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DOI: 10.1055/a-2641-9266
Großer Aufruhr – aber nichts Neues: zur Beweislast für (mögliche) Fehler in der Leitstelle
Das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 15.5.2025 (III ZR 417/23)
Im Mai 2025 hatte der BGH über den Fall einer fehlerhaften Disposition einer Leitstelle zu entscheiden. In dem Urteil führt der BGH aus, dass im Falle von „schuldhaft groben Vernachlässigungen“ von Sorgfaltspflichten durch einen Disponenten in einer Leitstelle die Anstellungskörperschaft des Disponenten regelmäßig beweisen müsse, dass diese „schuldhaft grobe Vernachlässigung“ nicht für den eingetretenen Gesundheitsschaden des Patienten kausal sei. Das Urteil schlug, soweit ersichtlich, hohe Wellen und sorgte mitunter für Unsicherheit. Hierfür gibt es indes keinen Grund. Die Ausführungen des BGH entsprechen seit jeher der Rechtsprechung und verschärfen die Haftung des Disponenten nicht.
Publication History
Article published online:
14 August 2025
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