Rofo 2026; 198(01): 113-114
DOI: 10.1055/a-2729-6089
DRG-Mitteilungen

Reform der Mitgliedsbeiträge 2026

     

    Der Vorstand des BDR hat sich in den vergangenen Monaten und insbesondere in seiner Klausur vom 19.–21.9.2025 in Dresden mit einer Strukturreform der Mitgliedsbeiträge befasst. Das Ergebnis wurde auch in der Länderausschuss-Sitzung am 8.11.2025 in Berlin vorgestellt und diskutiert. Damit geht der im Folgenden dargestellte Vorschlag des Vorstandes für eine umfassende Beitragsreform zur Beschlussfassung in die Delegiertenversammlung am 14.3.2026 in Berlin.

    Die vorgeschlagenen Änderungen umfassen zwei Bereiche: erstens eine Vereinfachung der Beitragsstruktur durch eine Reduzierung der Beitragsgruppen sowie deren Umgestaltung und zweitens eine Reduktion der Beiträge für annähernd alle Beitragsklassen. Eine Übersicht dazu zeigt die nachfolgende Grafik.

    Eine Reduktion der Beitragsgruppen erschien nicht zuletzt unter dem Blickwinkel der Administration durch die Geschäftsstelle erforderlich. Um dennoch den besonderen Gegebenheiten großer Praxisverbünde und MVZs Rechnung tragen zu können wird die höchste Beitragsgruppe 1 weiter unterteilt, allerdings anders als bisher nicht nach der Anzahl der Verbandsmitglieder einer Praxisorganisation, sondern nach Versorgungsaufträgen. Unverändert bleibt dabei die Voraussetzung, dass alle mitarbeitenden Fachärzte einer Praxisorganisation Mitglied im BDR werden bzw. sind und dementsprechend alle Versorgungsaufträge eingebracht werden. Die Staffelung nach Versorgungsaufträgen hat zudem den Vorteil, dass künftig Beitragsgruppen für nicht in Vollzeit Beschäftigte entfallen können. Natürlich lebt dieses Angebot davon, dass möglichst viele, am besten alle, großen Praxisstrukturen mit all ihren Versorgungsaufträgen Mitglied im BDR sind. Das stärkt vor allem das Mandat des Vorstandes für seine Arbeit: mehr Mitglieder bedeutet auch mehr Gewicht in der politischen Argumentation.

    Die Zuordnung zu den Beitragsgruppen 2 und 3 wurde lediglich etwas der aktuellen Situation angepasst. Für die Beitragsgruppe 4 gilt, dass Ärzte in Weiterbildung grundsätzlich im ersten Kalenderjahr ihrer Mitgliedschaft vom Beitrag befreit sind. Dies sieht der Vorstand als wichtiges Signal an den ärztlichen Nachwuchs sich bereits früh auch mit berufspolitischen Themen zu beschäftigen. Ehrenmitglieder und Mitglieder ohne Beschäftigung bleiben weiterhin beitragsfrei (Beitragsgruppe 5). Neu geschaffen wurde die Beitragsgruppe 6, die außerordentliche Mitgliedschaften (z. B. von Vertreterinnen und Vertretern aus Industrieunternehmen) vorsieht.

    Neben den strukturellen Veränderungen wurden die Beiträge in allen bisherigen Beitragsgruppen gesenkt. In den Gruppen 1–3 auf etwa die Hälfte des bisherigen Beitrages. Ziel war es dabei für alle Beitragsgruppen in etwa vergleichbare Mitgliedsbeiträge zu anderen Berufsverbänden und Fachgesellschaften, auch der DRG herzustellen. Für die Gruppe 4 war dies vorher bereits weitgehend der Fall.

    Dem Vorstand ist bewusst, dass dieser Vorschlag die umfassendste Reform der Mitgliedsbeiträge in der Geschichte des BDR bedeutet, sowohl was die Struktur als auch was die deutliche Absenkung der Einzelbeiträge angeht. Sie ist allerdings alternativlos, wollen wir den Verband in eine gesicherte und erfolgreiche Zukunft führen. Änderungen der strukturellen und personellen Organisation unserer Praxen und Kliniken in den letzten Jahren müssen jetzt ihren Niederschlag in unserer Organisation finden. Nur so kann die Zahl der Mitglieder ausgebaut, der Verband interessant für die nachfolgenden Generationen gehalten und in seiner Schlagkraft im politischen Alltag gestärkt werden. Wichtigste Voraussetzung ist jetzt, dass möglichst alle im Rahmen der strategischen Partnerschaft mit der DRG seit 2024 eingetretenen Neumitglieder auch Mitglieder bleiben. Zusätzlich bitte ich alle Praxisgemeinschaften sehr herzlich unser Angebot zu prüfen, mit allen Versorgungssitzen einzutreten und unseren Berufsverband dadurch zu stärken. Ebenso ermuntere ich alle bisher nicht eingetretenen Kolleginnen und Kollegen des Forums Junge Radiologie jetzt zur Mitgliedschaft auch im Berufsverband. Und alle Radiologinnen und Radiologen unabhängig von ihrem Tätigkeitsort: stärken Sie Ihren Verband, werden Sie jetzt Mitglied. Wir zählen auf Sie!

    Beitragsgruppe

    Beitrag

    Reduktion

    ggü 2025

    1

    Praxisin-/teilhaber, Gesellschafter BAG/MVZ, Chefärzte

    650,00 €

    –50,46 %

    1a

    bei Mitgliedschaft aller Versorgungsaufträge (2 bis 10) einer BAG/MVZ

    550,00 €

    je vollem Versorgungsauftrag

    1b

    bei Mitgliedschaft aller Versorgungsaufträge (11 bis 50) einer BAG/MVZ

    520,00 €

    je vollem Versorgungsauftrag

    1c

    bei Mitgliedschaft aller Versorgungsaufträge (51 bis 100) einer BAG/MVZ

    465,00 €

    je vollem Versorgungsauftrag

    1 d

    bei Mitgliedschaft aller Versorgungsaufträge (über 100) einer BAG/MVZ

    435,00 €

    je vollem Versorgungsauftrag

    2

    Oberärzte, Angestellte Fachärzte in BAG/MVZ

    350,00 €

    –46,73 %

    3

    Fachärzte im Krankenhaus, Kinderradiologen

    240,00 €

    –55,47 %

    4

    ÄiW, Rentner

    160,00 €

    –14,89 %

    5

    Ehrenmitglieder, Arbeitslose

    0,00 €

    6

    außerordentliche Mitglieder (z. B. Industrievertreter)

    1.300,00 €


    Prof. Hermann Helmberger, München

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    Publication History

    Article published online:
    16 December 2025

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