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DOI: 10.1055/a-2773-2843
Ultraschall in der Schwangerschaft: Klarstellung der DEGUM
Im November 2025 lösten öffentliche Äußerungen des Medizinischen Dienstes erneut Diskussionen über die Sicherheit des Ultraschalls in der Schwangerschaft aus. Die Deutsche Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin (DEGUM) reagierte darauf gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) sowie dem Berufsverband der Frauenärzte (BVF) mit einer klaren fachlichen Einordnung.
Aus Sicht der Fachgesellschaften beruhte die Verunsicherung vor allem auf einer unscharfen Begrifflichkeit: Ultraschall wurde erneut mit „Strahlung“ gleichgesetzt. Tatsächlich arbeitet Ultraschall ausschließlich mit mechanischen Schallwellen und ist frei von ionisierender Strahlung. Seit mehr als 50 Jahren ist er ein wissenschaftlich breit untersuchter und bewährter Bestandteil der Schwangerschaftsbetreuung.
Ebenfalls missverständlich dargestellt wurde das seit 2021 geltende Verbot: Untersagt sind dadurch ausschließlich nichtmedizinische Ultraschallanwendungen ohne Indikation (sog. „Babyfernsehen“ zu Erinnerungszwecken). Der ärztlich indizierte Ultraschall – einschließlich der Untersuchungen nach der Mutterschaftsrichtlinie und zusätzlicher, medizinisch begründeter Kontrollen – bleibt uneingeschränkt erlaubt und ist und bleibt medizinischer Standard.
Die DEGUM sah sich zu einer öffentlichen Klarstellung veranlasst, weil pauschale Warnungen Schwangere verunsichern und im schlimmsten Fall dazu führen können, dass notwendige Untersuchungen unterbleiben. Eine sachlich korrekte Einordnung ist aus Sicht der Fachgesellschaft entscheidend für die Patientensicherheit und das Vertrauen in eine bewährte Diagnostik.
Hier geht es zur Pressemeldung: https://www.degum.de/presse/pressemitteilungen/im-detail/news/sicher-strahlenfrei-unverzichtbar-ultraschall-in-der-schwangerschaft-ist-medizinischer-standard.html


Publication History
Article published online:
09 February 2026
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