Dtsch Med Wochenschr 1989; 114(10): 398-399
DOI: 10.1055/s-0029-1235653
Arztrecht

© 1989 by Georg Thieme Verlag, Stuttgart

Herausgabe von Krankenhausentlassungsberichten an Krankenkassen

Angela Hollmann
  • Hannover
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Publication Date:
31 July 2009 (online)

Zusammenfassung

Gesetzliche Krankenkassen fordern immer häufiger von Ärzten in Krankenhäusern oder Praxen Fotokopien der Krankenhausentlassungsberichte. Sie wollen sich mit Angaben der Befunde und anderen Informationen, die für die Überprüfung der Leistungspflicht von Bedeutung sein können, nicht zufrieden geben, sondern den Bericht als solchen haben. Nicht selten werden dem Krankenhaus wirtschaftliche Nachteile bei Verweigerung dieser Berichte angedroht. Einige Krankenkassen berufen sich auf eine Veröffentlichung von Lotte Hui zum Thema «Rechtsbeziehungen bei Krankenhausbehandlung» (1). Sie glauben, hierin die Begründung für ihren Herausgabeanspruch zu finden. Aber auch hier irren die Krankenkassen. Ein Anspruch auf Herausgabe von Krankenhausentlassungsberichten, die für den weiterbehandelnden Arzt bestimmt sind, besteht nicht (2).

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