intensiv 2026; 34(01): 49-50
DOI: 10.1055/a-2718-7581
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VPU e. V. befürwortet Gesetz zur Befugniserweiterung in der Pflege

Anlässlich der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Gesundheit zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege begrüßt der VPU e. V. die dringend notwendigen Gesetzesänderungen zur Stärkung der vielfältigen Kompetenzen von Pflegefachpersonen. Die geplante Entwicklung eines Muster-Scope of Practice bietet die Chance, die bislang unscharfen Grenzen zwischen ärztlichen und pflegerischen Tätigkeiten klarer zu definieren. Hierbei ist entscheidend, dass nicht nur eine Auflistung von Tätigkeiten erfolgt, sondern eine systematische Beschreibung pflegerischen Handelns im Kontext von Vorbehaltsaufgaben und heilkundlichen Kompetenzen.

Gleichzeitig zeigen sich jedoch weiterhin strukturelle Grenzen, die einer vollständigen Professionalisierung der Pflege im Sinne eines eigenständigen Heilberufs entgegenstehen. Der Gesetzgeber verwendet noch immer den Begriff „Leistungen der ärztlichen Behandlung“ und verzichtet bewusst auf eine eigenständige Leistungsdefinition der Pflege im Bereich heilkundlicher Tätigkeiten. Diese Begriffswahl festigt die Systematik der Sozialgesetzbücher, in der ärztliche Leistungen normgebend bleiben, und riskiert, die pflegerische Rolle auf ausführende Tätigkeiten zu begrenzen, trotz vorhandener Fachlichkeit.

„Die Ausweitung von Befugnissen ist ein richtiger Schritt zur Sicherstellung der Versorgung in Zeiten des demografischen Wandels. Jedoch bleibt der Gesetzesentwurf hinter den Erwartungen einer weiterreichenden Anerkennung der vorhandenen Kompetenzen von Pflegefachpersonen zurück“, so Torsten Rantzsch, Vorstandsvorsitzender des VPU e. V.

Quelle: VPU



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Article published online:
09 January 2026

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