JuKiP - Ihr Fachmagazin für Gesundheits- und Kinderkrankenpflege 2025; 14(02): 88
DOI: 10.1055/a-2503-8369
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DPR fordert Verankerung pflegefachlicher Expertise in Krankenhausvorständen – Pflege ist Führungsaufgabe

Der Deutsche Pflegerat e. V. (DPR) fordert eine stärkere Integration der Pflege in die Führungsstrukturen deutscher Krankenhäuser. In einem heute veröffentlichten Forderungspapier betont der DPR die zentrale Rolle der Pflegefachpersonen für eine qualitativ hochwertige und wirtschaftlich stabile Gesundheitsversorgung. Gleichzeitig fordert der DPR gesetzliche und organisatorische Maßnahmen, um die Pflege als gleichberechtigte Profession auf Vorstandsebene zu etablieren.

„Pflegefachliche Expertise ist unverzichtbar, um die Herausforderungen der Gesundheitsversorgung zu bewältigen. Der steigende Bedarf an qualifizierter Pflege und eine alternde Gesellschaft machen pflegefachliche Führungskompetenzen unabdingbar. Es braucht pflegefachliche Führungskompetenz auf höchster Ebene, um die Versorgungsqualität langfristig zu sichern und die Wirtschaftlichkeit unserer Krankenhäuser zu erhalten und zu stärken“, erklärt Irene Maier, Vize-Präsidentin des Deutschen Pflegerats.

Das Forderungspapier nennt vier wesentliche Gründe, warum Pflege auf höchster Ebene vertreten sein sollte:

  • Patientensicherheit: Die Berücksichtigung pflegefachlicher Expertise sichert eine bedarfsgerechte Versorgung.

  • Qualitätsverbesserung: Strategische Entscheidungen unter Einbezug der Kompetenzen beruflich Pflegender verbessern maßgeblich die Versorgungsqualität.

  • Optimales Personal- und Prozessmanagement: Bessere Abstimmung zwischen Berufsgruppen steigert die Versorgungskapazitäten und optimiert Abläufe.

  • Wirtschaftliche Stabilität: Durch eine effiziente personelle Ressourcennutzung der Kompetenzen der Pflege und eine Fokussierung auf pflegerische Qualität können Kosten gesenkt und die wirtschaftliche Stabilität der Krankenhäuser kann verbessert werden.

Um diese Ziele zu erreichen, fordert der DPR auf gesetzlicher Ebene:

  1. gesetzliche Verankerung der Pflege in den Vorständen, basierend auf § 107 Abs. 1 Nr. 2 SGB V

  2. Erweiterung der Verantwortung von pflegefachlichen Führungspersonen um strategische und wirtschaftliche Aufgaben im Sinne einer gleichberechtigten Führungsverantwortung

  3. refinanzierter Aufbau von Stabsstellen für Pflegewissenschaft, Pflegecontrolling, Pflegepädagogik und pflegefachliches Qualitätsmanagement

  4. Qualifikationsanforderungen für pflegefachliche Führungspersonen und entsprechende Fördermaßnahmen

Auf organisatorischer Ebene müssen diese Maßnahmen flankiert werden durch:

  • eine gleichberechtigte interprofessionelle Zusammenarbeit,

  • die Berücksichtigung pflegefachlicher Bedarfe bei der Implementierung und Integration von digitalen und technologischen Innovationen,

  • attraktive Arbeitsbedingungen und Aufstiegsperspektiven sowie Entscheidungsbeteiligung,

  • eine Einbindung pflegefachlicher Vertretender in die Evaluation und Weiterentwicklung von Versorgungsprozessen.

„Nur durch die gleichberechtigte Vertretung der Pflege auf höchster Ebene können wir die Zukunft der Gesundheitsversorgung sichern, die Attraktivität des Pflegeberufes nachhaltig stärken und die Stabilität des Gesundheitssystems sichern“, betont Maier.

Quelle: Deutscher Pflegerat



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Article published online:
04 April 2025

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