Dtsch Med Wochenschr 1980; 105(24): 850-852
DOI: 10.1055/s-0029-1237025
Arztrecht

© 1980 by Georg Thieme Verlag, Stuttgart

Abgrenzung der Verantwortlichkeit zwischen Chirurgen und Anästhesisten

H.-J. Rieger
  • Karlsruhe
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Publication Date:
28 July 2009 (online)

Zusammenfassung

In einem Urteil vom 2. 3. 1979 – 1 StR 440/79 – hat der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) über folgenden Sachverhalt entschieden: Am 8. 1. 1976 starb die 18jährige Patientin P. S. an den Folgen einer Aspirationspneumonie, die darauf zurückzuführen war, daß sie am 6. 1. 1976 bei Einleitung der Narkose durch die angeklagte Ärztin vor Einführung des Tubus erbrochen und den Mageninhalt eingeatmet hatte. Die Patientin war vom Bereitschaftsarzt mit Verdacht auf ein «akutes Abdomen» in das Krankenhaus eingeliefert worden. Ein Assistenzarzt stellte eine akute, möglicherweise schon perforierte Appendizi-tis fest; er teilte diese Diagnose der Angeklagten fernmündlich mit und forderte sie auf, als Anästhesistin zur Operation zu kommen.

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