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DOI: 10.1055/s-0030-1261814
Forensik in der EU – Keine einheitliche forensischpsychiatrische Versorgung
Publication History
Publication Date:
06 July 2010 (online)
Es gibt in Europa keine einheitliche forensischpsychiatrische Versorgung. Zu der Erkenntnis kam eine Studie, welche durch die Europäische Kommission im Rahmen ihrer Public-Health-Forschung zwischen 2003 und 2004 gefördert wurde.
Die Forscher befragten hierzu Experten aus 15 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union zu den gesetzlichen Grundlagen, Konzepten, Unterbringungs- und Behandlungskapazitäten und epidemiologischen Maßzahlen wie beispielsweise der Krankheitshäufigkeit. Der Datenvergleich zeigte, dass Länder mit angelsächsischer Rechtstradition anders mit straffällig gewordenen psychisch erkrankten Menschen verfahren als Länder mit römischer Rechtstradition. Dies schlägt sich beispielsweise in der Anerkennung der Schuldfähigkeit nieder. Ob es eine psychiatrische Begutachtung gibt, wie diese aussieht und von wem sie durchgeführt wird, ist von Land zu Land unterschiedlich geregelt. Fristen für eine Untersuchungshaft sind entweder gar nicht festgelegt oder variieren stark. Außerdem gibt es große Lücken in der Gesundheitsberichterstattung, die einen länderübergreifenden Vergleich der Behandlungskapazitäten behindern. Die Versorgungsplanung wird dadurch erschwert, dass einheitliche Diagnosestatistiken, demografische Angaben der straffällig gewordenen Menschen sowie Informationen zu Art und Schwere der Straftat fehlen. Die Vereinheitlichung der EU-Länder auf vielen Sektoren wird in naher Zukunft eine Auseinandersetzung mit dem Thema nach sich ziehen, um die grundlegenden Qualitäts- und Ausbildungsstandards formulieren zu können.
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