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DOI: 10.1055/s-0029-1233966
© 1998 by Georg Thieme Verlag, Stuttgart
Einbehaltung von Einnahmen des Mitarbeiterpools für Rückstellungen durch den Krankenhausträger – Urteil des Arbeitsgerichts Gießen vom 26.8.1997
Publication History
Publication Date:
12 August 2009 (online)
Zusammenfassung
Nach den Krankenhausgesetzen einiger Bundesländer (1) erfolgt die Beteiligung der ärztlichen Mitarbeiter am Liquidationserlös der Leitenden Krankenhausärzte über einen Mitarbeiterpool, an den die liquidationsberechtigten Ärzte bestimmte Anteile ihrer Honorareinnahmen abzuführen haben. Die mehr oder minder ausführlichen gesetzlichen Regelungen über die Verteilung der Poolmittel werden zum Teil ergänzt durch Poolordnungen der einzelnen Krankenhäuser (2). Diese Form der Mitarbeiterbeteiligung im Krankenhaus wirft zahlreiche Rechtsfragen auf, von denen viele noch einer Lösung harren. Mit einem – soweitersichtlich – in Literaturund Rechtsprechung bisher noch nicht erörterten Problem befaßt sich ein Urteil des Arbeitsgerichts Gießen vom 26. 8.1997 – 4 Ca 61 /97 –.