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DOI: 10.1055/a-2751-9217
Transthorakale Echokardiografie – die neue AWMF-S2k-Leitlinie schafft einheitliche Standards
Article in several languages: English | deutschAuthors
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wussten Sie, dass es bisher keine Leitlinie zu einer der am häufigsten in Deutschland durchgeführten bildgebenden Verfahren des Herzens gab? Die transthorakale Echokardiografie (TTE) ist aus der kardiologischen Routine längst nicht mehr wegzudenken. Ob in der Praxis, auf der Station oder in der Notaufnahme: Die Untersuchung liefert entscheidende Informationen für Diagnostik und Therapie. Angesichts der steigenden Zahl kardiovaskulärer Erkrankungen und eines wachsenden Anteils älterer, multimorbider Patientinnen und Patienten wird eine standardisierte Durchführung der TTE zunehmend bedeutsam. Einheitliche Qualitätsstandards sind dabei unverzichtbar, um die Aussagekraft und Vergleichbarkeit von Befunden im klinischen Alltag sicherzustellen. Empfehlungen zur Echokardiografie finden sich in zahlreichen AWMF-Leitlinien – etwa zu Herzinsuffizienz, Lungenembolie, kardiogenem Schock, koronarer Herzkrankheit oder Schlaganfall [1]. Eine aktuelle, umfassende Leitlinie, die sich der Methode selbst widmet, hat bislang jedoch gefehlt. Somit bestand ein klarer Auftrag an die DEGUM, diese Leitlinie federführend und in Kooperation mit der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie auf S2k-Niveau zu entwickeln.
Während in Ländern wie Großbritannien, Australien oder den USA Echokardiografien häufig von speziell geschultem, nichtärztlichem Personal durchgeführt werden, liegt die Untersuchung im deutschsprachigen Raum traditionell in ärztlicher Hand. Die Ausbildung erfolgt meist im Rahmen der Facharztausbildung für Innere Medizin oder Kardiologie – jedoch ohne einheitlich definierte Inhalte. Zwar gibt es Fort- und Weiterbildungsangebote verschiedener Fachgesellschaften und Anbieter, deren Curricula und Anforderungen sind bislang aber nicht harmonisiert.
Diese Heterogenität beeinflusst die Qualität der Untersuchungen. Zwar existieren zahlreiche internationale Empfehlungen zur Untersuchungstechnik, Bildakquisition sowie zu Messmethoden und Dokumentation, doch fehlen häufig konkrete Mindeststandards oder eine Anpassung an die deutschen Versorgungsstrukturen [2] [3].
Vor diesem Hintergrund war die Entwicklung einer eigenständigen Leitlinie durch die Deutsche Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin (DEGUM) und die Deutsche Gesellschaft für Kardiologie – Herz- und Kreislaufforschung (DGK) ein konsequenter und notwendiger Schritt. Da Echokardiografien nicht nur in kardiologischen Praxen, sondern auch in internistischen Kliniken, Notaufnahmen, Intensivstationen und OP-Sälen zum Einsatz kommen, war die Einbindung weiterer Fachgesellschaften – darunter BNK, DGIM, BDI und DGAI – essenziell.
Die neue Leitlinie wurde im Konsensverfahren nach den Vorgaben der AWMF von den Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern der beteiligten Fachgesellschaften erarbeitet. Sie richtet sich an alle Ärztinnen und Ärzte, die Echokardiografie durchführen, schließt aber auch nichtärztliches medizinisches Personal ausdrücklich nicht aus [4].
Im Mittelpunkt stehen praxisnahe Empfehlungen zur optimalen Geräte-Einstellung, zur standardisierten Darstellung von Schnittebenen, Bildsequenzen und Videodokumentationen. Definiert wird, welche Mindestanforderungen eine Routine-Untersuchung bei unauffälligem Befund erfüllen sollte – der sogenannte „minimale Datenumfang“. Ergänzt wird dies durch Empfehlungen zu Routinemessungen und durch ein Beispiel für eine strukturierte Befund-Dokumentation. Gemeinsam mit der Deutschen Herzstiftung wurden zudem Empfehlungen zur patientengerechten Kommunikation und ein Informationsflyer erarbeitet.
Ein besonderes Anliegen der Leitliniengruppe war die Abgrenzung zur fokussierten kardialen Ultraschalluntersuchung (FoCUS), wie sie in Notaufnahmen, im OP oder in Notfallsituationen Anwendung findet [5]. Die Leitlinie betont: FoCUS ist ein wertvolles, klinisch relevantes Instrument, kann aber die umfassende Echokardiografie nicht ersetzen. Entsprechend werden differenzierte Empfehlungen zur Indikation, Durchführung und Interpretation gegeben.
Die Leitlinie versteht sich nicht als Lehrbuch und bildet auch nicht die gesamte echokardiografische Diagnostik ab. Sie definiert jedoch verbindliche Standards für qualitativ hochwertige Routine-Untersuchungen und legt damit die Grundlage für eine einheitliche, nachvollziehbare Praxis im deutschsprachigen Raum.
Zukünftig werden sich die Durchführung und Dokumentation echokardiografischer Untersuchungen auf Grundlage der medizinischen Evidenz an dieser Leitlinie orientieren müssen. Abweichungen von den Leitlinien-Standards bedürfen einer medizinisch begründeten Erklärung – insbesondere im Rahmen der Qualitätssicherung, der ärztlichen Rechenschaftspflicht oder im haftungsrechtlichen Kontext. Für die Anwenderinnen und Anwender bietet die Leitlinie damit nicht nur Orientierung, sondern auch eine erhöhte fachliche und rechtliche Sicherheit im Alltag.
Perspektivisch könnten weitere Leitlinien zu spezifischen Themenfeldern wie der Beurteilung von Herzklappen-Erkrankungen oder der Myokardfunktion folgen. Auch eine eigenständige Leitlinie zur transösophagealen Echokardiografie wäre wünschenswert. Diese Methode weist besondere sicherheitsrelevante Aspekte auf, die bislang nicht einheitlich konsentiert sind – insbesondere im Hinblick auf Sedierungen bei kardial vorerkrankten Patientinnen und Patienten.
Darüber hinaus bietet die aktuelle Leitlinie eine fundierte Grundlage für die curriculare Integration der Echokardiografie in die ärztliche Weiterbildung. Sie kann helfen, verbindliche Lernziele zu formulieren, kompetenzorientierte Prüfungsformate zu entwickeln und objektive Kriterien für Qualitätssicherung, Zertifizierung und Akkreditierung zu schaffen – etwa für Weiterbildungsstätten oder Ultraschall-Labore.
Interessenkonflikt
Die Autorinnen/Autoren geben an, dass kein Interessenkonflikt besteht.
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References
- 1 Bundesärztekammer (BÄK), Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF). Nationale Versorgungsleitlinie Chronische Herzinsuffizienz – Langfassung. Version 4.0. 2023. www.leitlinien.de/herzinsuffizienz
- 2 Mitchell C, Rahko PS, Blauwet LA. et al. Guidelines for Performing a Comprehensive Transthoracic Echocardiographic Examination in Adults: Recommendations from the American Society of Echocardiography. Journal of the American Society of Echocardiography 2019; 32: 1-64
- 3 Robinson S, Rana B, Oxborough D. et al. A practical guideline for performing a comprehensive transthoracic echocardiogram in adults: the British Society of Echocardiography minimum dataset. Echo Res Pract 2020; 7: G59-G93
- 4 Knierim J, ten Freyhaus H, Magunia H. et al. Transthorakale Echokardiographie. Leitlinie der DEGUM, DGK, DGAI, DGIM, BDI, BNK (S2k Leitlinie AWMF Registernummer 085-004). https://register.awmf.org/de/leitlinien/detail/085-004
- 5 Via G, Hussain A, Wells M. et al. International evidence-based recommendations for focused cardiac ultrasound. J Am Soc Echocardiogr 2014; 27: 683.e1-683.e33
Correspondence
Publication History
Article published online:
19 February 2026
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Oswald-Hesse-Straße 50, 70469 Stuttgart, Germany
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References
- 1 Bundesärztekammer (BÄK), Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF). Nationale Versorgungsleitlinie Chronische Herzinsuffizienz – Langfassung. Version 4.0. 2023. www.leitlinien.de/herzinsuffizienz
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- 3 Robinson S, Rana B, Oxborough D. et al. A practical guideline for performing a comprehensive transthoracic echocardiogram in adults: the British Society of Echocardiography minimum dataset. Echo Res Pract 2020; 7: G59-G93
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- 5 Via G, Hussain A, Wells M. et al. International evidence-based recommendations for focused cardiac ultrasound. J Am Soc Echocardiogr 2014; 27: 683.e1-683.e33





