Z Gastroenterol 2025; 63(03): 293-336
DOI: 10.1055/a-2446-2408
Leitlinie

S3-Leitlinie Diagnostik und Therapie des Hepatozellulären Karzinoms – Kurzversion

Version 5.1 – August 2024 – AWMF-Registernummer: 032-053OL
Michael Bitzer
1   Abteilung für Gastroenterologie, Gastrointestinale Onkologie, Hepatologie, Infektiologie und Geriatrie, Eberhard-Karls Universität, Tübingen
,
Sabrina Groß
1   Abteilung für Gastroenterologie, Gastrointestinale Onkologie, Hepatologie, Infektiologie und Geriatrie, Eberhard-Karls Universität, Tübingen
,
Jörg Albert
2   Katharinenhospital, Klinik für Allgemeine Innere Medizin, Gastroenterologie, Hepatologie, Infektiologie und Pneumologie, Stuttgart
,
Susanne Blödt
3   Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e. V. (AWMF), Berlin
,
Judit Boda-Heggemann
4   Klinik für Strahlentherapie und Radioonkologie, Universitätsklinikum Mannheim
,
Katrin Borucki
5   Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg, Medizinische Fakultät, Institut für Klinische Chemie und Pathobiochemie
,
Thomas Brunner
6   Universitätsklinik für Strahlentherapie-Radioonkologie, Medizinische Universität Graz
,
Reiner Caspari
7   Klinik Niederrhein Erkrankungen des Stoffwechsels der Verdauungsorgane und Tumorerkrankungen, Bad Neuenahr-Ahrweiler
,
Frank Dombrowski
8   Institut für Pathologie, Universität Greifswald
,
Matthias Evert
9   Institut für Pathologie, Universität Regensburg
,
Markus Follmann
10   Office des Leitlinienprogrammes Onkologie, Deutsche Krebsgesellschaft e.V., Berlin
,
Paul Freudenberger
11   Clinical Guideline Services GmbH (CGS), Berlin/Kiel
,
Cihan Gani
12   Klinik für Radioonkologie, Universitätsklinikum Tübingen
,
Jamila Gebert
1   Abteilung für Gastroenterologie, Gastrointestinale Onkologie, Hepatologie, Infektiologie und Geriatrie, Eberhard-Karls Universität, Tübingen
,
Andreas Geier
13   Medizinische Klinik und Poliklinik II, Universitätsklinikum Würzburg
,
Eleni Gkika
14   Klinik für Strahlenheilkunde, Department für Radiologische Diagnostik und Therapie, Universitätsklinikum Freiburg
,
Martin Götz
15   Medizinische Klinik IV – Gastroenterologie/Onkologie, Klinikverbund Südwest, Böblingen
,
Thomas Helmberger
16   Institut für Radiologie, Neuroradiologie und minimal invasive Therapie, München Klinik Bogenhausen
,
Ralf-Thorsten Hoffmann
17   Institut und Poliklinik für Diagnostische und Interventionelle Radiologie, Universitätsklinikum Dresden
,
Peter Huppert
18   Radiologisches Zentrum, Max Grundig Klinik, Bühlerhöhe
,
David Krug
19   Strahlentherapie Campus Kiel, Universitätsklinikum Schleswig-Holstein
,
Christian La Fougère
20   Nuklearmedizin und Klinische Molekulare Bildgebung, Eberhard-Karls Universität, Tübingen
,
Hauke Lang
21   Klinik für Allgemein-, Viszeral- und Transplantationschirurgie, Johannes Gutenberg-Universität, Mainz
,
Thomas Langer
10   Office des Leitlinienprogrammes Onkologie, Deutsche Krebsgesellschaft e.V., Berlin
,
Philipp Lenz
22   Zentrale Einrichtung Palliativmedizin, Universitätsklinikum Münster
,
Tom Lüdde
23   Medizinische Klinik für Gastroenterologie, Hepatologie und Infektiologie, Universitätsklinikum Düsseldorf
,
Andreas Mahnken
24   Klinik für Diagnostische und Interventionelle Radiologie, Universitätsklinikum Marburg
,
Silvio Nadalin
25   Klinik für Allgemein-, Viszeral- und Transplantationschirurgie, Eberhard-Karls Universität, Tübingen
,
Hoa Huu Phuc Nguyen
26   MVZ Katholisches Klinikum Bochum
,
Monika Nothacker
3   Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e. V. (AWMF), Berlin
,
Johann Ockenga
27   Medizinische Klinik II, Gesundheit Nord, Klinikverbund Bremen
,
Karl Oldhafer
28   Klinik für Leber-, Gallenwegs- und Pankreaschirurgie, Asklepios Klinik Barmbek
,
Julia Ott
1   Abteilung für Gastroenterologie, Gastrointestinale Onkologie, Hepatologie, Infektiologie und Geriatrie, Eberhard-Karls Universität, Tübingen
,
Philipp Paprottka
29   Sektion für Interventionelle Radiologie, Klinikum rechts der Isar, Technische Universität München
,
Philippe Pereira
30   Zentrum für Radiologie, Minimal-invasive Therapien und Nuklearmedizin, SLK-Klinken Heilbronn
,
Thorsten Persigehl
31   Institut für Diagnostische und Interventionelle Radiologie, Universitätsklinikum Köln
,
Ruben Plentz
32   Digestive Diseases and Nutrition, Gastroenterology, University of Kentucky
,
Jürgen Pohl
33   Abteilung für Gastroenterologie, Asklepios Klinik Altona
,
Heinrich Recken
34   Hamburger Fern-Hochschule
,
Peter Reimer
35   Institut für Diagnostische und Interventionelle Radiologie, Städtisches Klinikum Karlsruhe
,
Jutta Riemer
36   Lebertransplantierte e.V.
,
Kristina Ringe
37   Institut für Diagnostische und Interventionelle Radiologie, Medizinische Hochschule Hannover
,
Elke Roeb
38   Medizinische Klinik II Pneumologie, Nephrologie und Gastroenterologie, Universitätsklinikum Gießen
,
Jörn Rüssel
39   Medizinische Klinik IV Hämatologie und Onkologie, Universitätsklinikum Halle (Saale)
,
Barbara Schellhaas
40   Medizinische Klinik I Gastroenterologie, Pneumologie und Endokrinologie, Friedrich-Alexander-Universität, Erlangen
,
Peter Schirmacher
41   Allgemeine Pathologie und pathologische Anatomie, Universitätsklinikum Heidelberg
,
Hans Jürgen Schlitt
42   Klinik und Poliklinik für Chirurgie, Universitätsklinikum Regensburg
,
Irene Schmid
43   Kinderklinik und Kinderpoliklinik im Dr. von Haunerschen Kinderspital, LMU München
,
Kerstin Schütte
44   Klinik für Innere Medizin und Gastroenterologie, Niels-Stensen-Kliniken, Marienhospital Osnabrück
,
Andreas Schuler
45   Medizinische Klinik, Gastroenterologie, Alb-Fils-Kliniken, Geislingen an der Steige
,
Daniel Seehofer
46   Klinik und Poliklinik für Viszeral-, Transplantations-, Thorax- und Gefäßchirurgie, Universitätsklinikum Leipzig
,
Marianne Sinn
47   II. Medizinische Klinik und Poliklinik (Onkologie, Hämatologie, Knochenmarktransplantation mit Abteilung für Pneumologie), Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf
,
Andreas Stengel
48   Innere Medizin VI – Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Eberhard-Karls Universität, Tübingen
,
Nadine Steubesand
11   Clinical Guideline Services GmbH (CGS), Berlin/Kiel
,
Christoph Stoll
49   Klinik Herzoghöhe Bayreuth
,
Andrea Tannapfel
50   Institut für Pathologie, Ruhr-Universität Bochum
,
Anne Taubert
51   Klinische Sozialarbeit, Universitätsklinikum Heidelberg
,
Jörg Trojan
52   Medizinische Klinik 1: Gastroenterologie und Hepatologie, Pneumologie und Allergologie, Endokrinologie und Diabetologie sowie Ernährungsmedizin, Goethe-Universität, Frankfurt
,
Ingo van Thiel
53   Deutsche Leberhilfe e.V.
,
Martin Utzig
54   Abteilung Zertifizierung, Deutsche Krebsgesellschaft e.V., Berlin
,
Arndt Vogel
55   Institute of Medical Science, University of Toronto
,
Thomas Vogl
56   Institut für Diagnostische und Interventionelle Radiologie, Goethe-Universität, Frankfurt
,
Frank Wacker
37   Institut für Diagnostische und Interventionelle Radiologie, Medizinische Hochschule Hannover
,
Oliver Waidmann
57   Onkologie Bethanien, Frankfurt am Main
,
Heiner Wedemeyer
58   Klinik für Gastroenterologie, Hepatologie, Infektiologie und Endokrinologie, Medizinische Hochschule Hannover
,
Henning Wege
59   Klinik für Allgemeine Innere Medizin, Onkologie/Hämatologie, Gastroenterologie und Infektiologie, Klinikum Esslingen
,
Gregor Wenzel
10   Office des Leitlinienprogrammes Onkologie, Deutsche Krebsgesellschaft e.V., Berlin
,
Dane Wildner
60   Innere Medizin, Krankenhäuser Nürnberger Land GmbH, Standort Lauf
,
Marcus-Alexander Wörns
61   Klinik für Gastroenterologie, Hämatologie und internistische Onkologie und Endokrinologie, Klinikum Dortmund
,
Peter Galle
62   1. Medizinische Klinik und Poliklinik, Gastroenterologie, Hepatologie, Nephrologie, Rheumatologie, Infektiologie, Johannes Gutenberg-Universität, Mainz
,
Nisar Malek
1   Abteilung für Gastroenterologie, Gastrointestinale Onkologie, Hepatologie, Infektiologie und Geriatrie, Eberhard-Karls Universität, Tübingen
› Author Affiliations
 

Wesentliche Neuerungen

Die Langversion der S3-Leitlinie „Diagnostik und Therapie des Hepatozellulären Karzinoms und der biliären Karzinome“ umfasst zwei Tumorentitäten. Die letzte Version der Leitlinie wurde im August 2023 veröffentlicht.

Folgende wesentliche Änderungen ergeben sich beim Hepatozellulären Karzinom zur S3-Leitlinie von 2023:

  • Es wurde die neue Nomenklatur zur MASLD (Metabolic Dysfunction Associated Steatotic Liver Disease; metabolische Dysfunktion assoziierte steatotische Lebererkrankung) anstelle der Nicht-alkoholischen Fettlebererkrankung eingeführt und die NASH wurde dementsprechend zu MASH (metabolic dysfunction-associated steatohepatitis) umbenannt.

  • Histopathologische Diagnostik (Kapitel 3.2): Eine bioptische Sicherung wird bei der nicht-zirrhotischen Leber als zentraler Bestandteil der Diagnosestellung empfohlen. Bei der zirrhotischen Leber wird die Bedeutung der Biopsie gestärkt. In der palliativen Situation wird die bioptische Sicherung empfohlen.

  • Systemtherapie (Kapitel 3.5):

    • Ergänzung der bereits bekannten Therapieoptionen in der Erstlinie um die Durvalumab-Monotherapie.

    • In einer Child-Pugh B Situation (bis 8 Punkte) wird nun neben Sorafenib auch Lenvatinib empfohlen.

    • Eine Kombination aus einer lokoregionären Therapie und einer Systemtherapie im Stadium BCLC B kann derzeit nicht empfohlen werden.

    • Pädiatrische Patienten in einer fortgeschrittenen Situation sollten in einem molekularen Tumorboard vorgestellt werden.

Das Kapitel Supportivtherapie bezog sich schon in den vorherigen Versionen auf beide Tumorentiäten und wurde bei diesem Update nun an das Ende gestellt (Kapitel 4).

Eine detaillierte Übersicht der Änderungen befindet sich im Kapitel 6.2.


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1 Informationen zu dieser Leitlinie

1.1 Herausgeber

Leitlinienprogramm Onkologie der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e. V. (AWMF), Deutschen Krebsgesellschaft e. V. (DKG) und der Stiftung Deutsche Krebshilfe (DKH).


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1.2 Federführende Fachgesellschaft(en)

Zoom Image

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1.3 Finanzierung der Leitlinie

Diese Leitlinie wurde von der Deutschen Krebshilfe im Rahmen des Leitlinienprogramms Onkologie gefördert.


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1.4 Kontakt

Office Leitlinienprogramm Onkologie
c/o Deutsche Krebsgesellschaft e. V.
Kuno-Fischer-Straße 8
14 057 Berlin

leitlinienprogramm@krebsgesellschaft.de
www.leitlinienprogramm-onkologie.de


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1.5 Zitierweise

Leitlinienprogramm Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF): S3-Leitlinie Diagnostik und Therapie des Hepatozellulären Karzinoms und biliärer Karzinome, Kurzversion 5.1, 2024, AWMF-Registernummer: 032–053OL https://www.leitlinienprogramm-onkologie.de/leitlinien/hcc-und-biliaere-karzinome/; Zugriff am [tt.mm.jjj]


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1.6 Besonderer Hinweis

Die Medizin unterliegt einem fortwährenden Entwicklungsprozess, sodass alle Angaben, insbesondere zu diagnostischen und therapeutischen Verfahren, immer nur dem Wissensstand zur Zeit der Drucklegung der Leitlinie entsprechen können. Hinsichtlich der angegebenen Empfehlungen zur Therapie und der Auswahl sowie Dosierung von Medikamenten wurde die größtmögliche Sorgfalt beachtet. Gleichwohl werden die Benutzer aufgefordert, die Beipackzettel und Fachinformationen der Hersteller zur Kontrolle heranzuziehen und im Zweifelsfall einen Spezialisten zu konsultieren. Fragliche Unstimmigkeiten sollen bitte im allgemeinen Interesse der OL-Redaktion mitgeteilt werden.

Der Benutzer selbst bleibt verantwortlich für jede diagnostische und therapeutische Applikation, Medikation und Dosierung.

In dieser Leitlinie sind eingetragene Warenzeichen (geschützte Warennamen) nicht besonders kenntlich gemacht. Es kann also aus dem Fehlen eines entsprechenden Hinweises nicht geschlossen werden, dass es sich um einen freien Warennamen handelt.

Das Werk ist in allen seinen Teilen urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der Bestimmung des Urhebergesetzes ist ohne schriftliche Zustimmung der OL-Redaktion unzulässig und strafbar. Kein Teil des Werkes darf in irgendeiner Form ohne schriftliche Genehmigung der OL-Redaktion reproduziert werden. Dies gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung, Nutzung und Verwertung in elektronischen Systemen, Intranets und dem Internet.

Redaktioneller Hinweis

In dieser Leitlinie wird aus Gründen der Lesbarkeit die männliche Form verwendet, nichtsdestoweniger beziehen sich die Angaben auf Angehörige aller Geschlechter.


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1.7 Ziele des Leitlinienprogramms Onkologie

Die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e. V., die Deutsche Krebsgesellschaft e. V. und die Stiftung Deutsche Krebshilfe haben sich mit dem Leitlinienprogramm Onkologie (OL) das Ziel gesetzt, gemeinsam die Entwicklung und Fortschreibung und den Einsatz wissenschaftlich begründeter und praktikabler Leitlinien in der Onkologie zu fördern und zu unterstützen. Die Basis dieses Programms beruht auf den medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnissen der Fachgesellschaften und der DKG, dem Konsens der medizinischen Fachexperten, Anwender und Patienten sowie auf dem Regelwerk für die Leitlinienerstellung der AWMF und der fachlichen Unterstützung und Finanzierung durch die Deutsche Krebshilfe. Um den aktuellen Stand des medizinischen Wissens abzubilden und den medizinischen Fortschritt zu berücksichtigen, müssen Leitlinien regelmäßig überprüft und fortgeschrieben werden. Die Anwendung des AWMF-Regelwerks soll hierbei Grundlage zur Entwicklung qualitativ hochwertiger onkologischer Leitlinien sein. Da Leitlinien ein wichtiges Instrument der Qualitätssicherung und des Qualitätsmanagements in der Onkologie darstellen, sollten sie gezielt und nachhaltig in den Versorgungsalltag eingebracht werden. So sind aktive Implementierungsmaßnahmen und auch Evaluationsprogramme ein wichtiger Bestandteil der Förderung des Leitlinienprogramms Onkologie. Ziel des Programms ist es, in Deutschland professionelle und mittelfristig finanziell gesicherte Voraussetzungen für die Entwicklung und Bereitstellung hochwertiger Leitlinien zu schaffen. Denn diese hochwertigen Leitlinien dienen nicht nur dem strukturierten Wissenstransfer, sondern können auch in der Gestaltung der Strukturen des Gesundheitssystems ihren Platz finden. Zu erwähnen sind hier evidenzbasierte Leitlinien als Grundlage zum Erstellen und Aktualisieren von Disease-Management-Programmen oder die Verwendung von aus Leitlinien extrahierten Qualitätsindikatoren im Rahmen der Zertifizierung von Organtumorzentren.


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1.8 Weitere Dokumente zu dieser Leitlinie

Bei diesem Dokument handelt es sich um die Kurzversion der S3-Leitlinie „Diagnostik und Therapie des Hepatozellulären Karzinoms und biliärer Karzinome“. Neben der Kurzversion wird es folgende ergänzende Dokumente zu dieser Leitlinie geben:

  • Langversion der Leitlinie

  • Foliensatz

  • Laienversion (Patientenleitlinie)

  • Leitlinienreport zum Aktualisierungsprozess der Leitlinie

  • Evidenzberichte zu Literaturrecherchen und Evidenztabellen

Diese Leitlinie und alle Zusatzdokumente sind über die folgenden Seiten zugänglich.

Dokumente zu den Vorgängerversionen der Leitlinie sind im Leitlinienarchiv des Leitlinienprogramms Onkologie unter: https://www.leitlinienprogramm-onkologie.de/leitlinien/hcc-und-biliaere-karzinome/ und im Leitlinienarchiv der DGVS unter: https://www.dgvs.de/leitlinien/onkologie/hepatozellulaeres-karzinom-und-biliaere-karzinome/?archiv=true abrufbar.

Die Leitlinie ist außerdem in der App des Leitlinienprogramms Onkologie enthalten.

Weitere Informationen unter: https://www.leitlinienprogramm-onkologie.de/app

Zoom Image

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1.9 Zusammensetzung der Leitliniengruppe

1.9.1 Koordination

Prof. Dr. Nisar P. Malek
Ärztlicher Direktor Medizinische Klinik Universitätsklinikum Tübingen

Prof. Dr. Michael Bitzer
Stellvertretender Ärztlicher Direktor Medizinische Klinik Universitätsklinikum Tübingen

Prof. Dr. Peter R. Galle
Ärztlicher Direktor Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz

Dr. Sabrina Groß
Fachärztin für Innere Medizin und Gastroenterologie Medizinische Klinik Universitätsklinikum Tübingen


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1.9.2 Beteiligte Fachgesellschaften und Organisationen

In [Tab. 6] sind die an der Leitlinienerstellung beteiligten medizinischen Fachgesellschaften und sonstigen Organisationen, deren mandatierte Vertreter sowie beteiligte Patientenvertreter und methodische Berater aufgeführt.

Weiterführende Informationen zu den Funktionen der einzelnen Personen und der Zusammensetzung der Arbeitsgruppen können der Langversion der Leitlinie entnommen werden.


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1.10 Abkürzungsverzeichnis

Tab. 1

Abkürzungsverzeichnis.

Abkürzung

Erläuterung

3D-CRT

Three-dimensional Conformal Radiation Therapy

5-FU

5-Fluorouracil

AASLD

American Association for the Study of Liver Diseases

ACG

American College of Gastroenterology

AFIP

Armed Forces Institute of Pathology

AFP

α-Fetoprotein

AFP-L3

Lektin reaktives Alpha-Fetoprotein

AG

Arbeitsgruppe

AHB

Anschlussheilbehandlung

AK

Antikörper

ALT

Alanine Aminotransferase

aMAP

age, male, albumin, bilirubin, platelets

APASL

Asian Pacific Association for the Study of the Liver

APRI

AST/Thrombozyten-Ratio-Index

ARFI

Acoustic Radiation Force Impulse Imaging

AST

Aspartat-Aminotransferase

ATG

Antithymozytenglobulin

AUC

Area Under the Curve

AUROC

Area Under the Receiver Operating Characteristic

AWMF

Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften

BÄK

Bundesärztekammer

BCLC

Barcelona Clinic Liver Cancer

BD

biliäre Drainage

bds

beiderseits

BilIN

Biliäre intraepitheliale Neoplasie

BMI

Körpermasseindex

BRAF-Inhibitor

B-Raf Inhibitor

BSC

Best Supportive Care

BSG

Blutkörperchen-Senkungsgeschwindigkeit

CA 19–9

Carbohydrate-Antigen 19–9

CC

Cholangiokarzinom

CCA

Cholangiokarzinom

CD

Cluster of Differentiation

CECT

Contrast-enhanced CT

CEUS

Kontrastverstärkte Sonographie

CI

Konfidenzintervall

CIPN

Chemotherapie induzierte periphere Neuropathie

CLIP

Cancer of the Liver Italian Program

CNI

Calcineurininhibitor

COX-2

Cyclooxygenase-2

CR (eng)

Complete Response

CT

Computertomographie

CTCEA

Common Terminology Criteria for Adverse Events

CTLA-4-Blocker

cytotoxic T-lymphocyte-associated Protein 4

CU-HCC

Chinese University-HCC (Risikoscore)

CUP

Cancer of Unknown Primary

d. h.

das heißt

DAAD

Direct-acting antiviral Drugs

dCCA

Distales Cholangiokarzinom

DCP

Diphencyprone

DCR

Diesase Control Rate

DEB-TACE

Drug-eluting Bead TACE

DEGUM

Deutsche Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin

DGCH

Deutsche Gesellschaft für Chirurgie

DGEM

Deutsche Gesellschaft für Ernährungsmedizin

DGVS

Deutsche Gesellschaft für Gastroenterologie, Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten

DHC

Ductus Choledochus

DKG

Deutsche Krebsgesellschaft e. V.

DKH

Stiftung Deutsche Krebshilfe

DNA

Desoxyribonucleinsäure

DWI

Diffusion-weightend imaging

EASL

European Association for the Study of the Liver

eCCA

Extrahepatisches Cholangiokarzinom

ECOG

Eastern Cooperative Oncology Group

EG

Empfehlungsgrad, A = starke Empfehlung, B = Empfehlung, C = offene Empfehlung

EK

Expertenkonsens

ELTR

European Liver Transplant Registry

EORTC

European Organisation for Research and Treatment of Cancer

EORTIC-QLQ

European Organisation for Research and Treatment of Cancer – Quality of Life Questionnaire

EQD2

Equivalenzdosis von 2 Gy

ERC(P)

Endoskopische retrograde Cholangio(pankreatiko)graphie

ESCULAP

Erlanger Synopsis for Contrast-enhanced Ultrasound for Liver Lesion Assessment in Patients at Risk

ESMO

European Society of Medical Oncology

ETC

Extended Toronto Criteria

EUS-(FNA)

Endosonographischer Ultraschall – (Feinnadelaspiration)

FACT

Functional Assessment of Cancer Therapy

FDA

Food and Drug Administration (Behörde in den USA)

FDG

Fluordesoxyglucose

FDG-PET

Fluorodeoxyglukosepositronenemissionstomographie

FDG-PET-CT

Fluordesoxyglucose-Positronen-Emissions-Tomographie- Computertomografie

FGFR

Fibroblast Growth Factor Receptor

FIB-4

Fibrosis-4

FLC

Fibrolamelläres Karzinom

FLIP

Fatty Liver: Inhibition of Progression

FNH

Fokale Noduläre Hyperplasie

FOLFOX

Chemotherapie-Regimen mit Folinsäure, 5-Fluorouracil und Oxaliplatin

G-I-N

Guidelines International Network

GAG-HCC

Guide with Age, Gender, HBV DNA, Core Promoter Mutations and Cirrhosis-HCC

GALAD

Gender, Age, Alpha-Fetoprotein L3 %, Alpha-Fetoprotein, des-gamma-carboxy prothrombin

GB-CA

Gallenblasenkarzinom

GCP

Good Clinical Practice

Gd-DTPA

Gadolinium-Diethylene-Triamine Pentaacetic Acid

Gd-EOB-DTPA

Gadolinium-Ethoxybenzyl-Diethylentriamin-Penta-Essigsäure

GEKID

Gesellschaft der epidemiologischen Krebsregister in Deutschland

GLOBOCAN

Global Cancer Incidence, Mortality and Prevalence

GOT

Glutamat-Oxalat-Transaminase

GPT

Glutamat-Pyruvat-Transaminase

GRADE

Grading of Recommendations, Assessment, Development and Evaluation

Gy

Kurzbezeichnung für die Maßeinheit der Energiedosis Gray

HAI

Hepatische arterielle Infusion

HBeAg

Hepatitis B early Antigen

HBsAg

Hepatitis B surface Antigen

HBV

Hepatitis-B-Virus

HCC

Hepatocellular carcinoma (Hepatozelluläres Karzinom)

HCV

Hepatitis-C-Virus

HDV

Hepatitis Delta

HepPar1

Hepatocyte Paraffin 1

HER2

Human Epidermal Growth Factor Receptor Typ 2

HR

Hazard ratio

HRQL

health related quality of life

HSP70

Hitzeschockprotein 70

hTERT

Human Telomerase Reverse Transcriptase

ICC

Intrahepatisches Cholangiokarzinom

iCCA

Intrahepatisches Cholangiokarzinom

ICCR

Internatioal Collaboration on Cancer Reporting

ICD

Implantierte Kardioverter-Defibrillatoren

IDH

Isocitrat-Dehydrogenase

IFNa

Interferon alfa

IGRT

Image-guided radiation therapie (bildgesteuerte Strahlentherapie)

ILCA

International Liver Cancer Association

IPMN

intraduktal papillär muzinöse Neoplasie

IQWiG

Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen

IRE

Irreversible Elektroporation

iRFA

Intraduktale Radiofrequenzablation

ITT

Intention To Treat

JIS

Japan Integrated Staging Score

k. A.

keine Angabe

KASL

Korean Association for the Study of the Liver

KBV

Kassenärztliche Bundesvereinigung

KH

Krankheit

KM

Knochenmetastase

LA

Leitlinienadaptation

LAASL

Latin American Association for the Study of the Liver (LAASL)

LI-RADS

Liver Imaging Reporting and Data System

LI-RADS TR

LI-RADS Treatment Response

LiMax

Maximum liver function capacity

LL

Leitlinie

LoE

Level of evidence

LTx

Lebertransplantation

MARS

Molecular-Adsorbent-Recirculating-System

MASH

Metabolic Dysfunction-associated Steatohepatitis

MASLD

Metabolic Dysfunction-associated Steatotic Liver Disease

MDR

medium dosed rate (dt.: mittlere Dosierungsrate)

MPH

Master of Public Health

MR(T)

Magnetresonanz(tomographie)

MRCP

Magnetresonanzcholangiopankreatikographie

mRECIST

modifizierte Response Evaluation Criteria in Solid Tumors (Kriterien)

MRT

Magnetresonanztomographie

MSI

Mikrosatelliteninstabilität

MSI-H

Mikrosatelliteninstabilität hoch (high)

mTOR

mammalian Target of Rapamycin

MWA

Mikrowellenablation

n. a.

nicht angegeben

n.s.

not significant

NCCN

National Comprehensive Cancer Network

NCI

National Cancer Institute

NGC

National Guideline Clearinghouse (USA)

NICE

National Institute for Health and Care Excellence

NK-Zellen

Natürliche Killerzellen

NRS

Nutritional Risiko Score

NT

Nicht transplantabel

NTRK

Neurotrophen Tyrosinkinasen

OL

Leitlinienprogramm Onkologie

OL

Office des Leitlinienprogramms Onkologie (c/o Deutsche Krebsgesellschaft)

OP

Operation

OR

Odds Ratio

ORN

Osteoradionekrose

ORR

Overall response rate

OS

Gesamtüberleben (Overall Survival)

PAGE-B

Platelet Age GEnder–HBV

PAS

Periodic acid-Schiff (Perjodsäure Schiffsche Reagenz-Färbung)

PBC

Primär biliäre Zirrhose

PBD

Präoperative biliäre Drainage

pCCA

Perihiläres Cholangiokarzinom

PD

Progressive disease

PD1

Programmed cell death protein 1

PDT

Photodynamische Therapie

PEG

Perkutane Endoskopische Gastrostomie

PEI

perkutane Ethanolinjektion

PET

Positronen-Emissions-Tomographie

PFS

progressionsfreies Überleben (progression-free survival)

PICO

Population Intervention Comparison Outcome

PR

Partial remission, partielle Remission

PRO

Patient Reported Outcome

PS

Progressive Disease

PSC

Primär sklerosierende Cholangitis

PTCD

perkutane transhepatische Cholangiodrainage

pTNM

pathologische Klassifikation von Tumor, Lymphknoten und Metastasen

PV

Portalvene

PZK

Patientenzentrierte Kommunikation

QALY

Quality-Adjusted Life Years, Qualitätskorrigierte Lebensjahre

QI

Qualitätsindikator

QoL

Lebensqualität (Quality of Life)

RCT

Radiotherapie/Radiochemotherapie

RECIST

Response Evaluation Criteria in Solid Tumors

RFA

Radiofrequenzablation

RILD

Radiation induced Liver Disease

RNA

Ribonukleinsäure

RR

Risk ratio (relative risk)

SBRT

stereotaktische Bestrahlung

SD

stable disease

SEMS

Selbstexpandierende Metallgitterstents

SEOM

Spanish Society of Medical Oncology

SGA

Subjective Global Assessment

SGB

Sozialgesetzbuch

SIR

Standardisierte Inzidenzrate

SIRT

selektive interne Radiotherapie

SR

Systematischer Review

STIKO

ständige Impfkommission des Robert-Koch-Institut

SVR

Substained Virological Response

TACE

Transarterielle Chemoembolisation

TAE

Transarterielle Embolisation

TARE

Transarterielle Radioembolisation

TKI

Tyrosinkinase-Inhibitor

TNM

System zur Klassifikation der anatomischen Ausbreitung maligner Tumoren mit Primärtumor (T), regionären Lymphknoten (N) und Fernmetastasen (M)

TTD

Time to Deterioration

TTP

Time To Progression

Tx

Transplantation

UCSF

University of California, San Francisco

UICC

UICC (Union internationale contre le cancer)-Klassifikation

UNOS

United Network of Organ Sharing

US

Ultraschall

VEGFR

Vascular Endothelial Growth Factor Receptor

WHO

World Health Organization (Welt-Gesundheitsorganisation)


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#
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2 Einführung

2.1 Geltungsbereich und Zweck

2.1.1 Zielsetzung und Fragestellung

Die interdisziplinäre S3-Leitlinie ist ein Instrument, um die Diagnostik und Therapie des Hepatozellulären Karzinoms (HCC), des Cholangiokarzinoms (CCA) und des Gallenblasenkarzinoms zu verbessern. Fachgruppen aller Disziplinen, die Patienten mit chronischen Lebererkrankungen, Verdacht auf oder bereits diagnostizierten hepatobiliären Tumoren ambulant und/oder stationär behandeln, sollen durch die Leitlinie unterstützt werden. Die Leitlinie soll dazu beitragen, eine angemessene Gesundheitsversorgung dieser Patientengruppen sicherzustellen. Es ist weiterhin die Aufgabe der Leitlinie, betroffenen Patienten angemessene, wissenschaftlich begründete und aktuelle Verfahren in der Diagnostik, Therapie und Rehabilitation anzubieten. Dies gilt sowohl für lokal begrenzte oder lokal fortgeschrittene Erkrankungen als auch bei Vorliegen eines Rezidivs oder von Fernmetastasen. Die Leitlinie soll neben dem Beitrag für eine angemessene Gesundheitsversorgung auch die Basis für eine individuell zugeschnittene, qualitativ hochwertige und kosteneffiziente Therapie bieten. Mittel- und langfristig sollen so die Morbidität und Mortalität von Patienten mit hepatobiliären Tumoren gesenkt und die Lebensqualität erhöht werden.


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2.1.2 Adressaten

Die Leitlinie richtet sich an Internisten, Gastroenterologen und Hepatologen, Onkologen, Radiologen, Chirurgen, Palliativmediziner, Pathologen, Nuklearmediziner und Strahlentherapeuten, Psychoonkologen, onkologisch tätige Pflegekräfte und Physiotherapeuten sowie alle an einem HCC oder biliärem Karzinom erkrankten Patienten und deren Angehörige. Sie soll außerdem Allgemeinmedizinern und übergeordneten Organisationen (z. B. Krankenkassen) des Gesundheitswesens zur Information dienen.

Sie soll entsprechend der Definition einer Leitlinie Entscheidungshilfen geben, jedoch keine Richtlinie sein. Der behandelnde Arzt ist weiterhin verpflichtet, unter Würdigung der Gesamtsituation des Patienten und mit diesem gemeinsam, die für die individuelle Situation angemessene Vorgehensweise zu finden.


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2.1.3 Gültigkeitsdauer und Aktualisierungsverfahren

Die S3-Leitlinie ist bis zur nächsten Aktualisierung, maximal aber 12 Monate gültig (August 2025). Bei dringendem Änderungsbedarf zwischen den jährlichen Updates werden diese im Rahmen von Amendments durchgeführt. Kommentare und Hinweise für den Aktualisierungsprozess sind ausdrücklich erwünscht und können an die folgende Adresse gesendet werden: hcc-und-biliaere-karzinome@leitlinienprogramm-onkologie.de


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2.2 Grundlagen der Methodik

Die detaillierte methodische Vorgehensweise bei der Erstellung der Leitlinie ist im Leitlinienreport und im Evidenzbericht dargelegt. Diese Dokumente sind im Internet z. B. auf den Seiten des Leitlinienprogramms Onkologie (https://www.leitlinienprogramm-onkologie.de/leitlinien/uebersicht) und den Seiten der AWMF (register.awmf.org/de/leitlinien/detail/032–053OL) frei verfügbar.

Die in den Empfehlungskästen aufgeführten Angaben zur Empfehlungsgraduierung (Empfehlungsgrad) sowie weitere methodische Erläuterungen sind in Kapitel 6.4 dargelegt.

2.2.1 Unabhängigkeit und Darlegung möglicher Interessenkonflikte

Die Deutsche Krebshilfe stellte die finanziellen Mittel über das Leitlinienprogramm Onkologie (OL) zur Verfügung. Diese Mittel wurden eingesetzt für Personalkosten, Büromaterial, Literaturbeschaffung und die Konsensuskonferenzen (Raummieten, Technik, Verpflegung, Moderatorenhonorare, Reisekosten der Teilnehmer). Die Erarbeitung der Leitlinie erfolgte in redaktioneller Unabhängigkeit von der finanzierenden Organisation. Alle Beteiligten legten zu Beginn des Updates mittels des AWMF-Formblatts eine schriftliche Erklärung zu eventuell bestehenden Interessenkonflikten (zu Beginn, Aktualisierung vor der Konsensuskonferenz) vor. Die Interessenerklärungen sind im Leitlinienreport zu dieser Leitlinie (https://www.leitlinienprogramm-onkologie.de/leitlinien/hcc-und-biliaere-karzinome) aufgeführt.

Der Umgang mit Interessenkonflikten wurde gemeinsam in unserem Steuergruppentreffen vom 23.05.2023 konsentiert. Zusätzlich wurde dieses Vorgehen mit Vertretern der DKG und der AWMF besprochen. Hier wurde folgendes Vorgehen festgehalten:

  • Es wurden alle direkten finanziellen und indirekten sekundären Interessen der letzten drei Jahre im Formular der Interessenkonflikte oder online über das AWMF-Portal „Interessenerklärung online“ angegeben. Unmittelbar vor der Konsensuskonferenz erfolgt eine Aktualisierung der Erklärung.

  • Entscheidend für die Bewertung war der thematische Bezug zur Leitlinie.

  • Die Interessenkonflikte sind im Leitlinienreport im Kapitel 12.1 aufgeführt.

Umgang mit direkten finanziellen Interessenkonflikten:

  • Vortragstätigkeiten, Autoren-/oder Coautorenschaften und Forschungsvorhaben wurden als geringer Interessenkonflikt bewertet.

  • Wurde ein geringer Interessenkonflikt auf einem Themenfeld festgestellt, konnte der Mandatsträger nicht allein eine AG-Leitung übernehmen, sondern erhielt einen weiteren Mandatsträger ohne Interessenkonflikte zur Seite gestellt.

  • Es kam bei finanziellen Vergütungen durch Ad-Board, Beratertätigkeit und Industriedrittmittel in verantwortlicher Position unabhängig von der Höhe der monetären Zuwendung zur Feststellung eines moderaten Interessenkonfliktes.

  • Wurde ein moderater Interessenkonflikt festgestellt, enthielt sich der Mandatsträger bei einzelnen Fragen oder Themenbereichen, je nach festgestelltem Interessenkonflikt. Bei einem moderaten Interessenkonflikt konnte keine Leitungsfunktion in diesem Bereich übernommen werden.

  • Eigentümerinteressen wurden als hoher Interessenkonflikt eingestuft. Dies war jedoch bei keinem Mandatsträger der Fall.

  • Bei zwei Mandatsträgern wurden Patente festgestellt. Diese haben jedoch keinen thematischen Bezug zur Leitlinie, noch sind diese kommerzialisiert. Es erfolgte daher kein Ausschluss von der Leitlinienarbeit.

  • Ein Aktienbesitz lag bei keinem Mandatsträger vor.

Umgang mit indirekten sekundären Interessenkonflikten:

  • Mitgliedschaften in Fachgesellschaften und Beteiligung an Fortbildungen und Ausbildungsinstituten wurden nicht als Interessenkonflikt für diese Leitlinie bewertet, da dies ein essentieller Teil der wissenschaftlichen und klinischen Arbeit ist.

  • Ebenso wurde der Schwerpunkt der wissenschaftlichen und klinischen Tätigkeit in diesem Feld erwartet, um eine wissenschaftliche und praktikable Leitlinie zu erstellen.

  • Eine persönliche Beziehung (Partner oder Verwandter 1. Grades) zu einem Vertretungsberechtigten eines Unternehmens der Gesundheitswirtschaft lag bei keinem Mandatsträger vor.

Die Angaben wurden durch die Koordinatoren der Leitlinie (Prof. Nisar Malek, Prof. Michael Bitzer, Dr. Sabina Groß, Julia Ott und Dr. Jamila Gebert) im Team diskutiert und bewertet. Bei unklaren Angaben erfolgte die Rückfrage bei dem Mandatsträger. Der Vorschlag der Koordination zum Management wurde zu Beginn der Konsensuskonferenz diskutiert und umgesetzt. Bei allen Empfehlungen, bei denen Enthaltungen aufgrund von Interessenkonflikten vorlagen, wurden die Ergebnisse mit und ohne Enthaltungen publiziert. Für die Festlegung der Konsensusstärke war das Ergebnis mit Enthaltung entscheidend. In der Sensitivitätsanalyse der elektronischen Abstimmung ergab sich jedoch bei keiner Empfehlung ein relevanter Unterschied im Ergebnis mit und ohne Enthaltungen.

Als protektive Faktoren gegen eine Verzerrung durch Interessenkonflikte kann die systematische Evidenzaufbereitung, die pluralistische Zusammensetzung der Leitliniengruppe, die neutrale Moderation, die Diskussion der Bewertung der Interessen und des Umgangs mit Interessenkonflikten zu Beginn der Konsensuskonferenz sowie die öffentliche Konsultation gewertet werden.

An dieser Stelle möchten wir allen Mitarbeitern für ihre ausschließlich ehrenamtliche Mitarbeit an dem Projekt danken.


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3 Diagnostik und Therapie des Hepatozellulären Karzinoms

3.1 Risikofaktoren, Prävention und Früherkennung

3.1.1 Risikofaktoren und Früherkennung

Nr.

Empfehlungen/Statements

3.1

Patienten mit einer Leberzirrhose haben ein erhöhtes Risiko für die Entwicklung eines HCC.

GoR: ST

LoE: 1

Quellen: [1]

3.2

Patienten mit einer chronischen Hepatits B-Virusinfektion haben ein erhöhtes Risiko für die Entwicklung eines HCC. Diesen Patienten sollte ab einem PAGE-B Score von 10 eine regelmäßige Früherkennung angeboten werden.

GoR: B

LoE: 2

Quellen: [2] [3]

3.3

Bei fortgeschrittener Fibrose mit chronischer HCV-Infektion sollte eine regelmäßige Früherkennung angeboten werden.

Patienten mit einer fortgeschrittenen Leberfibrose, auf der Grundlage einer anderen, nicht-viralen Ursache der Lebererkrankung, kann die Teilnahme an einer HCC-Früherkennung angeboten werden.

Konsensbasierte Empfehlung

Tab. 2

HCC-Risikobewertung bei HCV, HBV, MASH und MASLD.

Erkrankungen

HCC-Risiko (jährliche Inzidenz)

Referenzen

HCV ohne Zirrhose

SVR nach DAAD

Insgesamt

1,3 %

Kanwal 2020 [4]

Regression der fortgeschrittenen Leberfibrose[*]

1,6 %

Keine fortgeschrittene Leberfibrose

0,4 %

HCV-Zirrhose SVR nach DAAD

Insgesamt

2,3 %

Kanwal 2020 [4]

Persistierende fortgeschrittene Leberfibrose[*]

6,5 %

Regression der fortgeschrittenen Leberfibrose[*]

1,9 %

HBV

HBsAg-Trägerstatus[**]

0,03–0,07 %

Raffetti 2016 [5]

Chronische HBV ohne Zirrhose (unbehandelt)[**]

0,12 %

Chronische HBV mit Zirrhose (unbehandelt)[**]

2,03 %

Raffetti 2016 [5]

Chronische HBV ohne Zirrhose (behandelt)

0,01–1,4 %

Papatheodoridis 2015 [6]

Chronische HBV mit Zirrhose (behandelt)

0,9–5,4 %

Papatheodoridis 2015 [6]

MASH

MASH mit Zirrhose und mit hohem FIB-4[***]

1,36 %

Kanwal 2018 [7]

MASH mit Zirrhose und normalem FIB-4

0,48 %

Kanwal 2018 [7]

MASH ohne Zirrhose und mit hohem FIB-4

0,04 %

Kanwal 2018 [7]

MASH ohne Zirrhose und normalem FIB-4

0,004 %

Kanwal 2018 [7]

MASLD

Ohne Leberfibrose

0,001 %

Simeone 2017 [8]

Fortgeschrittene Leberfibrose

0,03 %

Orci 2022 [9]

Ohne Zirrhose

0,03 %

Zirrhose

3,78 %

Ohne Leberfibrose

0,07 %

Björkstrom 2022 [10]

Alkohol-assoziierte Leberzirrhose (ALD)

1,0 %

Huang 2023 [11]

* Die Berechnung des FIB-4-Scores erfolgt anhand folgender Formel: Alter (Jahre) × GOT (U/l)/[Thrombozytenzahl (109/l) × √GPT (U/l)]. Das Risiko für eine fortgeschrittene (≥ Metavir F3) Leberfibrose wurde durch einen FIB-4-Score > 3,25 definiert; bei einem FIB-4-Score < 1,45 ist eine fortgeschrittene Leberfibrose unwahrscheinlich; bei einem FIB-4-Score zwischen 1,45–3,25 erfolgt zusätzlich die Bestimmung des APRI-Score (≥ 1,5: hohes Risiko; < 1: geringes Risiko) zur Risikobewertung.


** Daten für Europa.


*** definiert als ein FIB-4-Score ≥ 2,67.



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3.1.2 Prophylaktische und therapeutische Maßnahmen zur Reduktion des HCC-Risikos

3.1.2.1 Primäre Prävention

Nr.

Empfehlungen/Statements

3.4

Entsprechend den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission am Robert Koch-Institut (STIKO) sollen gegen Hepatitis-B-Virus geimpft werden:

  • alle Säuglinge ab dem vollendeten 2. Lebensmonat,

  • alle Neugeborenen HBsAg-positiver Mütter oder von Müttern mit unbekanntem HBsAg-Status innerhalb von 12 Stunden,

  • alle noch nicht geimpften Kinder und Jugendlichen bis zum vollendeten 17. Lebensjahr, möglichst vor Beginn der Pubertät,

  • alle in der Indikationsliste der STIKO aufgeführten Personen mit erhöhtem Hepatitis-B-Risiko.

Konsensbasierte Empfehlung


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3.1.2.2 Sekundäre Prävention

Nr.

Empfehlungen/Statements

3.5

Die Ursachen einer chronischen Lebererkrankung sollen, soweit möglich, behandelt werden – bei einer chronischen Hepatitis-Virusinfektion mittels einer antiviralen Therapie -, um eine Progression einschließlich der Entwicklung eines HCCs zu verhindern.

Konsensbasierte Empfehlung

3.6

Patienten mit chronischen Lebererkrankungen sollte der Konsum von Kaffee empfohlen werden.

GoR: B

LoE: 2

Quellen: [12] [13] [14] [15]

3.7

Bei Patienten mit chronischer Lebererkrankung und nichtinsulinabhängigem Diabetes mellitus sollte eine Behandlung mit Metformin geprüft werden, um das HCC-Risiko zu senken.

Konsensbasierte Empfehlung

3.8

Patienten mit chronischen Lebererkrankungen sollen keinen Alkohol trinken.

Konsensbasierte Empfehlung


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3.1.2.3 Tertiäre Prävention

Nr.

Empfehlungen/Statements

3.9

Patienten mit chronischer Hepatitis B-Virusinfektion und HCC sollte eine antivirale Therapie angeboten werden.

Konsensbasierte Empfehlung

3.10

Patienten mit chronischer Hepatitis C-Virusinfektion und HCC, bei denen eine kurativ intendierte Tumorbehandlung durchgeführt wird, soll eine DAAD-Behandlung angeboten werden.

Konsensbasierte Empfehlung


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3.1.3 Vorsorgeuntersuchung

Nr.

Empfehlungen/Statements

3.11

Patienten mit Leberzirrhose im Stadium Child-Pugh A und B soll die Teilnahme an einer HCC-Früherkennung angeboten werden.

GoR: A

LoE: 2

Quellen: [16]

3.12

Patienten mit Leberzirrhose, die zur Lebertransplantation gelistet sind, soll die Teilnahme an einer HCC-Früherkennung angeboten werden.

Konsensbasierte Empfehlung

3.13

Im Rahmen der HCC-Früherkennung soll alle 6 Monate eine Ultraschalluntersuchung der Leber durchgeführt werden.

GoR: A

LoE: 2

Quellen: [16] [17] [18]

3.14

Die Früherkennung kann durch eine AFP-Bestimmung ergänzt werden.

GoR: 0

LoE: 1

Quellen: [19]

3.15

Bei Patienten mit chronischer Lebererkrankung sollte das Fibrosestadium wiederholt erhoben werden, um das HCC-Risiko besser einzuschätzen.

GoR: B

LoE: 3

Quellen: [20] [21]


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3.2 Histopathologische und molekulare Diagnostik

Nr.

Empfehlungen/Statements

3.16

In der nicht-zirrhotischen Leber soll eine bioptische Sicherung erfolgen.

In der zirrhotischen Leber in der kurativen Situation bei unklarem Konstrastmittelverhalten oder in der palliativen Situation sollte ein bioptisches Verfahren eingesetzt werden.

Konsensbasierte Empfehlung

3.2.1 Typisierung des Hepatozellulären Karzinoms

Nr.

Empfehlungen/Statements

3.17

Die Typisierung des HCCs soll sich nach der aktuellen WHO-Klassifikation richten.

Hierbei sollten zum einen Sonderformen (z. B. fibrolamelläres HCC und mischdifferenzierte Tumoren (kombiniertes HCC/iCCA)) und wenn möglich auch das frühe HCC vom progredienten HCC und prämalignen Läsionen unterschieden werden.

Es sollte eine sichere Unterscheidung von Sonderformen des intrahepatischen Cholangiokarzinoms, Lebermetastasen und auch benignen Lebertumoren erfolgen.

Konsensbasierte Empfehlung


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3.2.2 Histopathologische Untersuchungen und Beurteilung eines Resektats oder einer Biopsie

Nr.

Empfehlungen/Statements

3.18

Die Bearbeitung und Befundung eines Resektats oder Explantats soll die Ausdehnung des Tumors (Staging) gemäß der aktuellen TNM-Klassifikation, seinen Typ (Typing) und Differenzierungsgrad (Grading) und den Status des Resektatrandes (R-Klassifikation) sowie den Status der nichttumorösen Leber ermitteln.

Konsensbasierte Empfehlung

3.19

Wenn die Diagnose eines HCCs nicht mithilfe der konventionellen Histologie gestellt werden kann, sollen in Abhängigkeit vom histopathologischen Erscheinungsbild weitere, insbesondere immunhistologische und/oder molekularpathologische Untersuchungen zur Sicherung der Diagnose eingesetzt werden.

Konsensbasierte Empfehlung


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3.2.3 Molekulare Diagnostik

Nr.

Empfehlungen/Statements

3.20

Prädiktive molekulare Analysen sind in der regulären Diagnostik noch nicht erforderlich, können aber zur erweiterten Therapieplanung eingesetzt werden.

Konsensbasierte Empfehlung


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3.3 Bildgebende Diagnostik

3.3.1 Anhand welcher Verfahren und Befunde kann ein HCC mittels Bildgebung diagnostiziert werden?

Nr.

Empfehlungen/Statements

3.21

Die Sonographie kann zur initialen Einschätzung im Risikokollektiv verwendet werden.

Konsensbasierte Empfehlung

3.22

Bildgebend soll das HCC in der zirrhotischen Leber anhand seiner typischen Kontrastmitteldynamik mit arterieller Hypervaskularisation und Auswaschen in der portalvenösen und spätvenösen Phase im kontrastverstärkten MRT oder der Kontrastmittelsonographie (CEUS) diagnostiziert werden.

Zur lokalen Ausbreitungsdiagnostik soll eine dynamische MRT erfolgen.

GoR: A

LoE: 1

Quellen: [22] [23] [24] [25] [26] [27]

3.23

Ein triphasisches CT (spätarterielle/portalvenöse/spätvenöse Phase) oder CEUS sollte bei unklarem MRT-Befund oder Kontraindikationen für das MRT zur weiteren Diagnostik herangezogen werden.

Konsensbasierte Empfehlung


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3.3.2 Bildgebende Verfahren zum Staging des HCC

Nr.

Empfehlungen/Statements

3.24

Das Staging eines HCCs soll ein kontrastverstärktes CT des Thorax und des Abdomens beinhalten.

Falls das kontrastverstärkte MRT das gesamte Abdomen diagnostisch abdeckt, soll lediglich ein nativer CT-Thorax ergänzt werden.

Konsensbasierte Empfehlung


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3.3.3 Diagnostikalgorithmus

Nr.

Empfehlungen/Statements

3.25

Unklare Leberherde < 1 cm sollten in 3 Monatsintervallen mittels des bestgeeigneten kontrastmittelverstärkten Schnittbildverfahrens kontrolliert werden.

GoR: B

LoE: 4

Quellen: [28]

3.26

Bei Leberherden ≥ 1 cm und untypischem Kontrastmittelverhalten sollte bei kurativer Behandlungsindikation eine zweite kontrastmittelverstärkte Bildgebung mittels CT und/oder CEUS erfolgen.

GoR: B

LoE: 4

Quellen: [28]

3.27

Bei Leberherden ≥ 1 cm und untypischem Kontrastmittelverhalten, bei denen kein kurativer Ansatz besteht, soll bei Indikation für eine tumorgerichtete Therapie eine Biopsie erfolgen.

Konsensbasierte Empfehlung

Zoom Image
Abb. 1 Diagnostikalgorithmus HCC. [rerif]

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3.3.4 Staging Systeme (Clip, TNM, Okuda, BCLC etc.)

Nr.

Empfehlungen/Statements

3.28

Für die klinische Entscheidungsfindung bei HCC sollen die Tumorlast, die Leberfunktion und der Leistungsstatus berücksichtigt werden.

GoR: A

LoE: 2

Quellen: [29] [30] [31] [32] [33] [34] [35] [36] [37] [38]

3.29

Zur Stratifizierung vor Operationen/Transplantationen soll ergänzend die TNM-Klassifikation verwendet werden.

Konsensbasierte Empfehlung

3.30

Bezüglich der bildmorphologischen Tumoraspekte sollen bildgebende Analyseverfahren verwendet werden, die die Vaskularität berücksichtigen.

Konsensbasierte Empfehlung


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3.4 Operative und interventionelle Therapieverfahren

Nr.

Empfehlungen/Statements

3.31

Patienten mit einem Hepatozellulären Karzinom sollen vor einer Behandlung und bei Änderung der Therapiestrategie in einer interdisziplinären Tumorkonferenz vorgestellt werden.

Konsensbasierte Empfehlung


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3.4.1 Operative Therapieverfahren

3.4.1.1 Lebertransplantation

Nr.

Empfehlungen/Statements

3.32

Patienten mit einem kurativ behandelbaren Hepatozellulären Karzinom sollten in einem Lebertransplantationszentrum vorgestellt werden.

Konsensbasierte Empfehlung

3.33

Geeignete Patienten mit Leberzirrhose und einem irresektablen HCC innerhalb der Mailand-Kriterien (BCLC A) sollen für eine Lebertransplantation evaluiert werden.

Auch bei formal resektablen oder grenzwertig resektablen HCC-Befunden in Zirrhose kann innerhalb der Mailand-Kriterien eine Indikation zur Transplantation bestehen.

Konsensbasierte Empfehlung

Tab. 3

Übersicht der gängigsten Selektionskriterien zur Lebertransplantation.

Solitärer Knoten

Mehrere Tumorknoten

5-Jahres-Überlebensrate nach Lebertransplantation

keine extrahepatischen Manifestationen (cN0M0)

keine makrovaskuläre Gefäßinvasion (cV0)

matchMELD-Standardkriterien

(Bundesärztekammer)

≥ 2 cm und ≤ 5 cm

2–3 Herde:

≥ 1 cm und ≤ 3 cm

Mailand-Kriterien [39]

≤ 5 cm

Max 3 Herde ≤ 3 cm

> 70 %

Up-to-7 Kriterien [40]

≤ 6 cm

Summe aus Durchmesser des größten Tumors (cm) und Anzahl der Tumorknoten ≤ 7

> 70 %

UCSF-Kriterien [41]

≤ 6,5 cm

Max. 3 Herde ≤ 4,5 cm und ein maximaler addierter Tumordurchmesser ≤ 8 cm

> 70 %

Tab. 4

Definitionen.

Begriff

Definition

Neoadjuvante Therapie

Behandlung, die vor einer operativen Maßnahme (z. B. Resektion oder Lebertransplantation) erfolgt, mit dem Ziel einer Verkleinerung der Tumormasse.

Bridging

Lokoregionäre Therapie oder Resektion eines HCC innerhalb der Mailand-Kriterien auf der Warteliste

Downstaging

Vorbehandlung eines HCC außerhalb der Mailand-Kriterien mit dem Ziel der Tumorverkleinerung bis zu definierten Selektionskriterien (in der Regel: bis die Mailand-Kriterien erreicht sind).

3.4.1.1.1 Kontraindikationen für eine Lebertransplantation

Nr.

Empfehlungen/Statements

3.34

Bei extrahepatischen Tumormanifestationen und/oder einer makrovaskulären Invasion der Lebergefäße soll eine Lebertransplantation nicht durchgeführt werden.

Konsensbasierte Empfehlung

3.35

Bei einem AFP-Wert > 1000 ng/ml sollte keine Indikation zur Transplantation ohne neoadjuvante Therapie gestellt werden.

Bei AFP-Anstieg auf > 1000 ng/ml unter Bridging-Therapie sollte die Transplantation nicht durchgeführt werden.

Konsensbasierte Empfehlung

3.36

Das chronologische Alter stellt per se keine Kontraindikation dar. Wenn Patienten älter als 65 Jahre sind, sollte die Indikation zur Lebertransplantation allerdings besonders sorgfältig geprüft werden.

Konsensbasierte Empfehlung


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3.4.1.1.2 Bridging-Therapie

Nr.

Empfehlungen/Statements

3.37

Vor Beginn einer Bridging-Therapie soll eine Kontaktaufnahme mit einem Transplantationszentrum erfolgen.

Konsensbasierte Empfehlung

3.38

Patienten mit HCC (BCLC A) innerhalb der Mailand-Kriterien sollen eine Bridging-Therapie erhalten, sofern es die Leberfunktion zulässt.

GoR: A

LoE: 1

Quellen: [42] [43] [44]

3.39

Für das Bridging sollen Lokalablation, Resektion, oder transarterielle Verfahren (TACE, TARE) eingesetzt werden.

GoR: A

LoE: 1

Quellen: [42] [43] [44]

3.40

Eine Hochpräzisionsradiotherapie (Stereotactic Body Radiotherapy; SBRT) sollte als Bridging-Verfahren bis zur Lebertransplantation geprüft werden, wenn die weiteren Bridging-Verfahren nicht zum Einsatz kommen können.

GoR: B

LoE: 2

Quellen: [45] [46]


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3.4.1.1.3 Downstaging

Nr.

Empfehlungen/Statements

3.41

Bei geeigneten Patienten mit einem HCC außerhalb der Mailand-Kriterien und innerhalb der UCSF-Kriterien kann eine Lebertransplantation erfolgen, insbesondere dann, wenn ein Downstaging bis innerhalb der Mailand-Kriterien gelingt.

Außerhalb der UCSF-Kriterien kann bei Tumoren ohne extrahepatische Manifestation und ohne Makroinvasion von Gefäßen nach Ansprechen auf eine neoadjuvante Therapie eine Evaluation zur Lebertransplantation erwogen werden.

GoR: 0

LoE: 1

Quellen: [43] [47] [48] [49] [50] [51] [52] [53] [54] [55]

3.42

Für das Downstaging sollen entweder eine Lokalablation, eine Resektion oder ein transarterielles Verfahren (TACE, TARE) eingesetzt werden.

Konsensbasierte Empfehlung


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3.4.1.1.4 Nachsorge nach Lebertransplantation

Nr.

Empfehlungen/Statements

3.43

Außerhalb von Studien sollen Patienten mit HCC nach Lebertransplantation nicht adjuvant behandelt werden.

Konsensbasierte Empfehlung


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3.4.1.2 Resektion

3.4.1.2.1 Resektion beim Hepatozellulären Karzinom ohne Leberzirrhose

Nr.

Empfehlungen/Statements

3.44

Eine Resektion eines HCC ohne Leberzirrhose soll erfolgen, wenn eine komplette Resektion (R0-Resektion) möglich ist.

Konsensbasierte Empfehlung


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3.4.1.2.2 Nachsorge beim Hepatozellulären Karzinom ohne Leberzirrhose

Nr.

Empfehlungen/Statements

3.45

Nach Resektion eines HCC ohne Leberzirrhose sollte eine regelmäßige Nachsorge über 5 Jahre erfolgen.

Konsensbasierte Empfehlung


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3.4.1.2.3 Resektion beim Hepatozellulären Karzinom mit Leberzirrhose

Nr.

Empfehlungen/Statements

3.46

Bei einem singulären HCC-Knoten in Leberzirrhose mit funktioneller Resektabilität sollte eine Leberresektion erfolgen. Dies trifft insbesondere für HCC-Knoten > 3 cm zu.

Konsensbasierte Empfehlung

3.47

Bei multiplen HCC-Knoten in Leberzirrhose innerhalb der Mailand-Kriterien kann eine Leberresektion durchgeführt werden.

Konsensbasierte Empfehlung

3.48

Die Leberresektion kann offen oder minimalinvasiv durchgeführt werden.

Besonders bei zukünftigen Lebertransplantations-Patienten sollte eine minimalinvasive Leberresektion durchgeführt werden.

Konsensbasierte Empfehlung


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3.4.1.2.4 Nachsorge nach Resektion beim Hepatozellulären Karzinom mit Leberzirrhose

Nr.

Empfehlungen/Statements

3.49

Nach Leberresektion beim HCC in Zirrhose soll eine regelmäßige Nachsorge erfolgen.

GoR: A

LoE: 2

Quellen: [56] [57] [58] [59] [60] [61]


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3.4.2 Interventionelle Therapieverfahren

3.4.2.1 Perkutane Ablation

Nr.

Empfehlungen/Statements

3.50

Bei Patienten mit HCC bis 3 cm sind die Resektion und die Ablation äquivalente Verfahren.

Konsensbasierte Empfehlung

3.51

Patienten mit HCC kleiner 3 cm in für die Resektion ungünstiger Lokalisation oder mit eingeschränkter Leberfunktion soll primär eine Thermoablation des Tumors angeboten werden.

GoR: A

LoE: 1

Quellen: [62] [63]

3.52

Die perkutane Ablation des HCC soll mittels Radiofrequenz-Ablation (RFA) oder Mikrowellen-Ablation (MWA) durchgeführt werden.

Konsensbasierte Empfehlung

3.53

Bei Patienten mit erhaltener Leberfunktion und gering- oder mäßiggradiger portaler Hypertension soll, bei einem HCC-Herd > 3 cm und < 5 cm, vor einer Thermoablation chemoembolisiert werden.

GoR: A

LoE: 2

Quellen: [64] [65] [66]


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3.4.2.2 Transarterielle Chemoembolisation (TACE)

Nr.

Empfehlungen/Statements

3.54

Die TACE soll Patienten mit HCC im intermediären Stadium angeboten werden, wenn keine kurativen Therapieoptionen vorliegen.

GoR: A

LoE: 2

Quellen: [67] [68]

3.55

Die TACE setzt eine erhaltene Leberfunktion voraus.

GoR: ST

LoE: 2

Quellen: [69]

3.56

Die TACE soll dem Vaskularisationsmuster der Tumorherde angepasst werden und so selektiv wie möglich erfolgen.

Konsensbasierte Empfehlung

3.57

Konventionelle TACE und Drug-eluting-TACE können als gleichwertige Verfahren angesehen werden.

GoR: ST

LoE: 2

Quellen: [68] [69]

3.58

Die TACE sollte mehrfach durchgeführt werden, solange ein Ansprechen hierauf nachweisbar ist (CR, PR nach mRECIST) und behandelbare hypervaskularisierte Tumoranteile verbleiben.

Konsensbasierte Empfehlung

3.59

Die Indikation zur Fortführung der TACE soll nach zwei Behandlungszyklen im Tumorboard überprüft werden.

Konsensbasierte Empfehlung


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3.4.2.3 Transarterielle Radioembolisation (TARE)/Selektive Interne Radiotherapie (SIRT)

Nr.

Empfehlungen/Statements

3.60

Die TARE kann nach Beschluss des Tumorboards bei Patienten mit erhaltener Leberfunktion im intermediären HCC-Stadium anstelle einer TACE eingesetzt werden.

GoR: 0

LoE: 2

Quellen: [70] [71] [72] [73]

3.61

Die TARE soll anhand einer personalisierten Dosimetrie („Partitionsmodel“) erfolgen.

Konsensbasierte Empfehlung


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3.4.3 Stereotaxie

Nr.

Empfehlungen/Statements

3.62

Eine Hochpräzisionsradiotherapie (Stereotactic Body Radiotherapy; SBRT) sollte geprüft werden, wenn andere lokale Therapieverfahren nicht oder nur mit Einschränkungen möglich sind.

GoR: B

LoE: 2

Quellen: [74] [75] [76] [77] [78] [79]


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3.4.4 Nachsorge und Erfolgskontrolle

Nr.

Empfehlungen/Statements

3.63

Folgende Kontrollen sind nach Ablation/Resektion bzw. nach jedem TACE-Zyklus empfohlen mittels mehrphasischer Konstrastmittel-gestützter CT oder dynamischer MRT:

  • Erfolgskontrolle nach 4–12 Wochen

  • Erfolgskontrolle nach Abschluss der SBRT frühestens nach 12 Wochen

  • Verlaufskontrollen im ersten Jahr alle drei Monate und im zweiten Jahr alle 3–6 Monate.

Konsensbasierte Empfehlung

3.64

Nach Abschluss der Nachsorge sollen die Patienten wieder in das Früherkennungsprogramm mit Ultraschall alle 6 Monate eingeschlossen werden.

Konsensbasierte Empfehlung

3.65

Die Remissionsbeurteilung nach Ablation/TACE/TARE soll nach standardisierten Kriterien erfolgen (mRECIST, EASL oder LI-RADS-TR).

Konsensbasierte Empfehlung


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3.4.5 Therapiealgorithmus

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Abb. 2 Therapiealgorithmus HCC in Zirrhose. [rerif]
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Abb. 3 Therapiealgorithmus des HCC in Zirrhose im Stadium A1 und A2. [rerif]

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3.5 Systemtherapie

3.5.1 Substanzen mit einem Wirksamkeitsnachweis in Phase III Studien für die Systemtherapie des HCC

Nr.

Empfehlungen/Statements

3.66

Für HCC-Patienten mit erhaltener Leberfunktion (im Child-Pugh-Stadium A), mit Fernmetastasen und/oder einer Tumorlokalisation, die lokoregionär nicht kontrolliert oder reseziert werden kann, liegen Zulassungen aus Phase-III-Studien mit Wirksamkeitsnachweis vor, für:

  • die Kombinationstherapie mit den Antikörpern Atezolizumab gegen PD-L1 und Bevacizumab gegen VEGF;

  • die Kombinationstherapie mit den Antikörpern Durvalumab gegen PD-L1 und Tremelimumab gegen CTLA-4;

  • den PD-L1 Antikörper Durvalumab

  • Tyrosinkinase-Inhibitoren mit Sorafenib und Lenvatinib, und für Regorafenib und Cabozantinib nach einer Vortherapie mit Sorafenib;

  • den VEGF-R2 Antikörper Ramucirumab für Patienten nach Sorafenib und einem Alpha-Fetoprotein-Wert von ≥ 400 ng/ml.

GoR: ST

LoE: 1,⊕⊕⊝⊝

Quellen: [80] [81] [82] [83] [84] [85] [86]


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3.5.2 Medikamentöse Erstlinien-Therapie des HCC

Nr.

Empfehlungen/Statements

3.67

Eine Erstlinientherapie mit der Kombination Atezolizumab und Bevacizumab (A+B) oder mit Durvalumab und Tremelimumab (D+T) soll angeboten werden bei HCC-Patienten im Child-Pugh-Stadium A und BCLC B oder C, mit Fernmetastasen oder einer Tumorlokalisation, die lokoregionär nicht kontrolliert oder reseziert werden kann.

Patienten mit Kontraindikationen für A+B und D+T soll eine Erstlinientherapie entweder mit Durvalumab als Monotherapie oder mit einem der beiden Tyrosinkinase-Inhibitoren Lenvatinib oder Sorafenib angeboten werden.

GoR: A

LoE: 2,⊕⊕⊝⊝

Quellen: [80] [82] [86] [87]


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3.5.3 Medikamentöse Therapie bei Leberzirrhose CHILD-Pugh B/C

Nr.

Empfehlungen/Statements

3.68

Einzelnen HCC-Patienten im Child-Pugh-Stadium B (bis 8 Punkte), mit Fernmetastasen oder einer Tumorlokalisation, die lokoregionär nicht kontrolliert oder reseziert werden kann und mit einem ECOG-Status von 0–1, kann eine Systemtherapie mit Sorafenib oder Lenvatinib angeboten werden.

GoR: 0

LoE: 2

Quellen: [88] [89] [90] [91] [92] [93]

3.69

Für einzelne HCC-Patienten im Child-Pugh-Stadium B (bis 8 Punkte), mit Fernmetastasen oder einer Tumorlokalisation, die lokoregionär nicht kontrolliert oder reseziert werden kann und einem ECOG-Status von 0–1, kann eine Immuntherapie mit einem anti-PD-1-Antikörper angeboten werden.

GoR: 0

LoE: 2,3

Quellen: [88] [89] [90] [91] [92] [94] [95]

3.70

Bei HCC-Patienten im Stadium Child-Pugh C sollte keine Systemtherapie durchgeführt werden.

GoR: B

LoE: 5

Quellen:


#

3.5.4 Kombination von Systemtherapie mit lokoregionärer Therapie

Nr.

Empfehlungen/Statements

3.71

Bei HCC-Patienten im Stadium Child-Pugh A und BCLC B, die eine lokoregionäre Therapie erhalten, kann keine generelle Empfehlung für eine zusätzliche Systemtherapie aufgrund der aktuellen Datenlage erfolgen.

GoR: ST

LoE: 2,3

Quellen: [96] [97] [98] [99] [100] [101] [102] [103] [104] [105]


#

3.5.5 Medikamentöse Therapie nach Versagen, Unverträglichkeit oder bei Kontraindikationen der Erstlinientherapie des HCC

Nr.

Empfehlungen/Statements

3.72

Eine Systemtherapie mit einem zugelassenen Tyrosinkinaseinhibitor soll nach Progress oder bei Unverträglichkeit von Atezolizumab und Bevacizumab bzw. Durvalumab +/- Tremelimumab angeboten werden bei HCC-Patienten im Child-Pugh-Stadium A und BCLC B oder C, mit Fernmetastasen oder einer Tumorlokalisation, die lokoregionär nicht kontrolliert oder reseziert werden kann.

Konsensbasierte Empfehlung

3.73

Bei HCC-Patienten mit Tumorprogress unter einer Therapie mit Sorafenib, Child-Pugh-Stadium A und ECOG 0–1, soll eine weitere Systemtherapie angeboten werden. Hierfür stehen die beiden Tyrosinkinase-Inhibitoren Regorafenib und Cabozantinib oder bei einem Alpha-Fetoprotein-Wert von ≥ 400 ng/ml der VEGFR2-Antikörper Ramucirumab zur Verfügung.

GoR: A

LoE: 2

Quellen: [84] [85] [106]

3.74

Bei HCC-Patienten im Child-Pugh-Stadium A und ECOG 0–1 mit Tumorprogress unter einer Therapie mit Lenvatinib soll eine weitere tumorspezifische Therapie angeboten werden.

Konsensbasierte Empfehlung

3.75

Die laufende Systemtherapie sollte nicht über einen radiologischen Progress hinaus fortgesetzt werden.

Die Toxizität der Therapie sollte engmaschig überwacht und berücksichtigt werden.

Konsensbasierte Empfehlung

3.76

Einzelnen Immuntherapienaiven HCC-Patienten mit erhaltener Leberfunktion (im Stadium Child-Pugh A), mit Fernmetastasen oder einer Tumorlokalisation, die lokoregionär nicht kontrolliert oder reseziert werden kann und für die keine zugelassene Therapie mehr zur Verfügung steht, kann eine Immuntherapie mit einem anti-PD-1-Antikörper angeboten werden.

GoR: 0

LoE: 2,3

Quellen: [107] [108] [109] [110] [111] [112]

Zoom Image
Abb. 4 Sequenztherapie beim HCC innerhalb der zugelassenen Indikationen. [rerif]

#

3.5.6 Fibrolamelläres Karzinom

Nr.

Empfehlungen/Statements

3.77

Für das fibrolamelläre HCC (flHCC) gibt es bisher keine Phase-II oder -III-Studien aus denen Therapieempfehlungen abgeleitet werden können.

Individuelle Therapieoptionen ergeben sich lediglich aus retrospektiven Fallserien und Einzelfallberichten.

GoR: ST

LoE: 5

Quellen:


#

3.5.7 Kombinierte Hepato-Cholangiokarzinome (c(ombined) HCC/CCA)

Nr.

Empfehlungen/Statements

3.78

Für die HCC/CCA Mischtumoren (combined or mixed HCC and CCA; cHCC-CCA) gibt es bisher keine Phase II oder III Studien, aus denen Therapieempfehlungen abgeleitet werden können.

Individuelle Therapieoptionen ergeben sich lediglich aus retrospektiven Fallserien und Einzelfallberichten.

GoR: ST

LoE: 5

Quellen:

3.79

In einer palliativen Situation bei Patienten mit ECOG 0–1 sollte bei der Diagnose eines cHCC-CCA eine molekulare Charakterisierung des Tumors und Vor-stellung in einem Interdisziplinären/Molekularen Tumorboard erfolgen.

Konsensbasierte Empfehlung


#

3.5.8 Adjuvante, perioperative oder neoadjuvante Therapie

Nr.

Empfehlungen/Statements

3.80

Wenn Tumoren ohne Fernmetastasen primär nicht als kurativ eingeschätzt wurden und ein Ansprechen unter einer Tumortherapie zeigen, sollte eine erneute Vorstellung im Tumorboard mit der Frage einer sekundären potentiell kurativen Therapie erfolgen.

Konsensbasierte Empfehlung


#

3.5.9 Verlaufskontrollen unter Systemtherapie

Nr.

Empfehlungen/Statements

3.81

Beim HCC unter Systemtherapie sollte alle 6–12 Wochen die am besten geeignete Schnittbildgebung (CT oder MRT) durchgeführt werden. Die Interpretation im klinischen Alltag sollte sich an den Auswerteprinzipien von RECIST 1.1 und mRECIST, sowie für Patienten unter einer Immuntherapie an iRECIST orientieren.

Konsensbasierte Empfehlung


#

3.5.10 HCC bei Kindern und Jugendlichen

Nr.

Empfehlungen/Statements

3.82

Patienten < 18 Jahre sollen einem pädiatrisch onkologischen Zentrum zugewiesen werden.

Konsensbasierte Empfehlung

3.83

In einer fortgeschrittenen Situation bei pädiatrischen Patienten mit ECOG 0–1 sollte bei der Diagnose eines HCC eine molekulare Charakterisierung des Tumors und Vorstellung in einem Interdisziplinären/Molekularen Tumorboard erfolgen.

Konsensbasierte Empfehlung


#
#
#

4 Supportivtherapie des Hepatozellulären Karzinoms und der biliären Karzinome

Details zu diesem Kapitel können der Langversion der Leitlinie entnommen werden.

4.1 Ernährung

Nr.

Empfehlungen/Statements

5.1

Mangelernährung beeinträchtigt die Lebensqualität und Therapietoleranz.

Eine Mangelernährung sollte erfasst und behandelt werden.

Konsensbasierte Empfehlung


#

4.2 Palliativmedizinische Behandlung beim HCC/CCA

Details zu diesem Kapitel können der Langversion der Leitlinie entnommen werden.


#

4.3 Integration von Palliativversorgung

Nr.

Empfehlungen/Statements

5.2

Alle Patienten mit einer Krebserkrankung sollen unabhängig vom Krankheitsstadium Zugang zu Informationen über Palliativversorgung (z. B. durch Auslage von Flyern) haben.

Konsensbasierte Empfehlung

5.3

Allen Patienten soll nach der Diagnose einer nichtheilbaren Krebserkrankung eine Palliativversorgung angeboten werden, unabhängig davon, ob eine tumorspezifische Therapie durchgeführt wird.

GoR: A

LoE: 1

Quellen: [148] [149] [150] [151] [152] [153] [154] [155] [156]

4.3.1 Zeitpunkt der Integration von Palliativversorgung beim HCC/CCA

Nr.

Empfehlungen/Statements

5.4

Allen Patienten mit einem HCC im Stadium BCLC D oder einem biliären Tumor im Stadium IV nach UICC soll eine Palliativversorgung angeboten werden.

Konsensbasierte Empfehlung


#
#

4.4 Palliative Symptomkontrolle bei Patienten mit HCC/CCA

Nr.

Empfehlungen/Statements

5.5

Der Pruritus sollte analog der AWMF-S2k-Leitlinie Pruritus behandelt werden.

Konsensbasierte Empfehlung


#

4.5 Rehabilitation, Sport- und Bewegungstherapie

Nr.

Empfehlungen/Statements

5.6

Patienten mit HCC/CCA sollten zu körperlichen Aktivitäten und/oder Bewegungstherapie motiviert werden.

Konsensbasierte Empfehlung

5.7

Patienten, die die Voraussetzungen erfüllen, sollte eine Anschlussheilbehandlung oder Rehabilitation angeboten werden.

Das rehabilitative Therapieangebot soll medizinische, pflegerische, aufklärende, trainierende und psychosoziale Maßnahmen umfassen, die dem individuellen Rehabilitationsbedarf angepasst werden.

Konsensbasierte Empfehlung


#

4.6 Psychoonkologie

Nr.

Empfehlungen/Statements

5.8

Die Erfassung der psychischen Belastung sowie die psychoonkologische Behandlung sollten, wie in der S3-Querschnittsleitlinie Psychoonkologie beschrieben, erfolgen.

Konsensbasierte Empfehlung

4.6.1 Patientenzentrierte Kommunikation, Information und Aufklärung

Nr.

Empfehlungen/Statements

5.9

Die Kommunikation mit Patienten mit HCC/CCA und ihren Angehörigen soll wiederholt in allen Phasen der Erkrankung und durch alle behandelnden Berufsgruppen patientenzentriert erfolgen und soll sich an deren individuellen Anliegen, Bedürfnissen und Präferenzen orientieren, welche Information, Aufklärung und Beteiligung an Entscheidungen betreffen.

Konsensbasierte Empfehlung


#
#
#

5 Qualitätsindikatoren

Details zu diesem Kapitel können der Langversion der Leitlinie entnommen werden.


#

6 Anhang

6.1 Literaturübersichten

Details zu diesem Kapitel können der Langversion der Leitlinie entnommen werden.


#

6.2 Übersicht der Änderungen von Version 4 zur Version 5

Tab. 5

Änderungen gegenüber Version 4.0.

Version 4.0 (Update 2023)

Version 5.1 (Update 2024)

Änderungen in den Kapiteln zum Hepatozellulären Karzinom

3.3

Konsensbasierte Empfehlung

Bei fortgeschrittener Fibrose sollte HCV-Patienten eine regelmäßige Früherkennung angeboten werden. NAFLD-Patienten mit fortgeschrittener Fibrose kann ein solches Screening ebenfalls angeboten werden.

3.3.

Konsensbasierte Empfehlung:

Bei fortgeschrittener Fibrose mit chronischer HCV-Infektion sollte eine regelmäßige Früherkennung angeboten werden.

Patienten mit einer fortgeschrittenen Leberfibrose, auf der Grundlage einer anderen nicht-viralen Ursache der Lebererkrankung, kann die Teilnahme an einer HCC-Früherkennung angeboten werden.

3.4

Konsensbasierte Empfehlung

Patienten mit einer fortgeschrittenen Leberfibrose, unabhängig von der Ursache der Lebererkrankung, kann die Teilnahme an einer HCC-Früherkennung angeboten werden.

3.5

Konsensbasierte Empfehlung

Patienten mit akuter intermittierender Porphyrie, Glykogenspeicherkrankheit, Morbus Gaucher und Tyrosinämie Typ I kann eine regelmäßige Früherkennung angeboten werden.

Empfehlung gestrichen und nur im Hintergrundtext beschrieben, da es sich um sehr seltene Erkrankungen handelt ohne systematische Recherche hierzu.

3.7

Konsensbasierte Empfehlung

Die Ursachen einer chronischen Lebererkrankung sollen, soweit möglich, behandelt werden, um eine Progression einschließlich der Entwicklung eines HCCs zu verhindern.

3.5

Konsensbasierte Empfehlung

Die Ursachen einer chronischen Lebererkrankung sollen, soweit möglich, behandelt werden – bei einer chronischen Hepatitis-Virusinfektion mittels einer antiviralen Therapie –, um eine Progression einschließlich der Entwicklung eines HCCs zu verhindern.

3.8

Konsensbasierte Empfehlung

Patienten mit chronischer Hepatitis-Virusinfektion sollen gemäß den aktuellen Leitlinien betreut bzw. antiviral behandelt werden, um eine Progression einschließlich der Entwicklung eines HCCs zu verhindern.

3.19

Konsensbasierte Empfehlung

Vor einer palliativen Therapie oder in der kurativen Situation bei unklarem Kontrastmittelverhalten in zwei unabhängigen Bildgebungen sollte ein bioptisches Verfahren eingesetzt werden.

3.16

Konsensbasierte Empfehlung

In der nicht-zirrhotischen Leber soll eine bioptische Sicherung erfolgen.

In der zirrhotischen Leber in der kurativen Situation bei unklarem Konstrastmittelverhalten oder in der palliativen Situation sollte ein bioptisches Verfahren eingesetzt werden.

3.23

Konsensbasierte Empfehlung

Molekularpathologische Untersuchungen können zur Unterstützung der Tumortypisierung und Dignitätsbestimmung von hepatozellulären Tumoren eingesetzt werden. Prädiktive molekulare Analysen sind in der regulären Diagnostik noch nicht erforderlich, können aber zur erweiterten Therapieplanung eingesetzt werden.

3.20

Konsensbasierte Empfehlung

Prädiktive molekulare Analysen sind in der regulären Diagnostik noch nicht erforderlich, können aber zur erweiterten Therapieplanung eingesetzt werden.

3.26

Konsensbasierte Empfehlung

Ein triphasisches CT und/oder CEUS sollte bei unklarem MRT-Befund oder Kontraindikationen für das MRT zur weiteren Diagnostik herangezogen werden.

3.23

Konsensbasierte Empfehlung

Ein triphasisches CT (spätarterielle/portalvenöse/spätvenöse Phase) oder CEUS sollte bei unklarem MRT-Befund oder Kontraindikationen für das MRT zur weiteren Diagnostik herangezogen werden.

3.34

Konsensbasierte Empfehlung

Patienten mit einem Heptozellulären Karzinom sollen in einer interdisziplinären Tumorkonferenz vorgestellt werden.

3.31

Konsensbasierte Empfehlung

Patienten mit einem Hepatozellulären Karzinom sollen vor einer Behandlung und bei Änderung der Therapiestrategie in einer interdisziplinären Tumorkonferenz vorgestellt werden.

3.36

Konsensbasierte Empfehlung

Geeignete Patienten mit Leberzirrhose und einem irresektablen HCC innerhalb der Mailand-Kriterien (BCLC A) sollen für eine Lebertransplantation evaluiert werden.

3.33

Konsensbasierte Empfehlung

Geeignete Patienten mit Leberzirrhose und einem irresektablen HCC innerhalb der Mailand-Kriterien (BCLC A) sollen für eine Lebertransplantation evaluiert werden.

Auch bei formal resektablen oder grenzwertig resektablen HCC-Befunden in Zirrhose kann innerhalb der Mailand-Kriterien eine Indikation zur Transplantation bestehen.

3.37

Konsensbasierte Empfehlung

Auch bei formal resektablen oder grenzwertig resektablen HCC-Befunden in Zirrhose kann innerhalb der Mailand-Kriterien eine Indikation zur Transplantation bestehen.

3.39

Konsensbasierte Empfehlung

Bei einem AFP-Wert > 1000 ng/ml sollte keine Indikation zur Transplantation ohne neoadjuvante Therapie gestellt werden.

3.35

Konsensbasierte Empfehlung

Bei einem AFP-Wert > 1000 ng/ml sollte keine Indikation zur Transplantation ohne neoadjuvante Therapie gestellt werden.

Bei AFP-Anstieg auf > 1000 ng/ml unter Bridging-Therapie sollte die Transplantation nicht durchgeführt werden.

3.40

Konsensbasierte Empfehlung

Bei AFP-Anstieg auf > 1000 ng/ml unter Bridging-Therapie sollte die Transplantation nicht durchgeführt werden.

NEU

3.61

Konsensbasierte Empfehlung

Die TARE soll anhand einer personalisierten Dosimetrie („Partitionsmodel“) erfolgen.

3.67

Konsensbasierte Empfehlung

Erfolgskontrollen nach lokaler Therapie sollten mittels biphasischer CECT oder dynamischer MRT in einem Intervall von 4–12 Wochen nach Ablation/Resektion bzw. nach jedem TACE-Zyklus erfolgen.

3.63

Konsensbasierte Empfehlung

Folgende Kontrollen sind nach Ablation/Resektion bzw. nach jedem TACE-Zyklus empfohlen mittels mehrphasischer Konstrastmittel-gestützter CT oder dynamischer MRT:

  • Erfolgskontrolle nach 4–12 Wochen

  • Erfolgskontrolle nach Abschluss der SBRT frühestens nach 12 Wochen

  • Verlaufskontrollen im ersten Jahr alle drei Monate und im zweiten Jahr alle 3–6 Monate

3.68

Konsensbasierte Empfehlung

Die Verlaufskontrolle nach erfolgreicher lokaler Therapie soll im ersten Jahr alle 3 Monate und im zweiten Jahr alle 3–6 Monate mittels biphasischer CECT oder dynamischer MRT stattfinden.

3.70

Konsensbasierte Empfehlung

Die Remissionsbeurteilung nach Ablation/TACE/TARE soll nach mRECIST/EASL erfolgen.

3.65

Konsensbasierte Empfehlung

Die Remissionsbeurteilung nach Ablation/TACE/TARE soll nach standardisierten Kriterien erfolgen (mRECIST, EASL oder LI-RADS-TR).

3.71

Evidenzbasierte Empfehlung

Für HCC-Patienten mit erhaltener Leberfunktion (im Child-Pugh-Stadium A), mit Fernmetastasen und/oder einer Tumorlokalisation, die lokoregionär nicht kontrolliert oder reseziert werden kann, liegen Zulassungen aus Phase-III-Studien mit Wirksamkeitsnachweis vor, für:

  • die Kombinationstherapie mit den Antikörpern Atezolizumab gegen PD-L1 und Bevacizumab gegen VEGF;

  • die Kombinationstherapie mit den Antikörpern Durvalumab gegen PD-L1 und Termelimumab gegen CTLA-4;

  • Tyrosinkinase-Inhibitoren mit Sorafenib und Lenvatinib, und für Regorafenib und Cabozantinib nach einer Vortherapie mit Sorafenib;

  • den VEGF-R2 Antikörper Ramucirumab für Patienten nach Sorafenib und einem Alpha-Fetoprotein-Wert von ≥ 400 ng/ml.

3.66

Evidenzbasierte Empfehlung

Für HCC-Patienten mit erhaltener Leberfunktion (im Child-Pugh-Stadium A), mit Fernmetastasen und/oder einer Tumorlokalisation, die lokoregionär nicht kontrolliert oder reseziert werden kann, liegen Zulassungen aus Phase-III-Studien mit Wirksamkeitsnachweis vor, für:

  • die Kombinationstherapie mit den Antikörpern Atezolizumab gegen PD-L1 und Bevacizumab gegen VEGF;

  • die Kombinationstherapie mit den Antikörpern Durvalumab gegen PD-L1 und Tremelimumab gegen CTLA-4;

  • den PD-L1 Antikörper Durvalumab

  • Tyrosinkinase-Inhibitoren mit Sorafenib und Lenvatinib, und für Regorafenib und Cabozantinib nach einer Vortherapie mit Sorafenib;

  • den VEGF-R2 Antikörper Ramucirumab für Patienten nach Sorafenib und einem Alpha-Fetoprotein-Wert von ≥ 400 ng/ml.

3.72

Evidenzbasierte Empfehlung

Eine Erstlinientherapie mit der Kombination Atezolizumab und Bevacizumab (A+B) oder mit Durvalumab und Tremelimumab (D+T) soll angeboten werden bei HCC-Patienten im Child-Pugh-Stadium A und BCLC B oder C, mit Fernmetastasen oder einer Tumorlokalisation, die lokoregionär nicht kontrolliert oder reseziert werden kann.

Patienten mit Kontraindikationen für A+B und D+T soll eine Erstlinientherapie mit einem der beiden Tyrosinkinase-Inhibitoren Lenvatinib oder Sorafenib angeboten werden.

3.67

Evidenzbasierte Empfehlung

Eine Erstlinientherapie mit der Kombination Atezolizumab und Bevacizumab (A+B) oder mit Durvalumab und Tremelimumab (D+T) soll angeboten werden bei HCC-Patienten im Child-Pugh-Stadium A und BCLC B oder C, mit Fernmetastasen oder einer Tumorlokalisation, die lokoregionär nicht kontrolliert oder reseziert werden kann.

Patienten mit Kontraindikationen für A+B und D+T soll eine Erstlinientherapie entweder mit Durvalumab als Monotherapie oder mit einem der beiden Tyrosinkinase-Inhibitoren Lenvatinib oder Sorafenib angeboten werden.

3.73

Evidenzbasierte Empfehlung

Einzelne HCC-Patienten im Child-Pugh-Stadium B (bis 8 Punkte), mit Fernmetastasen oder einer Tumorlokalisation, die lokoregionär nicht kontrolliert oder reseziert werden kann und mit einem ECOG-Status von 0–1, kann eine Systemtherapie mit Sorafenib angeboten werden.

3.68

Evidenzbasierte Empfehlung

Einzelnen HCC-Patienten im Child-Pugh-Stadium B (bis 8 Punkte), mit Fernmetastasen oder einer Tumorlokalisation, die lokoregionär nicht kontrolliert oder reseziert werden kann und mit einem ECOG-Status von 0–1, kann eine Systemtherapie mit Sorafenib oder Lenvatinib angeboten werden.

3.75

Konsensbasierte Empfehlung

Bei HCC-Patienten im Stadium Child-Pugh C sollte keine Systemtherapie durchgeführt werden.

3.70

Evidenzbasierte Empfehlung

Bei HCC-Patienten im Stadium Child-Pugh C sollte keine Systemtherapie durchgeführt werden.

3.76

Evidenzbasierte Empfehlung

Bei HCC-Patienten im Stadium Child-Pugh A und BCLC B, die eine lokoregionäre Therapie erhalten, sollte außerhalb von Studien keine zusätzliche Kombination mit einer Systemtherapie erfolgen.

3.71

Evidenzbasierte Empfehlung

Bei HCC-Patienten im Stadium Child-Pugh A ud BCLC B, die eine lokoregionäre Therapie erhalten, kann keine generelle Empfehlung für eine zusätzliche Systemtherapie aufgrund der aktuellen Datenlage erfolgen.

3.77

Konsensbasierte Empfehlung

Eine Systemtherapie mit einem zugelassenen Tyrosinkinaseinhibitor soll nach Progress oder bei Unverträglichkeit von Atezolizumab und Bevacizumab bzw. Durvalumab und Tremelimumab angeboten werden bei HCC-Patienten im Child-Pugh-Stadium A und BCLC B oder C, mit Fernmetastasen oder einer Tumorlokalisation, die lokoregionär nicht kontrolliert oder reseziert werden kann.

3.72

Konsensbasierte Empfehlung

Eine Systemtherapie mit einem zugelassenen Tyrosinkinaseinhibitor soll nach Progress oder bei Unverträglichkeit von Atezolizumab und Bevacizumab bzw. Durvalumab +/– Tremelimumab angeboten werden bei HCC-Patienten im Child-Pugh-Stadium A und BCLC B oder C, mit Fernmetastasen oder einer Tumorlokalisation, die lokoregionär nicht kontrolliert oder reseziert werden kann.

NEU

3.83

Konsensbasierte Empfehlung

In einer fortgeschrittenen Situation bei pädiatrischen Patienten mit ECOG 0–1 sollte bei der Diagnose eines HCC eine molekulare Charakterisierung des Tumors und Vorstellung in einem Interdisziplinären/Molekularen Tumorboard erfolgen.

Änderungen im Kapitel Supportivtherapie zu beiden Entitäten

3.91

Konsensbasierte Empfehlung

Allen Patienten mit einem HCC im Stadium BCLC D sollte aktiv eine Palliativversorgung angeboten werden.

5.4

Konsensbasierte Empfehlung

Allen Patienten mit einem HCC im Stadium BCLC D oder einem biliären Tumor im Stadium IV nach UICC soll eine Palliativversorgung angeboten werden.

3.92

Konsensbasierte Empfehlung

Allen Patienten mit einem Cholangiokarzinom im Stadium IV nach UICC-Klassifikation soll eine Palliativversorgung angeboten werden.

3.95

Konsensbasierte Empfehlung

Der Nutzen einer Anschlussheilbehandlung und von Rehabilitationsmaßnahmen (hinsichtlich Lebensqualität, Leistungsfähigkeit, krankheitsfreiem Überleben, Gesamtüberleben) ist für das HCC/CCA nicht ausreichend evaluiert. Dennoch sollte den Patienten, die die Voraussetzungen erfüllen, eine AHB oder Rehabilitation angeboten werden.

5.7

Konsensbasierte Empfehlung

Patienten, die die Voraussetzungen erfüllen, sollte eine Anschlussheilbehandlung oder Rehabilitation angeboten werden.

Das rehabilitative Therapieangebot soll medizinische, pflegerische, aufklärende, trainierende und psychosoziale Maßnahmen umfassen, die dem individuellen Rehabilitationsbedarf angepasst werden.

3.96

Konsensbasierte Empfehlung

Die rehabilitative Therapie soll medizinische, pflegerische, aufklärende, trainierende und psychosoziale Maßnahmen umfassen, die dem individuellen Rehabilitationsbedarf angepasst werden.


#

6.3 Zusammensetzung der Leitliniengruppe

6.3.1 Koordination

Prof. Dr. Nisar P. Malek
Ärztlicher Direktor Medizinische Klinik Universitätsklinikum Tübingen

Prof. Dr. Michael Bitzer
Stellvertretender Ärztlicher Direktor Medizinische Klinik Universitätsklinikum Tübingen

Prof. Dr. Peter R. Galle
Ärztlicher Direktor Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz

Dr. Sabrina Groß
Fachärztin für Innere Medizin und Gastroenterologie Medizinische Klinik Universitätsklinikum Tübingen


#

6.3.2 Beteiligte Fachgesellschaften und Organisationen

In der folgenden Tabelle sind die an der Leitlinienerstellung beteiligten medizinischen Fachgesellschaften und sonstigen Organisationen sowie deren mandatierte Vertreter aufgeführt.

Außerdem wurden folgende Fachgesellschaften für den Leitlinienprozess angeschrieben, diese haben jedoch keinen Mandatsträger benannt:

  • Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM)

  • Arbeitsgemeinschaft Pädiatrische Onkologie (APO)

  • Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE)

Tab. 6

Beteiligte Fachgesellschaften und Organisationen (alphabetisch).

Beteiligte Fachgesellschaften und Organisationen (alphabetisch)

Personen

Arbeitsgemeinschaft Bildgebung in der Onkologie der DKG (ABO)

PD Dr. Thorsten Persigehl

Arbeitsgemeinschaft Internistische Onkologie in der DKG (AIO)

Prof. Dr. Henning Wege

Arbeitsgemeinschaft Onkologische Rehabilitation und Sozialmedizin in der DKG (AGORS)

PD Dr. Reiner Caspari

Arbeitsgemeinschaft Palliativmedizin in der DKG (APM)

Ulrike Ritterbusch – bis 01/2023

Arbeitsgemeinschaft Prävention und integrative Medizin in der Onkologie in der DKG (PRiO)

Dr. Christoph Stoll

Arbeitsgemeinschaft Radiologische Onkologie in der DKG (ARO)

Prof. Dr. Thomas Brunner

PD Dr. Eleni Gkika – (Stellv.)

Arbeitsgemeinschaft Soziale Arbeit in der Onkologie (ASO) in DKG

Anne Taubert

Arbeitsgemeinschaft Supportive Maßnahmen in der Onkologie in der DKG (AGSMO)

Dr. Jörn Rüssel

Arbeitsgemeinschaft Tumorklassifikation in der Onkologie der DKG (ATO)

Prof. Dr. Andrea Tannapfel

Arbeitsgemeinschaft für Psychoonkologie in der DKG (PSO)

Prof. Dr. Andreas Stengel

Arbeitsgemeinschaft onkologische Pathologie in der DKG (AOP)

Prof. Dr. Frank Dombrowski

Assoziation Chirurgische Onkologie (ACO)

Prof. Dr. Hans Jürgen Schlitt

Bundesverband Deutscher Pathologen (BDP)

Prof. Dr. Matthias Evert

Prof. Dr. Peter Schirmacher

Deutsche Gesellschaft für Allgemein- und Viszeralchirurgie (DGAV)

Prof. Dr. Karl-Jürgen Oldhafer

Prof. Dr. Daniel Seehofer

Deutsche Gesellschaft für Chirurgie (DGCH)

Prof. Dr. Hauke Lang

Deutsche Gesellschaft für Endoskopie und bildgebende Verfahren (DGE-BV)

Prof. Dr. Jörg Albert

Deutsche Gesellschaft für Ernährungsmedizin (DGEM)

Prof. Dr. Johann Ockenga

Prof. Dr. Monika Rau

Deutsche Gesellschaft für Gastroenterologie, Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten (DGVS)

Prof. Dr. Peter Galle

Prof. Dr. Andreas Geier

Prof. Dr. Martin Götz

Prof. Dr. Tom Lüdde

Prof. Dr. Nisar P. Malek

Prof. Dr. Jens Marquardt

Prof. Dr. Ruben Plentz

Prof. Dr. Arndt Vogel

Deutsche Gesellschaft für Humangenetik (GfH)

Prof. Dr. Huu Phuc Nguyen

Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie (DGHO)

PD Dr. Marianne Sinn

Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM)

Prof. Dr. Michael Bitzer

Prof. Dr. Jörg Trojan

Deutsche Gesellschaft für Interventionelle Radiologie und minimal-invasive Therapie (DeGIR)

Prof. Dr. Philippe L. Pereira

Prof. Dr. Andreas Mahnken – (Stellv.)

Deutsche Gesellschaft für Klinische Chemie und Laboratoriumsmedizin (DGKL)

Dr. Katrin Borucki

Deutsche Gesellschaft für Nuklearmedizin (DGN)

Prof. Dr. Christian la Fougère

Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP)

Prof. Dr. Philipp Lenz

Deutsche Gesellschaft für Pathologie (DGP)

Prof. Dr. Matthias Evert

Prof. Dr. Peter Schirmacher

Deutsche Gesellschaft für Pflegewissenschaft (DGP)

Heinrich Recken

Deutsche Gesellschaft für Radioonkologie (DEGRO)

Prof. Dr. Cihan Gani

PD Dr. David Krug

PD Dr. Judit Boda-Heggemann – (Stellv.)

Deutsche Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin (DEGUM)

Prof. Dr. Andreas Schuler

PD Dr. Barbara Schellhaas – (Stellv.)

Deutsche Leberhilfe

Ingo van Thiel

Deutsche Leberstiftung

Prof. Dr. Elke Roeb

Prof. Dr. Heiner Wedemeyer

Deutsche Röntgengesellschaft (DRG)

Prof. Dr. Thomas Helmberger

Prof. Dr. Philipp Paprottka

Prof. Dr. Thomas J. Vogl

Prof. Dr. Frank Wacker

Prof. Dr. Peter Huppert – (Stellv.)

Deutsche Transplantationsgesellschaft (DTG)

Prof. Dr. Silvio Nadalin

Deutscher Verband für Physiotherapie (ZVK)

Dr. rer. biol. hum. Minettchen Herchenröder

Eingeladene Fachexperten (ohne Stimmrecht)

Prof. Dr. Ralf-Thorsten Hoffmann

Prof. Dr. Jürgen Pohl

Prof. Dr. Peter Reimer

Prof. Dr. Kristina Ringe

Prof. Dr. Kerstin Schütte

Prof. Dr. Alexander Stein

Prof. Dr. Oliver Waidmann

Prof. Dr. Dane Wildner

Prof. Dr. Marcus-Alexander Wörns

Gesellschaft für Pädiatrische Onkologie und Hämatologie (GPOH)

Prof. Dr. Irene Schmid

Konferenz Onkologischer Kranken- und Kinderkrankenpflege in der DKG (KOK)

Kerstin Paradies

(keine aktive Mitarbeit bei diesem Update)

Lebertransplantierte Deutschland

Jutta Riemer


#

6.3.3 Weitere Beteiligte (ohne Stimmrecht)

Tab. 7

Beteiligte Experten.

Beteiligte Experten

Arbeitsgruppe

Wildner, Daniel

AG I. Risikofaktoren, Prävention und Früherkennung

Pohl, Jürgen

AG II.II. Bildgebende Diagnostik

Reimer, Peter

AG II.II. Bildgebende Diagnostik

Ringe, Kristina

AG II.II. Bildgebende Diagnostik

Hoffmann, Ralf-Thorsten

AG III.I. Operative und Interventionelle Therapieverfahren

Schütte, Kerstin

AG III.II. Systemtherapie

Stein, Alexander

AG III.II. Systemtherapie

Wörns, Marcus-Alexander

AG III.II. Systemtherapie

Waidmann, Oliver

AG IV. Supportivtherapie

Utzig, Martin

AG V. Qualitätsindikatoren – ADT-Vertretung


#

6.3.4 Arbeitsgruppen

Tab. 8

Arbeitsgruppen und deren Mitglieder.

Arbeitsgruppe

Mitglieder der Arbeitsgruppe

AG I. Risikofaktoren, Prävention und Früherkennung

Prof. Dr. Andreas Geier, Prof. Dr. Jörg Trojan

Dr. Katrin Borucki, Prof. Dr. Tom Lüdde, Prof. Dr. Elke Roeb, Prof. Dr. Irene Schmid, Prof. Dr. Andreas Schuler, Prof. Dr. Heiner Wedemeyer, Prof. Dr. Dane Wildner, Ingo van Thiel

AG II.I. Histopathologische und molekulare Diagnostik

Prof. Dr. Peter Schirmacher

Prof. Dr. Frank Dombrowski, Prof. Dr. Matthias Evert, Prof. Dr. Huu Phuc Nguyen, Prof. Dr. Andrea Tannapfel

AG II.II Bildgebende Diagnostik

Prof. Dr. Martin Götz, Prof. Dr. Philipp Paprottka

PD Dr. Thorsten Persigehl, Prof. Dr. Jürgen Pohl, Prof. Dr. Peter Reimer, Prof. Dr. Kristina Ringe, PD Dr. Barbara Schellhaas, Prof. Dr. Andreas Schuler, Prof. Dr. Thomas J. Vogl, Prof. Dr. Frank Wacker

AG III.I. Operative und Interventionelle Therapieverfahren

Prof. Dr. Thomas Helmberger, Prof. Dr. Silvio Nadalin, Prof. Dr. Philippe L. Pereira, Prof. Dr. Daniel Seehofer

Prof. Dr. Jörg Albert, PD Dr. Judit Boda-Heggemann, Prof. Dr. Thomas Brunner, Prof. Dr. Cihan Gani, PD Dr. Eleni Gkika, Prof. Dr. Ralf-Thorsten Hoffmann, Prof. Dr. Peter Huppert, PD Dr. David Krug, Prof. Dr. Hauke Lang, Prof. Dr. Andreas Mahnken, Prof. Dr. Karl-Jürgen Oldhafer, Jutta Riemer, Prof. Dr. Hans Jürgen Schlitt, Prof. Dr. Christian la Fougère

AG III.II. Systemtherapie

Prof. Dr. Michael Bitzer, Prof. Dr. Peter Galle, Prof. Dr. Nisar P. Malek

Prof. Dr. Jens Marquardt, Prof. Dr. Ruben Plentz, Prof. Dr. Irene Schmid, Prof. Dr. Kerstin Schütte, PD Dr. Marianne Sinn, Prof. Dr. Alexander Stein, Prof. Dr. Arndt Vogel, Prof. Dr. Henning Wege, Prof. Dr. Marcus-Alexander Wörns

AG IV. Supportivtherapie

Prof. Dr. Philipp Lenz

PD Dr. Reiner Caspari, Dr. rer. biol. hum. Minettchen Herchenröder, Prof. Dr. Johann Ockenga, Kerstin Paradies, Prof. Dr. Monika Rau, Heinrich Recken, Dr. Jörn Rüssel, Prof. Dr. Andreas Stengel, Dr. Christoph Stoll, Anne Taubert, Prof. Dr. Oliver Waidmann

AG V. Qualitätsindikatoren

Dr. Markus Follmann, Dr. Martin Utzig

Prof. Dr. Michael Bitzer, Dr. Sabrina Groß, Prof. Dr. Nisar P. Malek, Prof. Dr. Silvio Nadalin, Dr. Monika Nothacker, Prof. Dr. Philippe L. Pereira, Prof. Dr. Peter Schirmacher, Prof. Dr. Andreas Schuler, Prof. Dr. Andreas Stengel, Prof. Dr. Thomas J. Vogl, Prof. Dr. Frank Wacker, Prof. Dr. Henning Wege

Arbeitsgruppenleiter sind fett markiert.


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6.3.5 Patientenbeteiligung

Die Leitlinie wurde unter direkter Beteiligung von zwei Patientenvertretern erstellt.

Herr Ingo van Thiel und Frau Jutta Riemer waren von Beginn an in die Erstellung der Leitlinie eingebunden und nahmen mit eigenem Stimmrecht an der Konsensuskonferenz teil.


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6.4 Grundlagen der Methodik

6.4.1 Schema der Evidenzgraduierung

Zur Klassifikation des Verzerrungsrisikos der identifizierten Studien wurde in dieser Leitlinie das in der folgenden Tabelle aufgeführte System des Oxford Center for Evidence-based Medicine in der Version von 2011 verwendet. Dieses System sieht die Klassifikation der Studien für verschiedene klinische Fragestellungen (Nutzen von Therapie, prognostische Aussagekraft, diagnostische Wertigkeit) vor.

Tab. 9

Schema der Evidenzgraduierung nach Oxford (Version 2011).

Frage

Level 1[*]

Level 2[*]

Level 3[*]

Level 4[*]

Level 5

Wie verbreitet ist das Problem?

Lokale und aktuelle Zufallsstichprobe oder Zählung (Vollerhebung)

Systematische Übersichtsarbeit von Erhebungen, die auf die lokalen Umstände übertragen werden können[**]

Lokale Erhebung, die nicht auf einer Zufallsstichprobe basiert[**]

Fallserie[**]

Nicht anwendbar

Ist dieser diagnostische oder kontrollierende Test genau? (Diagnose)

Systematische Übersichtsarbeit von Querschnitt-studien mit durchgehend angewandtem Referenzstandard und Verblindung

Einzelne Querschnittsstudie mit durchgehend angewandtem Referenzstandard und Verblindung

Nicht konsekutive[***] Studie oder Studie ohne angewandten Referenz-standard[**]

Fall-Kontroll-Studie oder Studie mit ungeeignetem oder nicht unabhängigem Referenz-standard[**]

Expertenmeinung basierend auf pathophysiologischen Überlegungen

Was würde passieren, wenn wir keine Therapie anwenden würden? (Prognose)

Systematische Übersichtsarbeit von Kohorten-studien, die Patienten im Anfangsstadium der Erkrankung beobachten (Inception cohort study)

Einzelne Kohortenstudie von Patienten im Anfangsstadium der Erkrankung (Inception cohort study)

Kohortenstudie oder Kontrollarm einer randomisierten Studie*

Fallserie oder Fall-Kontroll-Studie oder eine prognostische Kohortenstudie mit niedriger methodischer Qualität[1] [**]

Nicht anwendbar

Hilft dieses Vorgehen? (Nutzen der Intervention)

Systematische Übersichtsarbeit von randomisierten Studien oder N-von-1-Studien[2]

Randomisierte Studie oder Beobachtungs-studie mit dramatischen Effekten

Kontrollierte Kohortenstudie/Follow-up-Studie[3] [**]

Fallserien oder Fall-Kontroll-Studien oder Studien mit historischen Kontrollen[**]

Expertenmeinung basierend auf pathophysiologischen Überlegungen

Was sind häufige Neben-wirkungen? (Schaden der Intervention)

Systematische Übersichtarbeit von entweder randomisierten Studien oder eingebetteten Fall-Kontroll-Studien[4] oder N-von-1-Studie mit zur Fragestellung passenden Patienten oder beobachtende Studie mit dramatischen Effekten

Randomisierte Studie oder (ausnahmsweise) Beobachtungsstudie mit dramatischen Effekten

Kontrollierte Kohortenstudie/Follow-up-Studie (Post-Marketing-Überwachung), mit ausreichender Fallzahl, um eine häufige Nebenwirkung zu identifizieren. Sollen Langzeitneben-wirkungen erfasst werden, muss das Follow-up ausreichend sein[**]

Was sind seltene Nebenwirkungen? (Schaden der Intervention)

Systematischer Überblick über randomisierte Studien oder N-von-1-Studien

Randomisierte Studie oder (ausnahmsweise) Beobachtungsstudie mit dramatischen Effekten

Ist dieser Früher-kennungs-Test sinnvoll? (Screening)

Systematische Übersichtsarbeit von randomisierten Studien

Randomisierte Studie

Kontrollierte Kohortenstudie/Follow-up-Studie[**]

Übersetzung des englischen Originaltextes von Dr. M. Nothacker, MPH (AWMF); Dr. M. Follmann, MPH, MSc (OL) und Dipl.-Soz.Wiss. T. Langer (OL).

* Level kann ggf. wegen der Studienqualität, wegen ausgedehnter Konfidenzintervalle (unpräzise Effektschätzer), Inkonsistenzen zwischen Studien, oder weil der absolute Effektwert sehr klein ist, sowie wegen mangelnder Übertragbarkeit (Fragestellung der Studie entspricht nicht der klinischen relevanten Frage) abgewertet werden. Eine Aufwertung des Evidenzlevels ist möglich bei großen oder sehr großen Effekten.


** Grundsätzlich gilt: Ein systematischer Überblick ist immer besser als eine Einzelstudie.


*** Konsekutiver Einschluss = Patienten werden fortlaufend rekrutiert.


1 Zur Qualitätsbeurteilung kann u. a. das STROBE-Statement verwendet werden: http://www.strobe-statement.org/index.php?id = strobe-aims.


2 Einzelpatientenstudien, bei denen die Patienten abwechselnd Intervention und Kontrollintervention erhalten.


3 Nachbeobachtungsstudie einer Population aus einem abgeschlossenen RCT.


4 Studie, bei der aus einer laufenden Kohortenstudie Fälle und Kontrollen gezogen werden.



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6.4.2 Schema der Empfehlungsgraduierung

Die Methodik des Leitlinienprogramms Onkologie sieht eine Vergabe von Empfehlungsgraden durch die Leitlinienautoren im Rahmen eines formalen Konsensusverfahrens vor. Dementsprechend wurde ein durch die AWMF und DKG moderierter, nominaler Gruppenprozess bzw. strukturierte Konsensuskonferenz durchgeführt. Im Rahmen dieser Prozesse wurden die Empfehlungen von den stimmberechtigten Mandatsträgern (siehe Kapitel 1.9.2) formal abgestimmt. Die Ergebnisse der jeweiligen Abstimmungen (Konsensstärke) sind entsprechend den Kategorien in [Tab. 11] den Empfehlungen zugeordnet.

In der Leitlinie werden zu allen evidenzbasierten Statements (siehe Kapitel 6.4.3) und Empfehlungen das Evidenzlevel der zugrunde liegenden Studien sowie bei Empfehlungen zusätzlich die Stärke der Empfehlung (Empfehlungsgrad) ausgewiesen. Hinsichtlich der Stärke der Empfehlung werden in dieser Leitlinie drei Empfehlungsgrade unterschieden ([Tab. 10]), die sich auch in der Formulierung der Empfehlungen jeweils widerspiegeln.

Tab. 10

Schema der Empfehlungsgraduierung.

Empfehlungsgrad

Beschreibung

Ausdrucksweise

A

Starke Empfehlung

soll

B

Empfehlung

sollte

0

Empfehlung offen

kann

Tab. 11

Konsensstärke.

Konsensstärke

Prozentuale Zustimmung

Starker Konsens

> 95 % der Stimmberechtigten

Konsens

> 75–95 % der Stimmberechtigten

Mehrheitliche Zustimmung

> 50–75 % der Stimmberechtigten

Keine mehrheitliche Zustimmung

≤ 50 % der Stimmberechtigten

Strukturierte Konsensfindung

Bei diesem jährlichen Update im Rahmen des Living Guideline-Prozesses wurden zunächst durch die Arbeitsgruppen die bestehenden Empfehlungen und Hintergrundtexte auf Änderungen überprüft. Zusätzlich wurden die Rückmeldungen aus der Konsultationsphase der Leitlinie in diese Bearbeitung mit einbezogen. Anschließend wurden die Vorschläge, die durch die Arbeitsgruppen erarbeitet worden waren, mittels DELPHI-Verfahren abgestimmt. Dieses erfolgte online und enthielt die Abstimmmöglichkeiten „Zustimmung“, „Ablehnung“ und „Enthaltung“, zusätzlich wurde um einen Alternativvorschlag gebeten. Empfehlungen, die hierbei eine Zustimmung > 95 % erhalten haben und bei denen keine inhaltlichen Kommentare vorlagen, wurden als konsentiert betrachtet und nicht im Rahmen der Konsensuskonferenz erneut abgestimmt. Alle anderen Empfehlungen wurden unter Einbeziehung der Ergebnisse des DELPHI-Verfahrens auf der Video-Konsensuskonferenz unter neutraler Moderation am 28.02.2024 konsentiert. Die neutrale Moderation wurde von Frau Dr. Monika Nothacker und Herrn Thomas Langer übernommen. Der Ablauf war wie folgt:

  • Präsentation der zu konsentierenden Statements und Empfehlung

  • Stille Notiz: Welcher Empfehlung/Empfehlungsgrad stimmen Sie nicht zu? Ergänzung, Alternative?

  • Registrierung der Stellungnahmen im Umlaufverfahren und Zusammenfassung von Kommentaren durch die Moderatoren

  • Vorabstimmung über Diskussion der einzelnen Kommentare – Erstellung einer Rangfolge

  • Debattieren/Diskussion der Diskussionspunkte

  • Endgültige Abstimmung über jede Empfehlung und ggf. Alternativen

Im Rahmen der Konsensuskonferenz konnte zu allen Empfehlungen ein Konsens erreicht werden. Bei allen Konsensusverfahren (DELPHI, Videokonsensuskonferenz) wurde darauf geachtet, dass mindestens 75 % der stimmberechtigten Mandatsträger teilgenommen haben.

Die Entscheidungskriterien für die Festlegung der Empfehlungsgrade werden im Leitlinienreport zu dieser Leitlinie erläutert.


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6.4.3 Statements

Als Statements werden Darlegungen oder Erläuterungen von spezifischen Sachverhalten oder Fragestellungen ohne unmittelbare Handlungsaufforderung bezeichnet. Sie werden entsprechend der Vorgehensweise bei den Empfehlungen im Rahmen eines formalen Konsensusverfahrens verabschiedet und können entweder auf Studienergebnissen oder auf Expertenmeinungen beruhen.


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6.4.4 Expertenkonsens (EK)

Statements/Empfehlungen, für die eine Bearbeitung auf der Grundlage von Expertenkonsens der Leitliniengruppe beschlossen wurde, sind als Expertenkonsens ausgewiesen. Für diese Empfehlungen wurde keine systematische Literaturrecherche durchgeführt (die in den Hintergrundtexten ggf. angeführten Studien wurden von den beteiligten Fachexperten ausgewählt). Bei Empfehlungen, die auf einem Expertenkonsens basieren, werden keine Symbole bzw. Buchstaben verwendet, um die Empfehlungsstärke und die Qualität der Evidenz darzustellen. Die Stärke der Empfehlung ergibt sich hier allein aus der verwendeten Formulierung (soll/sollte/kann) entsprechend der Abstufung in [Tab. 10].


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7 Tabellenverzeichnis

[Tab. 1]: Abkürzungsverzeichnis

297

[Tab. 2]: HCC-Risikobewertung bei HCV, HBV, MASH und MASLD

302

[Tab. 3]: Übersicht der gängigsten Selektionskriterien zur Lebertransplantation

307

[Tab. 4]: Definitionen

308

[Tab. 5]: Änderungen gegenüber Version 4.0

318

[Tab. 6]: Beteiligte Fachgesellschaften und Organisationen (alphabetisch)

322

[Tab. 7]: Beteiligte Experten

323

[Tab. 8]: Arbeitsgruppen und deren Mitglieder

324

[Tab. 9]: Schema der Evidenzgraduierung nach Oxford (Version 2011)

325

[Tab. 10]: Schema der Empfehlungsgraduierung

326

[Tab. 11]: Konsensstärke

326


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8 Abbildungsverzeichnis

[Abb. 1]: Diagnostikalgorithmus HCC

306

[Abb. 2]: Therapiealgorithmus HCC in Zirrhose

312

[Abb. 3]: Therapiealgorithmus des HCC in Zirrhose im Stadium A1 und A2

313

[Abb. 4]: Sequenztherapie beim HCC innerhalb der zugelassenen Indikationen

315


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Interessenkonflikt

Die Autorinnen/Autoren geben an, dass Ihre Interessenkonflikte im Leitlinienreport dieser Leitlinie aufgelistet sind.


Korrespondenzadresse

Sabrina Groß
Abteilung für Gastroenterologie, Gastrointestinale Onkologie, Hepatologie, Infektiologie und Geriatrie, Eberhard-Karls Universität
Otfried-Müller-Str.10
72076 Tübingen
Deutschland   

Publication History

Article published online:
10 March 2025

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Georg Thieme Verlag KG
Oswald-Hesse-Straße 50, 70469 Stuttgart, Germany


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Abb. 1 Diagnostikalgorithmus HCC. [rerif]
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Abb. 2 Therapiealgorithmus HCC in Zirrhose. [rerif]
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Abb. 3 Therapiealgorithmus des HCC in Zirrhose im Stadium A1 und A2. [rerif]
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Abb. 4 Sequenztherapie beim HCC innerhalb der zugelassenen Indikationen. [rerif]