B&G Bewegungstherapie und Gesundheitssport 2010; 26(2): 77-78
DOI: 10.1055/s-0030-1247313
RECHT

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Datenschutz beachten!

S. Fritz1
  • 1Justiziar des DVGS e. V.
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Publikationsdatum:
23. April 2010 (online)

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Am Thema Datenschutz kommt keiner mehr vorbei. In der Presse ist das Thema allgegenwärtig. In unserer Beratungspraxis sind im Gesundheitswesen insbesondere zwei Themen relevant. Zum einen die ­Frage, unter welchen Voraussetzungen Arbeit­geber in der privaten Wirtschaft ­Namen und Fotos ihrer Arbeitnehmer auf der Unter­nehmens-Homepage einstellen dürfen. Zum anderen, welche datenschutzrechtlichen Bestimmungen bei der Verwendung von Fragebögen im Vorfeld eines angebotenen Trainingsprogramms zu beachten sind.

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Dr. S. Fritz

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