Radiopraxis 2011; 4(3): 181-183
DOI: 10.1055/s-0031-1284792
Verbandsnachrichten
© Georg Thieme Verlag Stuttgart · New York

Mitteilungen des RTaustria

Meinhild Hausreither
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Korrespondenz

Dr. Meinhild Hausreither

Publication History

Publication Date:
22 September 2011 (online)

 

1. Oktober 2011: Unser neuer Webauftritt ist da!

http://www.rtaustria.at wird zu

http://www.radiologietechnologen.at:

Unser Berufsname soll präsent sein und die Bezeichnung soll die Abkürzung RT ersetzen. In vielen Gesundheitsberufen werden keine Abkürzungen verwendet, oder gehen Sie zum PT oder zum Physiotherapeuten? In Ihrem Krankenhaus arbeitet sicher ein Medizinphysiker und kein MP, oder? Das Berufsgesetz §10 sieht keine Abkürzung vor und daher werden wir den Webauftritt anpassen. Allein das Logo wird bleiben.

Features im Servicebereich für Mitglieder:

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  • NEU: Persönliche Daten selbst verwalten

  • NEU: Mein Bildungsportfolio – mehr dazu im nächsten Artikel

  • Direkter Link zur Online-Radiopraxis mit Archiv

  • Abonummer für die CRTE-Fragebogen immer zur Hand

  • Infoservice Jobbörse und Fortbildungs-kalender, automatische Information bei einem neuen Eintrag

  • Und noch mehr

Dies wird wachsen – Haben Sie Ideen oder Themen, die Sie anderen Mitgliedern zur Verfügung stellen möchten? Ja, dann wenden Sie sich an unsere Geschäftsführerin Mag. Christa Friske gf@radiologietechnologen.at oder Tel. 0664/1/444-060

Schauen Sie sich das ab 1.10.2011 an. http://www.radiologietechnologen.at


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Bildungsportfolio – RTaustria unterstützt Ihr persönliches Bildungsmanagement!

Liebe Mitglieder, Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!

Ab 1.10.2011 hat RTaustria ein neues Feature für Mitglieder. Wir bieten Ihnen Ihr persönliches Bildungsportfolio, das Sie dienstgeberunabhängig, eigenständig anlegen und führen können. So sind Sie immer up to date. Sie sind zur Fortbildung verpflichtet, dieses Tool soll Sie dabei unterstützen.

Viele Berufe im Gesundheitswesen haben in den letzten Jahren enorme Veränderungen in der Arbeitswelt erlebt. Hintergrund dieser Veränderungen sind steigender Kostendruck, Veränderungen in der Ausbildung und die Anforderungen an die Qualitätssicherung. Personalressourcen werden bei steigender Leistungserbringung immer knapper. Daneben soll verpflichtend lebenslange Fort- und Weiterbildung stattfinden. RTaustria unterstützt Sie mit Ihrem persönlichen Bildungsportfolio, diese vielfältigen Anforderungen zu bewältigen.

  • Geben Sie Ihrer Bildung einen sicheren Ort

  • Dokumentieren und steuern Sie Ihr lebenslanges Lernen

  • Entwickeln Sie Ihre Kompetenzen zielgerichtet

Lebenslanges Lernen und Bildungsqualität

Fort- und Weiterbildung ist der Schlüssel zum beruflichen und privaten Erfolg. Da die Wissensbestände und Erkenntnisse in Forschung und Entwicklung zunehmend wachsen, liegt es an uns, unseren Wissensstand durch neue Informationen an die Gegebenheiten anzupassen und aktuell zu halten.

Lebenslanges Lernen betrifft nicht nur das Individuum, sondern gleichermaßen Gruppen und Organisationen. Virtuelle Communities treten zunehmend in den Vordergrund. In unserer vernetzten Welt bieten sie die Möglichkeit, Informationen und Wissen zu teilen und Innovationen zu fördern. Um den wachsenden Anforderungen in einer Wissensgesellschaft gerecht zu werden, müssen Informations- und Medienkompetenz um den Faktor Qualität erweitert werden.

Die zunehmende Informationsflut innerhalb der Bildungsangebote erfordert Entscheidungshilfen für den Lernenden. Die Europäische Union fordert in diesem Zusammenhang vollständige Information über das Bildungsangebot und Transparenz im Sinne der Bewertung und der zu erreichenden Kompetenzen. Qualitätssicherung ist somit ein inhärentes Merkmal aktueller, valider und zertifizierter Bildung im Kontext des lebenslangen Lernens.


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Ihr Bildungsportfolio

Stellen Sie Ihre Bildungsleistungen, egal ob Grundausbildung, lebenslange Fort- und Weiterbildung und Ihren beruflichen Werdegang bestmöglich dar. Egal wie Sie sich beruflich weiterentwickeln, Ihr Bildungsportfolio begleitet und unterstützt Sie dabei!

Was beinhaltet Ihr Bildungsportfolio?

  • Ihr persönliches Profil mit Ihrer eindeutigen Bildungsnummer

  • Online-Zugriff auf Ihre Bildungsdaten

  • Systematische Organisation und Dokumentation Ihrer Bildungsunterlagen, Abschlüsse und Zertifikate

  • Aktueller Status Ihrer Fort- und Weiterbildung

  • Automatisierte Übernahme Ihrer Bildungsleistungen in Ihr eigenes Profil


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Fortsetzung: Vorstellung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern


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Referentin für Strahlenschutz

Martina Dünkelmeyer

geb. 31.1.1963 in Pforzheim/Baden-Württemberg, Deutschland Staatsexamen für Radiologietechnologie im September 1985 in Karlsruhe, Deutschland

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Tätigkeit bei RTaustria als Referentin für Strahlenschutz seit 2010


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Beruflicher Werdegang:

  • 1986–1989 Arbeit bei einem niedergelassenen Radiologen (Nuklearmedizin und Röntgen) in Pforzheim

  • Seit April 1994 bis heute im AKH Wien im Spezialbereich Mammografie tätig

  • Seit Oktober 2009 Bestellung zur Strahlenschutzbeauftragten der Abt. Allg. Radiologie und Kinderradiologie im AKH Wien

  • Seit Oktober 2010 intensivere Arbeit im Strahlenschutz, als spezialisiertes Arbeitsgebiet


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Auslandserfahrung:

  • April 2002: Miami Florida – Kennenlernen einer neuen, laserbetriebenen Mammografieanlage (CTLM - Computed Tomography Laser Mammography) und Mitarbeit bei einem anschließenden Forschungsprojekt im AKH

  • Februar 2006: Auslandsreise in den Jemen im Rahmen eines bilateralen Abkommens – Arbeit im Al Hussein Hospital in Sana'a in der Abteilung Mammografie. Unterweisung der dortigen Mitarbeiter in der stereodaktischen Biopsie und in der Mammografie, Optimierung der Einstelltechnik, der Dunkelkammereinrichtung und der Belichtungsdaten


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Weitere ehrenamtliche Tätigkeit:

Seit Januar 2010 Mitarbeit als Vertreterin der Radiologietechnologinnen im Vorstand des VMSÖ (Verband für Medizinischen Strahlenschutz Österreich)


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Meine Aufgaben bei RTaustria:

Informationsmultiplikatorin zwischen VMSÖ und RTaustria und Bindeglied durch die Arbeit in beiden Vorstandsgremien Mithilfe in Fragen des Strahlenschutzes


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Meine Motivation für die Tätigkeit im Verband:

  • Da durch eine Statutenänderung in Jahr 2010 eine Vollmitgliedschaft für Radiologietechnologinnen und -technologen auch im VSMÖ möglich wird, entsteht eine neue Plattform, die weiter zur Professionalisierung des Berufsbildes beiträgt.

  • Unser Berufsverband wird erstmals im Gremium des VMSÖ gehört, was sicher zur Stärkung des Verbandes und zu einem wichtigen Austausch der Probleme und Wünsche unserer Berufsgruppe führt.

  • Ich sehe mich als Bindeglied der beiden Verbände um unsere Anliegen vorzubringen.


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Kontakt:

Tel. +43/(0)1/40400/7633

E-Mail: strahlenschutz@radiologietechnologen.at


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Referentin Burgenland

Anita Filipp

geb. 5.4.1962 in Winnipeg, Kanada

Diplomierung zur Radiologietechnologin: 1982 am LKH Klagenfurt

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Tätigkeit bei RTaustria als 2. Referentin für das Burgenland seit 2010


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Beruflicher Werdegang:

  • Seit 1982 Radiologietechnologin am Institut für Radiologie am LKH Oberwart

  • Seit 2006 leitende RT am Institut für Radiologie einschl. Unfallröntgen, Mitglied des Qualitätsmanagement-Kernteams, Sicherheitsvertrauensperson für die Radiologie, Mitglied des Hygieneteams


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Meine Aufgabe bei RTaustria:

Die Vertretung der Interessen der Kollegen und Kolleginnen aus dem Südburgenland


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Meine Motivation für meine Tätigkeit im Verband:

  • Die Fragen und Probleme, die uns die wirtschaftlichen, politischen und rechtlichen Strukturen immer wieder aufs Neue stellen, sind nur mit einer facheinschlägigen beruflichen Vertretung zu lösen.

  • Den stetigen Weiterentwicklungen im Bereich der Radiologie ist nur mit ständiger Fort- und Weiterbildung zu begegnen. In beiden Fällen bietet RTaustria kompetente Hilfe an, sowohl durch Vertreter aus jedem Bundesland, als auch durch den jährlich stattfindenden Österreichkongress von RTaustria mit mehreren Workshops.


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Kontakt:

E-Mail: ost.bgld1@radiologietechnologen.at

Nachdem im LKH Klagenfurt durch den neuen Pflegedirektor Personaleinsparungen am falschen Platz angeordnet wurden, bat RTaustria das Bundesministerium um die Beantwortung folgender Frage:


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Durchführung von Röntgentätigkeiten durch OP-Gehilfen/-innen und angelernte Personen?

Durch die Rechtsabteilung des Bundesministeriums erging die Antwort an den Verband. Hier werden die zentralen Aussagen kurz zusammengefasst: ”Vorweg ist festzuhalten, dass ärztliche bzw. sonstige medizinische Tätigkeiten, wie dies bei der Durchführung von Röntgenuntersuchungen, MRs und CTs der Fall ist, ausschließlich von bzw. an Personen angeordnet und von diesen durchgeführt werden dürfen, die auf Grund ihrer Qualifikation hierzu gesetzlich berechtigt sind. In diesem Sinne ist eine Delegierung an Personen, deren gesetzlich festgelegter Tätigkeitsbereich diese Tätigkeiten nicht umfasst, sowie an Laien – abgesehen von den Fällen der §§ 50a und 50b ÄrzteG 1998, BGBl. I Nr. 169, in der geltenden Fassung (Personenbetreuung, persönliche Assistenz) – nicht zulässig.

Ihre Fragen sind daher wie folgt zu beurteilen:

Operationsgehilfen/-innen:

Gemäß § 44 lit. c MTF-SHD-Gesetz, BGBl. Nr. 102/1961, in der geltenden Fassung, umfasst der Tätigkeitsbereich des/der Operationsgehilfen/-in ”einfache Hilfsdienste und Handreichungen bei der Durchführung ärztlicher Eingriffe“.

Dem entsprechend kann sich die Bedienung des C-Bogens durch OP-Gehilfen/-innen aus fachlicher Sicht somit lediglich auf das Bereitstellen des nicht in Betrieb (d.h. nicht am Stromnetz) befindlichen Geräts beschränken. Die Durchleuchtung sowie die intraoperative Bedienung des C-Bogens (z.B. intraoperatives Verfolgen von Osteosysthesematerial oder intramedulläre Fixierungen, Einstellen von Frakturen, Durchleuchtung bei KM-Applikation, Anfertigen von Bildern in situ etc.) sind aus fachlicher Sicht nicht vom Tätigkeitsbereich des/der OP-Gehilfen/-in umfasst und obliegen den dafür ausgebildeten Radiologietechnologen/-innen.

Angelernte Personen:

Hinsichtlich Ihrer Frage, ob angelernte Personen, wie Sekretärinnen, in Privatordinationen Röntgentätigkeiten durchführen dürfen, so ist zunächst davon auszugehen, dass es sich bei diesen Personen um Laien und nicht um Angehörige eines hierfür qualifizierten Gesundheitsberufs handelt. Da die Tätigkeit in ärztlichen Ordinationen ebensowenig wie in einer Krankenanstalt weder unter § 50a (Angehörige etc.) noch § 50b ÄrzteG 1998 (Personenbetreuung, persönliche Assistenz) subsumierbar ist, ist die Delegierung dieser Tätigkeit an diese Laien nicht zulässig.

Für den Bundesminister: Dr. Meinhild Hausreither“

Geschäftsstelle:

RTaustria – Verband der

Radiologietechnologinnen und -technologen Österreichs

Johannes Gutenberg-Straße 3

2700 Wiener Neustadt, Österreich

Tel.: +43 (0) 664 14 44 060

Fax: +43 (0) 2638 77303

E-Mail: office@radiologie-technologen-austria.at

http://www.rtaustria.at


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Korrespondenz

Dr. Meinhild Hausreither

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