Zusammenfassung
Das Oberlandesgericht (OLG) Celle hat in einem bemerkenswerten Urteil vom 15. 6. 1981
– 1 U 34/80 – zu der Frage Stellung genommen, inwieweit der Arzt verpflichtet ist,
bei der Behandlung einer Frau mit Röntgenstrahlen nach erfolgter Brustamputation wegen
eines Mammakarzinoms die Patientin über die hiermit verbundenen Risiken aufzuklären.