Im November 2007 sind zeitgleich die aktualisierten Fassungen der beiden Leitlinien
der BÄK zur Qualitätssicherung in der Röntgendiagnostik bzw. in der Computertomografie
veröffentlicht worden.
Der prinzipielle Aufbau der Leitlinien zur Qualitätssicherung in der Röntgendiagnostik
und in der Computertomografie mit einer Gliederung in Ärztliche Qualitätsanforderungen,
Aufnahmetechnische Qualitätsanforderungen und einen Katalog spezifischer Organ- bzw.
Körperregionen-bezogener ärztlicher und aufnahmetechnischer Qualitätsanforderungen
ist auch für die Neufassung der beiden Leitlinien beibehalten worden. Im Hinblick
auf eine leichtere Orientierung wäre es allerdings vorteilhaft gewesen, von der ursprünglichen
Strukturierung in einigen Punkten abzuweichen, beispielsweise die Qualitätsanforderungen
bei der Untersuchung von Neugeborenen, Säuglingen, Kindern und Jugendlichen und die
Angaben zur Dokumentation, zur Weitergabe von Bildern und zur Archivierung als eigenständige
Punkte aufzunehmen.
Der Abschnitt A beider Leitlinien vermittelt die für die Qualitätssicherung notwendigen
Basisinformationen, befasst sich in erster Linie mit physikalisch-technischen Inhalten
und berücksichtigt die technischen Neuerungen der digitalen Radiografie einerseits,
der Mehrschichtcomputertomografie andererseits.
Der Abschnitt B ist jeweils mehr auf die praktische Arbeit zugeschnitten. Neben konkreten
Empfehlungen zur Aufnahme- bzw. Untersuchungstechnik für die einzelnen Körperregionen
und Indikationen beinhaltet er die organspezifischen Anforderungen an Bildmerkmale
und -details. Diesem Katalog ist eine schematische Übersicht der Qualitätsanforderungen,
welche die Systematik im Katalog kurz erläutert, vorangestellt.
Neu in die LL aufgenommen wurden Qualitätsanforderungen an die Datenverarbeitung,
Befundung und Betrachtung, Dokumentation und Archivierung sowie die Weitergabe von
Bildern; sie finden sich allerdings nur in den LL zur Qualitätssicherung in der Röntgendiagnostik,
nicht in denen zur Computertomografie.
Nachfolgend sollen die wichtigsten Änderungen zusammengestellt werden, und zwar getrennt
für die Röntgendiagnostik und für die Computertomografie. Die Aufstellung hält sich
dabei aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht streng an die Leitliniensystematik,
zumal diese nicht in allen Teilen konsequent erscheint, es wird aber jeweils ein Verweis
auf die entsprechende Passage in der Neufassung der LL gegeben.
Leitlinien zur Qualitätssicherung in der Röntgendiagnostik / Projektionsradiografie
Die Änderungen in den Leitlinien zur Qualitätssicherung in der Röntgendiagnostik berücksichtigen
die gesamte diagnostische Leistungskette vom Detektor bis zur Archivierung. Sie sind
aufgrund der technischen Entwicklung umfangreicher geworden, beziehen sich in erster
Linie auf die digitalen bildgebenden Systeme und betreffen weniger ärztliche Belange
als Anforderungen an die Aufnahmetechnik.
Neu aufgenommene technische Größen
Neben der Filmempfindlichkeitsklasse (SC) sind in der aktuellen Version die entsprechenden
Werte der Bildempfängerdosis KB bei Film-Folien-Systemen bzw. Direktaufnahmen mit
digitalen Detektor-Systemen aufgelistet [2 (13) und Tabelle 1b].
Die DQE (Detective Quantum Efficiency = Quanteneffizienz) ist ein Maß für die Detektorempfindlichkeit
und wird definiert über das Verhältnis zwischen Bildsignal und Bildrauschen für die
jeweiligen Aufnahmebedingungen [2 (9)].
Die Nyquistfrequenz = 1 / (2xPigelgröße) gibt das maximal erreichbare visuelle Auflösungsvermögen
eines digitalen Systems an, der Pixelpitch die absolute Pixelgröße in µm [4.1 (6e)].
Aufnahmetechnische Qualitätsanforderungen – Neuerungen & Ergänzungen
[Abschnitte "Aufnahmetechnische Qualitätsanforderungen" 2. (1) bis (17) und "Physikalische
Größen des Bilderzeugungssystems" 4.1, 4.2 (1) bis (11)]
Bei digitalen Systemen ist wegen des großen Dynamikumfangs keine feste Systemempfindlichkeit
definiert; es gibt keinen festen Zusammenhang zwischen Bildempfängerdosis und optischer
Dichte des Bildes.
Die Wahl des geeigneten Detektorsystems ist für die erforderliche diagnostische Information
und die Größe der Strahlenexposition von entscheidender Bedeutung. Empfehlungen und
Änderungen gegenüber der früheren Leitlinie beziehen sich erwartungsgemäß in erster
Linie auf die digitale Radiografie.
Für Übersichtsaufnahmen können sie wie folgt zusammengefasst werden:
-
Die zulässigen oberen Grenzwerte für die Bildempfängerdosis gelten in gleicher Weise
für digitale Radiografiesysteme wie für das analoge Film-Folien-System; d.h. bei digitalen
Detektorsystemen darf die Bildempfängerdosis bei vergleichbarer Bildqualität diejenige
bei FFS nicht überschreiten [2 (13)].
-
Bei digitalen Flachdetektoren mit einer höheren DQE kann die Bildempfängerdosis bei
gleicher Bildqualität erniedrigt werden [2 (9)].
-
Wird die erforderliche Bildqualität durch höhere Aufnahmespannung oder härtere Filterung
bei gleicher bzw. niedriger Patientenexposition (Einfalldosis) erreicht, so ist dies
zulässig.
-
Da bei DR-Systemen wegen des großen Dynamikumfangs keine feste Systemempfindlichkeit
definiert ist, kann je nach Indikation mit unterschiedlicher Dosis gearbeitet werden
– für Übersichtsaufnahmen, Stellungskontrollen usw. sollten dosissparende Einstellungen
verwendet werden [2 (13)].
-
Bei schlanken Patienten kann auf ein Raster verzichtet werden, wenn sich der Kontrastverlust
durch digitale Nachbearbeitung ausgleichen lässt [2 (11)].
-
Durch Erhöhung der Aufnahmespannung und/oder Wahl einer niedrigen Bildempfängerdosis
kommt es zu einer starken Reduktion der Schaltzeiten. Um Rasterfehler zu vermeiden,
sind Belichtungszeiten von ≥ 10 ms empfehlenswert.
-
Das Grenzauflösungsvermögen soll bei Aufnahme- und Durchleuchtungssystemen ≥ 2,4 LP/mm
sein; Abweichungen sind zulässig, wenn der Informationsverlust unkritisch ist [4.2
(8) und Tabelle 1a und b].
-
Für die Mammografie sind bei Verwendung von Film-Folien-Systemen eine Auflösung von
≥ 12 LP/mm, bei digitaler Mammografie von ≥ 5 LP/mm (Pixelpitch ≤ 100 µm) gefordert
[4.2 (8)].
Bei Durchleuchtungsuntersuchungen wird in der Neufassung der LL zwischen kontinuierlicher
und intermittierender Anwendung unterschieden: Bei der kontinuierlichen Durchleuchtung
werden dynamische Vorgänge im Organismus oder eine Intervention kontinuierlich über
einen Zeitraum beobachtet, bei der intermittierenden Durchleuchtung sollen Funktionszustände
intermittierend beobachtet werden.
Für Durchleuchtungsuntersuchungen gelten ganz allgemein folgende Anforderungen:
-
Bei dosisintensiven interventionellen Verfahren sollten alle technischen Möglichkeiten
der Systeme zur Dosisreduktion genutzt werden [2 (13)]
-
Insbesondere sollten eingesetzt werden:
- Reduktion der Bildfrequenz / Aufnahmezahl
- Möglichst enge Einblendung auf die diagnostisch relevanten Bildabschnitte
- Uuml;bereinstimmung von bestrahltem und dargestelltem Feld (vor allem bei Einsatz
der Vergrößerungstechnik)
- Gepulste Durchleuchtung mit möglichst niedriger Frequenz
- Einblendung ohne Strahlung, am gespeicherten Bild (virtuelle Einblendung)
- Schnelle Anpassung an variierende Bildinhalte
- Digitale Bildspeicherung
- Entfernbares Streustrahlenraster (damit sind mobile Geräte wie C-Bögen nicht geeignet
zur Untersuchung von Kindern)
- Bei Interventionen und in der Pädiatrie Durchleuchtung mit Zusatzfilter von mind.
0,1 mm Kupfer (Cu) oder äquivalent
- Objekt- und organangepasste Kennlinien unter besonderer Berücksichtigung kleiner
Kinder in der pädiatrischen Kardiologie
- Für Übersichtsdarstellungen muss eine möglichst niedrige Einstellung sowohl der
Bilddosis als auch der Bildfrequenz gewählt werden. Die Durchleuchtungszeit ist so
kurz wie möglich zu halten.
Wird ein Durchleuchtungssystem als universelles Röntgenaufnahmesystem eingesetzt,
gelten besondere Anforderungen hinsichtlich der Verwendung im Aufnahmebetrieb [vgl.
Tabelle 2a und b].
Besondere Anforderungen bei der Untersuchung von Kindern
[3. Besondere aufnahmetechnische und ärztliche Qualitätsanforderungen bei Neugeborenen,
Säuglingen, Kindern und Jugendlichen]
-
Eine Alterseinteilung findet sich in Tabelle 3.
-
Über die Anforderung der Sachverständigenrichtlinie hinaus wird empfohlen, wegen des
großen Anteils an rotem Knochenmark in den langen Röhrenknochen auch für diese Bereiche
eine Zusatzfilterung zu verwenden.
-
Die Bildempfängereingangsdosisleistung darf 0,2 µGy/s nicht überschreiten (bei Erwachsenen
0,6 µGy/s).
-
Bei Neugeborenen/Säuglingen kann bei Anwendung gepulster Durchleuchtung und Anwendung
positiver Kontrastmittel mit Bildspeicherung (möglichst ohne Bildintegration) auf
zusätzliche Aufnahmen verzichtet werden.
-
Für pädiatrische Untersuchungen muss das Dosisflächenprodukt-Messgerät (DIN EN 60580)
Werte in einem Bereich von (1,0x10-1–1,0x104) µGy x m² anzeigen können.
Dokumentation der Strahlenexposition
-
Die Strahlenexposition des Patienten muss bei Röntgeneinrichtungen, die nach dem 1.
Juli 2002 in Betrieb genommen werden, angezeigt werden oder – falls dies nach dem
Stand der Technik nicht möglich ist – auf andere Weise aus den Schaltwerten ermittelt
werden.
-
Zur Erfassung der Strahlenexposition und zum Vergleich mit den diagnostischen Referenzwerten
ist die Angabe einer der folgenden Größen notwendig: Dosisflächenprodukt, Einfalldosis,
Oberflächendosis. Falls eine direkte Anzeige nicht möglich ist, muss eine Berechnung
auf Basis der Untersuchungsparameter erfolgen.
-
Bei digitalen Detektoren ist zur Überprüfung der Strahlenexposition die Angabe eines
Dosisindikators notwendig – dieser stellt jedoch keinen direkt ermittelten Dosiswert
dar, sondern ist eine Behelfsgröße und beruht auf einer herstellerabhängigen Auswertung
der relevanten Bildinhalte (Histogrammanalyse).
-
Bei folgenden Untersuchungen muss das Dosisflächenprodukt immer erfasst werden
- bei kinderradiologischen Untersuchungen am Körperstamm
- bei Durchleuchtungsuntersuchungen des Gastrointestinaltraktes
- bei interventionellen Verfahren
- bei Angiografien einschließlich Phlebografien, DSA und kardiologischen Untersuchungen.
-
Die diagnostischen Referenzwerte des Bundesamtes für Strahlenschutz für radiologische
und nuklearmedizinische Untersuchungen sind zu beachten.
Befundung und Betrachtung
Neu aufgenommen In die Qualitätsanforderungen wurden solche an Datenverarbeitung,
Befundung und Betrachtung, Dokumentation und Archivierung sowie die Weitergabe von
Bildern.
Bildwiedergabegeräte (BWG) in der digitalen Radiografie sind Monitore, die entsprechend ihrer Zweckbestimmung
für die Befundung oder die Betrachtung eingesetzt werden.
Die Befundung umfasst die Erkennung, Beschreibung und Beurteilung der diagnoserelevanten
Bildinhalte mit organtypischen Bildmerkmalen, Details und kritischen Strukturen zur
Beantwortung der diagnostischen Fragestellungen und als Grundlage für ärztliche Entscheidungen.
Die Betrachtung erfasst die Bildmerkmale und Inhalte von schon befundeten Bildern im Rahmen der ärztlichen
Information, Demonstration und Kontrolle. Die Darstellung diagnoserelevanter Bildinhalte
kann durch verringerte Orts- und Kontrastauflösung und/oder geringere Leuchtdichte
eingeschränkt sein.
Bildwiedergabegeräte für die Befundung werden vom Strahlenschutzverantwortlichen gekennzeichnet.
Für Bildwiedergabegeräte (Monitore) gelten folgende Mindestanforderungen:
-
Für die Befundung müssen die Anforderungen der Qualitätssicherungsrichtlinie (QS-RL
vom 20.11.2003, aktualisiert 2005 mit den Festlegungen zur Mammografie nach PAS 1054)
eingehalten werden [4.4 mit Tabelle].
Ausgenommen von diesen Anforderungen sind Durchleuchtungsgeräte mit Kassettenaufnahmetechnik
und chirurgische Bildwandler (C-Bogen-Geräte nach Prüfberichtsmuster Nr. 2.2.4 SV-RL).
-
Für die Untersuchungen des Thorax und des Schädels können auch Bildwiedergabegeräte
mit geringerer Matrix des Bildschirms verwendet werden, vorausgesetzt, sie ermöglichen
eine pixelgetreue Darstellung von Bildausschnitten in voller Auflösung ohne Subsampling.
-
Die Anpassung an die nichtlineare Helligkeitswahrnehmung des visuellen Systems des
Menschen wird durch die Einstellung einer entsprechenden Wiedergabekennlinie (DICOM-Standard)
zur Umsetzung der Eingangssignale in geeignete Leuchtdichtewerte berücksichtigt (siehe
DIN V 6868-57). Dies ist bei handelsüblichen Standardmonitoren nicht möglich. Die
angepasste Einstellung ist zu fixieren.
-
Die für die Darstellung medizinischer Informationen genutzte Fläche des Bildschirmes
eines Bildwiedergabegerätes darf keine Artefakte oder Schriftüberlagerung aufweisen,
die zur Beeinträchtigung der Diagnostik führen können. Alle Bereiche außerhalb des
dargestellten Bildes einschließlich der Beschriftung sollten abzudunkeln sein.
Dokumentation und Archivierung
Die Bildidentifikation muss durch dauerhafte Angabe des Namens, Vornamens, Geburtsdatums
und Geschlechts des Patienten, des Untersuchungsdatums sowie der Angabe des Namens
und der Anschrift der ausführenden Stelle erfolgen (DIN 6827, DIN V 6862-2). Bei
Verwendung digitaler Aufnahmesysteme sind diese Parameter eindeutig mit den digitalen
Bilddatensätzen, basierend auf dem DICOM-Standard, abzuspeichern und gegebenenfalls
bei der Betrachtung darzustellen. Neben den schon bisher erforderlichen Angaben ist
bei Einsatz digitaler Aufnahmesysteme folgendes zu beachten:
-
Angabe des Dosisindikatorwertes bei digitaler Radiografie (Einzelbilder)
-
Die alleinige Speicherung der nicht nachbearbeiteten Bilder (Basisbild) ist unzulässig.
Entscheidend ist, dass die für die Befundung verwendete Darstellung eindeutig rekonstruiert
werden kann.
-
Bei Aufnahmeserien ist es zulässig, nur diejenigen Aufnahmen aufzubewahren, auf denen
die für die Befunderhebung bedeutsamen Einzelheiten dargestellt sind.
-
Grundsätzlich ist bei der Archivierung eine verlustfreie Kompression sinnvoll.
-
Die Archivierung der Untersuchungs- und Belichtungsdaten sowie der Einfalldosis und
des Dosisflächenprodukts sollte über die DICOM-Funktion Modality Performed Procedure
Step (MPPS) ans Informationssystem erfolgen. Falls eine direkte Anzeige nicht möglich
ist, muss eine Berechnung auf Basis der Untersuchungsparameter erfolgen.
Weitergabe von Bildern
Falls beim Empfänger digitale Darstellungsmöglichkeiten vorhanden sind, müssen bei
der Weitergabe von Bildern auf digitalem Datenträger die Festlegungen der DRG berücksichtigt
werden:
-
eindeutige Beschriftung der Datenträger
-
Datenspeicherung der Datenträger gemäß DICOM Media Standard
-
IHE PDI (Portable Data Interchange).
Falls dies nicht der Fall ist, muss gemäß Qualitätssicherungsrichtlinie ein Film mit
diagnostischer Bildqualität übersandt werden. Papierausdrucke sind nicht zulässig.
Leitlinien zur Qualitätssicherung in der Computertomografie
Neu aufgenommene Größen und Definitionen
Es wird jetzt zwischen der Schichtkollimation und der Schichtdicke unterschieden (Punkt
2.4 der LL):
-
Die "Schichtkollimation" definiert die Schichtdicke, die bei der Datenerfassung verwendet
wird.
-
Die Schichtdicke definiert Schichtdicke, die für die Bilddarstellung benutzt wird.
Das effektive mAs-Produkt berücksichtigt den Pitchfaktor auf die Strahlenexposition
– mAseff = mAselektrisch/Pitch.
Dosisparameter und Dosisgrößen (Punkt 2.3 der LL)
Als Messgrößen für die Strahlenexposition des Patienten haben der CTDIw und das DLP
Eingang in die LL gefunden. Dabei ist zu beachten, dass
-
in der geräteseitigen Dosisanzeige der Volumen-CTDI zur Anwendung kommt, bei dem der
Einfluss des Pitchfaktors auf die Strahlenexposition bereits enthalten ist (CTDvol = CTDIw/Pitch), und
-
bei pädiatrischen Patienten die tatsächlich absorbierte Dosis bei gleichem CTDIvol
(angezeigter Wert) umso höher ist, je kleiner der Querschnitt der Kinder ist.
Neu aufgenommen wurde der Verweis auf die diagnostischen Referenzwerte für die 7 häufigsten
Standarduntersuchungen – die Werte gelten nur für Erwachsene – , ergänzt durch den
Hinweis, dass die Referenzwerte in vielen Fällen ohne Einschränkung der diagnostischen
Aussagekraft unterschritten werden können. In diesem Zusammenhang wird auch auf den
"Leitfaden zur Bewertung und Optimierung der Strahlenexposition bei CT-Untersuchungen"
verwiesen, in den die Ergebnisse der "Konzertierten Aktion Dosisreduktion CT" eingeflossen
sind.
Generelle aufnahmetechnische Empfehlungen
Die Neufassung der LL gibt für die Aufnahmetechnik folgende Empfehlungen:
-
Die Aufnahmespannung soll in der Regel um 120 kV (80–140 kV) liegen. Höhere Spannungswerte
sollten nur verwendet werden, falls die verfügbare Aufnahmeleistung nicht ausreicht.
Niedrigere Spannungswerte können bei Kontrastmittelanwendungen, speziell bei Gefäßdarstellungen,
wegen des deutlich gesteigerten Jodkontrasts angezeigt sein (2.2).
-
Im Hinblick auf die Strahlenexposition sollte das Strom-Zeit-Produkt (mAs) möglichst
niedrig gewählt werden (2.2).
-
Die Datenerfassung sollte mit möglichst feiner Schichtkollimation durchgeführt werden
(2.4).
-
Die Neigung der Schichtebene muss den anatomischen Gegebenheiten angepasst werden.
Dies kann über die Neigung der Gantry, die Lagerung des untersuchten Körperabschnitts
oder über Bildnachverarbeitung erfolgen (2.4).
-
Eine Dosisautomatik sollte, falls vorhanden, wegen der damit erzielbaren Dosisreduktion
unbedingt genutzt werden (2.5).
Generelle Empfehlungen zur Scan- und Auswertetechnik
-
Ganz generell gilt der Grundsatz, dass die Bilddatenakquisition mit dünner Schichtkollimation
durchgeführt werden sollte. Dies ist Voraussetzung für qualitativ hochwertige und
damit diagnostische Sekundärreformationen. Zur Optimierung multiplanarer Darstellungen
empfiehlt sich darüber hinaus eine überlappende Schichtrekonstruktion, wobei das Rekonstruktionsinkrement
(Abstand der rekonstruierten Schichten) etwa halb so groß wie die gewählte Schichtkollimation
sein sollte; bei Schichtdicken 1 mm 70–80% der Schichtkollimation. Empfehlungen
zur Wahl der geeigneten Schichtdicke bei der Befundung finden sich im Abschnitt "
Katalog diagnostischer Qualitätskriterien und Angaben zur Untersuchungstechnik" (2.4
und 2.5).
-
Die Befundung sollte zur Verminderung des auch diagnostisch störenden Rauscheindrucks
nicht an den primären dünnen Schichten, sondern an Hand dickerer Schichten erfolgen,
sofern der Partialvolumeneffekt nur eine untergeordnete Rolle spielt.
-
Neu in die Leitlinien aufgenommen wurde die spezielle Technik der Angio-CT = CTA (Punkt
2.10 der LL). Dafür ist eine ausreichende Scangeschwindigkeit erforderlich; die interessierende
Region muss in einem Zeitfenster von 20 sec aufzunehmen sein. Zur Darstellung kleinerer
Gefäße, die in beliebiger Richtung durch das Untersuchungsvolumen verlaufen, ist eine
isotrope räumliche Auflösung erforderlich, was eine Kollimationen von 0,5 bis 1 mm
erfordert. Da CTA-Datensätze meist aus mehreren hundert Schichten bestehen, kommen
zur Nachverarbeitungen und Befundung nur geeignete Workstations in Frage.
-
Ebenfalls neu aufgenommen wurden die Anforderungen bei der Untersuchung von Neugeborenen,
Säuglingen, Kindern und Jugendlichen (Punkt 3.3 der LL). Eine Computertomografie sollte
nur dann durchgeführt werden, wenn andere Schnittbildverfahren nicht zielführend sind.
Eine Anpassung der Scanparameter sollte, ausgehend von den optimierten Einstellungen
für Erwachsene, proportional zu "[Körpergewicht (in kg) + 5] / 85" erfolgen (bei einem
38 kg schweren Kind also mit 43/85 ≈ 50% der Dosis für Erwachsene). Die Verlängerung
des Scanbereichs ("Overranging") bei spiralförmiger Abtastung ist zu beachten.
Dokumentation und Archivierung (2.7)
-
Bei Monitorbefundung sind die Vorgaben der gesetzlichen Regelungen einzuhalten (Monitormatrix,
Leuchtdichte, Kontrast, Nachverarbeitungsfunktionen). Analog zur Filmidentifikation
sind hier die erforderlichen Angaben über den DICOM-Standard zu realisieren.
-
Eine Kontrastmittelgabe ist mit der Art der Verabreichung aufzuzeichnen.
-
Die Befundung sollte zur Verminderung des auch diagnostisch störenden Rauscheindrucks
nicht an den primären dünnen Schichten, sondern anhand dickerer Schichten erfolgen,
sofern der Partialvolumeneffekt nur eine untergeordnete Rolle spielt (2.4).
-
Durch Nachverarbeitungstechniken wie MIP, MPR und VRT können morphologische Details
zum Teil anschaulicher dargestellt werden (2.5).
-
Die Dokumentation muss die Angaben zur Exposition beinhalten, und zwar die Dosisgrößen
CTDIw und DLP; das Dosislängenprodukt der gesamten Untersuchung (DLP in mGy*cm) ermöglicht
die Abschätzung der Strahlenexposition des Patienten aufgrund einer durchgeführten
Untersuchung. Nach Möglichkeit sollte das DLP nach Einzelserien gegliedert angegeben
werden. (3.2).
Anhang
Der Anhang zu den Leitlinien zur Qualitätssicherung in der Röntgendiagnostik enthält
Begriffsbestimmungen, Erläuterungen, Quellenverweise auf andere Leitlinien, Normen
und Richtlinien sowie eine Liste der mitwirkenden Organisationen und Personen.
Der Anhang zu den Leitlinien zur Qualitätssicherung in der Computertomografie enthält
hingegen nur die Liste der mitwirkenden Organisationen und Personen.