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DOI: 10.1055/a-2606-3397
Anstieg der Gehälter und Ausbildungsvergütungen

Die Tarifpartner – der Bundesverband Praktizierender Tierärzte e. V. (bpt) und der Verband medizinischer Fachberufe e. V. (vmf) – haben sich in der 3. Verhandlungsrunde auf einen neuen Gehaltstarifvertrag und einen neuen Manteltarifvertrag geeinigt. Die Tarifgehälter für TFA steigen zum 1. Juni 2025 in der ersten Tätigkeitsgruppe (TG I) um 300 € brutto, in der TG II um rund 336 € und in der TG III um rund 366 € (Laufzeit des Gehaltstarifvertrags: bis 31. Januar 2026). Die Ausbildungsvergütungen erhöhen sich im ersten Jahr auf 900 €, im zweiten auf 1000 € und im dritten auf 1100 €. Neu hinzu kommt eine Tarifgruppe IV für TFA, die leitungsbezogene Tätigkeiten ausführen. Diese Eingruppierung ist unter bestimmten Bedingungen mit einem Aufschlag von 32% auf die TGI verbunden.
Überstunden, Bereitschaftsdienst, Urlaubsgeld
Weiterhin gibt es einige Änderungen, die zum 1. Juni 2025 in Kraft treten: Überstunden über die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit sind auch für Teilzeitbeschäftigte künftig zuschlagspflichtig, soweit innerhalb von 18 Wochen keine entsprechende Freizeit gewährt wird. Bereitschaftsdienst wird mit 50% des aktuellen Stundenlohns, mindestens aber mit dem jeweiligen gesetzlichen Mindestlohn vergütet. Ganz neu: Reine Rufbereitschaft wird als Arbeitszeit gewertet und mit 25% vergütet. TFA im 1. und 2. Berufsjahr erhalten ein Urlaubsgeld in Höhe von 40 statt 30% eines Monatsgehalts. Neu ist eine einheitliche Weihnachtszuwendung für alle Auszubildenden von 40% der jeweils geltenden monatlichen Ausbildungsvergütung. Ausbildungszeiten im selben Betrieb sind bei der Berechnung der Dauer des Arbeitsverhältnisses bei Kündigung zukünftig zu berücksichtigen. Alle weiteren Details finden vmf-Mitglieder im internen Mitgliederbereich.
Referatsleiterin TFA im vmf
Publication History
Article published online:
20 August 2025
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