Dtsch Med Wochenschr 1985; 110(33): 1269-1271
DOI: 10.1055/s-0029-1236314
Arztrecht

© 1985 by Georg Thieme Verlag, Stuttgart

Nachweispflicht des Arztes bei der Patientenaufklärung – Urteil des BGH vom 8. 1. 1985

H.-J. Rieger
  • Karlsruhe
Further Information

Publication History

Publication Date:
03 August 2009 (online)

Zusammenfassung

Anders als bei einem Behandlungsfehler, für den der Patient die Beweislast trägt, ist die ausreichende Aufklärung des Patienten als Voraussetzung für dessen rechtswirksame Einwilligung in eine Behandlungsmaßnahme vom Arzt zu beweisen. Diese Beweislastregel ist der Grund dafür, daß Schadensersatzklagen gegen Ärzte immer häufiger auf unterlassene und unvollständige Aufklärung und nicht auf den Vorwurf eines Behandlungsfehlers gestützt werden (1). Allerdings hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einschlägigen Entscheidungen wiederholt darauf hingewiesen, daß an die Nachweispflicht des Arztes bei der Patientenaufklärung keine übertriebenen Anforderungen gestellt werden dürfen (2). Was dies für die Praxis bedeutet, hat der BGH jetzt in einem Urteil vom 8. 1. 1985 – VI ZR 15/83 – näher konkretisiert.