Expertengremium der Deutschen Röntgengesellschaft berät bei Studienanträgen
Die Deutsche Röntgengesellschaft startet ein Beratungsangebot zur Bewertung von diagnostischen
Strahlenanwendungen im Rahmen klinischer Studien. Ein Expertengremium aus fachkundigen
Radiologen, Nuklearmedizinern und Strahlentherapeuten prüft auf Anfrage diagnostische
Strahlenanwendungen, die als Bestandteil geplanter Studien vorgesehen sind. Schwerpunkt
der Beratung ist die Frage, ob die Bildgebung mit ionisierender Strahlung in Art und
Umfang dem aktuellen Stand der Heilkunde in der klinischen Patientenversorgung entspricht
oder als genehmigungsbedürftige Forschung nach RöV und StrlSchV einzustufen ist.
Da derzeitig an deutschen Kliniken die Heilkundezuordnung standortspezifisch unterschiedlich
ausfällt, liegt das Hauptaugenmerk der DRG-Beratung darauf, transparente Empfehlungen
zum Stand der Heilkunde in der radiologischen und nuklearmedizinischen Bildgebung
auszusprechen. Die DRG-Initiative will dazu beitragen, die bundesweite Harmonisierung
der Heilkundezuordnung nach RöV und StrlSchV zu unterstützen.
Alle Details zum Anfrage- und Bewertungsverfahren finden Sie unter http://www.drg.de/klinische-studienkoordination. Dort ist der allgemeine Ablauf der DRG-Beratung aufgezeigt. Vorgesehen ist die Beurteilung
der diagnostischen Strahlenanwendungen und der relevanten Studiendetails innerhalb
von 4 Wochen durch 3 ausgewiesene Experten der DRG-Expertenkommission. Um das kostenlose
Beratungsangebot wahrnehmen zu können, müssen Sie ausschließlich das entsprechende
Anfrageformular von der DRG-Homepage (http://www.drg.de/klinische-studienkoordination) herunterladen und die ausgefüllte Anfrage mit den Details der Strahlendiagnostik
im Rahmen der geplanten Studie an die Koordinationsstelle der DRG zurücksenden. Die
ausgefüllten Anfrageformulare bilden die Grundlage für die Heilkundebewertung durch
die DRG-Expertenkommission.
Die abschließende Bewertung der diagnostischen Strahlenanwendungen und letztlich die
Entscheidung über die Notwendigkeit einer Genehmigung durch das Bundesamt für Strahlenschutz
obliegt weiterhin den fachkundigen Ärzten nach RöV und StrlSchV und den zuständigen
Ethikkommissionen.
Beratung bei Studienanträgen