Pneumologie 2009; 63(3): 163
DOI: 10.1055/s-0028-1119558
Leserbrief

© Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

H. Teschler. Editorial zum Beitrag „Austausch von Inhalatoren in der Apotheke aufgrund des Rahmenvertrages vom 1. 4. 2008 und individueller Rabattverträge” von Thomas Voshaar

Substitution of Inhalation Devices in the PharmacyK. Polke
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Dr. Klaus Polke

Innere Medizin - Pneumologie - Umweltmedizin - Anästhesiologie

Schäferkampsallee 56 – 58
20357 Hamburg

Email: praxis@dr-polke.de

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Publication Date:
03 March 2009 (online)

Table of Contents #

Pneumologie 2008; 62 : 641– 642

In seinem ausführlichen Editorial weist Professor Teschler sehr eindringlich auf das Dilemma bei der Verordnung unterschiedlicher MDI seit der Regelung nach dem Rahmenvertrag vom April letzten Jahres und nach den Rabattverträgen der Krankenkassen hin.

Die von Professor Teschler empfohlene Reaktion, die Patienten auf ein anderes als das ursprünglich verordnete Device „umzuschulen”, ist meines Erachtens nicht die primär richtige und konsequente Reaktion auf diese Vorgaben. Schließlich hatte der verordnende Facharzt für seinen Patienten gezielt ein bestimmtes Device gewählt: Diese Entscheidung, dem Patienten das seinen physischen und mentalen Verhältnissen entsprechend optimale MDI zu verschreiben, ist Aufgabe des behandelnden Pneumologen und erfolgt aufgrund seiner fachlichen Kompetenz und im Wissen um seinen Patienten. Diese begründete Entscheidung und damit unser aller Entscheidungskompetenz kann und darf den Rahmenvereinbarungen und Rabattverträgen nicht geopfert werden.

Herr Teschler stellt in seinem Editorial die Frage nach den praktischen Konsequenzen für uns Pneumologen.

Die von ihm zu Recht geforderte fachliche Information der mitbetreuenden Hausärzte erfolgt im Praxisalltag bereits durch regelmäßige Kontakte mit zuweisenden Kollegen. Ebenso ist der enge Austausch mit kooperierenden Apothekern ein Muss. Die Antwort kann aber nicht die „Umschulung” von Patienten auf eine Therapie „zweiter” Wahl sein, die kostenorientiert von Personen zu wählen ist, von denen ein pneumologisches Fachwissen nicht erwartet werden kann. Auch die Möglichkeit der aut idem Kodierung unter weiterer Budgetbelastung der behandelnden Fachärzte in der Praxis ist langfristig nicht der richtige Weg, um unsere Patienten am Therapiefortschritt zu beteiligen, sondern ein geschlossenes Aufbegehren gegen die widersinnige Einschränkung unseres ärztlichen Handelns.

Die in den letzten Jahren errungenen Fortschritte in der topischen Therapie von Asthma und COPD sollten den Krankenkassen von den Verbandvorsitzenden und Experten wie z. B. dem im Editorial erwähnten Dr. Voshaar anhand der wissenschaftlich evaluierten Daten deutlich gemacht werden. Hier handelt es sich um für Patienten relevante Therapiefortschritte.

Änderungen gewählter Verordnungen stellen diesbezüglich in vielen Fällen keine echte Alternative, sondern therapeutische Rückschritte dar. Darüber muss sich mit dem Gesetzgeber und den Vertretern der Krankenkassen von Verbandsebene auseinandergesetzt und darüber müssen die Patienten informiert werden! Und auch darüber: Therapiefortschritte zum Wohle der Patienten umzusetzen, kostet Geld, das nicht wir behandelnde Ärzte zu zahlen haben.

Dr. Klaus Polke

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