Zusammenfassung
In der Praxis spielen immer wieder die Fälle eine Rolle, in denen der behandelnde
Arzt feststellt, daß sein Patient aufgrund seiner Erkrankung (zum Beispiel Anfallsleiden,
Beeinträchtigung der Sehkraft) nicht mehr in der Lage ist, ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr
zu führen, ohne sich und andere Verkehrsteilnehmer zu gefährden. Der Arzt steht dann
vor der Frage, ob er berechtigt oder gar verpflichtet ist, die Verkehrsbehörde zu
verständigen, oder ob die ärztliche Schweigepflicht ihm dies verbietet. Das Geheimhal-tungsinteresse
des Patienten und die Verkehrssicherheit, das heißt Leben und Gesundheit anderer Bürger,
stehen hier in einem Interessenkonflikt, dessen Lösung den betroffenen Ärzten immer
wieder Schwierigkeiten bereitet.