Die Deutsche Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin vergibt Förderpreise für
hervorragende wissenschaftliche Arbeiten auf dem Gebiet des medizinischen Ultraschalls.
Die Förderpreise bestehen aus einer Urkunde und einem Geldbetrag.
Im Jahr 2011 werden 3 Preise ausgeschrieben: Der 1. Preis ist mit € 2500,- dotiert,
der 2. mit € 1500,-, der 3. mit € 1000,-. Die Preise können geteilt werden, wenn mehrere
gleichwertige Bewerbungen vorliegen.
Für den DEGUM-Wissenschaftspreis 2011 können Originalarbeiten in deutscher oder englischer
Sprache berücksichtigt werden, die nach dem 31.12.2008 publiziert bzw. zur Publikation
angenommen wurden. Übersichtsarbeiten können keine Berücksichtigung finden.
Sind an der prämierten Arbeit mehrere Autoren beteiligt, erhält jede Person eine Urkunde,
der Geldbetrag wird entsprechend geteilt.
Da der Preis der Förderung des Nachwuchses dienen soll, sind Habilitations-schriften
sowie Arbeiten von leitenden Ärzten von der Einreichung als Erstautor ausgenommen.
Jeder Bewerber (auch Mitautor) kann nur eine Arbeit einreichen.
Der Vorstand der DEGUM ernennt ein Kuratorium, bestehend aus mindestens 3 Mitgliedern
der DEGUM, von welchen einer als Vorsitzender fungiert. Alle Arbeiten werden nach
einem vorher festgelegten Score beurteilt und von mindestens 2 externen Fachgutachtern
bewertet. Die Entscheidung des Kuratoriums ist endgültig und unanfechtbar.
Bewerbungen um den DEGUM-Wissenschaftspreis 2011 sind in 6-facher Ausfertigung (6
Sonderdrucke oder entsprechende vollständige Manuskriptkopien) einzureichen und müssen
am 15.04.2011 in der DEGUM-Geschäftsstelle, Ermekeilstr. 1 in 53113 Bonn vorliegen.
Heidelberg im Januar 2011
Prof. Dr. S. Delorme, Präsident der DEGUM Dr. H.–P. Weskott, Sekretär der DEGUM