physiopraxis 2012; 10(10): 8-10
DOI: 10.1055/s-0032-1329723
physioforum
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Briefe an die Redaktion


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Publication History

Publication Date:
19 October 2012 (online)

 

Zum Artikel „Jan Herman untersucht das Hüftgelenk“ , physiopraxis 9/12

Erratum

Der Fehlerteufel hat zugeschlagen: Im Artikel von Jan Herman van Minnen haben wir in der Bildunterschrift zu Abbildung 4 im letzten Satz versehentlich die beiden kleine Wörtchen „zu“ und „ab“ vertauscht. Die korrekte Abbildungslegende lautet wie unten beschreiben:

Der Therapeut bewegt das Hüftgelenk bis zum Schmerz in Flexion und fixiert es. Dann dreht er das Osilium nach posterior: Die Hüftgelenkflexion nimmt ab, die LWS/SIC-Flexion zu. Bei Anteriorrotation passiert das Gegenteil. Nimmt der Schmerz bei dieser zu und bei der Posteriorrotation ab, liegt das wahrscheinlich am Hüftgelenk.

Zum Artikel „Wechselwirkungen“ , physiopraxis 7-8/12


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Wertvolle Tabelle für den Schreibtisch

Sehr geehrtes Physioteam,
vielen Dank für den „Bitteren Pillen-Mix“. Über die Wechselwirkungen von gefährlichen Medikamentenkombinationen habe ich im Laufe meines Berufslebens immer wieder hier und da gelesen und gehört, aber nicht in dieser kompakten Form abgestimmt auf unsere Patienten. Den Artikel finde ich sehr wertvoll, und die Tabelle werde ich mir greifbar auf den Schreibtisch legen.

Allerdings vermisse ich den wichtigen konkreten Hinweis für unsere Berufsgruppe, dass wir höchstens empfehlen dürfen - mit dem steten Hinweis auf „Fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker“ (auch wenn die sich leider selbst oft irren). Ich finde es fahrlässig, in diesem hochkomplexen Gebiet der Pharmazie Patienten zu beraten. Wir können beobachten, Bedenken äußern, eigenes Wissen einbringen, aber wir sind hierin den seltensten Fällen kompetent! Hierzu die Frage: Macht sich ein Physiotherapeut strafbar, wenn er einem Patienten entgegen der ärztlichen Anweisung zu einem Medikament bzw. zu einer Kombination rät und der Patient dadurch Schaden erleidet? Und: Mein Examen liegt schon etwas länger zurück (1983) - wir hatten damals keinerlei Unterricht in Sachen Wechselwirkung von Medikamenten im Rahmen physiotherapeutischer Behandlungen. Ist das in den heutigen Ausbildungsgängen wenigstens ansatzweise integriert? Gerade auch in der Bemühung um den Direktzugang wäre das nicht unwichtig.

Ihre kompetente Zeitschrift immer mit Begeisterung lesend verbleibe ich mit freundlichem Gruß Suzanne Krenzer aus Frankfurt am Main

Anmerkung der Redaktion

Sehr geehrte Frau Krenzer,
danke für das Lob, das motiviert uns sehr. Wir bauten und hofften darauf, dass unsere Leser die Thematik der medikamentösen Beratung genauso vernünftig betrachten wie Sie. Doch beim nächsten Artikel zum Thema „Medikamente in der Physiotherapie“ werden wir ausdrücklich darauf hinweisen.

Ihre erste Frage haben wir an unseren Juristen weitergeleitet. Er wird sie in der physio-praxis-Rubrik „Die Rechtsfrage“ (S. 60) beantworten, da diese sicher viele Leser interessieren wird. Diese Rubrik ist beliebt und die Frageliste gut gefüllt, doch im Frühjahr 2013 werden Sie die Antwort unseres Experten erhalten. Das Fach „Pharmazie“ oder „Medikamente in der Physiotherapeutischen Behandlung“ gibt es unseres Wissens aktuell nicht explizit in der Ausbildung. Werden pharmazeutische Themen aufgegriffen, dann meist im Rahmen der Krankheitslehre. Aber vielleicht wird sich das ja ändern, spätestens wenn die Deutschen den Briten nachziehen und Medikamente verschreiben dürfen (physiopraxis 9/12, S.18, „Physiotherapeu-ten in Großbritannien dürfen Medikamente verordnen“).

Zum Artikel „Modernes Raubrittertum“ , physiopraxis 7-8/12


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Über Anwalt sich wehren

Es gibt eine Möglichkeit sich zu wehren: Immer wenn die Krankenkasse unberechtigt Rezepte absetzt, sollte man die Sache sofort einem Anwalt übergeben und vor das Sozialgericht ziehen. Das dauert zwar etwas, das macht aber nix. Verliert die Kasse den Prozess, sind die dabei entstehenden Kosten meist höher als die Summe der nicht bezahlten Rezeptgebühr. Das führt dazu, dass einige Kassen vor Prozessbeginn das Rezept anerkennen und auch bezahlen. So habe ich es zumindest erlebt. Einige Kassen scheinen es darauf ankommen zu lassen, ob die Therapeuten sich wehren. Da zu viele Therapeuten keine Lust haben, den Rechtsweg zu beschreiten, sparen so die Kassen eine Menge Geld.

Ulrich Pohl aus Frankfurt am Main


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