Ultraschall Med 2008; 29(5): 567
DOI: 10.1055/s-0028-1098042
ÖGUM-Mitteilungen

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Publication History

Publication Date:
20 October 2008 (online)

 
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    Horst Steiner

    Das Thema "Stufeneinteilung" interessiert mittlerweile nicht mehr nur die Frauenärzte, sondern immer mehr auch andere Fachrichtungen. Im Geburtshilfebereich sind wir beinahe schon "damit aufgewachsen". So wurde das Screeningkonzept in Deutschland und - wenn auch nicht legistisch verankert - doch auch in Österreich umgesetzt. Da nun auch auf Europäischer Ebene (EFSUMB) ein Bekenntnis dazu abgelegt wurde, ist das Thema aktueller denn je.

    Im Geburtshilfebereich in Österreich hat aktuell auch ein Oberstgerichtliches Urteil dazu beigetragen, die ÖGUM-Stufeneinteilung juristisch anzuerkennen. Wenn wir uns diesen Anerkennungs-Prozeß auch nicht auf diese Weise gewünscht haben, so ist er dennoch ein markanter Schritt in diesem Entwicklungsprozess.

    Im Zuge der zunehmenden Bedeutung der Stufenanerkennung (Zertifizierung) wird auch vielen KollegInnen bewusst dass sie dies anstreben wollen, aber auch, dass sie zwar Mitglied bei der ÖGUM sind, aber sich nicht um die Stufenzuerkennung beworben haben. Andere denken erst daran wenn sie die Stufe 2 erreichen wollen und dies nicht können weil sie erst die Stufe 1 innehaben müssen. Die Statuten für die Stufe 2 Anerkennung sind auf unserer Homepage dargestellt, ein Kriterium davon ist die Zeitdauer von mindestens 2 Jahren Zeitintervall von Stufe 1 auf 2. Das ist medizinisch gut argumentierbar, weil es eben braucht um zum Experten zu werden. Die Einhaltung von Mindestzeiten gehört ja generell zu den Ausbildungsvorgaben beispielsweise von der Ärztekammer. Ein Aspekt der heuer dazugekommen ist, ist die gegenseitige Anerkennung der Stufen zwischen den Schwesterngesellschaften der drei deutschsprachigen Länder, umso mehr muss auf die Einhaltung der gemeinsamen Kriterien geachtet werden. Mit diesem aktuellen Bericht aus dem ÖGUM AK Gynäkologie und Geburtshilfe sei allen diese Problematik in Erinnerung gerufen.

    Ein zweites Thema im Bereich der Frauenheilkunde ist die Gründung des AK Bildgebung in der Österreichischen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe. Der Ultraschall ist dabei zumindest derzeit das wichtigste Thema. Unter anderem soll die von der ÖGUM vorgeschlagene Ausbildungsordnung für den Ultraschall unseres Fachbereiches noch durch die Inhalte ergänzt werden. Insgesamt ist uns - also dem AK Gynäkologie/Geburtshilfe in der ÖGUM und dem AK Bildgebung in der ÖGGG, und das sind auf weite Strecken die gleichen handelnden Personen - wichtig, dass die Agenden weiter vorangetrieben werden. Zur Information ist das Sitzungsprotokoll als Anlage beigefügt. Ein heftig diskutierter Punkt daraus ist, dass die Qualität unser Argument ist und dass mangelnde Qualität ein hohes Risiko unliebsamer forensischer Konsequenzen in sich trägt. Konkret sei hier auf die Kriterien der erweiterten Screeninguntersuchungen und des Combined-Testes hingewiesen. Es ist hierbei abzulehnen, dass Risikokalkulationen erstellt werden ohne dass die Schwangere selbst sonografiert wurde und der Schall von einer nicht zertifizierten Person durchgeführt wurde und Befunde für nicht oder nicht-mehr Zertifizierte und nicht Auditierte aus welchen Gründen auch immer ausgestellt werden.

    Wie man sieht sind wir mit interessanten und brisanten Themen beschäftigt.

    Horst Steiner

    Leiter des AK Gynäkologie und Geburtshilfe ÖGUM Vorstandsmitglied

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