Anleitung zur Erteilung beziehungsweise Verweigerung des FA-Ausweises (FA). Entscheidungshilfen
für die Ausbildungskommission
Spezialfälle:
FA Sonografie JA
Ärzte aus einem Land der EU mit dem Weiterbildungstitel "Praktischer Arzt" und mit
einem fünfjährigen "Facharzt für Allgemeinmedizin" erhalten einen "Äquivalenz-Ausweis
der FMH" und bekommen den FA Sonografie.
(Die Liste dieser Ärzte muss der FMH abgegeben werden).
Nota bene: "Facharzt für Allgemeinmedizin" aus Deutschland ist so zu verstehen, dass
das heutige Curriculum 5 Jahre Weiterbildung umfassen muss. Wer übergangsrechtlich
mit weniger Weiterbildung den gleichen Titel erhalten hat, muss keine Weiterbildungsjahre
"nachholen". Auch bei uns haben praktizierende Ärzte übergangsrechtlich einen 5-jährigen
Facharzttitel erhalten, obschon sie nicht 5 Jahre Weiterbildung absolviert hatten.
Nicht erfasst von dieser Regelung sind beispielsweise Österreicher, die nur ein 3-järiges
Curriculum für den "Arzt für Allgemeinmedizin" kennen.
FA Sonografie NEIN
Gesuchsteller, die der FMH nicht beitreten wollen, aber alle übrigen Voraussetzungen
für den FA Sonografie besitzen, erhalten folgende "Bestätigung":
Wir bestätigen, dass Sie alle für den FA Sonografie geforderten fachlichen Voraussetzungen
erfüllen. Für die Erteilung des FA Sonografie müssen Sie lediglich noch Mitglied der
FMH werden. Wir stellen Ihnen diese Bestätigung aus, damit Sie die entsprechenden
Tarmed-Positionen abrechnen können. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Sie zur
Rezertifizierung gemäss des Fortbildungsprogrammes verpflichtet sind.
(Die Liste dieser Ärzte muss der FMH abgegeben werden)
FA Sonografie NEIN
Für Ärzte, die eine gute Aus- bzw. Weiterbildung in Ultraschall haben (fachliche Voraussetzungen),
aber denen die übrigen (administrativen) Voraussetzungen fehlen, können wir folgendes
Zertifikat erteilen:
Wir bestätigen Ihnen, dass Sie die im Fähigkeitsausweis Sonografie geforderten fachlichen
Voraussetzungen erfüllen. Um den FA-Ausweis zu erlangen brauchen Sie noch ein eidgenössisches
oder gleichwertiges Diplom, sowie einen eidgenössischen oder anerkannten Facharzttitel
und die Mitgliedschaft bei der FMH.
(Die SGUM gibt keine Liste dieser Ärzte der FMH ab und kontrolliert deren Rezertifizierung
nicht).
FA Sonografie JA
Folgende Inhaber der Ausweise, die in der Krankenleistungsverordnung (KLV) verankert
sind, erhalten den FA Sonografie:
-
Hüftsonografie nach Graf, bei Neugeborenen und Säugling
-
Schwangerschafts-Ultraschall
(Die Liste dieser Ärzte muss der FMH abgegeben werden)
FA Sonografie NEIN
Alle Ärzte, welche Ultraschall-Untersuchungen bereits während mindestens drei Jahren
vor dem 1.1. 2004 durchgeführt haben, können ihre "Besitzstandwahrung" geltend machen,
bekommen aber keinen FA Sonografie Ausweis.
(Die SGUM gibt keine Liste dieser Ärzte der FMH ab und kontrolliert deren Rezertifizierung
nicht)
Luciano Braun
Ombudsmann SGUM/SSUM
09.11.2008