Akt Dermatol 2012; 38: 393 – 396
Sehr geehrte Kollegen,
wir danken für Ihre Zuschrift und Ihre ergänzenden Kommentare.
Wir stimmen Ihnen völlig zu, dass ein definitiver Ausschluss einer Epidermodysplasia
verruciformis, die wir als mögliche Differenzialdiagnose auch erwähnten (S. 395 rechts
oben mit entsprechendem Literaturverweis), ohne die von Ihnen genannte Diagnostik
nicht möglich ist.
Unserer Ansicht nach spricht jedoch der klinische Verlauf im vorliegenden Fall eher
gegen diese Erkrankung:
-
fehlender Befall von Handrücken/Handflächen und Fußsohlen und fehlende beetartige
Konfluenz der Papillome
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Ansprechen auf eine topische Tretinoin-Therapie. Der Patient ist inzwischen weitgehend
erscheinungsfrei.
-
(unauffällige Familienanamnese)
Initial wurde, nicht zuletzt wegen fehlender therapeutischer Konsequenzen, sowohl
auf eine HPV-Typisierung als auch eine Mutationsanalyse verzichtet. Unabhängig vom
Ergebnis kann, selbst bei fehlendem Nachweis bestimmter HPV-Typen an den untersuchten
Stellen, das Vorliegen onkogener HPV-Typen an anderen Stellen nicht sicher ausgeschlossen
werden. Eine Behandlung der genetischen Mutation ist nicht möglich. Daher sind Lichtschutz,
klinische Kontrollen und Behandlung etwaiger auffälliger Befunde in jedem Fall erforderlich.
In der vorgestellten Konstellation reichte der HIV-assoziierte Immundefekt, ggf. auch
in Verbindung mit einem Immunrekonstitutions-Syndrom, als Erklärung der beobachteten
Hautveränderungen aus. Bei ausbleibender klinischer Besserung wäre die von Ihnen diskutierte
Epidermodysplasia verruciformis sehr wahrscheinlich und die dargestellte Diagnostik
geeignet, die Erkrankung nachzuweisen. Insofern waren Ihre Ausführungen wertvolle
Ergänzungen.