Zusammenfassung
Kürzlich wurde von einem Fall berichtet, in dem die Krankenhausverwaltung den Chefärzten
die Notunterbringung von Patienten in Patientenaufenthaltsräumen und Fluren untersagt
und angeordnet hatte, neu eintreffende Patienten an Nachbarkrankenhäuser zu verweisen.
Gleichzeitig wurden die Ärzte aufgefordert, bereits aufgenommene Notfallpatienten
unverzüglich auf ihre Verlegungsfähigkeit in andere Häuser zu überprüfen und eine
sukzessive Verlegung zu veranlassen, um Überbelegungen auf diese Weise auszuschließen.