Die radiologische Weiterbildung in Deutschland hat sich in den letzten 100 Jahren
kontinuierlich weiterentwickelt. So fand die erste offizielle Definition des Facharzttitels
bereits 1924 statt: Auf dem 43. Deutschen Ärztetag in Bremen wurden 1924 Richtlinien
beschlossen, die die Erlangung des Facharzttitels als Kulmination der Weiterbildung
definierten. In diesem Zusammenhang wurde erstmalig auch der Facharzt für Röntgen- und Lichtheilkunde genannt [1]. Bis 1968 wurde sodann vom Facharzt für Röntgen- und Strahlenheilkunde gesprochen, seit den 1970er-Jahren vom Facharzt für Radiologie
[2]. In den vergangenen Jahrzehnten kam es zu zahlreichen Novellierungen, insbesondere
der Musterweiterbildungsordnung (MWBO) der Bundesärztekammer bzw. der an der MWBO
orientierten Weiterbildungsordnungen der Landesärztekammern.