Der Bundesrat hat die Voraussetzungen geändert, unter denen Diabetiker in Zukunft
einen Schwerbehindertenausweis beantragen können. Nach der Neuregelung ist nun der
Behandlungsaufwand für die Bewilligung ausschlaggebend und nicht wie bisher das Behandlungsergebnis.
"Für Diabetiker, die sich Insulin spritzen oder eine Insulinpumpe tragen, kann die
neue Regelung eine große Verbesserung bringen", begrüßt Dr. Jürgen Hoß aus dem Berufsverband
der diabetologischen Schwerpunktpraxen in Nordrhein (BdSN) die Bundesratsentscheidung.
Therapieaufwand löst Nachweis schwerer Unterzuckerungen ab
Therapieaufwand löst Nachweis schwerer Unterzuckerungen ab
Ab sofort gelten Diabetiker als schwerbehindert, wenn sie täglich mindestens 4 Insulininjektionen
benötigen, deren jeweilige Dosis sie abhängig von Blutzucker, Ernährung und Bewegung
selbst anpassen. Zudem müssen die Patienten durch "erhebliche Einschnitte" gravierend
in ihrer Lebensführung beeinträchtigt sein. Genauer definiert sind diese "erheblichen
Einschnitte" in der neuen Verordnung nicht, was sowohl Vor- als auch Nachteile mit
sich bringen kann. Insgesamt bewerten die Diabetologen die Neuregelung als vorteilhaft
für Diabetes-Patienten. "Bisher mussten Diabetiker schwere Unterzuckerungen nachweisen,
um als Schwerbehinderte anerkannt zu werden. Nun lassen sich aufgrund des Schwerbehindertenausweises
keine Rückschlüsse mehr auf die Stoffwechseleinstellung ziehen", erklärt Hoß. Insbesondere
für Arbeitnehmer sei dies eine Verbesserung, da schwerbehinderte Diabetiker bislang
häufig für bestimmte Berufe als ungeeignet galten, da Arbeitgeber von häufigen Unterzuckerungen
ausgingen.
Schwerbehindertenausweis hat berufliche und finanzielle Vorteile
Schwerbehindertenausweis hat berufliche und finanzielle Vorteile
Ein Schwerbehindertenausweis bringt in Deutschland sowohl berufliche als auch finanzielle
Vorteile mit sich. So haben Schwerbehinderte als Ausgleich ihrer Benachteiligungen
im Alltag einen Anspruch auf Zusatzurlaub und steuerliche Vergünstigungen. Eine Steuerersparnis
bei der Einkommenssteuer erhalten auch die Eltern diabeteskranker Kinder und Jugendlicher
mit Schwerbehindertenstatus. Der Ausweis kann beim Versorgungsamt beantragt werden.
Das Versorgungsamt holt Befunde von den behandelnden Ärzten ein. Die Überprüfung erfolgt
durch einen Vertragsarzt des Versorgungsamtes, der den Grad der Behinderung festlegt.
Für einen Schwerbehindertenausweis muss ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens
50 vorliegen. "Dazu sollten alle Antragsteller eine ausführliche Dokumentation ihrer
Blutzuckermessungen und Insulinanpassungen zusammen mit dem Antrag einreichen", empfiehlt
Hoß. Sollten die Versorgungsämter der neuen Regelung nicht folgen, sollte der Patient
Widerspruch einlegen. Aber auch Diabetiker, bei denen ein GdB zwischen 30 und 50 festgestellt
wurde, können einen Gleichstellungsantrag bei der Agentur für Arbeit stellen. "Eine
solche ,Gleichstellung' bedeutet vor allem für den Arbeitsplatz erhebliche Vorteile
wie einen erweiterten Kündigungsschutz", argumentiert Hoß.
Quelle: Presseinformation des Berufsverband der diabetologischen Schwerpunktpraxen
in Nordrhein (BdSN)