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Dtsch Med Wochenschr 1991; 116(17): 674-675
DOI: 10.1055/s-0029-1235471
DOI: 10.1055/s-0029-1235471
Arztrecht
© 1991 by Georg Thieme Verlag, Stuttgart
Herausgabe von Krankenhausentlassungsberichten an den Medizinischen Dienst
Weitere Informationen
Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
20. August 2009 (online)

Zusammenfassung
Gesetzliche Krankenkassen fordern immer wieder Krankenhausentlassungsberichte von Ärzten in Krankenhäusern oder Praxen an. Sie wollen sich nicht mit der Angabe der Befunde oder anderer Informationen zufriedengeben, auch wenn diese für die Überprüfung der Leistungspflicht ausreichen würden (1). Sie stützen sich auf die Bestimmungen des Sozialgesetzbuches V, das durch das Gesundheitsreformgesetz zustande kam (2).