ergopraxis 2011; 4(3): 13
DOI: 10.1055/s-0031-1274926
wissenschaft

Ethik in der Rehabilitation – Autonomie und Selbstbestimmung bei der Entlassung

Further Information

Publication History

Publication Date:
04 March 2011 (online)

 
Table of Contents

    Ältere Klienten und ihre Therapeuten sollten sich vor einer Entlassung aus der Rehabilitation über mögliche Risiken verständigen, um sowohl erwünschte als auch erforderliche Hilfen zu ermitteln. Zu diesem Ergebnis gelangten die Ergotherapeutin Evelyne Durocher und die Physiotherapeutin Barbara Gibson von der Universität Toronto in Kanada.

    Am Beispiel des 87-jährigen Ladenbesitzers Herrn Schmidt stellten die Forscher ein ethisches Dilemma vor und diskutierten mögliche Lösungsansätze. Der ethische Konflikt trat im beschriebenen Fallbeispiel auf, da die Interessen des Klienten nicht mit der Einschätzung seines therapeutischen Teams übereinstimmten. So wollte Herr Schmidt unbedingt nach der Rehabilitation wieder nach Hause ziehen und dort weiterhin ohne fremde Hilfe leben. Das Fachpersonal schätzte die Rückkehr ins häusliche Umfeld jedoch als zu riskant ein und favorisierte eine betreute Wohnform. Der Klient schloss diese Option aus und betonte, dass ein Leben in einem fremden Umfeld für ihn jede Bedeutung verliere. Das Team klärte den Klienten daraufhin über mögliche Risiken auf und entwickelte mit ihm gemeinsam Lösungsoptionen für das häusliche Umfeld. So konnte Herr Schmidt schließlich in sein Zuhause zurückkehren.

    Die Forscher sehen den ethischen Auftrag eines therapeutischen Teams darin, mit dem Klienten und seiner Familie zusammenzuarbeiten. Indem die Beteiligten die Risiken und Chancen einer Situation abwägen, unterstützen sie den Klienten und seine Familie bei einer selbstbestimmten Entscheidungsfindung.

    dawo

    AOTJ 2010; 57: 2–7