Aktuelles aus dem Arbeitskreis Forensik
Der Arbeitskreis Forensik der BDK ist weiterhin mit vielen Themen beschäftigt, die
auch in der Öffentlichkeit bzw. den Medien zum Thema Psychiatrie und Forensik diskutiert
werden. Insbesondere geht es hier um die Frage der Rechtmäßigkeit einer Unterbringung
im Maßregelvollzug und, ganz besonders in Bayern, auch um die Frage besonderer Sicherungsmaßnahmen
wie Isolierung und Fixierung.
Zu all den diskutierten Themen hat der Arbeitskreis Forensik eine klare Haltung.
Deutlich unterstützt werden alle Aktivitäten, die sicherstellen, dass ausschließlich
Patientinnen und Patienten im Maßregelvollzug untergebracht werden, die schwere Straftaten
begangen haben und weiterhin gefährlich sind. Wünschenswert wäre, dass bei den psychisch
kranken Patientinnen und Patienten die Frage der Unterbringungsnotwendigkeit und die
Frage der Behandelbarkeit des vorliegenden Störungsbildes regelmäßig auch während
der Unterbringung überprüft werden, ähnlich wie dies bereits bei den suchtkranken
Patientinnen und Patienten im Maßregelvollzug gefordert ist. Eine solche Überprüfung
mittels eines externen Gutachtens wäre in jedem Fall nach einer angemessenen Zeit
eines Behandlungsversuches im Maßregelvollzug sinnvoll. Allerdings müsste die Gutachterin
oder der Gutachter in der Lage sein, die Behandlungsmöglichkeiten im Maßregelvollzug
richtig einzuschätzen, was im Übrigen dann für alle im weiteren Behandlungsverlauf
zu erstellenden prognostischen Gutachten ebenfalls gelten sollte.
Es gibt bisher keine bundesweiten Erhebungen über die Anwendung von Zwangsmaßnahmen
im Maßregelvollzug. Dort, wo einzelne Träger von psychiatrischen Einrichtungen solche
Daten erheben, ist nicht erkennbar, dass die Maßnahmen der Isolierung und Fixierung
ein besorgniserregendes Ausmaß annehmen. Vielmehr liegen die entsprechenden Zahlen
deutlich unter denen der Allgemeinpsychiatrie. Ein gewisses Problem ist hier, dass
es bisher nur wenige geänderte Ländergesetze zum Maßregelvollzugsrecht gibt, in denen
Regelungen zur Möglichkeit einer Zwangsbehandlung bei nicht einwilligungsfähigen Patientinnen
und Patienten enthalten sind, sodass immer wieder schwer erkrankte schizophrene Patientinnen
und Patienten ohne ausreichende Behandlung massive Aggressionsprobleme aufweisen,
die trotz aller anderweitiger Interventionsversuche dann nur mittels Isolierung oder
sogar Fixierung beherrschbar sind.
Ein weiteres wichtiges Thema betrifft die Beendigung der Unterbringung im Maßregelvollzug.
Hier plant das Justizministerium eine Erhöhung der Schwelle für die Begründung der
weiteren Unterbringung nach 6 Jahren Behandlungsverlauf, was seitens des Arbeitskreises
Forensik ausdrücklich begrüßt wird. Bereits jetzt prüfen die Strafvollstreckungskammern
häufiger als je zuvor die Frage der Verhältnismäßigkeit der Unterbringung, versuchen
allerdings, die behandelnden Kliniken vor dieser Entscheidung dazu zu drängen, Lockerungen
zu gewähren, was im Rahmen der eigenen Risikobewertung in vielen Fällen nicht zu verantworten
ist. Damit ist auch schon auf das Problem hingewiesen, dass die Frage der Verhältnismäßigkeit
oft bei geringfügiger Delinquenz, aber schwer behandelbarer Grundstörung gestellt
wird und nun die vermehrte Entlassung von Patientinnen und Patienten droht, die nicht
gut behandelt sind und für die auch nicht so einfach eine geeignete Nachsorgeeinrichtung
gefunden werden kann.
Umso mehr bleibt es, auf die Rolle der forensischen Nachsorge zu verweisen, die allerdings
bundesweit bis heute nur teilweise und meistens nicht ausreichend finanziert wird.
Über eine geeignete und spezifische forensische Nachsorge und Kontrolle besteht aber
zumindest die Möglichkeit, ein externes Risikomanagement für Patientinnen und Patienten
mit einem bleibenden Rückfallrisiko im mittleren Bereich aufrechtzuerhalten.
Dr. med. Jutta Muysers
LVR-Klinik Langenfeld
Kölner Straße 82
40764 Langenfeld
E-Mail: jutta.muysers@lvr.de