Dtsch Med Wochenschr 1981; 106(27): 881-883
DOI: 10.1055/s-0029-1236905
Arztrecht

© 1981 by Georg Thieme Verlag, Stuttgart

Ärztliche Privatliquidation

Angela Hollmann
  • Hannover
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Publication Date:
26 August 2009 (online)

Zusammenfassung

Die Diskussion um eine neue amtliche Gebührenordnung geht auch in dieser Legislaturperiode weiter. Noch gilt aber die aus dem Jahr 1965 stammende Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Sie findet Anwendung, wenn Patienten nicht der gesetzlichen Krankenversicherung angehören oder auf ihren Anspruch, als Sozialversicherte behandelt zu werden, verzichten oder nicht rechtzeitig einen Krankenschein vorlegen und sich auch sonst nicht als Kassenmitglieder ausweisen. Dann werden sie vom Arzt als Privatpatienten behandelt. Sie erhalten für die ärztlichen Leistungen eine Privatliquidation. Hierfür gelten folgende Grundsätze:

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