Dialyse aktuell 2011; 15(05): 254-256
DOI: 10.1055/s-0031-1283078
Fachgesellschaften
Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Registrierung beruflich Pflegender

Notwendig für nephrologische Pflegekräfte?
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Publication Date:
27 June 2011 (online)

 
 

Seit 2003 können sich alle professionell Pflegenden bei der unabhängigen Registrierungsstelle erfassen lassen. Im April 2006 hat der Deutsche Pflegerat bundesweit die Trägerschaft für die "Registrierung beruflich Pflegender GmbH" übernommen.
Ziel ist es, die pflegerischen Kompetenzen und Qualitätsanforderungen an Pflegekräfte auch nach der Ausbildung klar zu definieren. Seit Anbeginn unterstützt die AfnP die freiwillige Registrierung. Alle AfnP-Veranstaltungen, ob Seminar, Fortbildung oder Symposium, sind registrierte Veranstaltungen. Das jährliche Symposium am 22./23.10.2011 in Fulda beinhaltet zusätzlich CME-Punkte für ärztliche Teilnehmer. Mit dem Besuch des jährlichen Symposiums und der Mitgliedschaft in der AfnP erreichen Sie bereits 36 der 40 nötigen Punkte, um 2 Jahre nach der Erstregistrierung die Folgeregistrierung bekommen zu können. Das kontinuierliche Lernen über zertifizierte Angebote sichert hierbei die Qualität der Pflege.

Im April 2006 hat der Deutsche Pflegerat (DPR) bundesweit die Trägerschaft übernommen. Die Gesellschaft hat nun den Namen "Registrierung beruflich Pflegender GmbH" (RbP). Es können sich alle professionell Pflegenden wie Altenpflegerinnen/-pfleger, Kinderkrankenschwestern/-pfleger und Gesundheitspflegerinnen/-pfleger regist-rieren lassen. Aktuell sind 13 950 Pflegende in Deutschland bundesweit registriert. Das sind circa 1 % von geschätzten 1,2 Millionen Pflegenden bundesweit.

Deutschland folgt dem Beispiel anderer Länder

Die Registrierung ist in den USA und in fast jedem europäischen Land schon lange üblich und verpflichtend, um seinen Beruf ausüben zu können (Tab. [1]). Lediglich in 2 Ländern außer Deutschland darf der Pflegeberuf ohne Registrierung ausgeübt werden – und zwar in Serbien und Montenegro sowie der Schweiz. Bereits im Jahr 1922 wurde die Registrierung beruflich Pflegender beispielsweise in Irland eingeführt. Zuletzt zogen 2004 und 2005 Tschechien und Slowenien nach. Die Kosten für die Registrierung tragen in diesen Ländern überwiegend die Pflegekräfte selbst [2].

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Tab. 1 Registrierung im europäischen Vergleich.

Im englischsprachigen Raum wird die "Nurse" mit Ablegen der Prüfung (weibliche/männliche Pflegekraft) der zuständigen Kammer gemeldet. Die Kammer überprüft in regelmäßigen Abständen den Nachweis der Pflichtfortbildungen. Wer keinen fristgerechten Nachweis liefert, erhält die Bezahlung einer Hilfskraft [3].

In Deutschland gilt noch die Regelung: Wer einmal eine Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung erhalten hat und sich nichts hat zuschulden kommen lassen (§ 2 neues und altes Krankenpflegegesetz), darf seinen Beruf ausüben. Mit Einführung von Qualitätsmanagementsystemen gemäß § 135a–137d SGB V, des Pflegequalitätssicherungsgesetzes § 112–120 SGB XI, des aktuellen Gesundheitsstrukturveränderungsgesetzes und der neuen Ausbildungsgesetze kann es jedoch nur im Interesse von Arbeitgeber und Arbeitnehmer sein, sich entsprechend fort- und weiterzubilden. Im "Dialysestandard 2006" der DAKN [4] unter Anforderungen an die Qualifikation des Pflegepersonals heißt es (A.5.2): "Bei allen Behandlungsformen ist für die unmittelbare Patientenbehandlung speziell ausgebildetes, qualifiziertes Personal einzusetzen."


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Kontinuierliches Lernen sichert Qualität

Ziel ist es, die pflegerischen Kompetenzen und Qualitätsanforderungen an Pflegekräfte nicht nur durch die Ausbildungsverordnung klar zu beschreiben. Denn nach der Ausbildung gehen Pflegekräfte in die verschiedenen Fachweiterbildungen. Sie werden zu kontinuierlichen Fort- und Weiterbildungen angehalten, um auch langfristig immer auf dem aktuellen fachlichen Wissensstand zu sein. Künftig kann man nicht mehr seine Ausbildung machen und dann nie wieder eine Fort- oder Weiterbildungsmaßnahme besuchen. Dies ist ein wichtiger Schritt zur Qualitätssicherung.

Im ärztlichen Bereich ist es schon seit Jahren verpflichtend, sich mittels CME-Punkten ständig fortzubilden. Die Johanniterschwestern bekommen seit dem 01.01.2009 die Hälfte der Kosten für die Registrierung von ihrem Arbeitgeber erstattet. In vielen Ländern besteht die Verpflichtung, sich registrieren zu lassen, wie schon seit Langem in den USA, Aus-tralien, Kanada und in vielen europäischen Ländern. Eine kontinuierliche und verpflichtende Fort- und Weiterbildung trägt zur Qualitätsverbesserung und ständigen Kompetenzerweiterung der beruflich Pflegenden bei. Dies ist bei den zu erwartenden demografischen Veränderungen in den nächsten Jahren unabdingbar.

Vergabe der Punkte und Teilnahme an Veranstaltungen
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Fortbildungspunkte für jede Veranstaltung werden ausschließlich über die RbP (Registrierung beruflich Pflegender GmbH) vergeben. Maßnahmenträger müssen sich dafür jährlich neu registrieren lassen. Bitte achten Sie künftig bei Ihren Teilnahmebescheinigung auf Folgendes:

  • Das Logo mit der Identnummer und die Ausweisung von Fortbildungspunkten müssen angegeben sein.

  • Der Zeitumfang der Veranstaltung muss beschrieben sein.

  • Der/Die Titel der Vorträge und der Referent müssen ersichtlich sein.


Das AfnP-Logo finden Sie bei allen unseren Veranstaltungen.

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Wie werde ich registrierte Pflegekraft?

Folgende Berufsgruppen können sich registrieren lassen [7]:

  • Altenpflegerin/-pfleger

  • Kinderkrankenschwester/-pfleger (jetzt Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in)

  • Krankenschwester/-pfleger (jetzt Gesundheits- und Krankenpfleger/-in)

Für die Erstregistrierung füllen Sie das Anmeldeformular aus und senden es zusammen mit den erforderlichen Kopien (Ausbildungsabschluss, Fortbildungsnachweis etc.) an die Registrierungsstelle. Die Kosten betragen für die Erstregistrierung 15 Euro. Die Erstregistrierung hat eine Gültigkeit von 2 Jahren. Sie finden auf der Homepage http://www.afnp.de einen Link dazu.

Wie viele Punkte für die Folgeregistrierung nach 2 Jahren benötige ich?

Innerhalb von 2 Jahren müssen Sie mindestens 40 Registrierungspunkte sammeln. Die Kosten für die Folgeregistrierung sind 60 Euro. Dabei sollen Sie Fortbildungen besuchen, die verschiedene Kompetenzbereiche abdecken:

  • Fachkompetenz: fachbezogen (z. B. nephrologische Fortbildungen) und fachübergreifend (z. B. Qualitätsentwicklung, Pflegetheorien, Berufsrecht)

  • Sozialkompetenz (z. B. Rhetorik, Kommunikation, Konfliktbewältigung)

  • Methodenkompetenz (z. B. Gestaltung des Pflegeprozesses, Praxisanleitung)

Die freiwillige Registrierung soll die interne Qualitätsentwicklung in Pflegeeinrichtungen absichern [1]. Vielerorts hat die verminderte Erstattungspauschale zu Einsparungen beim Personal geführt. Heute übernehmen die Pflegekräfte für eine steigende Zahl an Patienten nicht nur die Versorgung mit einer Nierenersatztherapie, sondern infolge der Multimorbidität auch eine Reihe von weiteren Versorgungsaufgaben. Unser vorrangiges Ziel muss hierbei sein, im Interesse der uns anvertrauten Patienten drohenden weiteren Kürzungen der Pflegeressourcen entgegenzuwirken. Eine fachliche fortlaufende Fort- und Weiterbildung trägt dazu bei, Komplikationen und deren Folgekosten zu vermeiden.

Qualifiziertes Personal ist meist motivierter, übernimmt eigenverantwortlich Aufgaben und trägt damit zu einem effizienten Arbeitsablauf bei. Sonja Haas beschreibt dies in dem Buch "Arbeitsfeld Dialyse" [5], einer Auftragsarbeit der AfnP, eindrücklich.

Rund 450 Einrichtungen weisen inzwischen Fortbildungspunkte aus. Seit Oktober 2009 ist in den Bundesländern Hamburg, Bremen und dem Saarland eine Berufsordnung für Pflegekräfte in Kraft getreten [6]. Diese beschreibt das Berufsprofil der Pflegekräfte und Altenpflegekräfte klar und definiert berufliche Ziele und Aufgaben sowie Verantwortungsbereiche. In Hamburg besteht nun auch die Verpflichtung, jährlich 20 Fortbildungspunkte nachzuweisen.

Marion Bundschu, Ulm

Kontaktdaten der RbP

Salzufer 6, 10587 Berlin
Tel.: 030/39063883
Fax: 030/39480113
E-Mail: info@regbp.de
Internet: http://www.regbp.de


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  • Literatur

  • 1 Westerfellhaus A Doppel Punkt Sonderbeilage des Vincentz Networks Lag. bei Altenpflege, Altenheim und häusliche Pflege. 06/2005
  • 2 Bundschu M. Erste Erfahrungen – "Freiwillige Registrierung für beruflich Pflegende (RbP)". Dialyse aktuell 2006; 10 (5): 8-10
  • 3 Bauer M. Freiwillige Registrierung – ein weiterer Baustein. PflegeBulletin 2006; 2
  • 4 Deutsche Arbeitsgemeinschaft für Klinische Nephrologie e. V., Verband Deutscher Nierenzentren der DD nÄ e. V., Arbeitsgemeinschaft für Pädiatrische Nephrologie. Dialysestandard. 2006
  • 5 Haas S. Arbeitsfeld Dialyse – Aus-, fort- und weiterbildungsspezifische Zuordnung der Tätigkeiten für Arzthelferinnen und Pflegekräfte. Bielefeld: Roter Faden; 2005
  • 6 Smerdka-Arhelger I. Berufliches Selbstverständnis: Neue Berufsordnung in Hamburg. Die Schwester Der Pfleger. 2010 2.
  • 7 Unterlagen der Registrierung beruflich Pflegender GmbH

  • Literatur

  • 1 Westerfellhaus A Doppel Punkt Sonderbeilage des Vincentz Networks Lag. bei Altenpflege, Altenheim und häusliche Pflege. 06/2005
  • 2 Bundschu M. Erste Erfahrungen – "Freiwillige Registrierung für beruflich Pflegende (RbP)". Dialyse aktuell 2006; 10 (5): 8-10
  • 3 Bauer M. Freiwillige Registrierung – ein weiterer Baustein. PflegeBulletin 2006; 2
  • 4 Deutsche Arbeitsgemeinschaft für Klinische Nephrologie e. V., Verband Deutscher Nierenzentren der DD nÄ e. V., Arbeitsgemeinschaft für Pädiatrische Nephrologie. Dialysestandard. 2006
  • 5 Haas S. Arbeitsfeld Dialyse – Aus-, fort- und weiterbildungsspezifische Zuordnung der Tätigkeiten für Arzthelferinnen und Pflegekräfte. Bielefeld: Roter Faden; 2005
  • 6 Smerdka-Arhelger I. Berufliches Selbstverständnis: Neue Berufsordnung in Hamburg. Die Schwester Der Pfleger. 2010 2.
  • 7 Unterlagen der Registrierung beruflich Pflegender GmbH

 
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Tab. 1 Registrierung im europäischen Vergleich.
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