Die Gebührenordnung für Ärzte „GOÄ“ wird im nächsten Jahr 30 Jahre alt; selbst die
Novellierung einiger Kapitel aus dem Jahre 1995 ist inzwischen mehr als 15 Jahre alt.
Seit Jahren wird die völlig veraltete Gebührenordnung weder dem aktuellen medizinischen
Leistungsgeschehen noch dem medizinischen Fortschritt gerecht. Sowohl für die zahnärztliche
Gebührenordnung GOZ wie für die ärztliche Gebührenordnung GOÄ ist eine Novellierung
mehr als überfällig. Ende März hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) nun
den Referentenentwurf zur Aktualisierung für die GOZ-Novellierung vorgelegt; mit der
GOÄ-Novellierung hakt es allerdings noch.