und akademische Physiotherapie) systematisch bei der Leitlinienentwicklung beteiligt
werden bzw. sich ihrerseits aktiv in den Prozess der Leitlinienerstellung
einbringen. In diesem Zusammenhang sollte auch eine strukturierte Checkliste dazu
entwickelt werden, welche Art von bewegungsbezogenen Informationen integriert bzw.
wo entsprechende Fachexpertise bei der Leitlinienerstellung eingeholt werden sollen.
Dabei sollten MLL insbesondere evidenzbasierte Informationen zu relativen/absoluten
Kontraindikationen, der spezifischen Gestaltung, Dosierung und Belastungssteuerung
sowie geeignete Bewegungsversorgungsangebote enthalten. Der Nutzen einer Leitlinie
kann zudem durch Verlinkung zu geeigneten Informationsmaterialien für Patientinnen
und Patienten sowie den Verweis auf Best-Practice Interventionsansätze weiter
gesteigert werden. So wurden beispielsweise in der (abgelaufenen) S2k Leitlinie
Gonarthrose Bewegungsinterventionen zwar mit Verweis auf entsprechende Studien
empfohlen, allerdings fehlen Hinweise zur Gestaltung und Dosierung. Auch in der
S2k-Leitlinie für Diabetes mellitus im Alter wird zwar konstatiert, dass Bewegung
eine der Hauptsäulen der nicht-medikamentösen Therapie bei Diabetes im Alter sei,
aber auch hier fehlen Empfehlungen und spezifische Angaben zu Art, Umfang und
Intensität der Bewegungsversorgung. Nur einzelne Leitlinien geben der
bewegungsbezogenen Versorgung bereits mehr Raum und bieten den an der
(Bewegungs-)Versorgung beteiligten Akteuren eine gute Orientierung. Die S3-Leitlinie
für die Früherkennung, Diagnostik, Therapie und Nachsorge des Mammakarzinoms
verweist beispielsweise mit Beginn der Diagnosestellung auf empfohlene Umfänge und
Intensitäten von körperlicher Aktivität. Darüber hinaus bietet sie spezifische
Handlungshilfen für verschiedene Therapieschemata oder Verläufe wie bspw.
Krafttrainingsprogramme unter Chemo- und Hormontherapie, bei Brustkrebs-assoziierter
Fatigue, bei manifester Chemotherapie-induzierter Polyneuropathie oder bei
Lymphödem. Eine reine bewegungsbezogene S3-Leitlinie „Bewegungstherapie bei
onkologischen Erkrankungen“ ist derzeit in der Entstehungsphase. Auch die
S2k-Leitlinie der Gesellschaft für Pädiatrische Onkologie und Hämatologie zur
Bewegungsförderung und Bewegungstherapie in der pädiatrischen Onkologie gibt
spezifische Informationen dazu, wie körperliche Aktivität und Training zur
Verbesserung von Lebensqualität und Teilhabe effektiv, sicher und nachhaltig
eingesetzt werden kann. Bei der zukünftigen Erarbeitung von MLL könnten diese
Leitlinienbeispiele als Vorbild für die Integration von bewegungsbezogener Expertise
genutzt werden.
Fazit
Bewegungsbezogene Versorgungsangebote zeichnen sich insbesondere durch ihre
Mehrdimensionalität auf konzeptioneller Ebene und in Bezug auf die
Gesundheitswirkung aus. Deshalb ist es beispielsweise nicht überraschend, dass die
WHO Maßnahmen zur Bewegungsförderung bereits seit einiger Zeit als „best buy“ zur
Vorbeugung und Behandlung nichtübertragbarer Erkrankungen bezeichnet [62 ]. Vor dem Hintergrund der enormen
Herausforderungen des Gesundheitswesens [23 ] kann eine systematische Stärkung der bewegungsbezogenen Versorgung
deshalb einen effektiven, kosteneffizienten und qualitativ hochwertigen Beitrag zur
Verbesserung der Gesundheitsversorgung und dem Schließen von Versorgungslücken
leisten. Es sind bereits vielfältige Kompetenzen vorhanden, die so für die
Versorgung besser nutzbar gemacht werden können. Wie im vorliegenden Positionspapier
herausgearbeitet, muss dafür sowohl ein interdisziplinärer Ansatz, als auch eine
Stärkung und Erweiterung von Bewegungsfachberufen und Bewegungsangeboten in der
Versorgung angestrebt werden sowie die systematische Integration von
Bewegungsversorgung in MLL erfolgen. Alle relevanten Akteure aus Politik,
Wissenschaft und Praxis sind deshalb aufgefordert, für diese drei wesentlichen
Schritte zur Verbesserung der Bewegungsversorgung in Deutschland Lösungswege in
einem zielorientierten Prozess zu erarbeiten. Dabei sollten auch die Empfehlungen
des Wissenschaftsrates bezüglich der Notwendigkeit der Entwicklung eigenständiger
wissenschaftlicher Disziplinen und des Aufbaus von Zentren der Gesundheitsberufe an
(Fach)Hochschulen und Universitäten berücksichtigt werden.