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DOI: 10.1055/s-0029-1236314
© 1985 by Georg Thieme Verlag, Stuttgart
Nachweispflicht des Arztes bei der Patientenaufklärung – Urteil des BGH vom 8. 1. 1985
Publication History
Publication Date:
03 August 2009 (online)
Zusammenfassung
Anders als bei einem Behandlungsfehler, für den der Patient die Beweislast trägt, ist die ausreichende Aufklärung des Patienten als Voraussetzung für dessen rechtswirksame Einwilligung in eine Behandlungsmaßnahme vom Arzt zu beweisen. Diese Beweislastregel ist der Grund dafür, daß Schadensersatzklagen gegen Ärzte immer häufiger auf unterlassene und unvollständige Aufklärung und nicht auf den Vorwurf eines Behandlungsfehlers gestützt werden (1). Allerdings hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einschlägigen Entscheidungen wiederholt darauf hingewiesen, daß an die Nachweispflicht des Arztes bei der Patientenaufklärung keine übertriebenen Anforderungen gestellt werden dürfen (2). Was dies für die Praxis bedeutet, hat der BGH jetzt in einem Urteil vom 8. 1. 1985 – VI ZR 15/83 – näher konkretisiert.
