Dtsch Med Wochenschr 1981; 106(23): 755
DOI: 10.1055/s-0029-1236892
Arztrecht

© 1981 by Georg Thieme Verlag, Stuttgart

Schweigepflicht des ärztlichen Sachverständigen

H.-J. Rieger
  • Karlsruhe
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Publication Date:
26 August 2009 (online)

Zusammenfassung

Über die Frage, ob der von einem Gericht oder einer sonstigen Behörde als Sachverständiger bestellte Arzt bezüglich der Tatsachen und Umstände, die er bei Erfüllung seines Auftrags vom Probanden erfährt, der ärztlichen Schweigepflicht (§ 203 StGB) unterliegt, besteht in den betroffenen Ärztekreisen zuweilen Unklarheit. Gelegentlich wird die Auffassung vertreten, die Pflicht zur Wahrung des Berufsgeheimnisses könne in diesen Fällen überhaupt nicht zur Diskussion stehen, weil zwischen dem ärztlichen Sachverständigen und der zu begutachtenden Person kein freigewähltes Arzt-Patienten-Verhältnis entstehe, das einen besonderen Vertrauensschutz verlange. Diese Ansicht steht nicht im Einklang mit der bestehenden Rechtslage.

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