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DOI: 10.1055/a-2679-6469
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Neue Rechtsprechung zur 30-Minuten-Regel bei der Rufbereitschaft
Das Urteil des Arbeitsgerichts Hannover vom 24. April 2025 (Az.: 2 Ca 436/24) zum Rufbereitschaftsdienst für Ärzte sorgt momentan für viel Unruhe in den Kliniken. Was auf den ersten Blick banal wirkt, könnte jedoch noch für erheblichen Zündstoff sorgen. Das Gericht entschied gegen eine Dienstanweisung eines kommunalen Klinikums in Niedersachsen, welche verlangte, dass die Ärztinnen und Ärzte während der Rufbereitschaft innerhalb von 30 Minuten am Patienten sein müssen – einschließlich Fahrt- und Umkleidezeit. Nach Auffassung des Gerichts kollidiert diese Vorgabe mit dem Charakter der Rufbereitschaft, die als Ruhezeit zu werten ist und bei der die Ärzte ihre Freizeit grundsätzlich frei gestalten können. Nur im Bereitschaftsdienst besteht die gesetzliche Möglichkeit, räumliche Aufenthaltsbeschränkungen zu definieren, da dort die Arbeitsaufnahme unmittelbar erfolgen muss.
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Article published online:
11 September 2025
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