Die sehr klare Entscheidung des Deutschen Ärztetages zur Annahme des von Bundesärztekammer
und den privaten Versicherungsträgern vorgelegten Vorschlages einer GOÄ-Reform hat
durchgehend überrascht. Auch wenn, trotz intensiver Bemühungen von BDR und DRG innerhalb
des Bündnisses „GOÄneu-so-nicht“ um eine Vertagung, mit einer Annahme zu rechnen war,
hatte das sehr deutliche Votum der Abgeordneten wohl auch der Vorstand der Bundesärztekammer
so nicht erwartet. Sicherlich folgen Ärztetage, wie alle parlamentarisch organisierten
Entscheidungsgremien eigenen Gesetzen. Dennoch lassen sich speziell für die Radiologie
einige Schlussfolgerungen aus den Geschehnissen von Leipzig ableiten.
Mit dem positiven Votum des Deutschen Ärztetages ist der innerärztliche Prozess zur
Reform der GOÄ zu einem ersten Abschluss gekommen. Das immer geforderte gemeinsame
Commitment der Ärzteschaft, vertreten durch die Bundesärztekammer und der Vertreter
der Privatversicherer ist formal und demokratisch legitimiert erfüllt. Als Folge wird
der Reformvorschlag dem Bundesgesundheitsministerium vorgelegt werden. Dennoch bleibt
bei der Gruppe der Fachärzte, die ihre, teils existenziell bedrohlichen Bedenken unter
anderem im Rahmen von „GOÄneu-so-nicht“ vorgetragen und um Aufschub gebeten hatten,
das Gefühl übergangen worden zu sein. Eine neue „Lagerbildung“ von Gewinnern und Verlierern
bzw. Haus- und Fachärzten darf es nicht geben!
Besonders kritisch ist in diesem Zusammenhang die bewusst inszenierte Ausgrenzung
von Radiologie und Labormedizin zu sehen. Für uns als BDR ist das gemeinsam mit der
DRG Auftrag und Ansporn in unseren Bemühungen nicht nachzulassen. Leider konnten wir
den Abgeordneten des Deutschen Ärztetages nicht vermitteln, dass die Folgen ihrer
Entscheidung weit über die GOÄ und die je nach Blickwinkel als ungerecht empfundene
Honorierung ärztliche Leistung hinausgeht. Dieser Beschluss birgt die Gefahr einer
Verlangsamung künftiger Entwicklungen der Gesundheitsversorgung unserer Patientinnen
und Patienten mit Folgen für den Gesundheitsstandort Deutschland und nachfolgend auch
den Arbeitsmarkt. Dabei hätte es Möglichkeiten gegeben die zweifellos notwendige Reform
der GOÄ für alle ärztlichen Berufsgruppen verträglich zu gestalten. Vorschläge hierzu
lagen auch aus der Radiologie auf dem Tisch, wurden jedoch bewusst übergangen. Wir
werden in unserer Argumentation nicht nachlassen und diese nun auf den politischen
Raum einschließlich des Schulterschlusses mit der medizintechnischen Industrie ausweiten.
Der vorliegende und vom Deutschen Ärztetag positiv beschiedene Reformvorschlag ist
noch keine Verordnung und selbstverständlich werden wir alle uns zur Verfügung stehenden
Einflussmöglichkeiten nutzen im jetzt folgenden Prozess unsere Interessen zu wahren
und Verbesserungen zu erreichen.
Die Ereignisse rund um den diesjährigen Deutschen Ärztetag machen aber ein weiteres
Dilemma deutlich. Eine ausreichende Vertretung der Fachärztinnen und Fachärzte und
insbesondere der Radiologie ist dort nicht gegeben. Hierauf wurde in den letzten Jahren
wiederholt hingewiesen, in diesem Jahr waren die Folgen unserer fehlenden Repräsentanz
im obersten Entscheidungsgremium der Ärzteschaft allerdings besonders schmerzlich.
Die berufspolitischen Herausforderungen werden in Zukunft nicht geringer werden. Hierzu
bedarf es des Engagements aller Radiologinnen und Radiologen. Der Schulterschluss
von BDR und DRG hat erneut gezeigt, dass Berufsverband und Fachgesellschaft von entscheidender
Bedeutung sind und nur gemeinsam konnte ein fächerübergreifendes Bündnis erreicht
werden. Daher nochmals die Bitte die Kampagne zur Mitgliederwerbung im BDR zu unterstützen.
Wir unsererseits geben jede mögliche Hilfestellung für eine zunehmende Repräsentanz
der Radiologie in den Delegiertenversammlungen der Landesärztekammern. Bitte überlegen
Sie in welcher Form Sie mithelfen können, dass die Belange der Radiologie auch gehört
werden. Der BDR ist auf Landes- und Bundeseben bereit auch diese Herausforderung anzunehmen!