Laryngorhinootologie 2026; 105(02): 111-112
DOI: 10.1055/a-2737-0303
Gutachten und Recht

Heilmittelwerberecht – Bonuspunkte bei der Hörgeräteversorgung?

Authors

  • Kim-Victoria Seibert

    Fachanwältin für Medizinrecht ENP Eypasch Nord Rechtsanwälte PartmbB

Bei der Abgabe von Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln sowie medizinischen Leistungen ist eine damit verbundene Übergabe von Geschenken, Werbegaben oder anderen Zuwendungen rechtlich streng limitiert. Das gilt sowohl gegenüber Patient*innen als auch innerhalb der Fachkreise. Ausschlaggebend sind hierfür die Regelungen des Heilmittelwerbegesetzes (HWG), nach welchem solche „kleinen Aufmerksamkeiten“ nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen zulässig sind (§ 7 HWG). Neben bestimmten Sonderfallgruppen sieht das Gesetz nur „geringwertige Kleinigkeiten“ als zulässige Zuwendungen an. Die Grenze der Geringwertigkeit darf also nicht überschritten werden. Aktuell hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) in diesem Zusammenhang mit der Frage beschäftigt, ob im Rahmen der Hörgeräteversorgung ein Hörakustiker/eine Hörgeräteakustikerin mit dem Anbieter/der Anbieterin eines Bonusprogramms kooperieren darf, bei dem die Kund*innen je nach Umsatz Punkte gutgeschrieben bekommen, um diese dann z. B. gegen Sachprämien oder in Gutscheine einzutauschen.



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Article published online:
05 February 2026

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