ZWR - Das Deutsche Zahnärzteblatt 2012; 121(09): 448
DOI: 10.1055/s-0032-1328854
Colloquium
Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Interview mit Ingrid Severin, Anja Förster, Dr. Olaf Klewer, MSc (Praxis Par Aixcellence) – Die Mehrheit unserer Patienten wünscht die In-Office-Anwendung

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Publication Date:
08 October 2012 (online)

 

    Die Praxis Par Aixcellence im Interview zum Stellenwert der professionellen Zahnaufhellungstherapie in der Zahnarztpraxis. Dr. Olaf Klewer, MSc, Zahnarzt, Ingrid Severin, UEBAG-Leitung, und Anja Förster, Dental­hygienikerin, sprechen darüber, warum die neue Kosmetikverordnung für eine steigende Nachfrage sorgen wird und was Zahnaufhellung und Prophylaxe verbindet.

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    A. Förster, mit Dr. O. Klewer, MSc, (li.) und I. Severin (re.):
    "Zahnaufhellung und Prophylaxe gehören zusammen."

    ? Frau Severin, Sie managen die Marketing-Aktivitäten des Praxisnetzwerks Par Aixcellence. Seit wie vielen Jahren ist die Zahnaufhellung eine Leistung in den Par Aixcellence-Praxen?

    I. Severin: Seit 2002 bieten wir Zahnaufhellungen in unseren Praxen an. Wir kommen auf ca. 230 Aufhellungen pro Jahr, die unsere DHs in den dafür vorgesehenen Behandlungsräumen durchführen.

    ? Herr Dr. Klewer, was motivierte Sie damals dazu, die Zahnaufhellung anzubieten?

    Dr. O. Klewer, MSc: Ich habe erkannt, dass Patienten auf unterschiedliche Weise ein unterstützenwertes Bewusstsein für ihre Zähne entwickeln. Auf der einen Seite haben Patienten, die auf gesunde Zähne achten und Prophylaxe wollen, auch irgendwann den Wunsch nach helleren Zähnen. Auf der anderen Seite wollen Patienten, die sich ihre Zähne haben aufhellen lassen, ihre Zähne durch Prophylaxe gesund erhalten.

    ? Die Patientennachfrage wird wegen der neuen Kosmetikverordnung steigen?

    Dr. O. Klewer, MSc: Ja, durch die Ende Oktober 2012 in Kraft tretende neue Kosmetikverordnung, wird festlegt, dass Zahnaufhellungsbehandlungen nur noch nach umfassender Diagnose und unter fachlicher Aufsicht in der Praxis durchgeführt werden dürfen.

    ? Frau Förster, Sie leiten in der Praxis Par Aixcellence den Bereich Zahnaufhellung. Welche Frage stellen Ihnen Patienten am häufigsten?

    A. Förster: Die Patienten wollen wissen, ob die Anwendung auch sicher ist und man sich seine Zähne auch nicht schädigt. Das können wir mit unserer Erfahrung, technischen Datenblättern und Studien natürlich gut beantworten.

    ? Hilft es, wenn Zahnaufhellungsprodukte zwischen 0,1 und 6 % ab Oktober nur noch in der Praxis angewendet dürfen? Wird das zusätzliche Sicherheit bringen?

    A. Förster: Ja, auf jeden Fall. Eine Anwendung ohne richtige Diagnose und mit frei verkäuflichen Produkten ist fatal. Wir gehen in unserer Praxis sehr verantwortungsvoll mit der Zahnaufhellung um. Wir arbeiten mit sicheren Produkten.

    ? Präferieren Sie die In-Office- oder die At-Home-Anwendung?

    A. Förster: Die Mehrheit unserer Patienten wünscht die In-Office-Anwendung, die unter unmittelbarer Kontrolle der geschulten Praxismitarbeiterin verantwortungsbewusst durchgeführt wird. Ein kleinerer Teil tendiert zu den At-Home-Verfahren, bei denen die Patienten unter Begleitung der Praxis die Produkte anwenden. In jedem Fall geht der Behandlung immer eine Diagnose, Befragung und fachliche Abwägung möglicher Kontraindikationen voraus und – ganz wichtig – wir empfehlen vorher eine professionelle Zahnreinigung!

    ? Worauf kommt es bei der Produktauswahl an?

    A. Förster: Für mich ist besonders das fundierte Wissen eines Herstellers wichtig. Ich lege darüber hinaus Wert auf Unterlagen, die wissenschaftliche Zusammenhänge darstellen, getestete und dokumentierte Produkte und die Beratung in der Praxis. Jetzt ist beispielsweise Philips ZOOM mit Zahnaufhellungsprodukten im Markt vertreten. Die haben bereits im Bereich Zahnpflege sehr konsequent die Empfehlung durch das Praxisteam unterstützt. Und noch ein Vorteil: Zahnaufhellung und Prophylaxe gehören zusammen.

    ? Wie wichtig ist Ihnen der Inhaltsstoff ACP. Bringt das tatsächlich was? Werden Sensibilitäten reduziert?

    A. Förster: Amorphes Kalziumphospat (ACP) ist in wenigen Produkten enthalten. ACP remineralisiert den Zahnschmelz und verbindet sich mit der Hydroxylapatit-Schicht auf der Zahnoberfläche, das konnte in Studien bewiesen werden. Diese Hydoxylapatit-Schicht reduziert die Sensibilität um bis zu 30 %, sie hat darüber hinaus auch positive Auswirkungen auf mögliche Nachdunkelungseffekte.

    ? Welche Abrechnung der Zahnaufhellung empfehlen Sie denn Ihren Praxen?

    I. Severin: Als Wunsch- bzw. Verlangensleistung laut §§ 2/3 GOZ muss die Zahnaufhellung privat vereinbart und abgerechnet werden. Die Vereinbarung muss eine verständliche Beschreibung der Leistungen z. B. "externe Zahnaufhellung", das Honorar sowie die anfallenden Verbrauchsmaterialien enthalten. Die Preisspanne für Zahnaufhellungen ist abhängig vom Aufwand und reicht von 300 bis zu über 600 €. Die Information zur Abrechnung gehört in jedes umfassende Beratungsgespräch.

    ! Vielen Dank für das Gespräch.

    Das Gespräch führte Dr. A. Bachmann.


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    A. Förster, mit Dr. O. Klewer, MSc, (li.) und I. Severin (re.):
    "Zahnaufhellung und Prophylaxe gehören zusammen."