Rofo 2025; 197(03): 331
DOI: 10.1055/a-2503-9069
DRG-Mitteilungen

EBM-Abrechnungspositionen zur CCTA ab 1. Januar 2025

 

    Der Erweiterte Bewertungsausschuss hat in seiner Sitzung am 11. Dezember 2024 die Vergütung der CT-Angiographie der Herzkranzgefäße (CCTA) im Rahmen des EBM festgelegt.

    Der Beschluss wird zum 1. Januar 2025 wirksam. Er umfasst wesentlich die radiologische Leistung sowie die interdisziplinäre Fallkonferenz im Anschluss an unklare Bildbefunde. Hintergrund ist der bereits zum Jahresbeginn 2024 vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) gefasste Beschluss zur Einführung der CCTA in die vertragsärztliche Versorgung.

    Die Vereinbarung zur Qualitätssicherungsrichtlinie durch die Partner des Bundesmantelvertrages steht noch aus und soll zu Jahresbeginn 2025 vorliegen.

    Den Beschluss und die Begründung im Wortlaut finden Sie hier: https://www.drg.de/de-DE/10 788/materialien-herz-ct/


    #

    Publication History

    Article published online:
    18 February 2025

    © 2025. Thieme. All rights reserved.

    Georg Thieme Verlag KG
    Oswald-Hesse-Straße 50, 70469 Stuttgart, Germany