"Biosimilars sind Nachfolgeprodukte von Biopharmazeutika, deren Patentschutz abgelaufen
ist", lautet die kurz gefasste Definition zu einem Begriff, der in letzter Zeit in
einschlägigen Fachmedien zunehmend auftaucht. Genauer: Es handelt sich um neuartige,
biotechnologisch erzeugte, proteinbasierte Nachahmer-Arzneistoffe, die nach Ablauf
der Patentzeit einer Originalsubstanz (Wirkstoff) entwickelt werden. Anders als die
klassischen, molekülstruktur-definierten Arzneistoffe sind sie aber nicht völlig identisch
mit dem Originalwirkstoff und erfordern deshalb, im Gegensatz zu den klassischen Generika,
ein weit aufwendigeres Zulassungsverfahren und auch spezielle Überwachungsmaßnahmen,
da sie sich oft durch abweichende Glykosylierungsmuster, die sich u. a. auf die Pharmakokinetik
der Präparate auswirken können, unterscheiden. Hergestellt werden Biosimilars (als
biologische Moleküle) in einem mehrstufigen Prozess aus lebenden, genetisch modifizierten
Zellen mittels rekombinanter DNA-Technologie. Das aber bedeutet, dass sie z. B. in
der Isoform-Verteilung natürlichen Schwankungen unterliegen und dadurch keine Charge
der anderen zu 100 % gleicht. Da es selbst innerhalb einer Charge zu minimalen Abweichungen
kommen kann, können Biosimilar und Referenzprodukt nie völlig identisch sein. Hier
spricht man von Similarität, also Ähnlichkeit.
Keine Charge gleicht der anderen zu 100 %
Keine Charge gleicht der anderen zu 100 %
Am Anfang der Biosimilar-Entwicklung steht der Zellklon einer DNA-Sequenz. Während
der anschließenden Fermentierung wächst in speziellen Bioreaktoren der Wirkstoff,
der dann in einem Reinigungsprozess "geerntet" wird und am Ende der Kette in stabiler
Formulierung des Proteins in einem verabreichbaren Produkt resultiert. Der Prozess
unterliegt zahlreichen Kontrollen und Analysen sowie in allen Stadien der Herstellung
und Aufreinigung immer wieder einem engmaschigen Abgleich mit dem Referenzprodukt,
sodass das Biosimilar dem Referenzprodukt bei Zulassungseinreichung in allen von der
Europäischen Zulassungsbehörde (EMEA) geforderten Punkten entspricht.
Qualität der Biosimilars entspricht den Referenzprodukten
Qualität der Biosimilars entspricht den Referenzprodukten
Unter Anwendung modernster Technik und dem Leitsatz "Quality by Design" hat sich der
Pharmahersteller HEXAL als Pionier zum Biosimilar-Experten entwickelt. "Die Qualität,
Wirksamkeit und Sicherheit der Biosimilars", so bestätigte der Leiter des Entwicklungszentrums
der Firma HEXAL, Dr. Carsten Brockmeyer, Oberhaching, "ist mit den Referenzprodukten
vergleichbar", denn das Kernstück des Zulassungsdossiers für ein Biosimilar bildet
stets eine Vergleichbarkeitsstudie mit dem Ziel, "das Biosimilar mit dem Referenzprodukt
hinsichtlich aller relevanten Stufen der Arzneimittelentwicklung zu vergleichen."
Plattform für Follow-on-Versionen monoklonaler Antikörper
Plattform für Follow-on-Versionen monoklonaler Antikörper
Zusammen mit dem Unternehmen SANDOZ hat HEXAL als einziger Hersteller 3 Biosimilars
im Portfolio: 2006 wurde die EMEA-Zulassung für das weltweit erste Biosimilar Omnitrope®
erteilt, 2007 für das erste komplexe Biosimilar Epoetin alfa HEXAL®, Bionocrit® und
Anfang 2009 schließlich für Filgrastrim HEXAL®/Zarzio®. Brockmeyer sagte zum Ausblick:
"Das Biosimilar-Konzept bildet auch eine geeignete Plattform für Follow-on-Versionen
monoklonaler Antikörper. Da die ersten monoklonalen Antikörper ab 2013 ihren Patentschutz
verlieren, kommt der Entwicklung von Biosimilars in diesem Bereich wachsende Bedeutung
zu." Außerdem beschäftigt sich HEXAL auch mit der Entwicklung retardierter Biotech-Arzneiformen.
Hilmar Bierl, Berlin
Quelle: Plenarvortrag "Biosimilars: Aspekte der Entwicklung, Herstellung und zukünftigen
Marktbedeutung" im Rahmen der Jahrestagung der Deutschen Pharmazeutischen Gesellschaft
(DPhG) am 30. September 2009 in Jena. Veranstalter: DPhG und HEXAL AG, Holzkirchen.
Der Autor ist freier Journalist.
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