Die DGOI hatte bei ihrem diesjährigen Internationalen Jahreskongress vom 18. bis 20.
September in München die juristischen Aspekte der Implantatplanung mit in das Programm
des Mainpodiums und des Pressegesprächs am 19. September aufgenommen. Rechtsanwalt
und Fachanwalt für Medizinrecht Wolfgang Schwarz, Freiburg, nahm zu den wesentlichen
Rechtsfragen eines Zahn/Arzthaftungsprozesses Stellung. Neben der zivilrechtlichen
Schadensersatzverpflichtung gegenüber dem Patienten kommen strafrechtliche wie berufsrechtliche
Sanktionen hinzu. In den vergangenen Jahren ist zudem die wirtschaftliche Aufklärung
wichtiger geworden. Neben der umfangreichen Aufklärungspflicht ist die auch in der
Berufsordnung verankerte Dokumentationspflicht für Haftungsprozesse ein relevanter
Punkt. Ebenfalls diskutiert wurde die Diskrepanz zwischen rechtlichem Müssen und Dürfen
im Bereich der aktuellen 3-D-Diagnostik. Die Rechtsprechung interessiert in diesen
heiklen Fällen nicht die Frage der Kosten, sondern allein der Aspekt der medizinischen
Notwendigkeit. Um dem wachsenden Beratungsbedarf gerecht zu werden, bietet die DGOI
in Kooperation mit der EOS Health AG eine Rechtshotline an, die Mitglieder der Fachgesellschaft
kostenlos nutzen können.
Nach einer Pressemitteilung der
Deutsche Gesellschaft für Orale Implantologie
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