Wer im Wartezimmer sitzt, hat in der Regel Zeit. Was also liegt näher, als das Wartezimmer
zur Information der Patienten zu nutzen, ihnen IGeL-Leistungen zu erläutern oder für
die politische Partei zu werben, der man angehört? Doch Vorsicht – nicht alles, was
möglich ist, ist auch gesetzlich erlaubt.
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