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DOI: 10.1055/a-2625-5624
Akutpsychiatrie für Menschen mit Intelligenzminderung und psychischen Störungen
Ein Überblick zum Modell der heilpädagogischen Station HAutoren
Zusammenfassung
Der Beitrag analysiert die komplexen klinischen, pharmakologischen und milieutherapeutischen Anforderungen an die Behandlung von Menschen mit Intelligenzminderung (IM) und komorbiden psychischen Störungen anhand zweier Fallberichte der spezialisierten heilpädagogischen Station H des Bezirkskrankenhauses Bayreuth.
ABKÜRZUNGEN
Einleitung
Im Mittelpunkt des Beitrags, der anhand zweier Fallbeispiele das Vorgehen bei diesen hochvulnerablen und therapeutisch schwer zu versorgenden Patienten darstellt, stehen individualisierte Therapieansätze unter Berücksichtigung entwicklungspsychologischer, genetischer (z. B. AP2S1-Mutationen) und pharmakogenetischer Faktoren. Neben der Darstellung Off-Label-basierter Psychopharmakotherapie wird der Einsatz nichtmedikamentöser Verfahren (z. B. Milieutherapie, Musik- und Ergotherapie) beleuchtet. Ergänzt wird die Analyse durch rechtliche Aspekte, insbesondere im Kontext betreuungsrechtlicher Entscheidungen und Zwangsmaßnahmen.
Die Ergebnisse verdeutlichen die Notwendigkeit eines multidisziplinären, hochspezialisierten Versorgungsmodells sowie einer strukturellen Weiterentwicklung der psychiatrischen Versorgung im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention.
Zielsetzung des Artikels
Dieser Artikel bietet einen Überblick über die heilpädagogische Behandlung auf der Station H der Klinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik am Bezirkskrankenhaus Bayreuth, einem spezialisierten Bereich für Menschen mit psychischen Erkrankungen und Intelligenzminderung. Dabei werden die verschiedenen therapeutischen Ansätze, das Team und die spezifischen Herausforderungen beleuchtet, die im Rahmen der Behandlung dieser Patientengruppe berücksichtigt werden müssen. Ziel ist es, Behandlungsstrategien darzustellen und die Komplexität der Therapie sowie die Notwendigkeit einer hochindividualisierten Vorgehensweise anhand zweier Kasuistiken zu verdeutlichen.
Bedeutung und Prävalenz von Intelligenzminderung und psychischen Erkrankungen
Intelligenzminderung ist eine häufige Beeinträchtigung der kognitiven Fähigkeiten, die in verschiedenen Schweregraden auftreten kann. Sie betrifft etwa 1–2 % der Weltbevölkerung [1], [2], [3]. Menschen mit Intelligenzminderung sind aufgrund ihrer Einschränkungen besonders anfällig für die Entwicklung von psychischen Störungen, wobei die Ursachen vielfältig sind [4]. Die Begleit- und Folgeerkrankungen gestalten die Behandlung von Patienten erheblich komplexer, da sowohl kognitive als auch emotionale, soziale und verhaltensbezogene Aspekte berücksichtigt werden müssen. Die Vielzahl an Ursachen macht es zudem oft schwierig, einen therapeutischen Erfolg zu erzielen [5]. Das herausfordernde Verhalten erhöht das Risiko für soziale Ausgrenzung erheblich [6].
Darüber hinaus handelt es sich aufgrund der oft eingeschränkten kognitiven Möglichkeiten um eine sehr vulnerable Bevölkerungsgruppe, die häufig Gewalt ausgesetzt ist, sei es in Form von physischer Gewalt wie Schlägen und Tritten, psychischer Gewalt durch Beleidigungen und Drohungen, sexueller Gewalt oder Vernachlässigung. Dies liegt nicht nur daran, dass die betroffenen Personen häufig nicht in der Lage sind, sich zu wehren oder ihre Situation zu melden, sondern auch an ihrer Abhängigkeit von anderen und dem Fehlen geeigneter Unterstützungssysteme [4].
Klinische Merkmale und Herausforderungen der Behandlung
Die Behandlung von Menschen mit Intelligenzminderung und psychischen Erkrankungen stellt sowohl Therapeuten als auch das medizinische Personal vor besondere Herausforderungen [7], [8]. Diagnose und Therapie psychischer Erkrankungen sind erschwert, da die Symptomatik oft nicht eindeutig erkennbar ist oder sich mit den kognitiven Einschränkungen überschneidet. Bei Menschen mit intellektuellen Einschränkungen und herausforderndem Verhalten treten psychiatrische Symptome besonders häufig auf [9].
Auch die medikamentöse Therapie ist häufig komplex [10], da Patienten mit Intelligenzminderung empfindlicher auf psychotrope Substanzen reagieren und oftmals spezielle, an die individuellen Bedürfnisse angepasste Behandlungsstrategien erforderlich sind. Eine Leitlinie für die medikamentöse Behandlung psychisch Kranker mit Intelligenzminderung ist nicht vorhanden. Die Studienlage ist leider nicht eindeutig, und es gibt keine klare Empfehlung für Psychopharmakotherapie [5], [11]. Es handelt sich also oft um eine Off-Label-Behandlung.
Aktuell ist die Versorgung von Menschen mit kognitiven Einschränkungen und zusätzlichen psychischen Störungen nach wie vor unzureichend [10]. Sowohl das psychiatrische als auch das psychotherapeutische System sind bisher nicht ausreichend auf die spezifischen Bedürfnisse und Anforderungen dieser Gruppe angepasst – weder fachlich noch strukturell oder organisatorisch.
Ätiologie und Einteilung der Intelligenzminderung
Ätiologisch lässt sich Intelligenzminderung in genetische, pränatale und postnatale Ursachen unterteilen [12]. Zu den häufigsten genetischen Ursachen zählen Chromosomenanomalien wie das Down-Syndrom (Trisomie 21) sowie mikroskopische Aberrationen wie das Fragile-X-Syndrom [13]. Weitere Ätiologien umfassen exogene Faktoren wie pränatale Virusinfektionen (z. B. Röteln oder Zytomegalievirus), fetale Alkoholexposition oder geburtstraumatische Ereignisse, die zu einer Schädigung des zentralen Nervensystems führen können. Darüber hinaus können metabolische Störungen, etwa Phenylketonurie, ebenfalls eine bedeutende Ursache für kognitive Defizite darstellen.
Die Einteilung der Intelligenzminderung bei Erwachsenen erfolgt gemäß der ICD-10-Klassifikation der Weltgesundheitsorganisation (WHO) anhand des Intelligenzquotienten (IQ) sowie des entsprechenden funktionalen Entwicklungsniveaus [14]. [ Tab. 1 ] bietet eine Übersicht über die 4 Schweregrade (leicht-, mittel-, schwer- und schwerstgradig), die jeweils durch ein ungefähres Intelligenzalter sowie eine alltagspraktische Beschreibung ergänzt werden. Diese Systematik ermöglicht eine differenzierte diagnostische Einordnung und dient als Grundlage für die Planung individueller Unterstützungsmaßnahmen.
Komorbiditäten
Intelligenzminderung (IM) tritt häufig in Verbindung mit einer Vielzahl von psychischen und somatischen Komorbiditäten auf. Zu den psychischen Erkrankungen, die bei Menschen mit IM gehäuft auftreten, gehören
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psychotische und affektive Störungen, insbesondere Depressionen und Angststörungen,
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Autismusspektrumstörungen,
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Demenzerkrankungen sowie
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Verhaltensstörungen wie Aggressionen, Selbstverletzungen und stereotype Bewegungen.
Epidemiologische Studien zeigen, dass die Prävalenz psychiatrischer Störungen bei Menschen mit Intelligenzminderung (IM) zwischen 16 % und 45 % liegt [17], [18]. Psychotische Störungen betreffen etwa 3 % bis 4 % der erwachsenen Personen mit IM [19], während affektive Störungen eine Prävalenz von 3 % bis 6 % aufweisen [20], [21]. Etwa 30 % der Erwachsenen mit Autismusspektrumstörungen sind zusätzlich von einer Intelligenzminderung betroffen [22]. Unter den über 65-jährigen Personen mit IM haben rund 18 % eine Demenz [23]. Herausforderndes Verhalten tritt bei etwa 15 % der Erwachsenen mit IM auf [24]. Zudem sind 22 % der erwachsenen Menschen mit IM von Epilepsie betroffen, im Vergleich zu nur 0,5–1 % in der Allgemeinbevölkerung [25].
Die Behandlung dieser Begleiterkrankungen erfordert eine interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen Psychiatern, Psychologen, Neurologen und weiteren Fachdisziplinen.
Somatische Komorbiditäten wie Stoffwechselstörungen (z. B. Adipositas, die im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung doppelt so häufig auftritt, oder Diabetes mellitus) sowie kardiovaskuläre Erkrankungen sind ebenfalls häufig [26]. Besonders bei Patienten mit schwerer Intelligenzminderung können neurologische Auffälligkeiten wie sensorische und motorische Beeinträchtigungen (z. B. Spastizität, Ataxie, athetoide Bewegungen) beobachtet werden, die die Lebensqualität erheblich beeinträchtigen können.
Die Koexistenz somatischer Erkrankungen verstärkt die Herausforderungen in der Behandlung, da sie häufig die Entwicklung individueller Therapieansätze erfordert.
Zudem sind Menschen mit Intelligenzminderung aufgrund der oft eingeschränkten sozialen Fähigkeiten und der verminderten Selbstwahrnehmung besonders anfällig für soziale Isolation und die damit verbundenen psychosozialen Belastungen. Die wiederum daraus resultierende hohe Prävalenz an sekundären psychischen Erkrankungen, insbesondere bei Erwachsenen, erfordert eine präventive und langfristige Betreuung.
Rechtliche Grundlagen
Besondere Fürsorge durch den rechtlichen Betreuer
Die rechtliche Betreuung von Menschen mit Intelligenzminderung, normiert im BGB, ist oft notwendig, um deren Rechte zu schützen und die notwendigen Entscheidungen im medizinischen und sozialen Bereich zu treffen [30].
Der rechtliche Betreuer ist in der Regel für alle Bereiche zuständig, die die Person betreffen, einschließlich
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medizinische Versorgung/ Gesundheitsfürsorge,
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Beantragung von Unterbringungen in stationären Einrichtungen/Aufenthaltsbestimmung,
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Durchführung von rechtlich erforderlichen Maßnahmen wie etwa der Einwilligung in Therapien,
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Vermögenssorge/finanzielle Angelegenheiten
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Vertretung gegenüber Behörden.
Besonders bei schwerer Intelligenzminderung und begleitenden psychischen Störungen kann der Betreuer eine zentrale Rolle im Leben des Patienten übernehmen.
Zwangsmaßnahmen
Zwangsmaßnahmen bei Patienten mit psychiatrischen Grunderkrankungen unterliegen in Deutschland strengen gesetzlichen Regelungen, die in den Psychisch-Kranken-Gesetzen (PsychKG) der Bundesländer und im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgelegt sind. Zwangseinweisungen, -behandlungen oder -unterbringungen dürfen nur bei Vorliegen definierter Voraussetzungen erfolgen, insbesondere bei akuter Gefährdungslage, fehlender Einsichtsfähigkeit und nach sorgfältiger ärztlicher Prüfung. Dabei sind stets die Prinzipien der Verhältnismäßigkeit und Erforderlichkeit zu beachten.
Die mechanische Fixierung gegen den Willen des Betroffenen stellt eine besonders einschneidende Maßnahme dar, sodass diese in der Praxis nur unter strengen rechtlichen Auflagen und im Einklang mit den ethischen Standards der Medizin angewendet werden darf. Sie wird in der Regel dann erforderlich, wenn Patienten aufgrund von selbst- oder fremdaggressivem Verhalten eine unmittelbare Gefahr für sich selbst oder andere darstellen.
Darüber hinaus ist bei allen freiheitsentziehenden Maßnahmen und medikamentösen Zwangsbehandlungen eine richterliche Genehmigung obligatorisch.
Eine fundierte Aufklärung der betroffenen Person über ihre Rechte ist verpflichtend. In Ausnahmesituationen, etwa bei einem rechtfertigenden Notstand, kann eine Zwangsmaßnahme zunächst auch ohne richterliche Entscheidung eingeleitet werden. In solchen Fällen muss jedoch unverzüglich eine gerichtliche Überprüfung erfolgen, um die rechtliche Absicherung der Maßnahme und den Schutz der Patientenrechte zu gewährleisten.
Station Heilpädagogik („Station H“): Ein spezialisiertes Behandlungskonzept
Stationskonzept und Therapeutenteam
Die Station H ist ein spezialisierter gemischtgeschlechtlich geführter Bereich, der sich auf die Behandlung von Menschen mit psychischen Erkrankungen und Intelligenzminderung konzentriert. Sie stellt eine einzigartige Einrichtung in Oberfranken dar, da es in der Region keine weitere vergleichbare Station für diese spezifische Patientengruppe gibt. Die Station umfasst 16 Betten und ist für Erwachsene jeden Alters geeignet. Es gibt sowohl einen offenen als auch einen geschützten Bereich, Mehrbettzimmer sowie Einzelzimmer mit der Möglichkeit des Zimmereinschlusses.
Angesichts des steigenden Bedarfs und des Mangels an ambulanten Therapieangeboten wurde der Neubau einer Station initiiert. Dieser wird eine geringere Belegungsdichte pro Zimmer sowie insgesamt erweiterte vollstationäre Behandlungskapazitäten ermöglichen. Als neue Ergänzung des Versorgungskonzepts ist zudem die Einrichtung einer Tagesklinik geplant.
Die Behandlungsstrategien auf der Station H beruhen auf einem integrativen Ansatz, der verschiedene therapeutische Methoden kombiniert. Dies umfasst sowohl etablierte psychiatrische und psychologische Verfahren als auch Elemente der Heil- und Inklusionspädagogik.
Die therapeutische Zielsetzung ist es, den Patienten zu einer möglichst hohen Autonomie zu verhelfen, was eine individuelle und gut abgestimmte Behandlung erfordert.
Das therapeutische Team der Station setzt sich aus verschiedenen Fachkräften zusammen, darunter eine psychologische Klinikbereichsleitung, Ober- und Stationsarzt, Heil- und Inklusionspädagogen, dem sozialpädagogischen Dienst sowie Spezialtherapeuten wie Ergo-, Physio-, Sprach- und Ernährungstherapeuten. Diese Vielfalt an Fachkompetenzen ermöglicht es, eine ganzheitliche Behandlung durchzuführen, die sowohl psychische als auch körperliche Aspekte der Erkrankungen berücksichtigt.
Besondere Herausforderungen sowie individualisierte Therapie
Die Behandlung auf der Station H stellt hohe Anforderungen an das therapeutische Team, da die Patienten häufig komplexe Krankheitsbilder aufweisen, die eine differenzierte und hochindividualisierte Therapie erfordern. Die Behandlung von Verhaltensstörungen, wie etwa Selbst- und Fremdaggressionen, stellt eine besondere Herausforderung dar. Hierbei werden neben der medikamentösen Behandlung vor allem sozialtherapeutische Ansätze [27], aber auch Elemente der Verhaltenstherapie [28], eingesetzt, um den Patienten zu helfen, ihre Emotionen und ihr Verhalten zu regulieren.
Studienergebnisse deuten darauf hin, dass nichtpharmakologische Interventionen, insbesondere reaktionskontingente Verfahren, in bestimmten Kontexten effektiver sein können als andere Ansätze. Dies könnte darauf hinweisen, dass solche Verfahren in einigen Fällen eine Alternative oder sogar eine überlegene Option zur Pharmakotherapie darstellen, je nach Art des Verhaltens und der individuellen Bedürfnisse der betroffenen Personen [29].
Ein weiteres zentrales Element der Behandlung auf der Station H ist die Milieutherapie, die darauf abzielt, den Patienten eine strukturierte und unterstützende Umgebung zu bieten. Diese hilft dabei, Patienten in ihren sozialen und alltäglichen Fähigkeiten zu fördern und ihre Lebensqualität zu verbessern. Weitere therapeutische Angebote wie Achtsamkeitstraining, Ergotherapie und Sport ergänzen die Therapie.
Die Behandlung wird durch den intensiven Austausch mit den regionalen Wohngemeinschaften/-heimen und Angehörigen unterstützt, wodurch eine kontinuierliche und umfassende Betreuung der Patienten gewährleistet wird. Eine Zielsetzung der Therapie, bei manchmal eingeschränkten therapeutischen Möglichkeiten, wird an einem „runden Tisch“ gemeinsam festgelegt.
Kasuistiken
Fall 1: Fremdaggression bei schwerer Intelligenzminderung und Verhaltensstörungen
Klinische Präsentation
Der 28-jährige Patient wird im Rahmen einer geplanten stationären Aufnahme zusammen mit seinen Eltern, die auch als seine Betreuer fungieren, vorgestellt. Es handelt sich um einen Patienten mit einer komplexen medizinischen Vorgeschichte, die eine Vielzahl neurologischer und psychiatrischer Diagnosen umfasst, darunter sowohl schwere Intelligenzminderung mit Verhaltensstörungen als auch epileptische Anfälle in der frühen Kindheit. Der Patient wuchs in Ungarn auf und spricht Ungarisch, hatte jedoch auch die Möglichkeit, die deutsche Sprache zu lernen.
Weitere Diagnosen sind eine Myopie sowie selbst- und fremdaggressives Verhalten. Zum Zeitpunkt der Aufnahme zeigt der Patient ein hochgradiges Maß an Unruhe und körperlicher Agitiertheit, wobei er Schwierigkeiten hat, länger als wenige Sekunden stillzusitzen. Diese Unruhe tritt in den meisten Alltagssituationen auf, wobei Autofahrten eine Ausnahme bilden, bei denen der Patient anscheinend weniger Unruhe zeigt, obwohl die Ursache hierfür nicht eindeutig nachvollziehbar ist.
Dennoch wird von den Eltern regelmäßig beobachtet, dass der Patient in stressigen oder belastenden Momenten dazu neigt, sein Auge stark zuzukneifen und mit der Hand dagegen zu drücken, ohne in der Lage zu sein, die Ursachen für dieses Verhalten verbal zu äußern.
Der Patient lebt mit seinem Vater und seiner Mutter zusammen. Die Wohnung wurde so umgebaut, dass ein Gefährdungspotenzial minimiert wurde. Die Fenster können nur von den Eltern geöffnet werden, um ein Entweichen des Patienten zu verhindern. Gefährliche Gegenstände (Feuerzeuge, Messer) sind sicher verschlossen. Eine weitere soziale Integration, etwa in einer Werkstatt oder Förderstätte, wurde aufgrund der ausgeprägten Unruhe und des Verhaltens des Patienten bislang nicht umgesetzt, obwohl ein probeweiser Besuch einer Einrichtung erfolgte. Die starke körperliche und geistige Unruhe des Patienten hat hier eine nachhaltige Teilnahme verhindert.
In der Aufnahmeuntersuchung ist das Verhalten des Patienten durch eine deutliche Unruhe, gefolgt von repetitiven Verhaltensweisen (Berühren des eigenen Körpers, Vollziehen bestimmter Gesten bis hin zum Berühren anderer Menschen), bestimmt. Eine verbale Kommunikation ist nicht möglich. Blickkontakt hält der Patient nicht. Auf verbale Aufforderungen auf Deutsch oder Ungarisch zeigt der Patient meist keine Reaktion. Gelegentlich spricht der Patient einzelne Worte auf Ungarisch, in Einzelfällen war auch eine Antwort auf die Frage „Wie geht es dir?“ möglich.
Die Nahrungsaufnahme kann der Patient selbstständig durchführen, jedoch ohne Besteck und immer nur mit einer Begleitperson, die eine bremsende Funktion einnimmt. Anderenfalls würde ein Verschlucken bei ungezügeltem Zuführen von Nahrung in den Mund und dem unregelmäßigen Schlucken drohen.
Entwicklung
Die kognitive Entwicklung des Patienten war bis zum Alter von etwa 12 Jahren relativ stabil, wobei er bis zur 6. Klasse zwar entwicklungsverzögert war, jedoch in der Lage, zu lesen, zu schreiben und zu rechnen. Seit seinem 12. Lebensjahr zeigt sich jedoch eine zunehmende Regression seiner Fähigkeiten, die bis zum aktuellen Zeitpunkt zu einem erheblichen Verlust kognitiver und sozialer Fähigkeiten geführt hat. Der Patient lebt inzwischen weitgehend isoliert, reagiert nur selten auf direkte Ansprache und zeigt im Kontakt mit den Eltern – insbesondere dem Vater – minimale Reaktionen, wie gelegentlichen Augenkontakt.
Behandlungsziel
Die gesteigerte Unruhe macht es fast unmöglich, eine geeignete Wohnform außerhalb des Elternhauses zu finden. Der Therapieauftrag an unsere Einrichtung ist, die Integration des Patienten in eine Wohngruppe zu erreichen. Hierzu sollte die massive Unruhe verbessert und eventuell sogar eine soziale Integration ermöglicht werden.
Ätiologie
In einer externen Klinik wurde aufgrund der klinischen Entwicklung des Patienten, der spezifischen Symptomatik sowie des progredienten Krankheitsverlaufs eine genetische Diagnostik veranlasst. Diese zeigte einen Defekt im AP2S1-Gen.
Das AP2S1-Gen kodiert für die kleine Untereinheit des AP-2-Komplexes (Adaptor Protein Complex 2), der eine wichtige Rolle in der clathrinvermittelten Endozytose spielt. Dieser Prozess ist entscheidend für die Aufnahme von Molekülen an der Plasmamembran und beeinflusst den zellulären Transport sowie die Signalweiterleitung von Rezeptoren. Der AP-2-Komplex ist ein Heterotetramer, das aus 2 großen, einer mittleren und einer kleinen Untereinheit besteht. Das AP2S1-Gen kodiert speziell für die kleine Untereinheit dieses Komplexes.
Mutationen im AP2S1-Gen können zu Störungen in zellulären Prozessen führen, die insbesondere die Synapsenfunktion und den Transport von Neurotransmittern betreffen können. Solche Defekte wurden mit verschiedenen neurologischen und entwicklungsbedingten Erkrankungen in Verbindung gebracht, insbesondere mit Autismusspektrumstörungen (ASS) [31]. In einigen Studien wurden neu auftretende Missense-Mutationen im AP2S1-Gen bei Personen mit ASS entdeckt [32], was auf eine mögliche Rolle des Gens bei der Entstehung neuronaler Entwicklungsstörungen hinweist.
Es gibt noch relativ wenige spezifische, veröffentlichte Studien zu AP2S1, aber die zunehmende Anzahl von Forschungsarbeiten, die dieses Gen mit Autismus und anderen neurologischen Störungen in Verbindung bringen, deutet darauf hin, dass es eine wichtige Rolle bei der genetischen Prädisposition für diese Erkrankungen spielt [33], [34]. Weitere Studien werden benötigt, um die genaue Bedeutung des AP2S1-Gens in der Entstehung von Autismus und anderen neurokognitiven Störungen zu verstehen.
Diagnostik
Im Rahmen der umfassenden diagnostischen Abklärung des Patienten wurden verschiedene Untersuchungen durchgeführt, um eine individuell angepasste Therapie zu ermöglichen und relevante Differenzialdiagnosen – insbesondere raumfordernde Prozesse oder fokale Epilepsien – auszuschließen.
Eine bereits extern durchgeführte kraniale Magnetresonanztomografie (cMRT) ergab einen unauffälligen, altersentsprechenden Befund. Ziel der Bildgebung war der Ausschluss eines progredienten Prozesses, der eine zunehmende Verschlechterung der Symptomatik hätte erklären können, etwa im Sinne einer intrakraniellen Raumforderung, einer Liquorzirkulationsstörung oder eines entzündlichen ZNS-Prozesses (akut oder chronisch).
Die pharmakogenetische Testung zeigte eine HLA-A*31:01-Positivität, die mit einer erhöhten Empfindlichkeit gegenüber Carbamazepin assoziiert ist. Daher sollte eine Behandlung mit Carbamazepin vermieden oder nur unter besonderer Vorsicht begonnen werden. Für weitere Medikamente ergaben sich auf Grundlage des individuellen Metabolisierungstyps keine relevanten Hinweise für eine notwendige Modifikation der Medikation.
Ein Elektroenzephalogramm (EEG) wurde zur Abklärung epileptogener Ursachen für die beobachteten rapiden Zustandswechsel und Tics veranlasst. Die Untersuchung konnte lediglich unter sedierender Medikation durchgeführt werden, was die Aussagekraft des Befundes aufgrund medikamentös veränderter Hirnaktivität einschränkte. Die Entscheidung zur Durchführung unter Sedierung erfolgte nach individueller Risiko-Nutzen-Abwägung in Absprache mit dem gesetzlichen Betreuer (Vater des Patienten). Der EEG-Befund zeigte ein artefaktreiches, ansonsten unauffälliges Alpha-Grundmuster ohne Hinweise auf epilepsietypische Potenziale oder fokale Herdbefunde. Eine mäßig bis deutliche, unspezifische Beta-Wellenunterlagerung mit frontaler Betonung wurde beobachtet. Unter Photostimulation ergab sich keine Veränderung des Befundbildes.
Das parallel durchgeführte EKG zeigte keine pathologischen Befunde. Die Untersuchung wurde als Routinekontrolle im Rahmen der psychopharmakologischen Behandlung durchgeführt, da unter entsprechender Medikation potenziell kardiale Rhythmusstörungen auftreten können.
Zur weiteren Abklärung erfolgte eine laborchemische Diagnostik mit dem Ziel, akute pathologische Ursachen – insbesondere eine infektiöse Genese oder hormonelle Dysregulation – auszuschließen. Hier fand sich kein wegweisender Befund.
Nichtpharmakologische Interventionen
Nach Rücksprache mit den Eltern und einer ausführlichen Anamnese zeigte sich, dass der Patient auf ungarische Kinderlieder sowie Lieder der „Sternsinger“ ansprach. Der Patient reagierte darauf mit Freude und wirkte weniger angespannt. Es konnte beobachtet werden, dass er einzelne Wörter mitsang und rhythmische Bewegungen zur Musik ausführte. Diese Intervention wurde täglich durchgeführt. Die ambulant begonnene Ergotherapie wurde im stationären Rahmen fortgesetzt und der erstellte Behandlungsplan entsprechend angepasst.
Da eine verbale Kommunikation sehr viel Zeit in Anspruch nimmt und meist nicht möglich war und der Patient auch Aufforderungen oft nicht oder nur selten oder mit einer Verzögerung von 5–60 s umsetzte, waren weitere therapeutische Interventionen (z. B. positive Verstärker) nicht möglich.
Pharmakologische Ansätze zur Behandlung: Prinzipien der medikamentösen Therapie und Off-Label-Therapie
Die medikamentöse Behandlung auf der heilpädagogischen Station H ist eine integrative Maßnahme, die in das umfassende Konzept aus psycho- und sozialtherapeutischen sowie heilpädagogischen Interventionen eingebunden ist. Psychopharmaka kommen insbesondere zum Einsatz, wenn andere therapeutische Maßnahmen nicht ausreichen, um herausforderndes Verhalten wie Aggressionen, Selbstverletzungen oder Stereotypien zu kontrollieren. Eine medikamentöse Therapie wird nur nach sorgfältiger Abwägung der Risiken und Nutzen eingeleitet. Besondere Beachtung finden dabei die Off-Label-Verwendungen von Medikamenten, da häufig keine Zulassung für die jeweilige Indikation besteht. Bei der Off-Label-Anwendung von Psychopharmaka ist eine besonders enge Aufklärung und Dokumentation erforderlich, um sicherzustellen, dass alle Risiken und Alternativen transparent gemacht werden.
Zwar sind die genannten Substanzen grundsätzlich zugelassen, jedoch meist für andere Indikationen, wie beispielsweise Schizophrenie oder bipolare affektive Störungen. Die Evidenzlage für den Einsatz bei bestimmten Patientengruppen – etwa bei Menschen mit IM oder herausforderndem Verhalten im Rahmen neuronaler und mentaler Entwicklungsstörungen – ist limitiert, und es existieren bislang keine klaren Empfehlungen zur Psychopharmakotherapie in diesen Kontexten [5], [11]. Dies stellt ein viel diskutiertes Thema in der psychiatrischen Versorgung dar [35], [36].
Zudem erfolgt die Verabreichung psychotroper Substanzen häufig auch ohne das Vorliegen einer spezifisch gestellten psychiatrischen Diagnose [37].
Zur medikamentösen Behandlung von aggressivem und herausforderndem Verhalten bei Menschen mit Intelligenzminderung werden häufig Antipsychotika wie Clozapin und Risperidon eingesetzt. In dem vorliegenden Fall erfolgte die Verordnung zur Reduktion von fremd- und autoaggressivem Verhalten. Allerdings ist die Evidenzlage begrenzt [38], [39]. Risperidon ist zur Behandlung aggressiven Verhaltens bei Demenz im Rahmen der Alzheimer-Erkrankung und symptomatischer Kurzzeitbehandlung bei Menschen mit mentaler Retardierung sowie Aggression bei Verhaltensstörungen bei Kindern ab 5 Jahren zugelassen. Mehrere Studien fanden Hinweise auf eine Wirksamkeit bei agitierter und aggressiver Symptomatik in dieser Population [40].
Haloperidol zeigt in systematischen Übersichten und Metaanalysen eine stark sedierende Wirkung und kann im Rahmen akuter Erregungszustände kurzfristig zur Reduktion von aggressivem Verhalten beitragen [41]. Aufgrund seines ungünstigen Nebenwirkungsprofils, insbesondere im Bereich extrapyramidal-motorischer Störungen, sollte es jedoch nur mit großer Zurückhaltung und unter enger Indikationsstellung verwendet werden.
Auch Benzodiazepine wie Lorazepam werden häufig zur kurzfristigen Sedierung bei akuter Unruhe und aggressivem Verhalten eingesetzt [41]. Aufgrund der Suchtgefahr und potenzieller sedierender Überdosierung sollte es jedoch nur in klar begrenzten Ausnahmesituationen und unter engmaschiger Überwachung verordnet werden.
Tiaprid, ein Benzamidderivat mit dämpfender Wirkung, ist hingegen zugelassen zur Behandlung von Tic-Störung und Tourette-Syndrom sowie von Hyperkinesien, insbesondere von Chorea Huntington. Es gilt in diesem Kontext als therapeutisch etabliert [29].
Take Home Message
Insgesamt ist der medikamentöse Einsatz bei Menschen mit Intelligenzminderung nur im Rahmen eines differenzierten, indikationsgeleiteten Behandlungskonzepts vertretbar.
Nichtmedikamentöse Ansätze sollten stets im Vordergrund stehen. Die Pharmakotherapie kann in schwerwiegenden Fällen unterstützend eingesetzt werden, wobei die Wahl des Medikaments, die Zulassungslage und das individuelle Nebenwirkungsprofil maßgeblich zu berücksichtigen sind. Ziel ist stets die nachhaltige Verbesserung von Lebensqualität, Selbstbestimmung und sozialer Teilhabe.
Auszug aus der medikamentösen Vorgeschichte
[ Tab. 2 ] fasst eine chronologische Übersicht der verabreichten Medikamente des Patienten aus Fall 1 zusammen.
Aufnahmemedikation
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Haloperidol 2,5 mg–2,5 mg–2,5 mg–2,5 mg
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Valproat 1000 mg–0–1000 mg
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THC/CBD-Tropfen
Procedere nach der Aufnahme des Patienten in den ersten 9 Monaten
Die akute medikamentöse Therapie wurde unter Berücksichtigung individueller Risikofaktoren sowie der Krankheitsgeschichte des Patienten eingeleitet. Die Medikation erfolgte stets nach erfolgter Aufklärung und schriftlicher Zustimmung des Betreuers. Eine kontinuierliche Überwachung der Nebenwirkungen war unerlässlich, wobei das Ziel darin bestand, eine möglichst niedrige, jedoch gleichzeitig effektive Dosis zu erreichen. Die verabreichten Medikamente im ersten halben Jahr im Bezirkskrankenhaus Bayreuth fasst [ Tab. 3 ] zusammen.
Rechtliche Aspekte
Da der Patient seinen mutmaßlichen Willen nicht kundtun konnte und eine freie Willensbildung nicht möglich war, wurde ein Antrag des Vaters auf Unterbringung im geschützten Stationsbereich vom zuständigen Amtsgericht zunächst befristet genehmigt. Vor Ablauf der Frist wurde ein Gutachten zur längerfristigen Unterbringung mit der Notwendigkeit intermittierenden Zimmereinschlusses erstellt. Angesichts der komplexen Diagnosen und Therapiemaßnahmen, die in der Regel nur langsam Fortschritte erzielen, war mit einer Verweildauer von mehreren Monaten zu rechnen. Zusätzlich bestand die Schwierigkeit, eine geeignete Wohnform für den Patienten zu finden. Aus diesem Grund beantragte der Vater eine betreuungsrechtliche Unterbringung für 2 Jahre in einer psychiatrischen Einrichtung, die richterlich genehmigt wurde. Außerdem wurde der intermittierende Zimmereinschluss bei raptusartigem fremdaggressivem Verhalten genehmigt.
Fazit der stationären Behandlung
Im Rahmen der stationären Behandlung konnten unter der Kombinationstherapie mit Clozapin und Tiaprid eine klinisch relevante Besserung der Getriebenheit sowie eine Reduktion der ausgeprägten repetitiven Verhaltensmuster beobachtet werden. Der Patient wirkte in stabileren Phasen motorisch weniger angespannt.
Nichtsdestotrotz persistieren weiterhin raptusartige Episoden von Fremdaggression und Unruhe. Obwohl eine medikamentöse Stabilisierung erfolgt ist, kommt es weiterhin regelmäßig zu Eskalationen, die mit erheblicher Eigen- oder Fremdgefährdung einhergehen und eine Isolation erforderlich machen.
Trotz punktueller Verbesserungen war insgesamt keine stabile oder nachhaltige Reduktion der Aggressivität und Unruhe erreichbar. Die Anspannung bleibt tagesformabhängig stark ausgeprägt, und die Notwendigkeit zur zeitweisen Isolation aufgrund von Eigen- oder Fremdgefährdung besteht weiterhin.
Fall 2: Anpassungsstörung mit depressiver Symptomatik und Suizidalität bei mittelgradiger Intelligenzminderung
Klinische Präsentation
Die stationäre Aufnahme des 43-jährigen Patienten erfolgte in Begleitung seiner betagten Eltern, beide auch nach BGB bestellte Betreuer. Der Patient war über viele Jahre in einer 200 km vom Wohnort der Eltern entfernt gelegenen Wohngruppe betreut worden. Dort seien nach und nach alle ihm bekannten Betreuungspersonen in den Ruhestand gegangen. Dies hatte vor 6 Monaten zu einem Umzug in eine offen geführte, stationäre Wohneinrichtung am Wohnort der Schwester – ebenfalls mehr als 260 km vom Wohnort der Eltern entfernt und dem Patienten bis dato unbekannt – geführt, mit dem Ziel, dass diese aufgrund der bestehenden guten Beziehung künftig auch die gesetzliche Betreuung ihres Bruders fortführen sollte.
In der neuen Einrichtung war er eine Woche vor Aufnahme auf das Balkongeländer geklettert und gab an, dass er jetzt springen wolle. Vorausgegangen war die mehrfache Äußerung suizidaler Absichten. Einmal hatte er sich aus Verärgerung auch unabgemeldet aus der Einrichtung entfernt. Zudem hatte sich das psychische Befinden seit mehreren Wochen in Form von Grübeln, depressiv gefärbter Stimmung, Einschlafstörungen und erhöhter innerer Anspannung verändert.
Heimmitarbeiter gaben an, diese Situation und die mögliche Suizidalität bei nur fraglich gegebener Absprachefähigkeit nicht länger tragen zu können. Daraufhin hatten die Eltern ihren Sohn an den eigenen Wohnort zurückgeholt, an dem nun die stationäre Behandlung erfolgen sollte.
Die letzte ausführliche Diagnostik erfolgte vor mutmaßlich 40 Jahren. Bislang wurde keinerlei Medikation eingenommen, und es bestanden keine relevanten somatischen Erkrankungen. Der Patient kann nicht lesen, schreiben und rechnen, ist aber in Vollzeit werkstattfähig und erledigt dort einfache Sortierarbeiten. Im somatoneurologischen und laborchemischen Status fanden sich keine Hinweise auf eine spezifische Ätiologie der Intelligenzminderung.
Bei Aufnahme berichtete er, seit über einem Jahr intermittierend konkrete suizidale Gedanken zu haben, worüber er nur mit einem Betreuer gesprochen habe. Meist habe er sich jedoch nicht offenbart. Die konkreten Pläne seien über eine längere Zeit entstanden. Impulsives Verhalten wurde von ihm verneint. Suizidale Handlungen wie Erhängen, das Aufschneiden der Pulsadern oder die Einnahme von Tabletten zu suizidalen Zwecken schloss er für sich aus. Allerdings berichtete er, in suizidaler Absicht auf ein Geländer geklettert zu sein. Auslöser hierfür seien Konflikte innerhalb der Wohngruppe – sowohl mit anderen Bewohnern als auch mit Betreuenden – gewesen. An diesem Tag sei ihm „alles zu viel“ geworden.
Bei der Aufnahme erfolgte keine klare Distanzierung von weiteren suizidalen Handlungen, weshalb eine enge Kontaktaufnahme und die Unterbringung des Patienten auf der beschützenden Station erforderlich waren. Die Aufnahme in den geschlossenen Bereich wurde von ihm subjektiv als entlastend erlebt.
Aktuelle Diagnostik
In der Computertomografie zeigte sich eine am ehesten anatomische Normvariante mit Erweiterung der dorsalen Anteile der Cella media beider Seitenventrikel sowie auch der Trigona. Im Ergebnis der SEED (Skala der Emotionalen Entwicklung)-Diagnostik [42] befand sich der Patient auf einer sozioemotionalen Entwicklungsstufe zwischen dem 4. und 7. Lebensjahr. Hier geht es vor allem um die Ich-Bildung, Perspektivwechsel, Unterscheidung von Fantasie und Realität sowie die Entwicklung einer eigenen Identität, in diesem Fall als Mann mit seinen eigenen Fähigkeiten und Schwächen, sowie die Ausbildung eines realistischeren Selbstbildes.
Die Eltern merkten an, dass der Patient häufiger von sich in Form einer Phantasieperson spreche. Hier nenne er zum Beispiel Batman oder Gaston aus „Die Schöne und das Biest“, meine aber dann sich selbst.
Therapieplan
An therapeutischen Zielstellungen leitet sich daraus ab, mit dem Patienten neue Regeln und auch den Grund von Regeln zu besprechen, Aufgaben zu übergeben und seine Empathie zu fördern. Im Weiteren sollten gezielte Gesprächsangebote über die eigene Gefühlswahrnehmung sowie Nähe/Distanz-Unterscheidungen stattfinden. Darüber hinaus sollten kreative Angebote gemacht werden, nicht zuletzt, um ihn bei der Entwicklung seines Körperbildes zu unterstützen. Hierfür bedarf es immer wieder realistischer Rückmeldungen, auch Regeln für Sexualität und Körperlichkeit sollten erarbeitet werden.
Pharmakologische Behandlungsansätze
Auf psychopharmakologischer Ebene wurde eine Therapie mit Trazodon begonnen und bis zu einer Tagesdosis von 150 mg gesteigert; bei auftretendem Schwindel und Unruhe musste eine Dosisreduktion auf 125 mg erfolgen, obwohl der Blutplasmaspiegel nicht im therapeutischen Bereich lag. Zur Reduktion der Anspannung wurde Quetiapin 3 × 25 mg täglich verabreicht, worunter es zu einer besseren Zugänglichkeit in Anspannungsmomenten des Patienten kam.
Nichtpharmakologische Behandlungsansätze
Nach einer ersten leichten Stabilisierung erfolgte zur weiteren Belastungserprobung die Verlegung in den offenen Stationsbereich. Zunächst zeigte sich hierbei eine Überforderung, die sich in ausgeprägter Unruhe sowie Schwierigkeiten bei der Bewältigung alltäglicher Aufgaben äußerte. Im weiteren Verlauf war jedoch eine erneute Verlegung in den offenen Bereich möglich.
Dies war unter anderem durch engere unterstützende Maßnahmen sowie zunächst geringere Anforderungen umsetzbar. Auf Station präsentierte sich der Patient meist mit Suizidgedanken, wenn eine Überforderung vorlag. Hier konnte er sich jedoch im Gespräch von suizidalen Gedanken und Vorhaben zunehmend glaubhaft distanzieren. Nach zeitlich ausreichender Diskussion und Begleitung konnten auch schwierige Anspannungssituationen regelmäßig überwunden werden. Zur Konfliktbewältigung gelang es ihm zunehmend, sich an das Pflegepersonal zu wenden und sich aktiv Hilfe zu holen.
Leider zeigte er sich bei komplexeren Anforderungen nur eingeschränkt belastbar. Aufgrund eines beeinträchtigten Auffassungsvermögens, einer Konzentrationsschwäche sowie einer geringen Aufmerksamkeitsspanne waren wiederholte Erklärungen erforderlich. Bei bestehender Frustrationstoleranz erwies er sich jedoch zunehmend als lenkbar und konnte – mit entsprechender Unterstützung – auch eigenständig Lösungen für Problemstellungen finden. Besonders profitierte er von engmaschigen, strukturierenden Maßnahmen mit klar definierten Regeln und nachvollziehbaren Konsequenzen.
Eine Rückführung in das neue Wohnheim war erst nach einer ausführlichen Videobesprechung mit den Mitarbeitenden der Einrichtung möglich. In dieser wurden der Therapieverlauf sowie die fortzuführenden verhaltensregulierenden Maßnahmen detailliert erläutert. Im Zuge einer zunehmenden Stabilisierung konnten im Anschluss Tagesbelastungserprobungen im Elternhaus sowie eine Belastungserprobung im Wohnheim durchgeführt werden. Dabei erfolgte auch eine kurze Rückkehr an den bisherigen Arbeitsplatz in der Werkstatt.
Diese Erprobungen verliefen so positiv, dass eine Entlassung geplant werden konnte. Neben der Fortführung der medikamentösen Therapie wurde ausdrücklich eine ambulante Weiterbehandlung am neuen Wohnort empfohlen, insbesondere in Form einer psychotherapeutischen oder psychologischen Begleitung.
Ausblick
Die psychiatrische Behandlung von Menschen mit Intelligenzminderung stellt eine der komplexesten Herausforderungen in der medizinischen Versorgung dar. Der vorliegende Artikel fokussiert primär auf die medizinischen Aspekte dieser Versorgung, macht jedoch deutlich, dass eine ganzheitliche Betreuung nur durch die enge Zusammenarbeit aller beteiligten Berufsgruppen gelingen kann. Dabei finden wichtige Akteure wie Heilerziehungspfleger, Sprach- und Ergotherapeuten sowie viele weitere Fachkräfte bislang zu wenig Beachtung – obwohl sie wesentlich zum Behandlungserfolg beitragen.
Trotz des offensichtlichen Bedarfs an integrativen Ansätzen bleibt diese Patientengruppe häufig nicht bedarfsgerecht – besonders bei gleichzeitigen psychiatrischen Erkrankungen. Die bestehenden Strukturen sind oft nicht auf ihre besonderen Bedürfnisse ausgerichtet, was zu unzureichender Versorgung führt. Der Bericht zur UN-Behindertenrechtskonvention unterstreicht diese Problematik [43]:
Der Anspruch auf Teilhabe steht vielerorts im Widerspruch zur Realität. Es mangelt an geeigneter Infrastruktur und an qualifizierten Fachkräften, die die komplexe Lage dieser Menschen adäquat erfassen und behandeln können.
Ein Beispiel für eine fortschrittliche Herangehensweise an die Behandlung von Menschen mit körperlicher oder geistiger Einschränkung zeigt sich in Skandinavien. In Ländern wie Schweden oder Norwegen wird eine enge Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Berufsgruppen gefördert, um Menschen mit Intelligenzminderung und psychischen Erkrankungen bestmöglich zu unterstützen [44], [45]. Im Mittelpunkt stehen verstärkte Bemühungen um Inklusion sowie die Förderung der aktiven Teilhabe von Menschen mit Einschränkung am gesellschaftlichen Leben. Dabei wird ein hoher Stellenwert auf die Interdisziplinarität gelegt, bei der medizinische, therapeutische und soziale Fachkräfte gemeinsam einen individuell abgestimmten Behandlungsplan entwickeln.
Ein Paradigmenwechsel in der Versorgungspolitik ist daher dringend erforderlich – mit stärkerer Einbindung nichtärztlicher Fachkräfte und größerer Sensibilität für die individuellen Lebenslagen der Betroffenen.
Nur ein interdisziplinärer, inklusiver Ansatz, der medizinische, psychologische und soziale Faktoren gleichermaßen einbezieht, kann zu einer echten Verbesserung der Lebensqualität und Teilhabe führen.
Die Zukunft der psychiatrischen Versorgung von Menschen mit Intelligenzminderung muss auf Ganzheitlichkeit, Inklusion und Zusammenarbeit setzen. Dafür sind sowohl politische als auch gesellschaftliche Anstrengungen notwendig. Die UN-Behindertenrechtskonvention bietet dabei einen klaren Rahmen, dessen konsequente Umsetzung eine gerechtere und inklusivere Gesellschaft ermöglicht – in der Menschen mit Einschränkungen als gleichwertige Mitglieder anerkannt und umfassend unterstützt werden.
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Menschen mit Intelligenzminderung (IM) und komorbiden psychischen Störungen stellen eine hochvulnerable und therapeutisch schwer zu versorgende Patientengruppe dar.
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Die Prävalenz psychischer Erkrankungen in dieser Population ist signifikant erhöht, während standardisierte Leitlinien zur Diagnostik und Therapie weitgehend fehlen.
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Die Einteilung der Intelligenzminderung bei Erwachsenen erfolgt gemäß der ICD-10-Klassifikation der WHO anhand des Intelligenzquotienten sowie des entsprechenden funktionalen Entwicklungsniveaus in 4 Schweregrade.
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Die Psychopharmakotherapie ist häufig komplex und muss oft Off-Label-basiert durchgeführt werden.
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Nichtmedikamentöse Verfahren (z. B. Milieutherapie, Musik- und Ergotherapie, Sport) haben einen hohen Stellenwert.
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Die Notwendigkeit einer rechtlichen Betreuung ist die Regel bei diesen Menschen. Der rechtliche Betreuer ist i. Allg. für alle Bereiche zuständig, die diese Person betreffen; er hat demzufolge eine zentrale Rolle im Leben des Patienten
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Die Versorgung von Menschen mit kognitiven Einschränkungen und zusätzlichen psychischen Störungen ist nach wie vor unzureichend in Deutschland.
Wissenschaftlich verantwortlich gemäß Zertifizierungsbestimmungen
Wissenschaftlich verantwortlich gemäß Zertifizierungsbestimmungen für diesen Beitrag ist Dr. med. Peter Polster, Bayreuth.
Peter Polster
Dr. med., Jg. 1987, Assistenzarzt an der Klinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik am Bezirkskrankenhaus Bayreuth mit klinischer Erfahrung in Innerer Medizin, Notaufnahme, Neurologie und aktuell Psychiatrie. Er war am Medizincampus Oberfranken der FAU in Bayreuth lehrend tätig. Er studierte in Szeged und Freiburg und promovierte in der Viszeralchirurgie. Vor dem Medizinstudium war er als examinierter Krankenpfleger tätig.


Sabine Schulin
MSc Neuropsychologie, Psychologin an der Klinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik am Bezirkskrankenhaus Bayreuth tätig. Sie verfügt über langjährige Erfahrung in Psychotherapie, Forschung und Lehre sowie in der Führung multiprofessioneller Teams. Ihre Schwerpunkte liegen auf der strategischen Weiterentwicklung klinischer Konzepte und der Behandlung psychiatrischer und heilpädagogischer Patient:innen.


Thomas Wilhelm Kallert
Prof. Dr. med. habil., Jg. 1959, seit 2017 als ltd. Ärztlicher Direktor der Gesundheitseinrichtungen des Bezirks Oberfranken sowie als Chefarzt der Klinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik am Bezirkskrankenhaus Bayreuth tätig. Seine wissenschaftlichen Arbeiten in der Versorgungsforschung wurden mit dem Hermann-Simon- und dem Hans-Heimann-Preis der DGPPN ausgezeichnet; zudem ist er Honorary Member der World Psychiatric Association.


Interessenkonflikt
Erklärung zu finanziellen Interessen
Forschungsförderung erhalten: nein; Honorar/geldwerten Vorteil für Referententätigkeit erhalten: nein; Bezahlter Berater/interner Schulungsreferent/Gehaltsempfänger: nein; Patent/Geschäftsanteile/Aktien (Autor/Partner, Ehepartner, Kinder) an Firma (Nicht-Sponsor der Veranstaltung): nein; Patent/Geschäftsanteile/Aktien (Autor/Partner, Ehepartner, Kinder) an Firma (Sponsor der Veranstaltung): nein.
Erklärung zu nichtfinanziellen Interessen
Die Autorinnen/Autoren geben an, dass kein Interessenkonflikt besteht.
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Literatur
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Artikel online veröffentlicht:
12. September 2025
© 2025. Thieme. All rights reserved.
Georg Thieme Verlag KG
Oswald-Hesse-Straße 50, 70469 Stuttgart, Germany
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