Dtsch Med Wochenschr 2013; 138(08): 386-388
DOI: 10.1055/s-0032-1332914
Arztrecht in der Praxis | Commentary
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Renommiert oder Durchschnitt: wettbewerbsrechtliche Anforderungen an die zulässige Selbstdarstellung eigenen ärztlichen Könnens

Renowned or average – conditions of law of competition to advertise medical skill of oneself in Germany
T. Oehler
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Publication Date:
12 February 2013 (online)

Mit welcher Expertise darf geworben werden?

Ärzte stehen mit Kollegen im Wettbewerb um Patienten. In diesem Konkurrenzdruck kann sich der Einzelne u. a. durch besonderen Sachverstand bzw. herausragende Praxiserfahrung profilieren. Allerdings müssen die sich im Advertising (z. B. Internet-Website, Zeitungsinserat) selbst gegebenen Konturen stimmen und einer gerichtlichen Nachprüfung standhalten können. Ist das nicht der Fall, drohen dem Arzt unterschiedliche Konsequenzen. Ein Mitstreiter kann den werbenden Arzt kostenintensiv abmahnen. Darüber hinaus drohen berufsrechtliche Konsequenzen wegen irreführender Werbung.

In der jüngeren Vergangenheit beschäftigten sich die Gerichte mit unterschiedlichen Werbemaßnahmen, in denen jeweils die Expertise besonders herausgestellt wurde. Der beworbene Grad an Fachwissen variiert in den Entscheidungen. Und auf diese Nuancen zwischen den einzelnen Wissensstufen kommt es entscheidend an. Die ergangenen Entscheidungen werden fokussiert auf dieses Thema dargestellt und anschließend kommentiert.