In den letzten Jahren liest man immer häufiger Veröffentlichungen, die sich mit dem
Thema "Lachgas in der Zahnarztpraxis" befassen, und mancher Kollege, der Lachgas noch
aus früheren Zeiten kennt, fragt sich: Hatten wir das nicht schon mal?
Man erinnert sich an teilweise massive Nebenwirkungen, die letztendlich wohl auch
dazu führten, dass das Lachgas aus unseren Praxen verschwand. Mahnende Stimmen warnen
den Praktiker vor den Risiken der "Lachgasnarkose", obwohl es diese tatsächlich gar
nicht gibt, denn unter isobarem Druck ist eine Allgemeinanästhesie mit Lachgas alleine
nicht möglich.
Tatsächlich besteht die einzige Übereinstimmung zwischen der Lachgasanwendung "früher"
und heute in der Substanz an sich. Alles andere, wie verwendete Geräte, Konzentrationen,
Einleitung / Applikation, Zielsetzung usw., sind überhaupt nicht miteinander vergleichbar.
Wir verwenden heute das Lachgas als Sedativum, ausschließlich zur Anxiolyse, das bedeutet:
lediglich zur Entspannung und Beruhigung unseres Patienten, der selbstverständlich
während der gesamten Behandlung voll ansprechbar ist! Dadurch, dass das Lachgas schon
in geringen Konzentrationen die Suggestibiltät deutlich erhöht, gewinnt die psychologische
Patientenführung eine entscheidende Rolle. Meist erreichen wir dies schon bei Konzentrationen
zwischen 10 und 35 % N2O, was bedeutet, dass der Patient zwischen 65 und 90 % reinen Sauerstoff einatmet.
Dies und das Verfahren der Titration, bei dem die Dosis sehr langsam gesteigert wird,
machen das Verfahren so sicher und gut verträglich.
Das Council Of European Dentists (CED) veröffentlichte im Mai 2012 eine Entschliessung
zur inhalativen Lachgassedierung in der Zahnmedizin, in der zu lesen ist: "Das Verfahren
ist für zahnmedizinische Behandlungen sicher, wertig und effektiv..." (Council Of
European Dentists, CED-Doc-2012-007-D-FIN).
Wolfgang Lüder, Zahnarzt, 83022 Rosenheim, Mitglied der Dental Sedation Teachers Group,
E-Mail: info@rosenheim-zahnaerzte.de
Kurse und Teamschulungen zu diesem Thema bietet: IfzL – Institut für zahnärztliche
Lachgassedierung, Stefanie Lohmeier, Bad Trißl Str. 39, 83080 Oberaudorf, Tel.: 08033/9799620,
E-Mail: info@ifzl.de
, Internet: www.ifzl.de