Der Klinikarzt 2010; 39(3): 153
DOI: 10.1055/s-0030-1253270
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Neue Formularsammlung ‐ Betreuungsrecht für Ärzte leicht gemacht

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Publication Date:
29 March 2010 (online)

 
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Jährlich sind rund 1,3 Millionen Patienten nicht mehr in der Lage, selbst über medizinisch notwendige Behandlungsmaßnahmen zu entscheiden. Haben diese Patienten keinen gesetzlichen Vertreter, ist der Arzt in seinem Handeln eingeschränkt. Denn jede medizinische Maßnahme bedarf der Einwilligung des Patienten oder seines Vertreters. Ab sofort bietet Thieme Compliance mit 30 neuen Formularen zum Betreuungsrecht Ärzten Rechtssicherheit. Überdies lassen sich die Formulare auch ohne rechtliche Vorkenntnisse leicht und schnell ausfüllen.

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Bild: Thieme Verlagsgruppe, Thomas Möller

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Keine medizinische Maßnahme ohne Einwilligung des Patienten

Kann ein Patient beispielsweise infolge einer fortschreitenden Demenz oder eines schweren Unfalls nicht selbstständig entscheiden, übernimmt ein Betreuer die Rechts- und Gesundheitsfürsorge. Das ist auch für Ärzte wichtig: Denn keine medizinische Maßnahme darf ohne hinreichende Aufklärung und wirksame Einwilligung des Betroffenen durchgeführt werden. Ansonsten stellt sie eine strafbare Körperverletzung des Patienten dar. "Nur die wenigsten wissen, dass Familienangehörige im Ernstfall kein automatisches Vertretungsrecht haben. Nur sorgeberechtigte Eltern dürfen für ihre minderjährigen Kinder entscheiden", erläutert Reinhold Tokar, Geschäftsführer von Thieme Compliance in Erlangen.

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Formulare gewährleisten rechtsrelevante Informationen

Die neuen Formulare zum Betreuungsrecht richten sich an alle Ärzte. Sie sollen ihnen den Rechtsverkehr mit den Betreuungsgerichten erleichtern. Denn sie helfen, erforderliche Anträge schnell und rechtlich korrekt zu stellen. Dazu gehört nicht nur die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung, auch freiheitsentziehende Maßnahmen wie ein Bettgitter müssen genehmigt werden. Die von einem Betreuungsrichter entwickelten Formulare gewährleisten, dass der Arzt alle notwendigen Informationen übermittelt, die das Gericht für seine Entscheidung benötigt. Ein Großteil der Angaben kann per Ankreuzverfahren erfolgen. "Das Ausfüllen des Vordruckes ist dadurch sehr einfach und zeitsparend", so Tokar. "Zudem werden die Formulare stets aktualisiert, sodass alle Gesetzesänderungen enthalten sind."

 
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Bild: Thieme Verlagsgruppe, Thomas Möller