ZWR - Das Deutsche Zahnärzteblatt 2012; 121(11): 587
DOI: 10.1055/s-0032-1331313
Colloquium
Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Philips ZOOM Roadshow im Oktober in Berlin – Zahnaufhellung nach der neuen Kosmetikverordnung

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Publication Date:
29 November 2012 (online)

 

    Ende Oktober trat die neue Kosmetikordnung in Kraft. Die grundlegendste Neuerung besteht in der Einführung klarer Mindestanforderungen für die Sicherheitsbewertung kosmetischer Mittel. Unter diese neue Sicherheitsbewertung fällt auch die Zahnaufhellung. Die Verordnung stärkt nun die Rolle der Zahnarztpraxis in der Behandlung.

    Alle Produkte, die mehr als 0,1–6 % Wasserstoffperoxid enthalten und daraus freisetzen, dürfen nur noch unter zahnärztlicher Aufsicht verwendet werden. Alles, was darunter liegt, ist freiverkäuflich. Damit hat sich der Gesetzgeber den Forderungen der Zahnärzteschaft angeschlossen. Aus diesem Anlass startete Philips ZOOM, die Zahnaufhellungs-Sparte des Unternehmens Philips Oral Healthcare, unter dem Motto "Zahnaufhellung jetzt in Zeiten der neuen Kosmetikverordnung" eine bundesweite Road­show, unter anderem auch in Berlin. Die rechtlichen Neuerungen, die Integration in die Praxis und die Vermarktung sowie den Stand der Wissenschaft und die Studienlage waren die Themen der Veranstaltung. Aus dem Bereich Wissenschaft informierte in Berlin OÄ Dr. Anna-Katharina Gieren, Abteilung für Zahnerhaltung Charité Berlin, die gut 150 Teilnehmer über die katalytischen Verfahren, die den Zahnaufhellungsprozess in Gang bringen. Nebenwirkungen sowie Bleaching Sensitivity und Pulpareaktion als auch Kontraindikationen kamen zur Sprache. Fazit von Dr. Gieren: Zurzeit lägen aus klinischen Studien keine Hinweise vor, dass bei sachgerechter Indikationsstellung und Anwendung externer Bleichtherapien bedeutsame Schäden an der Zahnsubstanz beobachtet wurden. Über das Risiko vorrübergehender Hypersensibilitäten müsse der Patient aber aufgeklärt werden.

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    Über die Relevanz aus der neuen Verordnung für die Praxis klärte RA Uwe Hohman, Köln, auf. Er gab Hinweise zur Werbung sowie Abrechnungstipps. Ein kurzes Video informierte zum Schluss über das Aufhellungskonzept ZOOM, bestehend aus der LED-Lampe Philips ZOOM WhiteSpeed und dem Carbamidperoxid 25 %. Die speziell entwickelte LED-Lampe trägt dazu bei, dass die Zähne deutlich länger weiß bleiben und man mit deutlich niedrigeren Konzentrationen des Peroxids auskommen kann. Ist nach 15 min der gewünschte Aufhellungseffekt noch nicht erzielt, wird die Aufhellung 2- bis 3-mal wiederholt – bis die angestrebte Zielfarbe erreicht ist. Übrigens es heißt es jetzt Zahnaufhellung und nicht mehr Bleaching.

    Gi/ZWR


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